Internetregulierung – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Daten als Handelsware https://www.divsi.de/publikationen/studien/daten-als-handelsware/ Thu, 17 Mar 2016 08:59:10 +0000 http://46.30.3.106/?post_type=studien&p=14520 Der „Digitale Wandel“, der mit vehementer Geschwindigkeit über unsere Gesellschaft gekommen ist, erstreckt sich mittlerweile auf sämtliche Lebensbereiche. Diese Entwicklung bringt zwangsläufig einen massiven Anstieg der Menge an digitalen Daten mit sich, von denen große Teile personenbezogen sind. Nutzer geben ihre Daten hin, um digitale Angebote verwenden zu können. Parallel dazu haben sich prosperierende Märkte entwickelt, bei denen diese Daten der neue Rohstoff sind. Mit den Daten werden gute Geschäfte gemacht.

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Vorwort

von Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog

Der „Digitale Wandel“, der mit vehementer Geschwindigkeit über unsere Gesellschaft gekommen ist, erstreckt sich mittlerweile auf sämtliche Lebensbereiche. Diese Entwicklung bringt zwangsläufig einen massiven Anstieg der Menge an digitalen Daten mit sich, von denen große Teile personenbezogen sind. Nutzer geben ihre Daten hin, um digitale Angebote verwenden zu können. Parallel dazu haben sich prosperierende Märkte entwickelt, bei denen diese Daten der neue Rohstoff sind. Mit den Daten werden gute Geschäfte gemacht.

Es ist ein anerkannter Fakt, dass die aktuelle Datenwirtschaft unser derzeitiges Daten(schutz)recht vor immense Herausforderungen stellt. Fakt ist ebenfalls, dass vor allem ideelle Interessen der einzelnen Nutzer im Fokus der geltenden rechtlichen Regelungen stehen.

Gleichzeitig sind viele Punkte offen. So stellt sich im Zusammenhang mit Big-Data-Analysen immer drängender die Frage, wem Daten „gehören“ und wer welche Rechte an Daten geltend machen kann.

Deshalb braucht es zur Förderung der Wirtschaft und zur Fortentwicklung von Nutzerrechten in der digitalen Zeit im Sinne einer erstrebenswerten Rechtsklarheit eindeutige Regelungen über Nutzungs- und Verwertungsrechte an (personenbezogenen) Daten. Derzeit scheint der Datenhandel ein Bereich zu sein, der durch ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen den Beteiligten sowie Intransparenz gekennzeichnet ist.

Die vorliegende Arbeit kommt nach ihrer ebenso sorgfältigen wie umfangreichen wissenschaftlichen Recherche zu dem Schluss, dass das derzeitige Datenschutzrecht den aktuellen Entwicklungen der Datenwirtschaft nicht mehr gerecht werde. Sie hält die datenschutzrechtliche Einwilligung für ein ungeeignetes Instrument zur Realisierung des Datenhandels. Nutzer sollten über eine Kommerzialisierung der auf sie bezogenen Daten entscheiden können. Gleichzeitig sollten sie an der wirtschaftlichen Verwertung „ihrer“ Daten partizipieren können.

Die Schrift bietet einen umfassenden Überblick über rechtliche und tatsächliche Konzepte zur Stärkung der Nutzer-Selbstbestimmung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Verwertung von Daten im Zeitalter der Digitalisierung. Vor- und Nachteile eines Dateneigentums sowie eine mögliche Einordnung von Daten als Immaterialgut werden präzise aufgezeigt.

DIVSI-Schirmherr: Roman Herzog

Bundespräsident a.D.
Prof. Dr. Roman Herzog

Schirmherr des DIVSI

Damit leistet die Arbeit einen wesentlichen Beitrag, der jeder Untersuchung zu strittigen Themen innewohnen sollte: Sie liefert neue Fakten und Anregungen für einen breiten öffentlichen Disput zum fraglichen Themenkomplex. Sie ergänzt eine mittlerweile lange Reihe von Publikationen des DIVSI, die den gesamten Diskurs unserer Gesellschaft über den stattfindenden digitalen Wandel profund befruchten.

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Lanier: Friedenspreis für Rückbesinnung auf traditionelle Macht- und Produktionsstrukturen? https://www.divsi.de/lanier-friedenspreis-fuer-rueckbesinnung-auf-traditionelle-macht-und-produktionsstrukturen/ https://www.divsi.de/lanier-friedenspreis-fuer-rueckbesinnung-auf-traditionelle-macht-und-produktionsstrukturen/#respond Mon, 13 Oct 2014 11:08:12 +0000 http://46.30.3.106/?p=9984 Am Wochenende wurde dem Informatiker und Autor Jaron Lanier der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen. Lanier, der als Pionier des Internets Begriffe wie "Virtual Reality" und damit das Internet als digitale Lebenswelt prägte, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der schärfsten Kritiker des Internets entwickelt. So ist die Preisverleihung des Deutschen Buchhandels an Lanier auch nur auf den ersten Blick überraschend, deckt sich doch die Skepsis breiter Branchenteile vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Umwälzungen mit der Laniers.

