Datenschutz – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Charta der digitalen Grundrechte für Europa https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/ https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/#respond Mon, 29 Oct 2018 07:07:57 +0000 https://www.divsi.de/?p=19247 Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Von Friedrich Graf von Westphalen Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und […]

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Charta der digitalen Grundrechte für Europa

Foto: Marian Weyo | Shutterstock

Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus.

Von Friedrich Graf von Westphalen

Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und neuartigen – Bedrohungen der Grundrechte durch die Digitalisierung entgegenzuwirken. Doch es sind nicht wenige, die meinen, dazu bestehe gar kein wirklicher Bedarf. Viele sind fest davon überzeugt: Die Bestimmungen der DSGVO reichen aus, den erforderlichen Schutz der Grundrechte des Bürgers im Blick auf seine personenbezogenen Daten abzusichern.

Doch besorgte Stimmen mahnen, und sie warnen mit guten Argumenten, weil sie zu Recht befürchten, der europäische Gesetzgeber habe mit der Verabschiedung der inzwischen in nationales Recht umgesetzten DSGVO „alle Eier in den einen Korb“ gelegt, ohne im Ergebnis einen wirklich effektiven Rechtsschutz zugunsten von Freiheit und Privatheit, vor allem im Blick auf das mit der personalen Würde teilkongruente Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, zu gewährleisten.

Charta digitale Grundrechte Europa

Drei wesentliche Einwände lassen sich gegen die DSGVO ins Feld führen. Man kann – etwas pauschal – auf bekannte Buchtitel verweisen, die mit prägenden und warnenden Worten das Bedrohungsszenario der um sich greifenden Digitalisierung umschreiben, etwa das Buch von Stefan Aust/Thomas Amman, „Digitale Diktatur“, oder das Buch der diesjährigen Theodor-Heuss-Preisträgerin, Yvonne Hofstetter, die das „Ende der Demokratie“ in Zeiten dominanter Sozialer Medien und sich rasant ausbreitender Künstlicher Intelligenz anbrechen sieht. Man kann auch den von Jakob Augstein kürzlich herausgegebenen Band „reclaim autonomy“ als Beleg anführen. Genug.

Irrglaube

Solche Belegstellen ersetzen nicht die juristisch-politische Argumentation. Doch der wohl ganz entscheidende und nachhaltige Beleg gegen die Wirkkraft der DSGVO, ein Bollwerk gegen die bedrohte Freiheit des Bürgers in Zeiten der Digitalisierung zu sein, speist sich aus einem Erfahrungssatz. Er durchzieht das gesamte europarechtlich strukturierte Verbraucherschutzrecht wie ein roter Faden: Es ist der durch nichts belegte Irrglaube des Gesetzgebers, dass mehr oder weniger umfassende Informationen, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen vor Abschluss eines Vertrages mitgeteilt werden, seine Wahl- und Entscheidungsfreiheit tatsächlich stärken. Es ist das Bild des „informierten Verbrauchers“. Doch dieses Bild als Prototyp des Verbrauchers als des „Menschen im Recht“ (Gustav Radbruch) ist ein Zerrbild; es findet keine Korrespondenz in der Alltagswirklichkeit.

Alle Erfahrung besagt: Die Informationen – auch wenn es sich um Vertragsbedingungen handelt – werden vom Verbraucher – mag er gebildet oder ungebildet sein – schlicht nicht gelesen; der rasche „Klick“ signalisiert stets die uneingeschränkte Zustimmung des Nutzers. Das nennt man im Ergebnis einen Vertragsabschluss, beruhend auf rechtsgeschäftlich wirksamen Erklärungen. Ohne Einschränkungen gilt dies auch für die „Einwilligung“ (Zustimmung) nach Maßgabe der DSGVO. Hinzu tritt auch stets der Bequemlichkeitsfaktor, dem kaum ein Verbraucher widersteht: Die Überlassung der personenbezogenen Daten – Zweckangabe hin oder her – erfolgt ja zudem „for free“, und die dann „unentgeltlich“ zu nutzenden „Dienste“ von Google, Amazon oder Facebook verheißen ja ein „besseres“ Leben mit Freunden, versteht sich.

Spezieller Einwand: Eine datenschutzrechtliche Zustimmung des Nutzers ist nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO gesetzlich nicht gefordert, wenn und soweit „die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich“ ist. Der Vertragsabschluss – „for free“ – regiert also, und der Vertragszweck heiligt die Mittel der Werbeplattformen. Sie erhalten die personenbezogenen Daten des Nutzers, und das Resultat ist: die Manipulation des Nutzers bis zu seiner dauerhaften Gefangennahme in der „Filterblase“; die Daten der Nutzer – vor allem die der Wohlhabenden – sind eben das Gold des Internet- Kapitalismus. Im Hintergrund steht inzwischen die harte Frage, ob denn die verhaltenssteuernden Algorithmen uns nicht mehr und nachhaltiger steuern als das Recht.

Ein Drittes, wohl das Wichtigste: Unser liberales Grundrechtsverständnis ist davon geprägt, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem (nationalen) Staat sind, die der Bürger zum Schutz von Würde und Freiheit in Stellung bringen kann. Doch die Bedrohungen des digitalen Zeitalters gehen von Internet- Giganten aus, also von Unternehmen; dem Staat bleibt das zweifelhafte Privileg der öffentlich gesteuerten Überwachung. Rechtlich gewertet vollziehen sich diese „Angriffe“ von Big Data aber auf horizontaler Ebene, nämlich innerhalb der Privatrechtsordnung.

Rechtsbefehle

Doch die im Silicon Valley beheimateten Internet-Konzerne sind jedenfalls faktisch weitestgehend extraterritorial. Ihre unglaubliche wirtschaftliche Macht wirft inzwischen die schwerwiegende Frage auf, ob und wie lange noch ein Rechtsstaat es zulassen darf, dass – Beispiel: Besteuerung – sich innerhalb seines Territoriums Mächte entfalten, die er nicht mehr uneingeschränkt beherrschen kann. Das ist qualitativ wesentlich mehr als die oft vernommene Frage, ob denn die Politik sich noch gegenüber den Großen der Wirtschaft durchsetzen kann, ob sie noch den politischen Primat in Anspruch nehmen und ihre Rechtsbefehle auch mit Anspruch auf Autorität durchsetzen kann.

Gerade unter diesem Blickwinkel ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass jetzt die Digitale Grundrechtscharta in Artikel 23 Absatz 3 bestimmt, dass die „Rechte und Pflichten“ aus dieser Charta „für alle Unternehmen“ gelten, „die auf dem Gebiet der EU tätig sind“. Der Jurist nennt die damit angesprochene Rechtsfigur eine „Drittwirkung“, also die Verankerung des Durchsetzungsanspruchs der digitalen Grundrechte nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber „Unternehmen“. Diese – weiter gehende – Rechtswirkung der Grundrechte hinein ins Privatrecht ist dem deutschen Verfassungsrecht durchaus (in Grenzen) vertraut. Sie hat aber innerhalb der Grundrechtscharta der EU überhaupt keinen Platz. Denn Artikel 51 der Grundrechtscharta der EU stellt unmissverständlich klar, dass „diese Charta für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ gilt und eben auch nur „für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts“.

