Netzpolitik – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Getrennt marschieren, vereint zuschlagen? https://www.divsi.de/getrennt-marschieren-vereint-zuschlagen/ https://www.divsi.de/getrennt-marschieren-vereint-zuschlagen/#respond Fri, 21 Dec 2018 08:58:08 +0000 https://www.divsi.de/?p=19459 Zur Architektur der Digitalpolitik. Ist sie angesichts der Vielfalt neuer Akteure fast schon überkomplex? Von Göttrik Wewer Mit ihrem Digital Economy and Society Index (DESI) versucht die Europäische Kommission, regelmäßig zu erfassen, wie es um die Digital Readiness der EU-Mitglieder bestellt ist. Die Bundesrepublik Deutschland landet in dieser Rangliste seit Jahren nur im Mittelfeld (zuletzt […]

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Getrennt marschieren, vereint zuschlagen?

Foto: vege – Adobe Stock

Zur Architektur der Digitalpolitik. Ist sie angesichts der Vielfalt neuer Akteure fast schon überkomplex?

Von Göttrik Wewer

Mit ihrem Digital Economy and Society Index (DESI) versucht die Europäische Kommission, regelmäßig zu erfassen, wie es um die Digital Readiness der EU-Mitglieder bestellt ist. Die Bundesrepublik Deutschland landet in dieser Rangliste seit Jahren nur im Mittelfeld (zuletzt Platz 13 unter 28 Ländern).

Seit 2013 vergleicht die EU nach ähnlichen Kriterien den europäischen Durchschnitt in fünf Dimensionen mit 17 Ländern außerhalb der Europäischen Union: Brasilien, Chile, China, Island, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Russland, Serbien, Südkorea, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika. Dabei zeigt sich, dass Europa im Vergleich mit anderen nicht so schlecht ist, wie es bisweilen geredet wird, aber auch noch eine Menge Luft nach oben ist. Unter den Top Ten in dieser Rangliste von 45 Ländern (International Digital Economy and Society Index) befanden sich zuletzt immerhin sechs EU-Mitglieder; andere, die deutlich unter dem europäischen Durchschnitt lagen, gehörten natürlich auch im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern.

Doppel-Problem

Europa hat, wie dieser Index (I-DESI 2018) und andere Ranglisten zeigen, ein doppeltes Problem, das es zu lösen gilt: zum einen die großen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedern, die längst im digitalen Zeitalter angekommen sind, und jenen, die im globalen Wettbewerb (noch?) nicht mithalten können, und zum anderen, dass der europäische Durchschnitt nicht auf allen Feldern für einen internationalen Spitzenplatz reicht. Relativ gut schneidet Europa bei der digitalen Infrastruktur (connectivity), den individuellen Fähigkeiten (digital skills) und der Nutzung des Internets durch die Bürgerinnen und Bürger ab. Hier sind nur sieben Länder, darunter Südkorea, Japan und die USA, besser als der europäische Durchschnitt.

Die persönlichen Fähigkeiten sind in neun Ländern besser ausgeprägt, wobei der europäische Durchschnitt noch über dem Wert für die USA liegt. Bei der Integration moderner Technologien in ihre Abläufe haben die europäischen Unternehmen spürbar aufgeholt. Deutlich schlechter als die Länder außerhalb Europas schneiden die EU-Mitglieder nach wie vor beim elektronischen Regieren und Verwalten (digital public services) ab. Neun der 17 Vergleichsländer außerhalb Europas sind hier weiter. Dänemark führt übrigens die Rangliste insgesamt an, gefolgt von Südkorea; Serbien hat von 2013 auf 2016 den größten Sprung getan und sich vom letzten Platz auf Rang 34 verbessert.