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Am Wochenende wurde dem Informatiker und Autor Jaron Lanier der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen. Lanier, der als Pionier des Internets Begriffe wie „Virtual Reality“ und damit das Internet als digitale Lebenswelt prägte, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der schärfsten Internetkritiker entwickelt. So ist die Preisverleihung des Deutschen Buchhandels an Lanier auch nur auf den ersten Blick überraschend, deckt sich doch die Skepsis breiter Branchenteile vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Umwälzungen mit der Laniers.

So titelt dann auch etwa die Hamburger Morgenpost:

Fest steht, dass das Internet gerade vor dem Hintergrund des allseits fühlbaren Veränderungsdrucks den gewohnten Modus Operandi einflussreicher Branchen gefährdet. Dies führt zwangsläufig zu einer Gegenbewegung – unabhängig davon, ob man Entwicklungen wie Wikipedia und OpenSource als Errungenschaft oder, wie Lanier, als Geißel der Menschheit einordnen mag.

Verflogene Internet-Euphorie

Die Monetarisierung von persönlichen Informationen, die den Schein von kostenlosen Diensten wie Google und Facebook ermöglichen, und die NSA-Überwachungsskandale haben auch hierzulande zu einer Abkehr der grenzenlosen Euphorie geführt. So gestand etwa Internet-Enthusiast Sascha Lobo Anfang des Jahres medienwirksam seinen „Abschied von der Utopie“ in der FAZ ein: „Das Internet ist nicht das, wofür ich es so lange gehalten habe. Ich glaubte, es sei das perfekte Medium der Demokratie und der Selbstbefreiung. Der Spähskandal und der Kontrollwahn der Konzerne haben alles geändert.“

Jürgen Geuter sieht die Verleihung des Friedenspreises als Kriegserklärung an: „Der Friedenspreis für Jaron Lanier ist eine Kampfansage an das „Netz des Everybody“, das Internet der Kollaboration und der Crowds, das Netz, in dem dezentrale Gruppen Wissen und Kultur schaffen. Er ist eine Ablehnung von Ideen wie OpenSource und Crowdsourcing, eine Forderung der Rückbesinnung auf traditionelle Macht- und Produktionsstrukturen. Vor allem ist er das laute Betteln, alles möge doch bitte endlich wieder werden wie früher.“

Digitale Zukunft gestalten statt Verweigerung

Während die Kritik an Amazon und Google den Buchhandel verständlicherweise freut, schüttet Lanier nach Gerd Leonards Meinung jedoch das Kind mit dem Bade aus: „Die Frage ist nicht, ob diese Entwicklungen aufhaltbar sind, sondern wie wir damit umgehen, welche neuen Möglichkeiten sich dabei entwickeln und welche «digitale Ethik» in der Zukunft mit den neuen Geschäftsmodellen verwoben sein wird. Deswegen sollten auch Amazon und Google daran arbeiten, einen neuen Sozialkontrakt für diese digitale Zukunft zu entwickeln, denn Technologie hat keine Ethik – unsere Gesellschaft basiert allerdings auf ihr. Unser Augenmerk sollte deswegen auf der unausweichlichen digitalen Transformation des Althergebrachten liegen und nicht auf deren Negierung oder Verweigerung.“

Unseren Beitrag zu diesem Diskurs leisten wir mit unseren Studien zur Erfassung der veränderten Lebenswelten sowie mit unserem impulsgebendem Projekt „Digitaler Kodex“ zur Entwicklung eines verbindlichen Verhaltenkodexes im Internet.

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Balkanisierung, Kontrolle und Vertrauensverlust zentrale Risiken für digitales Leben https://www.divsi.de/balkanisierung-kontrolle-vertrauensverlust-zentrale-risiken-fuer-digitales-leben/ https://www.divsi.de/balkanisierung-kontrolle-vertrauensverlust-zentrale-risiken-fuer-digitales-leben/#respond Wed, 23 Jul 2014 07:19:24 +0000 http://46.30.3.106/?p=8578 Welche Herausforderungen und Risiken erwarten uns für das digitale Leben bis 2025? Pew Reseach befragte über 1,400 Technologieexperten und Internet-Analysten hinsichtlich ihrer Einschätzung zur Zukunft des Internets. Optimismus überwiegt Während 35 Prozent der befragten Experten von einer allgemeinen Verschlechterung der Rezipienz und Verbreitung von Inhalten durch die Nutzer ausgehen, geben sich 65 Prozent optimistisch: sie sehen diesbezüglich entweder keine Risiken […]

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PewResearch Expertenbegragung zu Risiken der digitalen Welt

Bild: nmedia – Shutterstock

Welche Herausforderungen und Risiken erwarten uns für das digitale Leben bis 2025? Pew Reseach befragte über 1,400 Technologieexperten und Internet-Analysten hinsichtlich ihrer Einschätzung zur Zukunft des Internets.

Optimismus überwiegt

Während 35 Prozent der befragten Experten von einer allgemeinen Verschlechterung der Rezipienz und Verbreitung von Inhalten durch die Nutzer ausgehen, geben sich 65 Prozent optimistisch: sie sehen diesbezüglich entweder keine Risiken oder hoffen darauf, dass die Vorteile von wachsender Vernetzung und Digitalisierung die Risiken aufwiegen.

