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Sigmar Gabriel und Eric Schmidt – Datensouveränität versus Innovation?

15. Oktober 2014

Von Yi-Ji Lu

Nach der Teilnahme an der Recht-auf-Vergessen-Diskussion am gestrigen Tag, setzte Google-Chairman Eric Schmidt seine Vortragsreihe in Berlin am Abend mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zum Thema „Über den Wert unserer Daten“ fort. Die Positionen im Überblick:

Digitale Souveränität gewährleisten

In seinem Eingangsvortrag betonte Gabriel, dass die Digitale Souveränität im Zuge der Umwälzungen durch die digitale Wirtschaft nicht vernachlässigt werden dürfe. Datensouveränität heiße, dass der User nicht nur ein Recht habe, über Art und Umfang der wirtschaftlichen Nutzung seiner Daten zu entscheiden, sondern auch eine getätigte Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen. Freiheit und Selbstbestimmung dürften so nie in einer „Abschürfung am Menschen“ zugunsten digitaler Geschäftsmodelle, wie eHeatlh, Smart Cars, Internet der Dinge und Wearables resultieren. Verfassung und die Grundrechte seien auch für das digitale Zeitalter gültig, auch wenn sie einer analogen Zeit entsprängen.

Data Mining

Data Mining: Sigmar Gabriel warnt vor einer „Abschürfung am Menschen“

Weiterhin forderte Gabriel eine Prüfung von digitalen Produkten, wie es etwa im Bereich von Lebensmitteln oder Medikamenten gängig sei. Er plädiert für die Einführung eines Datenschutzsiegels für Websites und Apps, anhand dessen der Nutzer sogleich erkennen könne, wie sehr sich der Website-Betreiber um den Datenschutz und die Privatsphäre der Nutzer bemühe, ohne dass es eine Lektüre der undurchsichtigen AGBs oder Datenschutzerklärungen erfordere.

Potenzial von Innovationen nutzen

Dagegen betonte Eric Schmidt in seinem Vortrag die Triebkraft von Innovationen in der Menschheitsgeschichte. Er drängt auf eine angstfreie digitale Revolution mit Blick auf Innovationen, auch wenn sie anfänglich fehlerbehaftet seien und Korrekturen erforderten. Analog zu seiner früheren Stellungnahme suchte er den Monopolvorwurf gegen Google zu entkräften. Google sei keineswegs der monopolistische Gatekeeper, wie Gabriel hinsichtlich des 90-prozentigen Marktanteils in Deutschland kommentierte, sondern nur einer von vielen.

Amazon – Googles stärkster Suchmaschinen-Konkurrent

Eric Schmidt: Amazon ist unser stärkster Suchmaschinen-Konkurrent

Amazon sei etwa der stärkste Google-Konkurrent im Suchmaschinengeschäft, da ein Großteil der produktspezifischen Suchanfragen direkt bei Amazon starteten. Springers Bild-Website würde von 70 Prozent der Besucher direkt aufgerufen, die Marktdominanz von Google sei also auch in diesem Segment nicht gegeben. Ferner hätten Suchportale wie Yelp, Tripadvisor, soziale Netzwerke oder das Wachstum von Apps unlängst dafür gesorgt, dass Google nicht mehr die erste Anlaufstelle im Internet darstelle.

Schmidt betonte die Notwendigkeit einer Überwachungsreform durch die US-Regierung und brachte seine Sorge um den wirtschaftlichen Schaden für die US-amerikanische Digitalwirtschaft nach den Snowden-Enthüllungen zum Ausdruck. Abschließend rief Schmidt Deutschland und Europa auf, sich stärker für Investitionen aus den USA zu öffnen.

In der sich anschließenden Diskussion erörterte Gabriel die Notwendigkeit eines neuen Kartellrechts, um der Dynamik der Digitalwirtschaft gerecht zu werden und gleichzeitig den Schutz vor Monopolmissbrauch zu wahren. Dabei müsse eine Balance zwischen freiem Wettbewerb und staatlicher Regulierung gefunden werden. In Anlehnung an die Forderung des Bundesjustizministers Heiko Mass zieht er die Konsequenz, dass Einsicht in den Google-Suchalgorithmus unter Umständen notwendig sei, um einen Verstoß gegen EU-Monopolrecht auszuschließen.

Für Diskussionen sorgte Schmidts Feststellung, dass Google keine privaten Daten an Werbetreibende verkaufe, sondern lediglich ein Matching von Suchanfragen vornähme. Auch würden Gmail-Nachrichten von keinem Google-Mitarbeiter gelesen, sondern nur von Algorithmen auf Schlagwörter hin durchsucht. Gabriels Einwand, dass eine inhaltliche Auswertung durchaus stattfinde, wie die Mithilfe bei der Festnahme eines mit kinderpornografischen Materials hantierenden Straftäters zeige, brachte Schmidt ins Schwimmen. Stattdessen betonte er Googles Maßnahmen für Datensouveränität: man habe Kontrollmöglichkeiten für den Nutzer geschaffen. So könnten Suchanfragen oder Surfhistorie gelöscht oder die Entfernung von Suchergebnissen gemäß EuGH-Urteil zum „Recht auf Vergessen“ beantragt werden.

Einig waren sich beide darin, dass neue Geschäftsfelder wie Industrie 4.0, Internet der Dinge, Smart Cars oder eHealth eine gut ausgebaute digitale Infrastruktur erforderten, die sich nicht nur auf Breitbandausbau begrenze, sondern bereits in der Bildung angegangen werden müsse.

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Der Autor

Yi-Ji Lu

Yi-Ji Lu

Foto: CREATIVE CONSTRUCTION HEROES GMBH

ist Content Strategist bei CREATIVE CONSTRUCTION HEROES GMBH.

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