Zu dem bescheidenen Abschneiden bei den öffentlichen Dienstleistungen hat sicherlich beigetragen, dass das größte Mitglied der Union beim Electronic Government bestenfalls Durchschnitt ist. Obwohl sich die Große Koalition schon in der letzten Wahlperiode vorgenommen hatte, Deutschland zu einem starken Digitalland zu entwickeln, sei die „Digitale Agenda“ letztlich mehr oder weniger zum Stillstand gekommen, sagen Beobachter. Inzwischen gibt es Anzeichen, dass man im Kanzleramt das strategische Defizit und die schleppende Entwicklung nicht länger hinnehmen möchte. Die neuen Strukturen, die beschlossen worden sind, müssen allerdings erst aufgebaut werden und ihre Rolle im Geflecht all derer finden, die sich mit der Digitalisierung beschäftigen. Außerdem wird, wenn vielleicht in drei Jahren gewählt wird, schon wieder die Zeit knapp.

Inkubator

Bei der Vielfalt der neuen Akteure erscheint die Architektur der Digitalpolitik fast schon überkomplex. Neben der neuen Abteilung „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, IT-Steuerung des Bundes“ und einer Staatsministerin als „Beauftragter der Bundesregierung für Digitalisierung“ im Kanzleramt gibt es eine Reihe von beratenden Gremien und operativen Einheiten. Dazu sollen eine E-Government- Agentur als interner Inkubator für konkrete Lösungen sowie eine Digitalagentur zählen, die die Märkte beobachten und Vorschläge für staatliche Regulierung machen soll, aber auch eine Agentur für Sprunginnovationen, die besonders interessante Ideen fördern soll, und eine Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, die Lösungen für die Praxis entwickeln soll. Die Steuerung des Ganzen soll über den IT-Rat, in dem die Staatssekretäre der Ressorts sitzen, und vor allem über das Digitalkabinett unter Leitung der Kanzlerin bzw. des Chefs des Kanzleramtes erfolgen.

Umsetzungsstrukturen zur Verwaltungsdigitalisierung

Irrgarten: So sollen die Umsetzungsstrukturen zur Verwaltungsdigitalisierung greifen. (Quelle: Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrates)

Beratend tätig sind ein Digitalrat aus Experten aus dem In- und Ausland, der sich zweimal im Jahr treffen soll, um über die großen Linien zu diskutieren, eine Daten- Ethikkommission, die sich monatlich treffen will, um schon in einem Jahr Antworten auf moralische Fragen vorlegen zu können, die sich aus einer intensiven Nutzung von Daten ergeben, sowie eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0, die Leitlinien für eine Regulierung der Plattformen erarbeiten soll, die die digitale Wirtschaft prägen. Ähnliche Gremien gibt es auch in den Ländern, was dieses Geflecht noch enger, aber auch komplexer macht.

Paradoxon

Nicht nur auf staatlicher Seite beschäftigt man sich mit digitalen Fragen. Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) ist 2011 aufgrund der Beobachtung gegründet worden, dass weder im E-Commerce noch im E-Government die Potenziale richtig ausgeschöpft werden, wenn die Menschen sich im Netz nicht sicher fühlen und wenn sie unsicher sind, ob sie dem Gegenüber, das sie nicht persönlich kennen und oft nicht sehen können, wirklich vertrauen können. Kein anderes Institut hat ähnlich intensiv vermessen, wie die Deutschen insgesamt und die verschiedenen Generationen das Internet betrachten und wie sie sich darin bewegen. Den einen Kunden, den einen Bürger, an dem man sein Angebot ausrichten könnte, gibt es nicht, lautet eine Erkenntnis aus diesen Studien, vielmehr verschiedene Milieus, die ganz unterschiedlich angesprochen werden müssen, wenn man sie erreichen will. Wenn das nichts kostet, bequem ist und sozial akzeptiert, dann nutzen viele diese Dienste, obwohl sie den Anbietern ausdrücklich nicht vertrauen, lautet eine andere Erkenntnis. Dieses Vertrauens-Paradox ähnelt dem Privatheits-Paradox, das wir aus der Debatte um den Datenschutz kennen.