Politische Kontrolle, Balkanisierung, Vertrauensverlust und Kommerzialisierung zentrale Risiken für das Internet

Aus den Ausführungen der Experten zeichnen sich generell vier zentrale Befürchtungen hinsichtlich des Online-Lebens ab:

  1. Bestreben von Regierungen, die staatliche Sicherheit und politische Kontrolle zu erhalten, resultieren zunehmend in Netzsperren und einer Balkanisierung des Internets. Dabei wird auch das Gegenargument gebracht, dass Freiheit und Innovationskraft sich letzten Endes gegenüber der Kontrolle durchsetzen werden.
  2. Vertrauen schwindet zunehmend durch die Enthüllungen der Überwachungsaktivität von Regierungen und Unternehmen. Auch hier führen einige Experten Innovation als Gegenargument an: technischer Fortschritt kann Mittel gegen Überwachung hervorbringen und für alle zugänglich machen.
  3. Wirtschaftliche Interessen bedrohen die Idee des offenen Internets und wirken sich negativ auf die Internetarchitektur und Informationsfreiheit aus. Optimistischere Stimmen argumentieren, dass ökonomische oder gesellschaftliche Bewegungen, wie die Akzeptanz von Sharing und Schwächung des Urheberrechts, diese Risiken entschärfen könnten.
  4. Das Überangebot von Informationen bewirkt, dass relevante Informationen schwieriger gefunden werden. Die algorithmusbasierte Priorisierung mithilfe von Big Data birgt das Risiko, dass für den User relevante Inhalte gegenüber wirtschaftlichen Interessen benachteiligt werden.

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Der staatliche Schutzauftrag im Wandel https://www.divsi.de/der-staatliche-schutzauftrag-im-wandel/ https://www.divsi.de/der-staatliche-schutzauftrag-im-wandel/#comments Mon, 14 Jul 2014 08:00:53 +0000 http://46.30.3.106/?p=8065 Gebietet es die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Edward Snowden die Einreise nach Deutschland zu gestatten?

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Der staatliche Schutzauftrag im Wandel

Bild: KieferPix – Shutterstock

Überkommene Handlungsinstrumente sind im digitalen Raum ineffektiv, zum Teil auch rechtlich und tatsächlich unmöglich.

Dr. Sönke E. Schulz

Gebietet es die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Edward Snowden die Einreise nach Deutschland zu gestatten? Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz, kommt nach einer Analyse der einschlägigen Rechtsprechung zu diesem Ergebnis.

So formuliert das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität …, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“ Damit rückt die staatliche Schutzpflicht im Internet zunehmend in das Interesse grundrechtlicher Betrachtungen.

Zahlreiche Problemfelder

Offensichtlich ist die abwehrrechtliche Seite der Grundrechte nicht in der Lage, hinreichenden Schutz zu vermitteln. Im Netz sind es vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit, die von dritter – nicht unmittelbar grundrechtsgebundener – Seite (private Dritte oder ausländische staatliche Stellen) beeinträchtigt werden. Cybermobbing, ungewollter Umgang mit personenbezogenen Daten, Zugriffe auf die Systeme der Nutzer durch Apps und Zensur in sozialen Netzwerken sind nur einige Problemfelder.

Wie kann nun aber die Schutzpflichtdimension der Grundrechte aktiviert werden, um den beklagten Defiziten zu begegnen? In rein nationalen Sachverhalten wären solche kaum auszumachen; die genannten Fallgruppen ließen sich einer adäquaten Lösung zuführen. Für den hypothetischen Fall der vollständigen Beherrschbarkeit des Internets durch einen Nationalstaat käme es auch nicht zu Durchsetzungs- und Vollzugsdefiziten. Angesichts der Charakteristika des Internets (Staatsferne, Anonymität und Unkörperlichkeit, Globalität und Ubiquität, technische Komplexität) sind Beherrschbarkeit und nationale Steuerungskraft jedoch kaum (mehr) gegeben, die Mehrzahl der relevanten Kommunikationsbeziehungen ist nicht rein national zu erfassen. Die genannten Szenarien unterliegen nicht der deutschen – grundrechtlich geprägten – Rechtsordnung, können nicht über verfassungsrechtliche Rechtsinstitute befriedet werden und bewegen sich oft nicht einmal in einer konsentierten außerrechtlichen, sozialethischen Grundvorstellung.

War es früher insbesondere das Recht als Steuerungsressource, welches zum Ausgleich herangezogen werden konnte, rückt dieses immer mehr in den Hintergrund. Einerseits unterliegen viele Sachverhalte nicht ausschließlich dem deutschen, ggf. nicht einmal dem europäischen Rechtsregime; andererseits fehlen effektive Durchsetzungsmöglichkeiten. Die überkommenen Handlungsinstrumente sind im digitalen Raum nicht nur ineffektiv, sie sind überdies zum Teil auch rechtlich wie tatsächlich unmöglich.

Diese Erkenntnis bedeutet indes nicht, dass der Staat in zulässiger Weise untätig bleiben darf. Der Staat muss den Wandel berücksichtigen und andere Instrumente als in der Vergangenheit in den Mittelpunkt rücken.

