Bild: iofoto – Shutterstock
Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hat mit Blick auf die heutige Ankündigung von Google, das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet auszuweiten, zurückhaltend reagiert. „Der Datenschutz und die Sicherheit, dass nicht jede Jugendsünde im Netz einen ein Leben lang begleitet, sind wichtig, auf der anderen Seite ist aber auch die Pressefreiheit ein hohes Gut“, erklärte DIVSI-Direktor Matthias Kammer in einer Stellungnahme. Von daher, so Kammer, müsse es auch klare Grenzen für die „Vergesslichkeit“ des Internets geben. In diesem Zusammenhang sprach Kammer sich für ein unabhängiges Schiedsverfahren aus, bei dem geklärt werde, was dauerhaft relevant sei und was nach vernünftiger Abwägung gelöscht werde.
Details zum vorgeschlagenen Schiedsverfahren in der kostenlosen DIVSI Publikation „Recht auf Vergessenwerden“:
http://46.30.3.106/wp-content/uploads/2015/01/Das-Recht-auf-Vergessenwerden.pdf
Hintergrund zum Projekt:
http://46.30.3.106/projekte/digitaler-kodex/recht-auf-vergessenwerden/