Zu digitalen Themen wird, beileibe nicht nur in Deutschland, an vielen Hochschulen und in vielen Instituten und Unternehmen geforscht. Mit seiner konsequenten Ausrichtung auf das tatsächliche Verhalten der Menschen im Netz ist das DIVSI jedoch hierzulande einzigartig gewesen, sodass es sich in relativ wenigen Jahren einen guten Ruf erarbeiten konnte. Da viele Angebote, insbesondere staatliche Dienste, kaum angenommen werden, weil sie nicht an den Nutzern ausgerichtet sind, bleibt zu hoffen, dass dieses Interesse künftig von anderen aufgegriffen wird. Dass die Bundesregierung bei Dienstleistungen, die über den Portalverbund angeboten werden sollen, jetzt in Digital Labs testet, wie das am besten geschieht, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit dem von der Bundesregierung geförderten Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft, das sich „Das Deutsche Internet-Institut“ nennt, ist ein Berlin-Brandenburger Verbund entstanden, dem die vier Berliner Universitäten – Freie Universität, Humboldt-Universität, Technische Universität und Universität der Künste –, die Universität Potsdam und das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) angehören und der vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) koordiniert wird. Zu den Themen, die dort bearbeitet werden sollen, zählt übrigens auch „Vertrauen in verteilten Umgebungen“.

Verbund

Inzwischen mangelt es nicht mehr an Initiativen und Institutionen, die dazu beitragen sollen, besser zu verstehen, wie sich unser Leben, Arbeiten und Wirtschaften im digitalen Zeitalter verändert und wie man die digitale Transformation, die manche eine 4. Industrielle Revolution nennen, erfolgreich gestalten kann. Dazu gehört auch das Nationale E-Government-Kompetenzzentrum (NEGZ), das aus einer Fusion mit dem ISPRAT e.V. hervorgegangen ist. An Kapazitäten, diese Themen aufzuarbeiten, fehlt es inzwischen in Deutschland nicht mehr. Jetzt kommt es darauf an, aus den vielen Akteuren einen schlagkräftigen Verbund zu schaffen, der arbeitsteilig, aber koordiniert helfen kann, beim elektronischen Regieren und Verwalten spürbar voranzukommen und auch im digitalen Zeitalter ein wettbewerbsfähiger Standort zu bleiben. Das Weizenbaum- Institut könnte die Rolle eines Koordinators in einem solchen Netzwerk übernehmen, das in seiner Summe stärker wäre, als wenn jeder für sich marschiert.

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IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern https://www.divsi.de/it-sicherheit-staerken-freiheit-erhalten-frieden-sichern/ https://www.divsi.de/it-sicherheit-staerken-freiheit-erhalten-frieden-sichern/#respond Mon, 12 Nov 2018 10:58:48 +0000 https://www.divsi.de/?p=19256 Dringend gefordert: Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und privater Kommunikation Von Konstantin von Notz Vor einigen Monaten gelang es Hackern, in das hochgesicherte Netz des Bundes einzudringen und sich darin mindestens ein halbes Jahr unentdeckt zu bewegen. Dabei wurde das Netzwerk des Bundes von der Bundesregierung nach einem ähnlich verheerenden Angriff auf den Deutschen […]

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IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern

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Dringend gefordert: Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und privater Kommunikation

Von Konstantin von Notz

Vor einigen Monaten gelang es Hackern, in das hochgesicherte Netz des Bundes einzudringen und sich darin mindestens ein halbes Jahr unentdeckt zu bewegen. Dabei wurde das Netzwerk des Bundes von der Bundesregierung nach einem ähnlich verheerenden Angriff auf den Deutschen Bundestag als eines der sichersten Netze überhaupt gepriesen. Der Angriff kann nicht als singuläres Ereignis betrachtet werden. Er reiht sich in eine ganze Kette vergleichbarer Attacken auf digitale Infrastrukturen und IT-Systeme ein, die von Staaten, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden. Deutlich wurde erneut: Insgesamt steht es schlecht um die IT-Sicherheit in Deutschland.

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass in unserer zunehmend vernetzten Welt auch die Bundesregierung in der Pflicht steht, einen hohen Schutz von Netzen, IT-Systemen und privater Kommunikation zu garantieren. Eine solche Schutzverpflichtung lässt sich, darauf haben Verfassungsrechtler wiederholt hingewiesen, direkt aus unserem Grundgesetz ableiten.