Angesichts der begrenzten Steuerungsfähigkeit und Durchsetzbarkeit des Rechts dürften tatsächliche Maßnahmen, die eher in rein nationalen Zusammenhängen realisiert werden können, erfolgversprechender sein. Der Bürger muss zwar auch selbst Maßnahmen zur Eigensicherung ergreifen; gleichwohl kann aber der Staat abseits rechtlicher Reglementierung tätig werden, um die Wirkung der Grundrechte auch im Internet zu verbessern.

Internationalen Rechtsrahmen fortentwickeln

Globale Kommunikationsströme bedürfen eines globalen Schutzes. Referenzgebiet ist der Klimaschutz. Globale, völkerrechtliche Lösungen haben das Potenzial, wesentlich effektiver zu wirken. Internationale Vorschriften zu einem achtungsvollen, die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht respektierenden Umgang im Internet könnten daher zielführend sein. Denkbar sind völkerrechtliche Verträge, bspw. in Form eines auch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ins Gespräch gebrachten globalen Datenschutzabkommens oder einer Fortschreibung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte für die digitalisierte Welt. Bei veränderten internationalen Rechtsregeln handelt es sich im Ergebnis zwar um eine rechtliche Reaktion. Das Verhalten, welches unter Berufung auf grundrechtliche Schutzpflichten gefordert werden kann (im Sinne des BVerfG: der Einsatz für die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität in europäischen und internationalen Zusammenhängen), besteht darin, entsprechende Initiativen tatsächlich anzustoßen bzw. zu unterstützen.

Verhandlungen mit den Anbietern

Zielführend kann es auch sein, gemeinsam mit allen Akteuren der Internetkommunikation, mit Anbietern und Nutzern, Modelle des technischen Datenschutzes und einer Kompensation der unvermeidbaren Folgen für Opfer zu entwickeln. Hierzu sind Verhandlungen mit ausländischen Anbietern von Webdiensten (vor allem solchen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben) erforderlich. Zielsetzung könnten überdies eigens auf bestimmte Rechtsräume oder Nutzergruppen (bspw. die öffentliche Verwaltung) zugeschnittene Nutzungsbedingungen oder Selbstverpflichtungen sein.

Selbstregulierungsmaßnahmen

Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung sind bspw. im Wirtschafts- und Umweltrecht ein Mittel zur Erreichung von Zielvorgaben, die gesetzlich nur in begrenztem Rahmen durchgesetzt werden können. Sie belassen den Betroffenen die Freiheit, zwischen verschiedenen mehr oder weniger beeinträchtigenden Verhaltensweisen zu wählen. Im Wege ökonomischer Anreize oder durch Informationen ließe sich so auf die Motivation der Akteure – Plattformbetreiber, Provider, Internet-Unternehmen etc. – Einfluss nehmen, dass sie bei der Ausgestaltung ihrer Dienste grundrechtsschonenden Varianten den Vorzug geben.

Medienkompetenz

Die Diskussion zur Medienkompetenz fokussiert oft unrichtigerweise ausschließlich Jugendliche. Aufklärung über grundlegende technische Vorgänge würde aber grundsätzlich helfen, bspw. Selbstschutz hinsichtlich des Umgangs mit den eigenen Daten im Netz zu üben. Bei Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz ist aber ebenso wie bei der Aufklärung zunächst ein Ziel festzulegen: So ist im Kontext des Datenschutzes die oft geforderte Grundeinstellung Privacy by default von einer bestimmten Grundhaltung geprägt – die Vertreter der Post-Privacy dürften ein anderes Ergebnis für zielführend halten. Der Staat sollte sich neutral auf die Vermittlung – auch technischer – Kompetenzen beschränken.

Aufbau und Förderung (staatlicher) Infrastrukturen und Dienste

Wirksamer Grundrechtsschutz lässt sich auch durch geeignete Infrastrukturen absichern, bspw. durch Dienste, die eine vertrauensvolle Kommunikation oder die sichere Speicherung von Daten gewährleisten. Ein Hemmnis staatlicher Dienste ist aber die oft fehlende Akzeptanz. Eine Option, dem staatlichen Schutzauftrag dennoch nachzukommen, ist die Kontrolle der im Markt vorhandenen Anbieter und deren Produkte durch Akkreditierung. Für die Anbieter besteht so die Möglichkeit, die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen durch ein Gütezeichen nachzuweisen. Besonders auf komplexen und grundrechtsrelevanten Gebieten kann ein solches Bedeutung erlangen, wenn die Nutzer technische Prozesse nicht überschauen.

Trotz dieser Maßnahmen können sich Betroffene im Internet – solange es an internationalen Regelungen fehlt – bei Internetsachverhalten nicht in gleicher Weise auf die Garantenstellung des Staates verlassen. Entsprechende Erwartungen dürften enttäuscht werden. Vergegenwärtigen sollte man sich aber auch, das, wer die Vorteile der Globalisierung, der zunehmenden Vernetzung, der auf Ubiquität und Raum- und Zeitunabhängigkeit basierenden Dienste nutzt, im Gegenzug nicht in gleicher Weise Schutz des Staates beanspruchen kann wie in rein nationalen Sachverhalten.

