Auch für die zweite Phase des Projekts „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ ist eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen geplant.
26. März 2015, 17.30 – 19.45 Uhr, Berlin: Schützt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessenwerden“ die Privatsphäre der Bürger oder schränkt es die Informationsfreiheit ein? Welche Implikationen hat in diesem Zusammenhang das gesellschaftliche Bedürfnis nach Erinnerung?