Kommentare zu: Hatespeech – die große Herausforderung https://www.divsi.de/hatespeech-die-grosse-herausforderung/ Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Thu, 04 May 2017 12:03:00 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Von: Wolfgang Ksoll https://www.divsi.de/hatespeech-die-grosse-herausforderung/#comment-68 Thu, 04 May 2017 12:03:00 +0000 http://46.30.3.106/?p=15961#comment-68 Es ist immer riskant, wenn man sich an nicht definierten Begriffen abarbeitet. Wenn ich Bienenstiche hasse, ist zunächst mal nicht klar, ob ich den Kuchen meine oder die Stiche von den fliegenden Tieren. Klar ist aber, dass ich meinem Hass in allen Medien und in öffentlicher Rede völlig legal in Hatespeech Ausdruck verliehen kann. Bei undifferenzierter Betrachtungsweise wird aber mein Hass zu Unrecht gegen Bienenstiche kriminalisiert. Man sollte also genauer überlegen, worüber man redet. Es gibt völlig legalen Hass.

„Zu den zivilrechtlichen Abwehransprüchen kommt das Strafrecht hinzu.
Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, öffentlicher
Aufruf zu Straftaten – all dies ist bereits jetzt strafbar. In der
Theorie könnten Polizei und Staatsanwaltschaften solchen Äußerungen
deshalb selbstständig nachgehen, die Täter ermitteln und sie der
Strafverfolgung zuführen. In der Praxis werden strafrechtliche
Ermittlungsverfahren aber nur selten eingeleitet und führen noch
seltener zur Verhängung von Strafen.“

Auch hier wird wieder unpräzise gearbeitet. In der Regel gilt der erste Satz von §194 StGB „§ 194 Strafantrag (1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.“

Und da wird es brenzlig für den Rechtsstaat, Heiko Maas hat in seinem NetzDG-E die Beleidigung von einem Antragsdelikt zu einem Offiziladelikt gemacht. Die Strafverfolgung wird dazu noch privatisiert. Der Facebookhasser Maas will, dass Facebook selber durch juristische Laien Facebooks statt durch einen ordentlichen Richter ohne Antrag des mutmaßlichen Beleidigten Recht Recht sprechen soll auch bei Beleidigungen. Maas schafft das rechtliche Gehör Bescbeschuldigten ab und Facebook soll nach Strafrecht, aber am StGB vorbei (Aufhebung des §194 StGB). Maas legt die Axt an den Rechtsstaat mit seioner Privatisierung der Rechtsprechung. So weit darf Hass auf Facebook nicht gehen. Da muss jemand dem Facebookhasser Maas in den Arm fallen. Die Verlegung der Rechtsprechung ist schon mal furchtbar den Rechtsstaathassern mit dem Zugangserschwerungsgesetz aus dem Ruder gelaufen: Statt der Justiz sollte die Exekutive Rechts sprechen: da BKA sollte in geheimer Rechtsprechung urteilen, was Kinderpornografie nach §184 StGB sei und sein Urteil geheim Providern mit mehr als 10.000 Nutzern mitteilen zur Sperrung (unter 10.000 Nutzern sollte man ruhig Kinderpornografie absurderweise verteilen dürfen). Ordnungswidrig sollte sein, der die Sperrlisten auch (Kinder-)Filterherstellern zukommen lassen wollte. Das Gesetz war so schrecklich, dass es ersatzlos gestrichen wurde und auf den Vollzug rechtswidrig verzichtet wurde.
Man sollte also genauer drauf achten, was unser Rechtsstaat gebietet, statt populistisch der Zensur mit schwammigen Begriffen das Wort zureden. Wir haben sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich klare Regeln, aber ein Umsetzungsdefizit des Staates. Das Bundesverfassungsgericht nimmt von mo-sa Eilanträge entgegen. Aber unsere Strafgerichte?
Es ist keine Hilfe, wenn Maas populistisch die Axt an unseren Rechtsstaat legt und wertvolle Instrumente (Richter, rechtliches Gehör, §194 StGB) abschaffen will in seinem Hass auf Facebook. Hier muss man sich zusammenrotten, damit der Staat nicht von innen ausgehöhlt wird. Es ist schon schlimm genug, dass wir täglich hören müssen, wie Recht gebeugt wird und straffrei Beihilfe zum Landesverrat durchgeht, wo Daten aus dem DE-CIX für die Spionage fremder Mächte übermittelt wird oder der BND den USA bei der Spionage hilft und das BfV seiner Spionageabwehrpflicht bei bestimmten Staaten auf politischen Druck einfach ungestraft nicht nachkommt. Hier wird man sich fragen müssen, ob die politischen Akteure eigentlich noch auf dem Boden unserer FDGO stehen.
Wenn bestimmte Straftaten plötzlich anschwellen, dann kann man dem nicht wie Heiko Maas mit Auflösung des Rechtsstaates begegnen. Ich fürchte, Maas ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien als Justizminister nicht mehr tragbar mit seinem NetzDG-E.

]]>