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„Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ Das DIVSI Projekt und ähnliche Ansätze [Infografik] https://www.divsi.de/digitaler-kodex-infografik/ https://www.divsi.de/digitaler-kodex-infografik/#respond Tue, 13 May 2014 13:32:27 +0000 http://46.30.3.106/?p=6924 Die Frage, ob wir für die Wahrung der Interessen aller Beteiligten im Internet verpflichtende Regeln brauchen, ist selten so relevant gewesen. Dies wird quasi auf Tagesbasis durch Entwicklungen mit weitreichenden gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen deutlich: die Erkenntnis, wie viel die von den Geheimdiensten gesammelten und als harmlos bezeichneten Metadaten über den Nutzer wirklich aussagen, die Entscheidung des […]

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Die Frage, ob wir für die Wahrung der Interessen aller Beteiligten im Internet verpflichtende Regeln brauchen, ist selten so relevant gewesen. Dies wird quasi auf Tagesbasis durch Entwicklungen mit weitreichenden gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen deutlich: die Erkenntnis, wie viel die von den Geheimdiensten gesammelten und als harmlos bezeichneten Metadaten über den Nutzer wirklich aussagen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für ein Recht auf Vergessen und Diskussionen zu Für und Wider der Netzneutralität stellen nur eine kleine Auswahl dar.

Auch DIVSI leistet seinen Beitrag zu dieser Diskussion. Vor einigen Tagen betonte DIVSI-Direktor Matthias Kammer die Notwendigkeit von Regeln für das Netz. Im Rahmen unseres Projekts zum Digitalen Kodex laden wir Sie ein, diese Problematik mit uns auf unserer Diskussionsveranstaltung „Digitaler Straßenkampf oder Selbstverpflichtung – Wie entstehen Regeln im Netz?“ (14. Mai, Kalkscheune Berlin) zu erörtern.

Zur Einstimmung eine Infografik mit Einblick in Problemfelder und Lösungsansätze:

Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex? – Infografik

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Fünf Thesen: Basis der DIVSI-Arbeit https://www.divsi.de/fuenf-thesen-basis-der-divsi-arbeit/ https://www.divsi.de/fuenf-thesen-basis-der-divsi-arbeit/#respond Mon, 24 Mar 2014 09:32:23 +0000 http://46.30.3.106/?p=6131 Kann man Thesen, die einmal festgeschrieben und unabdingbare Arbeitsgrundlage sind, ändern? Darf man das überhaupt? Oder kann es Anlässe geben, in denen dies vielleicht sogar notwendig wird?

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DIVSI Experten

Diese Experten unterstützen DIVSI: oben v.l.n.r.: Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog, Prof. Dr. Claudia Eckert, Prof. Dr. Miriam Meckel; unten v.l.n.r.: Thomas Götzfried, Harald Lemke, Dr. Bernhard Rohleder

Von Matthias Kammer

Kann man Thesen, die einmal festgeschrieben und unabdingbare Arbeitsgrundlage sind, ändern? Darf man das überhaupt? Oder kann es Anlässe geben, in denen dies vielleicht sogar notwendig wird?

DIVSI-Schirmherr Prof. Dr. Roman Herzog, der BeiratProf. Dr. Claudia Eckert (TU München und Fraunhofer AI-SEC München, als Vorsitzende), Prof. Dr. Miriam Meckel (Universität St. Gallen), Thomas Götzfried (Vorsitzender des Aufsichtsrats Götzfried AG), Harald Lemke (Sonderbeauftragter für E-Government und E-Justice bei der Deutschen Post) sowie Dr. Bernhard Rohleder (Hauptgeschäftsführer BITKOM) – und alle anderen Verantwortlichen des Instituts haben sich in der jüngsten Vergangenheit mit Fragen dieser Art intensiv und durchaus kontrovers beschäftigt. Dabei war der frühere Bundespräsident eng in die notwendigen Abstimmungsschleifen eingebunden.

Der letztlich gefundene und verabschiedete Konsens hat nicht zu neuen Thesen geführt, wohl aber zu einer Fortentwicklung der bisherigen Richtlinien. Damit trägt das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet rund drei Jahre nach der Gründung in der Formulierung seiner Thesen einer fortgeschrittenen gesellschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung.

Besonders auch die Aktualisierung der vierten These macht deutlich, dass vorsichtige Anpassungen allein schon durch laufende Arbeiten notwendig werden können. Die Rede ist dort von auszuhandelnden „Grundregeln für den Umgang miteinander im Internet“. Auf Anregung seines Schirmherrn ist DIVSI dabei, die Frage nach einem solchen „digitalen Kodex“ zu beantworten. Roman Herzog glaubt, dass wir „digitale Leitplanken“ benötigen, um in der weiten Welt des Netzes nicht unterzugehen. Hier könnte ein solcher digitaler Kodex helfen.

Das in den aktualisierten Thesen genannte Zusammenwirken von Nutzer, Wirtschaft und Staat war bereits Joachim Gauck, bis zur Wahl zum Bundespräsidenten erster DIVSI-Schirmherr, ein Anliegen. Er formulierte, dass diese drei Gruppierungen gemeinsam „verantwortlich für Schutz und Gestaltung unserer Zukunft mit dem Internet“ seien.