Genau dieses Defizit im Grundrechtsschutz des Bürgers wird und soll durch die Digitale Grundrechtscharta beseitigt werden. Das ist nicht nur auf der Ebene des politischen Diskurses, sondern auch auf der Ebene der rechtspolitischen Debatte in Europa ein immenser Fortschritt. Ein Denkanstoß, eine Handlungsanleitung. Sie ist vor allem unter dem Blickwinkel bedeutsam, dass ja die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung – auch im Blick auf ihr vorhandenes und oft unterschätztes Bedrohungspotenzial – nur im Rahmen eines noch mühsam zu schaffenden europäischen Rechts bewältigt werden können. Das wird viele Jahre in Anspruch nehmen.

Datenhaufen

Daher springt auch die Neuformulierung des Würdeanspruchs in Artikel 1 Absatz 2 der Digitalen Grundrechtscharta ins Auge: „Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.“ Es geht also um nicht mehr, aber auch um nicht weniger; es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner alleinigen Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Nach unserem Rechtsverständnis ist es ausgeschlossen, den Menschen als Person mit Leib und Seele nur als einen steuerbaren „Datenhaufen“ zu behandeln. Das kybernetische Menschenbild der Wissenschaft, das den Menschen lediglich als einen USB-Stick in ihre planende Programmierung nimmt und mit Beschlag belegt, ist nicht das Menschenbild des europäischen Rechts. Und es darf daher auch nicht zu einer mathematisch determinierten Größe pervertiert werden. Dagegen ist fundamentaler Widerstand angesagt.

Notwendigerweise sind daher auch die weiteren Forderungen der Digitalen Grundrechtscharta – außerhalb des rein Appellativen, sondern mit verpflichtendem Bezug zur gesellschaftlichen Gestaltung Europas – in den Blick zu nehmen: „Ethisch-normative Entscheidungen können nur vom Menschen getroffen werden.“ (Artikel 8 Absatz 1) Und im Blick auf die weithin nicht voll beherrschbaren Risiken der Künstlichen Intelligenz steht zu lesen: „Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person Verantwortung tragen.“ Dann schließlich auch dieser Programmsatz gegen die Wirkmacht der Algorithmen: „Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein“ (Artikel 7 Absatz 1).

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Digitalisierung und Sport: das neue Dream-Team? https://www.divsi.de/digitalisierung-und-sport-das-neue-dream-team/ https://www.divsi.de/digitalisierung-und-sport-das-neue-dream-team/#respond Wed, 04 Jul 2018 08:41:19 +0000 https://www.divsi.de/?p=18265 Training allein reicht nicht mehr aus. Egal ob beim Profi oder Freizeit-Akteur. Der Einsatz moderner Technik steigert die Leistung und beugt auch der Gefahr von Verletzungen vor. Von Agnieszka Walorska Höher, weiter, schneller, besser – das gilt nicht nur für die laufende Fußball-Weltmeisterschaft. Schon immer haben Sportler sowohl mit erlaubten als auch unerlaubten Mitteln versucht, […]

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Digitalisierung und Sport

Foto: Halo Sports

Training allein reicht nicht mehr aus. Egal ob beim Profi oder Freizeit-Akteur. Der Einsatz moderner Technik steigert die Leistung und beugt auch der Gefahr von Verletzungen vor.

Von Agnieszka Walorska

Höher, weiter, schneller, besser – das gilt nicht nur für die laufende Fußball-Weltmeisterschaft. Schon immer haben Sportler sowohl mit erlaubten als auch unerlaubten Mitteln versucht, ihre Leistung zu steigern. Dank der allgegenwärtigen Sensoren und der nie da gewesenen Möglichkeiten der Datenerfassung und -analyse haben Profisportler und Trainer, aber auch Hobbysportler neue Lösungen an die Hand bekommen, um gezielt einzelne Aspekte zu trainieren und Fortschritte unmittelbar nachzuverfolgen.

Generell ist seit einigen Jahren ein großes Wachstum im Breitensport zu beobachten, das parallel zum Trend hin zu gesunder Ernährung und ausgewogener Work-Life-Balance verläuft. 10,1 Millionen Menschen besuchen in Deutschland regelmäßig ein Fitnessstudio, damit sind es drei Millionen mehr als noch vor sieben Jahren. Die Besinnung auf körperliche Aktivität schlägt sich auch in einem Umsatzwachstum von Fitness-Trackern um 46 Prozent seit 2013 nieder. 2,8 Milliarden US-Dollar an weltweitem Umsatz prognostiziert IHS Technology für 2019.

Profialltag

Digitale Technologien wie Fitness-Tracker von Polar oder Whoop sind bei Leistungssportlern schon zum Alltag geworden. Eine Befragung unter Fußballclubs in der 1. und 2. Bundesliga zeigt, dass über 85 Prozent GPS-Sportuhren einsetzen, um Daten über die zurückgelegte Strecke, die Geschwindigkeit und Herzfrequenz zu erfassen. Daneben kommen Lichtschranken zur Verbesserung der Koordination und Reaktion sowie intelligente Vereinssoftware zum Einsatz, um die Daten auszuwerten.

Immer mehr Sportclubs setzen zudem auf ein umfassendes Monitoring ihrer Sportler. Dazu gehören die Kontrolle von Blutwerten und Schlafverhalten oder die Analyse der Körperzusammensetzung (Bioimpedanz). Damit soll nicht nur ein Trainingsoptimum erreicht, sondern auch das Verletzungsrisiko minimiert werden. Mit Predictive Analytics warnen Algorithmen die Sportler oder Betreuer vor Ermüdungszuständen oder Konzentrationsschwächen, noch bevor es zu einer Verletzung kommt.

Technologie-Einsatz

Wearable-Tracker sind schon im Wettkampfgeschehen angekommen. Die US-amerikanische Baseball-Liga MLB lässt so ausgewählte Geräte bei Ligaspielen zu. Die Spieler dürfen ein Hemd mit Sensoren tragen, die Daten zur Atemfrequenz, Körperhaltung, Geschwindigkeit und zum Aktivitätslevel erfassen.

Daten-Tracking ist jedoch nur eine Form, wie Technologien im Sport zum Einsatz kommen. In den USA wird u.a. vom olympischen Skisprung-Team die neuronale Stimulation angewendet. Unter Einsatz des Halo Sport, eines intelligenten Kopfhörers, wird in der Aufwärmphase der Motorcortex mit elektrischen Impulsen angeregt. Anschließend soll das Gehirn eine Stunde lang über eine erhöhte neuronale Plastizität verfügen und empfänglicher für Trainingsimpulse sein. Damit sollen Muskelaufbau und Muskelgedächtnis effektiver trainiert werden.

Darüber hinaus ist der Einsatz von Virtual-Reality-Technologien in der NFL, NBA, NHL schon gängig, um Spielsituationen im Training zu simulieren. Im europäischen Raum gilt der DFB als VR-Pionier. Mit VR-Brillen simuliert die deutsche Nationalmannschaft gezielt Strafstoßsituationen für Feldspieler und Torwarte.

