4. Private Daten auf Smartphones

Smartphones sind kleine, leistungsfähige Computer, die ihre Nutzer überall begleiten können und die viele der Erreichbarkeit wegen nie ausschalten. Im Zuge ihrer umfassenden Möglichkeiten fallen auf ihnen viele verschiedene und zum Teil auch private Daten an.

Private Daten bezeichnen Daten eines Nutzers, die sensible Informationen beinhalten. Die Herausforderung für einen Nutzer besteht also zuallererst darin, zu bewerten, welche Informationen sensibel sind und welche nicht. Diese Fragestellung muss letztlich jeder selbst beantworten – sofern nicht von Seiten des Gesetzgebers bereits vorgegriffen wurde. Denn private Daten können zudem personenbezogene Daten sein, also Daten, über die eine Person eindeutig identifizierbar ist.1 Personenbezogene Daten genießen einen besonderen Schutz: Will ein Betriebssystemhersteller diese Daten erheben und weiterverarbeiten, bedarf dies der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

Aber private Daten müssen nicht personenbeziehbar sein. So kann ein Nutzer die auf seinem Smartphone gespeicherte Kollektion an Podcasts oder Musik als private Daten erachten, personenbeziehbar sind solche Daten in der Regel nicht.2

Auch sind private Daten oft nicht einfach zu erkennen: Während auf einem Gerät gespeicherte Fotoaufnahmen oder Dokumente von einem Nutzer leicht in private und nicht private Daten unterschieden werden können, gibt es auch Daten, die sich nur schwer von einem Nutzer beobachten lassen, geschweige denn sich als private Daten bewerten lassen. Ein Beispiel ist die Aufzeichnung von Positionsdaten, die eine App ausführt, um z.B. abhängig vom Standort eines Nutzers Werbung einzublenden.

Die Lage wird komplexer, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es sich bei den privaten Daten auf einem Smartphone nicht nur um die privaten Daten des Gerätebesitzers handelt. So werden Smartphones z.B. oft als Adressbuch oder Fotoapparat genutzt, also in Konstellationen, in denen der eigentliche Zweck der Anwendung darin liegt, auch Informationen über andere Menschen zu speichern:

  • Im Adressbuch eines Smartphones speichert der Anwender Adressdaten, Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Menschen, mit denen er in Kontakt steht. Dies kann nicht nur die oben genannten Daten betreffen, sondern auch weiter gehende Informationen wie den Beziehungsstatus zu dieser Person, etwa ob diese Person mit dem Besitzer des Telefons verwandt ist.
  • Wenn ein Anwender sein Smartphone als Kamera verwendet, speichert er gleichzeitig auch Informationen über die fotografierten Menschen. Diese betreffen zunächst direkt die Tätigkeit, bei der die Abgebildeten fotografiert wurden, aber auch den Ort, insbesondere, wenn der Kamera erlaubt wurde, für Fotos den Standort zum Zeitpunkt der Aufnahme zu erfassen und abzuspeichern. Implizit lassen sich aus Fotos natürlich noch mehr Informationen herausziehen, wie Kleidungsstil, Geschlecht oder ungefähres Alter der abgebildeten Personen. Durch die Fortschritte im Bereich der Gesichtserkennung ist es auch möglich, die Personen auf Fotos zu erkennen, sofern eine ausreichend große Datenbasis zur Identifikation vorhanden ist.

Die Daten, die auf mobilen Endgeräten gespeichert sind, sind sehr umfangreich. Will ein Nutzer bewerten, ob bestimmte Daten für ihn sensibel sind, muss er zuerst in Erfahrung bringen, welche sich im Laufe der Nutzungszeit auf dem Gerät ansammeln.

In den folgenden Abschnitten werden Kategorien von Daten vorgestellt, deren Ausprägungen bei allen vier Betriebssystemen – Android, BlackBerry, iOS sowie Windows Phone – vorkommen können. Die Auflistung ist umfangreich und soll zur Sensibilisierung der Nutzer beitragen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  1. Personenbezogene Daten werden in § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener)“. []
  2. Nicht behandelt wird hier der Fall sogenannter Quasi-Identifikatoren, also Daten, die isoliert keinen Personenbezug aufweisen, aber in Kombination mit anderen Daten identifikatorische Wirkung für eine einzelne Person entfalten. []