Dennoch wird die Bundesregierung dieser Schutzverantwortung bis heute nicht gerecht. Dies ist insofern auch vollkommen unverständlich, als dass Vertrauen in gute IT-Sicherheit und die Privatheit von Kommunikation nicht nur die Voraussetzung für die gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung, sondern auch für die Akzeptanz in neue digitale Angebote und E-Government ist.

Maßnahmen unzureichend

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der IT-Sicherheit sind absolut unzureichend: Erst wurde die IT-Sicherheit über Jahre der Selbstregulierung der Wirtschaft überlassen. Dann wurde von der letzten großen Koalition ein IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das seinen Namen kaum verdient. Insgesamt bleibt die IT-Sicherheitspolitik der Bundesregierung höchst widersprüchlich. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ob man Verschlüsselung nun politisch unterstützen oder mit neuen Behörden wie ZITIS lieber flächendeckend brechen will, man scheint es selbst nicht genau zu wissen.

Im Bereich der IT-Sicherheit irrlichtert die Bundesregierung orientierungslos durch den digitalen Raum. Erst vor wenigen Wochen musste sie erneut einräumen, dass sie auf zentrale, verfassungsrechtlich heikle Fragen auch weiterhin keine Antworten hat. Dies gilt u.a. für weiterhin hochumstrittene „Hackbacks“, also offensive Gegenschläge, aber auch den staatlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken.

Rechtliche Klarstellungen sind seit Jahren überfällig, werden aber bewusst verschleppt. Dies ist schlecht für die Rechtssicherheit von Unternehmen und die Akzeptanz digitaler Innovationen. Zudem gefährdet es Grundrechte und bestärkt Staaten wie China, denen man so ganz gewiss kein Entgegenkommen bei gerade gescheiterten, aber weiterhin dringend benötigten neuen Abkommen, beispielsweise zur Ächtung von Cyberwaffen im Rahmen von UN-Verhandlungen, abringen kann.

Militarisierung

Dennoch treiben derzeit vor allem Ursula von der Leyen und Horst Seehofer die Militarisierung des digitalen Raums weiter voran und schaffen gänzlich neue Gefahren. Der Name der neuen „Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit“ ist reiner Etikettenschwindel. Diese Agentur würde die IT-Sicherheit ganz bestimmt nicht erhöhen, sondern zusätzlich gefährden – und zwar massiv.

Die Pläne für die neue Cyberagentur könnten unausgegorener kaum sein. Was sie eigentlich leisten, auf welcher Rechtsgrundlage sie arbeiten soll oder wie eine Abgrenzung zu – ebenfalls höchst umstrittenen – Einrichtungen wie ZITIS aussehen soll – all das weiß die Bundesregierung scheinbar selbst nicht. Eine Abstimmung mit anderen Ministerien, beispielsweise dem Auswärtigen Amt, das seit Jahren eine dezidiert andere Politik verfolgt und dessen internationale Bemühungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit so massiv torpediert werden, fand scheinbar nicht statt. Aus gutem Grund haben sich auch Abgeordnete aus den regierungstragenden Fraktionen öffentlich gegen die unausgegorenen und die IT-Sicherheit gefährdenden Pläne ausgesprochen. Geholfen hat es nichts. Knappe Ressourcen. Die Bundesregierung muss endlich umsteuern. Statt die Eskalationsspirale im digitalen Raum weiter zu befördern, muss sie eine echte Kehrtwende im Bereich der IT-Sicherheit vornehmen. Auch vor dem Hintergrund, dass es eine beinahe irrwitzige Annahme ist, ein cyberpolitisches Wettrüsten gegen Staaten wie Nordkorea, China und Russland gewinnen zu können, sollten sich die wenigen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf die notwendige Härtung und den Schutz digitaler Infrastrukturen konzentrieren. Die Bundesregierung muss sich gemeinsam mit ihren Verbündeten für neue internationale Regelungen und Kontrollregime engagieren. Genau wie die Ächtung von Antipersonenminen brauchen wir auch die Ächtung bestimmter Praktiken der Cyberkriegsführung und -technologien. Nur das sorgt langfristig für Sicherheit und Freiheit im digitalen Raum. Offensive Operationen und sogenannte „Hackbacks“, der staatliche Ankauf, das Offenhalten und die weitere Nutzung von bislang nicht öffentlich bekannten Sicherheitslücken („Zero-Day-Exploits“) sowie Überlegungen einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Hintertüren in Hard- und Software zu verbauen, sind konsequent abzulehnen. Sicherheitslücken müssen schnellstmöglich im Zusammenspiel staatlicher und privater Akteure geschlossen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Anlasslose Massendatenspeicherungen ohne erwiesenen sicherheitspolitischen Mehrwert und zulasten von Grundrechten sind auch weiterhin abzulehnen. Zudem brauchen wir, will man an diesen Instrumenten festhalten, endlich zumindest klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung. Diese fehlen bis heute.