Trainingsmethode

Der DFB zeigt sich insgesamt als sehr technologieaffin. In einer Kooperation mit SAP werden Spielund Trainingsdaten gesammelt, ausgewertet und weiterverarbeitet. In Datenbanken sind wichtige Spielsituationen, gegnerische Teams mit ihren Stärken, Schwächen und Taktiken sowie einzelne Spieler mit ihrem Schussverhalten beim Elfmeter angelegt. Eine weitere innovative Trainingsmethode aus Deutschland ist der Einsatz des Footbonauten. In einem quadratischen Raum werden dem Fußballspieler Bälle aus verschiedenen Richtungen von Ballmaschinen zugespielt. Der Spieler muss in kurzer Zeit realisieren, aus welcher Richtung die Bälle kommen, und sie in wechselnde Zieltore schießen. Kameras erfassen dabei alle Bewegungen, sodass Trainer und Spieler am Ende eine detaillierte Statistik über Trefferquote oder Zeit zwischen Ballannahme und Schuss erhalten.

Besonders aktiv trägt das Institut für Angewandte Trainingswissenschaften Leipzig zur Digitalisierung des Sports bei. Es hat eine multimediale Datenbank entwickelt, auf die Judo-Kämpfer zur Wettkampfvorbereitung via Smartphones zugreifen und sich über mögliche Gegner informieren können. Das Institut erstellt zudem 3-D-Scans von Skispringern, um die Körperhaltung bei der Anfahrt zu verbessern.

Auch im Breitensport haben sich digitale Hilfsmittel etabliert, um Trainingseinheiten, Erholungs- und Schlafphasen oder die Ernährungsweise zu messen und zu optimieren.

App-Zeit

Mit Runtastic kam 2009 eine der ersten Sport-Apps für Smartphones auf den Markt, die zunächst Läufer, Wanderer und Radfahrer ansprach. Inzwischen hat der Hersteller sein Angebot mit Sportuhren und Fitnesswaagen auch für andere Disziplinen erweitert. Auf einer Plattform können die Nutzer ihre Fortschritte und Erfolge mit anderen teilen und auf Übungsvideos oder Ernährungspläne zugreifen. Die App wird mittlerweile von über 130 Millionen Menschen genutzt und wurde 2015 von Adidas für 220 Millionen Euro übernommen.

Strava, MyfitnessPal oder Freeletics sind nur einige populäre Anwendungen auf dem neuen SportTech-Markt, der von Equipment über Communities hin zu Coaching ziemlich jeden Aspekt rund um den Sport abdeckt.

Neue Zeiten

Die Anwendungen sind in der Regel mit Schnittstellen ausgestattet, an die Wearables andocken, um Daten zum Bewegungs-, Schlaf- und Ernährungsverhalten zu liefern. Weltweit führen zurzeit Xiaomi, Apple, Garmin und Fitbit den Wearable-Markt an.

Fitness-Tracker

Foto: Dragon Images – Shutterstock

Seit Fitbit 2007 den Anfang machte, gefolgt von Jawbone, Garmin und der Apple Watch, ist der Wearable-Markt stetig gewachsen. Im Jahr 2017 wurden allein in Deutschland rund 1,55 Millionen Fitness-Tracker verkauft, und sie haben längst das Image von klobigen Geräten abgeschüttelt, die den Nutzer sofort als Tech-Nerd entlarven. Die Wearables kommen in unzähligen Farben und Varianten daher und fügen sich in Form von Ohrsteckern oder Halsketten als Lifestyle- Accessoire in die Modetrends ein. Als Lifestyle-Accessoire, das jedoch mit zahlreichen Sensoren bestückt ist.

Nicht nur Allrounder

Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot an sportspezifischen Wearables und Apps, die sich auf einzelne Aspekte von Sportarten konzentrieren. Für den Basketball existieren beispielsweise zahlreiche Gadgets wie Smart-Ärmel oder -Bälle, um Wurfpräzision oder Dribbelbewegungen gezielt zu trainieren.

Das Funktionsspektrum erstreckt sich über den reinen Leistungsaspekt hinaus und wirkt auch in Bereiche wie die Sicherheit hinein. Der smarte Fahrradhelm von Livall umfasst neben integrierten Lichtern und einem Anrufsystem auch eine SOS-Funktion, die automatisch einen Notruf absetzt, sobald der Helm einen Unfall registriert. In der Strava App können Sportler außerdem ihre Trainingsstrecken oder Standortdaten via GPS teilen.

Performance-Steigerung

Die digitalen Möglichkeiten bringen jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Je weiter die Digitalisierung des Sports voranschreitet, desto stärker wächst die Gefahr von gläsernen Sportlern. Athleten tracken ihre Körper- und Leistungsdaten, um konkurrenzfähig zu bleiben, und setzen sich gleichzeitig dem Risiko aus, durch ihre Sportvereine oder Trainer überwacht zu werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Fitness- Tracker und auf die Haut aufklebbare Sensoren passé sein werden und stattdessen dauerhafte Lösungen wie implantierbare Chips und Smart-Tattoos zum Einsatz kommen, um Leistungsfähigkeit, Herzschlagfrequenz, Blutdruck, Sauerstoffgehalt im Blut, Hydrationslevel oder Glukosespiegel rund um die Uhr zu messen. Formen dieses Kontrollgedanken ließen sich im Vorfeld der Winterolympiade 2018 beobachten. Dort wurde die Forderung laut, Olympiateilnehmern zu Implantaten zu verpflichten, um ihre Blutwerte lückenlos auf mögliche Doping-Vergehen zu analysieren.

Mit der zunehmenden Kostensenkung durch Genomanalysen von 23andMe oder Ancestry hält auch die Genetik Einzug in den Sportbereich. Anbieter wie Athletigen erlauben Nutzern, ihre DNA-Analysen hochzuladen und sich maßgeschneiderte Trainings- und Ernährungspläne erstellen zu lassen, die die individuelle genetische Zusammensetzung berücksichtigen. Ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein solches Feature in Zwang umschlägt und in noch strengeren Zulassungsbeschränkungen für den Profisport mündet als ohnehin schon?

Datenschutz

Gegen 24/7-Kontrollmechanismen sprechen sich auch Datenschützer aus. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen, stellt heraus, dass Daten- Tracking Leistungskontrollen gleichkämen, die laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht lückenlos sein dürften: „Es muss klar sein, jetzt wird ein Test gemacht, und dann ist wieder keiner.“

Auch für den Hobbysportler entstehen neue Risiken, wenn sie ihre intimen Fitnessdaten Unternehmen und Servern in der Cloud anvertrauen. Laut einer BITKOM-Befragung aus dem Jahr 2016 sehen 39 Prozent von Verbrauchern bei der Nutzung von Wearables dahingehend Risiken, dass die Daten durch Dritte weiterverwendet werden könnten.

Dass den Daten eine Brisanz innewohnt, die auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich ist, unterstreicht ein Vorfall mit dem Sportnetzwerk Strava. Strava bietet Nutzern die Möglichkeit, Trainingsdaten (Trainingsleistung und Strecken) auf die Plattform hochzuladen und sie mit anderen Nutzern zu teilen. Im November 2017 veröffentlichte Strava eine Karte, auf der alle bisherigen Nutzeraktivitäten visualisiert waren. Anhand dieser Visualisierung konnten Militäranalysten beispielsweise versteckte Militärbasen u.a. in Syrien und Afghanistan ermitteln und Laufrouten sowie Lagerstrukturen ablesen.