Das ist der DIVSI-Auftrag

Auch der eigentliche Anlass für die Gründung des DIVSI ist unverändert geblieben, seit Jürgen Gerdes, Vorstand Brief der Deutsche Post AG, das Institut im Rahmen der CeBIT 2011 vorgestellt hat. Er formulierte bereits bei der Vorstellung unserer ersten Studie so: „Um zu beurteilen, was tatsächlich im Netz passiert, (…) dazu braucht es mehr an Zahlen, Daten und Fakten. Was wir brauchen, ist eine Art Landkarte der Strukturen im Netz, damit wir künftig zeigen können, welche Pfade sicher sind. Solche Landkarten im Web zu erstellen, die Wege darin zu erforschen und daraus neue Erkenntnisse über das Netz zu erzielen, (…) das ist der Auftrag (…) für DIVSI.“

Die 5 DIVSI-Thesen in ihrer neuen Form

1) Das Internet ist eine Kulturleistung der Menschheit von
historischer Bedeutung. Es revolutioniert unsere Arbeit und die Freizeit, unser Denken und die Kommunikation. Deshalb geht das Internet uns alle an – ob wir es schon nutzen oder (noch) nicht.

2) Sicherheit und Stabilität der Internet-Infrastruktur – beides
ist unabdingbar. Sie ist zu einem elementaren Bestandteil des gesamten Wirtschafts- und Sozialraums geworden.

3) Das Internet bietet Möglichkeiten zur Beteiligung an der
Gestaltung von Staat und Geselschaft. Es fördert Wohlstand, Bildung, Chancengerechtigkeit und Informationsfreiheit. Seine enorme gestalterische Kraft braucht jedoch das Vertrauen der Menschen, damit sie sich entfalten kann.

4) Nutzer, Wirtschaft und Staat haben eine gemeinsame Pflicht, Grundregeln für den Umgang miteinander im Internet auszuhandeln und für deren Verbindlichkeit zu sorgen. Dabei sind Wirtschaft und Staat gefordert, die Nutzer in die Lage zu versetzen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

5) Freiheit und Sicherheit sind Grundbedürfnisse –
auch im Internet. Voraussetzung dafür ist das Vertrauen darauf, dass der Staat und alle anderen Internet-Akteure diese Grundbedürfnisse mit geeigneten Maßnahmen angemessen ausbalancieren.

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DIVSI U25-Studie: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt – Die U25-Generation im Portrait [Infografik] https://www.divsi.de/u25-studie-infografik-portrait/ https://www.divsi.de/u25-studie-infografik-portrait/#comments Mon, 10 Mar 2014 13:12:07 +0000 http://46.30.3.106/?p=5978 Wenn es um digitales Leben geht, stehen junge Menschen häufig im Fokus der Aufmerksamkeit. Grund dafür ist die Annahme, dass vor allem diese Gruppe die zukünftige Entwicklung des Internets und den Umgang damit wesentlich mitbestimmen wird. Nachdem in der DIVSI Milieu-Studie (2012) und der Aktualisierung (2013 ) die Internetnutzung von Erwachsenen im Fokus stand, wendet […]

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Wenn es um digitales Leben geht, stehen junge Menschen häufig im Fokus der Aufmerksamkeit. Grund dafür ist die Annahme, dass vor allem diese Gruppe die zukünftige Entwicklung des Internets und den Umgang damit wesentlich mitbestimmen wird.

Nachdem in der DIVSI Milieu-Studie (2012) und der Aktualisierung (2013 ) die Internetnutzung von Erwachsenen im Fokus stand, wendet sich DIVSI in seiner aktuellen „U25-Studie: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt“ den digitalen Lebenswelten der U25-Generation zu.

In unserer Infografik-Serie haben wir die zentralen Aspekte der U25-Studie zusammengestellt. Der erste Teil liefert Antworten auf die Frage: Wer sind die Akteure der U25-Generation?

DIVSI Infografik U25-Generation im Portrait

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Cyber-Mobbing – Wer schützt die Kinder? https://www.divsi.de/cyber-mobbing-wer-schuetzt-die-kinder/ https://www.divsi.de/cyber-mobbing-wer-schuetzt-die-kinder/#respond Fri, 27 Dec 2013 12:08:06 +0000 http://46.30.3.106/?p=5395 Unwissenheit und Hilflosigkeit verschlimmern die Situation. Mädchen werden häufiger angegriffen als Jungen. Von Uwe Leest Karlsruhe – „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit dieser Aussage hat Kanzlerin Angela Merkel während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama in diesem Jahr für großes Gelächter gesorgt. Noch mehr wie Hohn klingt diese Äußerung […]

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cyber-mobbing

Bild: multiart – Shutterstock

Unwissenheit und Hilflosigkeit verschlimmern die Situation. Mädchen werden häufiger angegriffen als Jungen.

Von Uwe Leest

Karlsruhe – „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit dieser Aussage hat Kanzlerin Angela Merkel während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama in diesem Jahr für großes Gelächter gesorgt. Noch mehr wie Hohn klingt diese Äußerung vor dem Hintergrund der weltweiten Abhör-Spionage-Affäre der USA, in deren Fadenkreuz auch die Bundesregierung geriet.