Zitat Massendatenspeicherung

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Maßnahmenbündel

Der Staat hat für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu sorgen und das Grundrecht auf Privatheit der Kommunikation zu wahren und auszubauen. Damit die Bundesregierung dieser weiterhin drängenden Aufgabe endlich tatsächlich nachkommt, haben wir einen umfassenden Katalog mit 25 Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit vorgelegt.

Wir fordern die Bundesregierung u.a. auf, schnellstmöglich ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorzulegen, das seinen Namen tatsächlich verdient, sehr viel breiter ansetzt und Anreize für proaktive Investitionen in gute IT-Sicherheitslösungen schafft. Auch die weiterhin mangelnde Koordinierung und ungeklärte Zuständigkeiten muss die Bundesregierung endlich auflösen.

Weiterhin scheint es notwendig, die Verantwortung für IT-Sicherheit aus dem Bundesinnenministerium herauszulösen. Zu groß sind die Interessenkonflikte, beispielsweise bezüglich des notwendigen Schutzes digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation und der weiterhin extrem hohen Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden, die ein „going dark“ um jeden Preis verhindern wollen. Ein solcher Anspruch ist sicherheitspolitisch eventuell verständlich, aus einer rechtsund demokratiepolitischen Perspektive jedoch abzulehnen. Denn einen solchen Anspruch, in jedweden Kommunikationsvorgang schauen zu können, kennen wir bislang nur aus autoritären und totalitären Staaten wie China. Statt eines auf die Allgemeinheit und die Schwächung der IT-Sicherheit insgesamt abzielenden Ansatzes brauchen wir eine zielgerichtete, polizeiliche Abwehr konkreter Gefahren auf klaren Rechtsgrundlagen. Das ist die Erkenntnis der letzten Jahre.

Auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist noch immer dem Innenministerium unterstellt. Wie zuvor die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) wollen wir es aus dem Verantwortungsbereich des BMI herauslösen. Nur so kann es eine unabhängige Beratung tatsächlich leisten. Ferner machen wir uns dafür stark, dass die bestehenden Aufsichtsstrukturen sehr viel besser ausgestattet werden.

Unterstützung der Wirtschaft

Einseitige Abhängigkeiten von wenigen IT-Dienstleistern, deren Software nicht überprüfbar ist, muss behoben und der Einsatz und die hohe Qualität von quelloffener Software politisch stärker unterstützt werden. Bei allen E-Government- Angeboten sind beste IT-Sicherheitslösungen auf dem neuesten Stand der Technik, wie zum Beispiel durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen, zum Standard zu machen. Dabei müssen Datenschutz und IT-Sicherheit zwingend zusammen gedacht werden. Mit Zertifizierungen sollen Anreize geschaffen werden, in gute und sichere IT-Lösungen, insbesondere beim „Internet der Dinge“ (IoT), zu investieren. Kleinere und mittlere Unternehmen müssen bei sicherheitstechnischen Herausforderungen durch ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk unterstützt werden. Haftungsanreize für alle in der IT-Kette verantwortlichen Stellen wollen wir stärken und Anbieter zur Bereitstellung von Sicherheits-Updates verpflichten.