Die Digitalisierung des Sports ist voll im Gange. Von innovativen Produkten und Trainingsmethoden profitieren aber nicht nur die wenigen Profisportler, auch jeder Hobbysportler erhält Zugang zu einer Vielzahl von neuen Möglichkeiten. Gleichsam bringt die Entwicklung neue Herausforderungen mit sich, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

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Brief oder E-Mail? Mehr Klarheit in einem sensiblen Feld https://www.divsi.de/brief-oder-e-mail-mehr-klarheit-in-einem-sensiblen-feld/ https://www.divsi.de/brief-oder-e-mail-mehr-klarheit-in-einem-sensiblen-feld/#respond Wed, 24 Jan 2018 11:16:05 +0000 http://46.30.3.106/?p=17094 DIVSI Studie über Kommunikation im privat-geschäftlichen Bereich. Was die Menschen wollen, wovor sie Sorge haben. Von Silke Borgstedt Während es bereits zahlreiche Erkenntnisse darüber gibt, wie Menschen beruflich oder privat kommunizieren, wird der privat-geschäftliche Bereich, bei dem Privatpersonen (nicht als Arbeitnehmer) mit Unternehmen (z.B. Handel, Versorgungsunternehmen), Ämtern und Behörden oder etwa Ärzten in Kontakt treten, […]

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Brief oder E-Mail? Mehr Klarheit in einem sensiblen Feld

DIVSI Studie über Kommunikation im privat-geschäftlichen Bereich. Was die Menschen wollen, wovor sie Sorge haben.

Von Silke Borgstedt

Während es bereits zahlreiche Erkenntnisse darüber gibt, wie Menschen beruflich oder privat kommunizieren, wird der privat-geschäftliche Bereich, bei dem Privatpersonen (nicht als Arbeitnehmer) mit Unternehmen (z.B. Handel, Versorgungsunternehmen), Ämtern und Behörden oder etwa Ärzten in Kontakt treten, bislang ausgespart. Dabei bedarf gerade dieser Bereich eines vertieften Blicks – schließlich werden in der privat-geschäftlichen Kommunikation besonders sensible, personenbezogene Daten ausgetauscht.

Wen kontaktet der Nutzer warum?

Die Kommunikation des Individuums erstreckt sich über drei Felder. Der privatgeschäftliche Bereich war bislang eine Grauzone.

Den Fokus der Studie bildete daher die Frage, welchen Stellenwert verschiedene Kommunikationskanäle aus Sicht der Menschen in Deutschland in einer zunehmend digitalisierten Welt für diese Art Kommunikation haben. Die Untersuchung liefert damit einen Beitrag, den Status quo und die erlebten digitalen Veränderungsprozesse im privat-geschäftlichen Kommunikationsbereich nicht nur zu beschreiben, sondern Ansatzpunkte zu identifizieren, wie Chancen maximiert und Menschen befähigt werden können, möglichen Risiken souverän zu begegnen.

Austausch

Eine Erkenntnis ist: Während die Mehrheit im privaten Austausch mit Familie und Bekannten ein breites Spektrum an Online-Kanälen ganz selbstverständlich nutzt, spielen viele von ihnen bei der privat-geschäftlichen Kommunikation kaum eine Rolle:

  • Für den privaten Austausch nutzen bereits knapp drei Viertel der Bevölkerung Instant-Messaging (74 Prozent), gegenüber fünf Prozent, die diesen Kanal privat-geschäftlich nutzen.
  • Über Soziale Netzwerke kommunizieren privat 58 Prozent, nur vier Prozent tun dies im privat-geschäftlichen Bereich.

Dennoch ist die Verständigung online auch für den privat-geschäftlichen Bereich bedeutend. Die E-Mail ist hier zu einem zentralen Kommunikationsmittel geworden. Zwar ist das persönliche Gespräch am Telefon immer noch am wichtigsten, die E-Mail steht jedoch an zweiter Stelle und ist die meist-genutzte Form der Online-Kommunikation.

  • 60 Prozent korrespondieren mit Banken und Versicherungen per E-Mail. Auch hier nimmt sie Platz zwei ein, nach dem Telefonat (71 Prozent).
  • Im Austausch mit Unternehmen ist sie das am zweithäufigsten genutzte Medium nach dem Telefon (71 Prozent E-Mail, 76 Prozent Telefon). Der Brief steht mit 38 Prozent auf Platz drei.
  • Mit Ämtern und Behörden wird bereits gleich häufig per E-Mail und Brief kommuniziert (jeweils 59 Prozent).
Kanäle der privaten, beruflichen und privatgeschäftlichen Kommunikation

Kanäle der privaten, beruflichen und privatgeschäftlichen Kommunikation: „Welche der folgenden Kommunikationsmittel bzw. -möglichkeiten nutzen Sie zumindest gelegentlich?“. Alle Kommunikationsmittel im Vergleich – außer Intranet, Kundenportal und Kunden-App, da diese nur einen Bereich betreffen; in Prozent.

Grundsätzlich gilt: Die Wahl des Kanals hängt im privat-geschäftlichen Bereich wesentlich vom Kommunikationsanlass ab. Je vertraulicher der Anlass, desto relevanter werden Briefe: 71 Prozent empfangen wichtige Dokumente (für die eigene Ablage) lieber auf Papier als via E-Mail, und 70 Prozent wählen bei offiziellen Angelegenheiten einen Brief statt einer E-Mail.

Vertraulichkeit, Verlässlichkeit und persönliche Beratung sind die zentralen Anforderungen an privat-geschäftliche Kommunikationskanäle. Dass die Vertraulichkeit der Kommunikation grundgesetzlich geschützt ist, hat für die Menschen auch in der digitalen Welt große Bedeutung. 90 Prozent sehen als erforderlich an, dass das Briefgeheimnis auch in der digitalen Welt gilt. Jedoch halten es 69 Prozent für bedroht durch die Digitalisierung.

Entsprechend ausgeprägt sind die Bedenken der Befragten hinsichtlich der Sicherheit von E-Mails:

  • 71 Prozent sind fest oder eher davon überzeugt, dass E-Mails ebenso leicht ausgespäht werden können wie eine Postkarte. Für 65 Prozent besteht die große Gefahr, dass E-Mails mitgelesen werden. 62 Prozent befürchten die Manipulation von E-Mails.
  • Die E-Mail erfüllt die zentralen Anforderungen der Menschen an privat-geschäftliche Kommunikation somit nicht. Aber sie steht für alltagsrelevante Convenience-Merkmale: zeit und ortsunabhängige Kommunikation bei geringeren Kosten im Vergleich zum Brief.

Für die Mehrheit der Befragten schließen sich Sicherheit und Convenience als Anforderung nicht aus. 62 Prozent erwarten sowohl Sicherheit als auch eine einfache und bequeme Handhabung.