Jedoch, in gewisser Hinsicht liegt die Kanzlerin mit ihrem Statement richtig: Im Gegensatz zu den „Digital Natives“, die schon mit drei Jahren ein Tablet zu bedienen wissen, sind die „Digital Immigrants“, also jene, die nicht mit den neuen Medien aufgewachsen sind, im Umgang mit dem Internet häufig äußerst ahnungslos. „Silver Surfer“, wie diese Internet-Nutzer auch gern genannt werden, nehmen nicht so stark an den neuartigen Entwicklungen im digitalen Bereich teil wie die jüngere Generation und betreten deshalb auch in der Tat regelmäßig Neuland, wenn sie sich mit dem Internet befassen.

Ebenso kann man auch behaupten, dass wir in Bezug auf rechtliche Fragestellungen (wie bei der Frage, welche verbindlichen Regelungen/Sanktionen – von zum Beispiel kriminellem Verhalten – im Internet denkbar sind) sehr wohl Neuland betreten. Rechtliche Regelungen sind im digitalen Kontext noch nicht ausschöpfend etabliert bzw. werden etwa durch neue technische Gegebenheiten regelmäßig überholt.

Wer trägt die Verantwortung im Netz? Wie ist dort mit Verstößen umzugehen? Welche Gesetze für den digitalen Raum sind möglich und nötig? Dies sind aktuelle und spannende Fragen – auch im Hinblick auf Cyber-Kriminalität wie beispielsweise Cyber-Mobbing.

Wo sich soziales Benehmen vermissen lässt, wo Verleumdungen (Denunziation) und Beleidigungen (Harassment) in den digitalen Lebensraum eindringen, da spricht man von Cyber-Mobbing. Aber auch Identitätsraub, Cyber-Stalking, Sexting und andere Formen der Pornografie zählen zu Cyber-Mobbing.

Auch wenn es im analogen Raum klare rechtliche Regelungen und Grenzen gibt, hinkt der digitale Raum hinterher. Und das, obgleich internationale und nationale Studien zeigen, dass zum Beispiel das Phänomen Cyber-Mobbing Einzug hält in die Kinderzimmer, in Organisationen und den Arbeitsalltag von uns allen.

So deutet beispielsweise die „EU Kids-Online-Studie“ darauf hin, dass rund 40 Prozent der europäischen Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit bereits mit einem oder mehreren Online-Risiken (wie z.B. Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting, Grooming etc.) in Berührung gekommen sind.

Auch die bundesweite „Cyber-Life-Studie“ des Bündnisses gegen Cybermobbing e.V., an der 10.000 Eltern, Schüler und Lehrer teilgenommen haben, zeigt: 25,3 Prozent der Befragten sind in der Schule bereits Opfer von Mobbing geworden, und rund 16,6 Prozent waren schon einmal von Cyber-Mobbing betroffen.

Häufigkeit sowie Art und Weise des Cyber-Mobbings

Häufigkeit sowie Art und Weise des Cyber-Mobbings

Die meisten Cyber-Mobbing Vorfälle werden an Haupt- und Realschulen festgestellt, aber auch bei bereits 30 Prozent der Grundschüler gibt es derartige Vorfälle. Auch zeigen die Ergebnisse, dass Mädchen etwas häufiger das Ziel von Cyber-Attacken sind als Jungen.

Erlebte Fälle von Cyber-Mobbing nach Alter, Geschlecht und Schulform

Erlebte Fälle von Cyber-Mobbing nach Alter, Geschlecht und Schulform

Die meisten Jugendlichen reagieren mit Wut (43 Prozent) und Angst (36 Prozent) auf Cyber-Mobbing. Jeder fünfte Jugendliche, der Cyber-Mobbing erlebt hat, gab in der Studie an, noch heute durch das Mobbing im Internet belastet zu sein oder darunter zu leiden. Dennoch meldet nur jeder fünfte Jugendliche den Vorfall den Betreibern der betroffenen Plattformen. Die meisten Kinder und Jugendliche wenden sich zunächst an ihren/ihre Freundinnen oder Eltern, wenn sie Opfer von Cyber-Mobbing wurden.

Diese sind jedoch oftmals ratlos. Auch die Lehrerinnen und Lehrer, ja sogar die Schulleitungen wiesen in den meisten Fällen das Problem weit von sich –aus Unwissenheit und Hilflosigkeit. In den wenigsten Fällen werden Vorkommnisse der Polizei gemeldet und selbst wenn: Auch viele Polizeidienststellen sind mit dieser Form der Internet-Kriminalität überfordert.

Erschwerend kommt hinzu, dass Täter im Cyberspace oftmals nur schwer zu identifizieren sind. Daraus folgt, dass es trotz der zahlreichen Straftatbestände, unter die Cyber-Mobbing Fälle subsumiert werden können, einige Hinderungsgründe gibt, warum letztendlich eine effektive Strafverfolgung in vielen Fällen nicht stattfindet.

Aus diesem Grund fordert das Bündnis gegen Cybermobbing e. V., ein Cyber- Mobbing-Gesetz, damit zukünftige Fälle besser geahndet werden können. Damit schließt sich das Bündnis den Forderungen und Vorschlägen verschiedener Institutionen an, die z. B. einen digitalen Kodex in Erwägung ziehen oder spezialisierte Fachkräfte in Politik (Stichwort: Internet-Minister) und Justiz (Stichwort: Cyber Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus) einsetzen möchten.

Die jüngsten Entscheidungen von Facebook, Gewaltfotos zuzulassen sowie die Privatsphäre-Beschränkungen für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren aufzuheben, zeigen, dass die Betreiber diverser Plattformen ihrer Verantwortung (z. B. hinsichtlich des Jugendschutzes) nur ungenügend nachkommen und dass daher die Politik und die Justiz gefordert sind, neue Rahmenbedingungen zu schaffen.

Und doch tut die Gesellschaft gut daran, wenn sie bei all den Forderungen nach verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Raum auch die Grenzen und Schranken solcher Gesetze im Blick behält.

Insbesondere diverse Ausspäh-Aktionen der USA führen uns vor Augen, wo die Grenzen erreicht werden: In der kalifornischen Stadt Glendale beauftragte das Schulamt erst kürzlich ein Unternehmen damit, 14.000 Schüler im Internet zu überwachen. Der Grund für diese Maßnahme: Cyber-Mobbing, Suizide und Drogengeschäfte sollten damit verhindert werden. Die Schülerinnen und Schüler wussten jedoch nicht, dass alle Äußerungen, die sie in einem der sozialen Netzwerke tätigten, registriert und ausgewertet wurden.

Auch wenn Schul-Suizide aufgrund von Cyber-Mobbing ein enormes Problem darstellen, bleibt fraglich, ob die oben vorgestellten Maßnahmen nötig bzw. ethisch zu rechtfertigen sind. Vielleicht ist es manchmal sogar schon ausreichend, wenn man ein gutes Kinderbuch zur Hand nimmt, um beispielsweise von Wilhelm Busch zu lernen: „Das Gute – dieser Satz steht fest – ist stets das Böse, was man lässt!“ (aus „Die Fromme Helene“).

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DIVSI Study on Freedom Versus Regulation on the Internet https://www.divsi.de/publikationen/studien/divsi-study-on-freedom-versus-regulation-on-the-internet/ Wed, 18 Dec 2013 16:08:08 +0000 http://46.30.3.106/?post_type=studien&p=5414 Freedom versus regulation on the Internet In its relatively short life-time, DIVSI has already produced a range of acclaimed papers, studies and investigations. In these publications, we have often managed to address topical issues and problems of great relevance and importance while simultaneously providing solutions in the form of scientifically proven findings. I am sure […]

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Freedom versus regulation on the Internet

In its relatively short life-time, DIVSI has already produced a range of acclaimed papers, studies and investigations. In these publications, we have often managed to address topical issues and problems of great relevance and importance while simultaneously providing solutions in the form of scientifically proven findings.

I am sure that this new study, „Freedom versus regulation on the Internet“, carried out by the renowned Allensbach Institute, will fully earn its place next to these previous studies.

But first a brief review. The DIVSI background study on trust and security on the Internet, the starting point of our representative investigations, examined with an almost hitherto unseen precision the motivations and attitudes of people living in Germany when it comes to their relationship with the Internet. The investigation also describes the expectations these people have in terms of safety and data privacy on the Internet.

The policy study conducted thereafter focused for the first time on decision-makers in the fields of economics, politics, the media, science and society. This investigation illustrated their thoughts, objectives and assessment regarding responsibilities in our digital world. Never before had it been so clear that those in power actually wish to „pass the buck“, so to speak, and shift responsibility for security on the Internet back to the users themselves.

Faced with this potential for conflict, it made sense to take another, closer look at the user perspective: How safe do Germans feel when using the Internet? How much freedom and self-regulation do they want? How much regulation is called for?

These are the questions that the „Freedom versus regulation on the Internet“ study focuses on. To do this, a survey was conducted among approximately 1,500 persons in October 2013, providing a detailed impression of how Germans use the Internet, and how they perceive the associated benefits and risks, alongside state and business-related influences.

Without setting out the results and findings at this stage, I would like to point out three issues that I found particularly interesting:

  • Germans are well aware of the benefits and opportunities offered by the Internet. At the same time, however, they are concerned about the risks faced by users of the Internet
  • As individual solutions, users predominantly use technical means of protection or seek to avoid any potential danger. In this, data analysis by companies that run online shops or search engines, for example, is viewed as a threat to freedom on the Internet
  • The state is also seen as having a protective role in the digital environment.

If the state is required to play a role, it must be considered what framework conditions are required to ensure that the state is able to exert influence here and what form this „binding leadership“ by the state would actually take in the digital world. But this immediately raises the question as to whether the state could ever meet this expectation. In any case, the users must not be left on their own; they must be taken seriously in their wish for „guardrails“ in the digital environment.

I hope that you find this DIVSI study „Freedom versus regulation on the Internet“ informative, and would be pleased to receive any critical observations.

Matthias Kammer, Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)

Matthias Kammer,
Director
DIVSI

 

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DIVSI magazin – Ausgabe 04/2013 https://www.divsi.de/publikationen/magazine/divsi-magazin-ausgabe-12014/ Tue, 17 Dec 2013 11:00:12 +0000 http://46.30.3.106/?post_type=magazine&p=5352 zum Inhalt: Trotz Ausspäh-Aktionen: „Ein Rückzug aus dem Internet wäre fatal!“ Und weitere Themen…

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Und weitere Themen…

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