In der Abwägung konkreter Sicherheits- und Convenience-Aspekte zeigen die Befragten einen Widerspruch zwischen Einstellung und Verhalten. Auch wenn Sicherheitsaspekte im direkten Vergleich zu Convenience als wichtiger bewertet werden, sind im Alltag allerdings Annehmlichkeiten wie Orts- und Zeitunabhängigkeit handlungsleitende Kriterien. Im direkten Vergleich erfüllt der Brief aus Sicht der Befragten Sicherheitsanforderungen (vertraulich, rechtsverbindlich) besser als die E-Mail.

  • Den Brief hält knapp die Hälfte der Befragten für rechtsverbindlicher als die E-Mail (49 Prozent), und 46 Prozent finden, dass er vertraulicher ist.
  • Aber von 65 Prozent der Personen, die davon ausgehen, dass E-Mails (sehr) unsicher vor dem Zugriff Unbefugter sind, versenden bis zu 45 Prozent auf diesem Wege sogar Informationen und Dokumente, die sie für besonders schützenswert halten (private Telefonnummer 45 Prozent, IBAN 21 Prozent, Dokumente, die einen Rechtsstreit betreffen, 17 Prozent, Finanzdaten 15 Prozent).

Die Verantwortung, für eine sichere Online- Kommunikation Sorge zu tragen, sehen die Nutzer gleichermaßen bei Staat, Wirtschaft und sich selbst. Nahezu niemand sieht einen Akteur als hauptverantwortlich an.

Kommunikation-Verantwortung

Sicherheitsbedürfnis und Verantwortungszuschreibung: „Im Folgenden sehen Sie eine Liste mit Aussagen zum Thema Online-Kommunikation. Bitte geben Sie anhand dieser Skala an, inwieweit die jeweiligen Meinungen und Ansichten für Sie persönlich zutreffen.“ in Prozent.

Die Ergebnisse zeigen insgesamt, dass trotz der Sensibilität der verhandelten Vorgänge bei den Menschen Unsicherheiten existieren, was jeweils der sicherste und/oder einfachste Weg ist – oder welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Zum einen sehen sie sich als Getriebene in einem Prozess, der ohnehin von den Institutionen vorgegeben wird. Zum anderen können sie nur vermuten, wie es um die Sicherheit neuer Online-Optionen in diesem Feld tatsächlich bestellt ist.

Aufklärungsmanko

Hilfreich wäre es, für jeden Kanal oder Kommunikationsanlass in einem „Fakten-Check“ prüfen zu können, inwiefern diese wirklich vertrauenswürdig sind bzw. welche Fallen oder gängigen Missverständnisse es gibt. Das würde zu einer nachhaltigen Sensibilisierung für Kriterien für eine sichere und verlässliche Kommunikation im Internet beitragen. Aus Perspektive der Befragten scheinen in diesem Bereich aktuell sowohl Aufklärung über mögliche Risiken als auch klare Standards im Umgang mit diesen Kanälen zu fehlen. Bei der Umsetzung im Alltag zeigen die Menschen daher bislang entsprechend unterschiedliche Strategien, mit diesen Unklarheiten umzugehen:

  • Wer verunsichert oder weniger informiert ist, versucht, bei etablierten Angeboten zu bleiben und so lange wie möglich die Online-Optionen zu umgehen. Insbesondere jüngere Menschen zeigen einen großen Pragmatismus. Sie haben generell weniger (Sicherheits-)Bedenken, aber dafür höhere Convenience-Ansprüche: Es soll möglichst schnell und einfach gehen. Sicherheit ist nicht unwichtig, vielmehr ist das Vertrauen grundsätzlich vorhanden, dass Unternehmen oder Behörden verlässlich mit den Daten umgehen. In den jüngeren Alterskohorten gelten etablierte Mittel der Online-Kommunikation, wie z.B. die E-Mail, bereits als Kommunikations-„Dinosaurier“, die einem Brief in puncto Seriosität in nichts nachstehen.
  • Knapp die Hälfte der Bevölkerung macht sich wenig Sorgen bei der Online- Kommunikation, weil sie nicht davon ausgeht, dass die eigenen Daten für andere interessant sein könnten. Diese Gruppe ist für den Wert der eigenen Daten in einer zusehends digitalisierten Ökonomie zu sensibilisieren. Zudem finden sich bei diesen Menschen auch viele, für die das Thema Sicherheit insgesamt schlicht irrelevant ist. Aufgrund selten bewusst erlebter Konsequenzen oder ihrer geringen Bedeutsamkeit werden Risiken kaum thematisiert.

Die ungebrochen hohe Bedeutung des direkten sprachlichen Austauschs ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die zunehmende Bedeutung von Online-Kanälen für die Menschen nicht zu einer umfassenden „Verschriftlichung“ von Angelegenheiten führen darf. Sowohl die öffentlichen wie die kommerziellen Akteure in der privat-geschäftlichen Kommunikationskonstellation sollten berücksichtigen, dass es den Menschen wichtig ist, persönlichen Kontakt aufnehmen zu können, bzw. sie sich zum Teil gar nicht in der Lage sehen, entsprechende Vorgänge schriftlich zu bearbeiten.

Sicherheit ist im Bereich privat-geschäftlicher Kommunikation als Kriterium zwar ein allgegenwärtiges Bedürfnis, es wird jedoch seitens der Nutzer nicht konsequent in entsprechend souveräne Maßnahmen übersetzt. Zum einen, weil Maßnahmen nicht als wirksam betrachtet werden, zum anderen, weil sie zu viel Aufwand bedeuten.

Vermittlung

Es ist plausibel, dass sich aus den vorgenannten Gründen ein Graben zwischen Einstellung und Verhalten befindet: Sicherheit ist das Ideal, Convenience aber der konkrete Bedarf im eng getakteten Alltag. Gerade wenn sich der Alltag – vor allem auch im Bereich privat-geschäftlicher Angelegenheiten – immer mehr digitalisiert, braucht es klare Grundregeln, damit die Menschen Vertrauen in neue, digitale Möglichkeiten entwickeln können. Sie brauchen Sicherheit, um Neues überhaupt ausprobieren zu wollen. Es bedeutet auch, sie über mögliche Risiken, deren Konsequenzen ihnen aktuell noch kaum bewusst sind, in Kenntnis zu setzen, bevor diese eintreten.

Wer diese Vermittlungsaufgabe übernehmen will und kann, ist noch fraglich. Die Menschen sehen hier den Staat in hohem Maße in der Verantwortung. Dabei geht es ihnen weniger darum, sich selbst nicht zuständig zu sehen, denn die Ergebnisse zeigen, dass sich die Befragten auch selbst als mitverantwortlich betrachten. Sie brauchen jedoch Unterstützung bei der Einschätzung von Risiken und entsprechenden Möglichkeiten, diesen sicher begegnen zu können. Aktuell wird die Erfüllung dieser Aufgabe vom Staat zwar gefordert, aber sie wird ihm nicht zugetraut. Dieses auch in anderen DIVSI Studien festgestellte Grunddilemma erfordert unbedingt eine souveräne Auflösung, um das grundsätzliche Vertrauen darin zu stärken, dass der Staat nachhaltige Lösungen für die künftige digitalisierte Gesellschaft entwickelt, umsetzt und kompetent begleitet.

Download der Studie: https://www.divsi.de/publikationen/studien/brief-oder-e-mail-divsi-studie-ueber-die-kommunikation-im-privat-geschaeftlichen-bereich/

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Vertrauen: Wertvollste, aber fragilste Ressource des digitalen Zeitalters? https://www.divsi.de/vertrauen-wertvollste-fragilste-ressource-des-digitalen-zeitalters/ https://www.divsi.de/vertrauen-wertvollste-fragilste-ressource-des-digitalen-zeitalters/#respond Tue, 02 Jan 2018 12:48:16 +0000 http://46.30.3.106/?p=16909 Fünf Grundsätze sollen dafür sorgen, dass sich die Nutzer künftig sicherer fühlen. Von Philipp Otto und Henning Lahmann Eine alte Weisheit besagt: Vertrauen zu gewinnen, dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.“ Mit diesen Worten eröffnete Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, ihre Keynote mit dem Thema „Komfort vs. Sicherheit – (K)ein Nullsummenspiel?“. Ein […]

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Vertrauen: Wertvollste, aber fragilste Ressource des digitalen Zeitalters?

Foto: Rawpixel.com | Shutterstock

Fünf Grundsätze sollen dafür sorgen, dass sich die Nutzer künftig sicherer fühlen.

Von Philipp Otto und Henning Lahmann

Eine alte Weisheit besagt: Vertrauen zu gewinnen, dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.“ Mit diesen Worten eröffnete Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, ihre Keynote mit dem Thema „Komfort vs. Sicherheit – (K)ein Nullsummenspiel?“. Ein Appell für einen größeren Fokus auf Datensicherheit beim Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln bei der von DIVSI mit dem Think Tank iRights.Lab durchgeführten Diskussionsveranstaltung „Digitale Kommunikation – auf der Suche nach Vertrauen und Sicherheit“ (s. auch Bericht S. 4). Um Vertrauen also ging es – eine „immer wichtiger werdende Ressource“ im digitalen Zeitalter, so Gurkmann, die allerdings gerade aufgrund „der Schnelllebigkeit der Digitalisierung immer fragiler wird“.

Schwerpunktthema

Warum ist das so? Und was ist zu tun, um das Vertrauen in digitale Kommunikation zu stabilisieren oder es überhaupt erst einmal herzustellen? Um diese Fragen ging es vorrangig bei der hochkarätig besetzten Diskussionsveranstaltung, die den Abschluss des von DIVSI und iRights.Lab gemeinsam durchgeführten Projekts „Vertrauen in Kommunikation im digitalen Zeitalter“ bildete. Es ist Teil des Schwerpunktthemas „Kommunikation“, mit dem sich DIVSI in diesem Jahr vertieft auseinandersetzt.

Das Projekt ging dabei von der Grundannahme aus, dass es in der Bevölkerung ein Bedürfnis nach geschützter und damit vertrauenswürdiger Kommunikation gibt, und zwar insbesondere dann, wenn persönliche, sensible oder intime Informationen ausgetauscht werden – sei es mit der eigenen Bank, einer Versicherung, einer Ärztin oder einer staatlichen Behörde. Und genau hier gibt es ein Problem: Obwohl wir alle immer selbstverständlicher digital kommunizieren, haben viele Ereignisse in den vergangenen Jahren gezeigt, dass es in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit im Netz große Defizite gibt. Und dies führt zu einem Verlust an Vertrauen.

Die Befragungen, die DIVSI im Rahmen des Projektes durchführen ließ, zeigen dies deutlich. So äußerten in einer im August veröffentlichten Studie mehr als zwei Drittel der deutschen Internetnutzer Zweifel daran, dass Online-Postfächer auf Kundenportalen vertrauenswürdig sind und Dritte keinen Zugriff auf ihre Daten bekommen könnten. Die meisten Nutzer glauben auch nicht daran, dass die Unternehmen, mit denen sie vertragliche Beziehungen im Netz eingehen, sich ausreichend um die Sicherheit ihrer Kunden kümmern. Darüber hinaus wird auch dem Staat nur äußerst wenig Vertrauen entgegengebracht. Ganze 84 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass der Staat nicht in der Lage ist, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, obwohl es ihnen zufolge sehr wohl seine Aufgabe wäre, sich um das Thema Sicherheit im Internet zu kümmern.

Besserung

Diese und andere ernüchternde Zahlen nahm das Projekt zum Anlass, eingehend darüber nachzudenken, wie dieser Zustand zum Besseren gewendet werden könnte. Wie sollten Kommunikationsverhältnisse ausgestaltet werden, damit das beschriebene Bedürfnis nach geschützter und damit eben auch vertrauenswürdiger Kommunikation erfüllt werden kann?

Ein erstes von iRights.Lab erarbeitetes Themenpapier steckte den Rahmen ab und untersuchte nicht nur, wie es um das Vertrauen in digitale Kommunikation zurzeit bestellt ist, sondern beschäftigte sich insbesondere mit der Frage nach den Gründen für das verbreitete Misstrauen und erörterte, an was für Voraussetzungen das Vertrauen im Internet hängt. So erwarten Internetnutzer unter anderem nicht nur, dass ihre persönlichen Daten nicht in die Hände Krimineller geraten. Gerade auch diejenigen Unternehmen oder Behörden, die berechtigterweise mit diesen Daten umgehen, sollen sie nicht zum Nachteil der Nutzer einsetzen dürfen. Erst wenn diese anderen Erwartungen erfüllt werden, kann von vertrauenswürdiger Kommunikation gesprochen werden.

Grundsätze

Das zweite Themenpapier schloss an die Bestandsaufnahme an und formulierte und erläuterte auf dieser Grundlage „Fünf Grundsätze für sichere digitale Kommunikation“, deren Umsetzung das verlorene Vertrauen der Nutzer wiederherstellen könnte:

  • Digitale Kommunikation mit sensiblen Inhalten sollte sicher und verlässlich sein.
  • Die eingesetzte Technologie sollte nutzerfreundlich sein.
  • Dem Nutzer gegenüber sollte der gewährleistete Sicherheitsstandard transparent gemacht werden.
  • Dem Nutzer sollten alternative – auch analoge – Kommunikationsmittel angeboten werden.
  • Die Wahl des Kommunikationsmittels sollte keine Diskriminierung hinsichtlich der Kosten zur Folge haben.

Die Erkenntnisse der beiden Papiere gingen schließlich zusammen mit ausführlichen Interviews und Konsultationen, die über den Verlauf der vergangenen sechs Monate mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vom iRights.Lab geführt worden waren, in den Abschlussbericht ein, der auf der Veranstaltung in Berlin vorgestellt wurde.

Die fünf Grundsätze griff DIVSI-Direktor Matthias Kammer als Begrüßung zur Berliner Diskussionsveranstaltung auf, um das Thema des Abends einzuleiten. Eine altbekannte Herausforderung, das alt-neue Problem „Sicherheit versus Nutzerfreundlichkeit oder gar Bequemlichkeit“ blieb dann letztlich der Fixpunkt im weiteren Verlauf des Abends. Jutta Gurkmann jedoch legte in ihrer Keynote Wert darauf, dieses Begriffspaar eben nicht als unüberwindbaren Gegensatz hinzunehmen. Sicherheit und Bequemlichkeit müssten vielmehr als Einheit gedacht werden. Sollten Unternehmen deshalb endlich beginnen, Datenschutz und Datensicherheit gerade nicht als Hindernis, sondern als Chance zu begreifen, so könnte es gelingen, dass Nutzer digitaler Kommunikation vertrauten. In diesem Sinne seien auch die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung und die E-Privacy-Verordnung keine bloßen Bremsklötze für die Wirtschaft, sondern wichtige Schritte in Richtung größerer Sicherheit.

Die Frage nach der angemessenen Rolle der Privatwirtschaft dominierte auch die abschließende, sehr lebendige und durchaus kontrovers geführte Podiumsdiskussion. Unter der Moderation von Geraldine de Bastion erörterten Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Luc Mériochaud, Head of Deutsche Bank Labs Continental and Eastern Europe, Norbert Pohlmann, Professor für Informationssicherheit an der Westfälischen Hochschule, Mario Rehse, Head of Public Affairs bei der United Internet AG und Matthias Kammer die vom Projekt aufgeworfenen Probleme. Während sich alle Teilnehmer darauf einigen konnten, dass Vertrauen in der Tat ein hohes Gut im Internet darstelle, da die Verbraucher selbst gar nicht in der Lage seien zu prüfen, was mit ihren persönlichen Daten passiert, wies insbesondere Mario Rehse darauf hin, dass eben auch die Unternehmen selbst auf Vertrauen angewiesen seien.

Buermeyer hingegen kritisierte, dass in der Praxis das Vertrauen immer wieder unterlaufen werde. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und damit Vertrauen zu erreichen, müssten Wege gefunden werden, damit sich dies auch für die Unternehmen lohne. Er plädierte daher für mehr Nudging, also das Schaffen von Anreizen durch den Staat, die Sicherheit der IT-Systeme zu verbessern, ohne auf Verbote oder Gebote zurückzugreifen.

Regelung

Matthias Kammer hingegen sah den Staat durchaus noch stärker in der Pflicht. Um in der Angelegenheit handlungsfähig zu bleiben, sollte er eben doch auch klare Grenzen ziehen. Dies habe in der Verkehrspolitik ja auch funktioniert. Vieles, was hier an Regelungen früher undenkbar schien, sei heute allgemein akzeptiert. Auch Professor Pohlmann sprach sich dafür aus, den Staat mehr regeln zu lassen. Zugleich aber seien sowohl Unternehmen als auch die Verbraucher selbst in der Pflicht, mehr Verantwortung zu übernehmen.

Dementsprechend stimmten in der Schlussrunde die Podiumsteilnehmer darin überein, dass alle Beteiligten nur gemeinsam nach Lösungen für das Problem mangelnden Vertrauens suchen könnten. Es müsse daher ein neuer Anlauf für eine konzertierte Aktion aller Stakeholder auf den Weg gebracht werden. Dass dies zum Vorteil aller wäre, hatte zuvor schon Jutta Gurkmann deutlich hervorgehoben: „Vertrauen ist unerlässlich, wenn wir die Chancen der Digitalisierung vollständig nutzen wollen.“

Bis dies erreicht ist – das hat die Veranstaltung deutlich gezeigt –, ist es noch ein weiter Weg. Höchste Zeit, ihn zu beschreiten. Immerhin: Die „Fünf Grundsätze für sichere digitale Kommunikation“ sind ein guter Anfang.

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Von Cloud-Computing bis Social Media: Datenschutz im digitalen Zeitalter https://www.divsi.de/von-cloud-computing-bis-social-media-datenschutz-im-digitalen-zeitalter/ https://www.divsi.de/von-cloud-computing-bis-social-media-datenschutz-im-digitalen-zeitalter/#respond Fri, 08 Dec 2017 09:14:37 +0000 http://46.30.3.106/?p=16495 Von Jenna Eatough Unsere heutige Zeit ist geprägt von einer unablässigen Erreichbarkeit: Die Digitalisierung und die damit einhergehenden technischen Errungenschaften scheinen uns fest im Griff zu haben. Ein Leben ohne Smartphone und Tablet – für viele undenkbar. Uns wird ermöglicht, verschiedenste Inhalte im Nullkommanichts über die immaterielle Datenautobahn in die Welt hinauszutragen. Von dieser neuartigen […]

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Von Cloud-Computing bis Social Media: Datenschutz im digitalen Zeitalter

Von Jenna Eatough

Unsere heutige Zeit ist geprägt von einer unablässigen Erreichbarkeit: Die Digitalisierung und die damit einhergehenden technischen Errungenschaften scheinen uns fest im Griff zu haben. Ein Leben ohne Smartphone und Tablet – für viele undenkbar. Uns wird ermöglicht, verschiedenste Inhalte im Nullkommanichts über die immaterielle Datenautobahn in die Welt hinauszutragen. Von dieser neuartigen Art der Informationszirkulation und -beschaffung profitieren wir zweifelsohne. Mit Hinblick auf Dystopien wie etwa Orwells „1984“ stellt sich allerdings auch die Frage nach dem gegebenen Maß an Datenschutz sowie -sicherheit. Hierzu der folgende Text.

Datenschutz oder Datensicherheit?

Vielfach mögen die beiden Begrifflichkeiten “Datenschutz” und “Datensicherheit” synonym verwendet werden. Dennoch besteht zwischen den Bezeichnungen ein kleiner, wenn auch feiner Unterschied: Während ersteres lediglich personenbezogene Daten umfasst, vereinigt letztgenanntes jedwede Art von Daten unter sich.

Obliegenheiten für Webseitenbetreiber

Wer sich in den Tiefen des WWW, mitunter vielleicht sogar als Betreiber einer eigenen Webseite, bewegt, der sollte sich einiger verpflichtender Aspekte bewusst sein. So bedürfen sämtliche Internetseiten einer Datenschutzerklärung, welche die Seitenbesucherinnen und -besucher über die konkrete Ausgestaltung bzw. Vorgehensweise bei der Speicherung und Erhebung personenbezogener Daten der jeweiligen Homepage unterrichtet. Des Weiteren besteht eine Auskunftspflicht gegenüber den entsprechenden, auf dieser Seite surfenden Individuen: Möchten diese in Erfahrung bringen, welche Daten zu deren Personen erfasst wurden, so besteht diesbezüglich die Pflicht zur kostenfreien Auskunftserteilung. Stellt sich hierbei heraus, dass bestimmte abgespeicherte Informationen inkorrekt sind, so müssen diese auf Verlangen des Betroffenen hin rektifiziert oder gelöscht werden. Nicht zuletzt sollte die Impressumspflicht, welche auf dem Gedanken der Anbieterkennzeichnung beruht, bekannt sein; ist diese absent, so setzt sich der Webseitenbetreiber dem Risiko einer Abmahnung aus.

Datenschutz in sozialen Netzwerken

Es scheint ein Paradoxon zu verkörpern: Wie nur sollen Social-Media-Plattformen, welche die Anknüpfung an Gleichgesinnte auf der ganzen Welt ermöglichen und welche der extrovertierten Selbstinszenierung dienen, mit datenschutzrechtlichen Aspekten vereinbar sein? Die Weisheit „Poste nur das, was du auch noch in zehn Jahren über dich im Netz finden möchtest“ scheint längst nicht mehr zu genügen. Bereits im Vorfeld zur Registrierung bei derartigen Netzwerken sollte man sich daher einige Gedanken machen. Ratsam ist es etwa, für jedes Portal eine individuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Dies mag zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, doch lässt sich eine beachtliche Steigerung der Privatsphäre erzielen. Weiterhin sollte reflektiert werden, ob die Verwendung eines Klarnamens oder eines Pseudonyms bevorzugt wird, wobei jedoch einige Portale – so auch Facebook – die Angabe des echten Namens voraussetzen.

Letztlich sollte man sich im Klaren sein, welches Ziel mit dem jeweiligen Social-Media-Profil verfolgt werden soll: Steht die private oder die geschäftliche Indienstnahme im Fokus? Steht dies erst einmal fest, liegt stets ein Anhaltspunkt zur Orientierung vor.

Schließlich sollte den Privatsphäre-Einstellungen der jeweiligen Plattform Beachtung geschenkt werden. Empfohlen ist das Abstellen der Sichtbar- und Auffindbarkeit des eigenen Profils für Suchmaschinen. Von enormer Relevanz ist zudem das Abschalten der Visibilität der Kontaktdaten: Sofern lediglich die private, nicht aber eine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist, sollten diese Informationen nicht für alle abrufbar sein. Entscheidungsmacht besteht auch bezüglich der eigenen gestreuten Inhalte – von Fotos und Bildern über Filme und Texte; manuell lässt sich festlegen, wem diese zugänglich sind.

Beim Posten und Sharing im Netz sollte stets das Urheberrecht mitbedacht werden! Zur Verbreitung fremd erstellter Inhalte bedarf es der vorherigen Einholung der entsprechenden Genehmigung durch den Urheber. Fehlt diese, so liegt ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor. Auch Fotos, auf denen andere, identifizierbare Personen abgebildet sind, dürfen nicht einfach gedankenlos geteilt werden – das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verlangt hierbei das Einverständnis aller Abgebildeten. Dies gilt übrigens auch für die Option des „Markierens“ anderer User.

Cloud-Technologien

Die technische Errungenschaft der Cloud erlebt derzeit einen regelrechten Boom: Ob nun die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen oder das Cloud-Computing im Bereich des Smartphones – das onlinegebundene Auslagern von Daten sowie Applikationen etabliert sich sowohl im Privatleben als auch im ökonomischen Sektor. Das Hochladen von Dateien in eine Cloud verkörpert einen Fall der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung (ADV) im Sinne des BDSG. Der Gesetzgeber verpflichtet hierbei den Nutzer zur Gewährleistung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, nicht aber den externen Dienstleister, also den Cloud-Anbieter. Zur Haftung gezogen wird bei Datenschutzverstößen daher der User, welcher, laut rechtlicher Definition, der sogenannte „Auftraggeber“ ist, der den Cloud-Provider mit der Verwaltung seiner Daten beauftragt.

Mit dem 18. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und gilt verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten. Auch der ADV-Vertrag wird hierbei einer verschärften Reglementierung unterworfen, wobei der Auftragnehmer (zukünftig als „Auftragsverarbeiter“ zu bezeichnen) verstärkt haftbar gemacht werden kann.

Die Obliegenheiten gemäß dem BDSG entfallen allerdings, sobald der Anbieter im Wege eines Zertifikats bestätigen kann, dass seine Cloud-Technologie Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen beinhaltet. Wegen der Vielzahl an diversen Zertifikaten rief das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kooperation mit der Stiftung Datenschutz das Zertifikat „Trustet Cloud“ – kurz TCDP. Wählt der User einen Provider mit diesem Zertifikat, so entfallen sämtliche Pflichten nach dem BDSG; eine weitere Überprüfung wird entbehrlich. Grundsätzlich ist bei der Inanspruchnahme von Cloud-Computing zu Folgendem geraten:

  • Zertifikat überprüfen
  • Verschlüsselungs- und Anonymisierungsoptionen buchen
  • Europa als Serverstandort auswählen
  • Backup-Optionen des Providers unter die Lupe nehmen
  • Einsehbare Protokolle zum Monitoring beachten

Obacht: Die Infrastruktur der allermeisten Anbieter ist in den USA lokalisiert: Ihre Daten landen also dort und unterfallen damit dem Patriot Act, was zur Folge hat, dass sämtliche Daten der US-amerikanischen Regierung zu unterbreiten sind. Sind hiervon personenbezogene Daten Dritter tangiert, so liegt hierzulande ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor.

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DIVSI Magazin – Ausgabe 1/2015 https://www.divsi.de/publikationen/magazine/divsi-magazin-ausgabe-12015/ Thu, 23 Apr 2015 07:58:25 +0000 http://46.30.3.106/?post_type=magazine&p=11877 Zum Inhalt: Your Net – DIVSI Convention 2015. Eine Lanze für unsere Jugend.  Und weitere Themen…

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Zum Inhalt: Your Net – DIVSI Convention 2015. Eine Lanze für unsere Jugend. 
Und weitere Themen…

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MIT-Forscher widerlegen Anonymität von Metadaten https://www.divsi.de/mit-forscher-widerlegen-anonymitaet-von-metadaten/ https://www.divsi.de/mit-forscher-widerlegen-anonymitaet-von-metadaten/#respond Thu, 05 Feb 2015 10:00:57 +0000 http://46.30.3.106/?p=11369 Metadaten erlauben detaillierte Einblicke in sensible Informationen und ermöglichen die Erstellung von User-Profilen. Das zeigte u.a. schon Politiker Malte Spitz und Netzaktivist Ton Siedsma in Selbstexperimenten. Nun belegt auch eine MIT-Studie (veröffentlicht im Science Magazin), dass Kreditkarteninhaber leicht anhand vermeintlich anonymer Metadaten identifiziert werden können. Das Forscherteam um Yves-Alexandre de Montjoye analysierte hierfür in einem Zeitraum von drei Monaten […]

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Metadaten erlauben detaillierte Einblicke in sensible Informationen und ermöglichen die Erstellung von User-Profilen. Das zeigte u.a. schon Politiker Malte Spitz und Netzaktivist Ton Siedsma in Selbstexperimenten. Nun belegt auch eine MIT-Studie (veröffentlicht im Science Magazin), dass Kreditkarteninhaber leicht anhand vermeintlich anonymer Metadaten identifiziert werden können.

MIT-Studie zur Anonymität von Metadaten

Vier Datenpunkte genügen zur Identifizierung von Kreditkarteninhaber (Grafik: Science)

Das Forscherteam um Yves-Alexandre de Montjoye analysierte hierfür in einem Zeitraum von drei Monaten die anonymisierten Metadaten zu Kreditkarteneinkäufen von 1,1 Millionen Menschen. Das Ergebnis der Studie: mit den Datenpunkten von nur vier Bezahlvorgängen ohne jegliche personenbezogene Daten lassen sich 90 Prozent der Käufer eindeutig identifizieren.

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