Diese und weitere Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und unserer privaten Kommunikation sind überfällig. Die Bundesregierung muss sie endlich umsetzen – zumindest, wenn sie sich nicht weiter vorhalten lassen will, selbst eine Gefahr für die IT-Sicherheit darzustellen, und sie ihre eigenen Sonntagsreden zum notwendigen Grundrechtsschutz im Digitalen ernst nimmt.

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Digitale Agenda oder digitale Strategie? https://www.divsi.de/digitale-agenda-oder-digitale-strategie/ https://www.divsi.de/digitale-agenda-oder-digitale-strategie/#respond Tue, 06 Nov 2018 08:29:21 +0000 https://www.divsi.de/?p=19252 In den letzten Jahren wurde einiges geschafft. Sichtbar geworden ist vor allem jedoch ein strategisches Defizit. Worauf es jetzt ankommt. Von Göttrik Wewer Die intensiv diskutierte Frage, ob das Thema Digitalisierung so bedeutsam ist, dass es in einem eigenen Ministerium gebündelt werden sollte, oder aber in jedem Ressort bearbeitet werden muss, da es alle Politikfelder […]

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Digitale Agenda oder digitale Strategie

Foto: Vincent Vroom | Shutterstock

In den letzten Jahren wurde einiges geschafft. Sichtbar geworden ist vor allem jedoch ein strategisches Defizit. Worauf es jetzt ankommt.

Von Göttrik Wewer

Die intensiv diskutierte Frage, ob das Thema Digitalisierung so bedeutsam ist, dass es in einem eigenen Ministerium gebündelt werden sollte, oder aber in jedem Ressort bearbeitet werden muss, da es alle Politikfelder umpflügt, ist vorerst entschieden: Mit der Berufung einer „Staatsministerin für Digitalisierung“ im Kanzleramt hat die Bundeskanzlerin einem Digitalministerium eine Absage erteilt und das Thema zugleich zur „Chefsache“ gemacht. Wenn auf diesem Feld in den nächsten Jahren zu wenig passiert, dann fällt das direkt auf die Regierungschefin zurück.

Die Staatsministerin für Digitalisierung, was in anderen Ressorts dem Status eines Parlamentarischen Staatssekretärs entspricht, ist nur eine von drei Staatsministerinnen im Kanzleramt, dessen Chef nicht nur das Haus leitet, sondern noch Bundesminister für besondere Aufgaben ist. Hinzu kommen noch ein Staatsminister als Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie ein (beamteter) Staatssekretär als Beauftragter für die Nachrichtendienste. Die neue Abteilung 6 (von insgesamt sieben), die sich um „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ kümmern soll, befindet sich noch im Aufbau. Vorgesehen sind zwei Gruppen innerhalb dieser Abteilung: eine Planungsgruppe aus drei Referaten, zu der auch das Referat „Wirksam regieren“ gehört, und eine „Digitalgruppe“ aus fünf Referaten, darunter „Grundsatzfragen der Digitalpolitik“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitaler Staat“, von denen die meisten Leitungen aktuell (27.08.18) noch nicht besetzt sind. Die Leitung der neuen Abteilung ist einer langjährigen Mitarbeiterin der Kanzlerin übertragen worden, die früher den Stab „Politische Planung, Grundsatzfragen, Sonderaufgaben“ und das Referat „Medienberatung“ geleitet hat.

Verschmelzung

Im Vergleich zu den großen Ressorts, die sich ebenfalls um das Megathema kümmern, wirkt die Staatsministerin unzureichend ausgestattet: Ohne gut dotierte Förderprogramme und mit nur einer Handvoll Referaten lässt sich nicht viel bewegen. Das erste Jahr der Wahlperiode ist schon vorbei; die Abteilung wächst erst langsam.

Die Frage, was die Staatsministerin im Kanzleramt überhaupt bewirken kann, stellt sich auch deshalb, weil man nicht nur dort, sondern auch im Bundesministerium des Innern neue Abteilungen gegründet hat: nicht nur die für Heimat, sondern auch eine für „Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik“. Darin sind die früheren Abteilungen für die Modernisierung der Verwaltung und für die Informationstechnik verschmolzen worden, zwischen denen es zahlreiche Schnittstellen gab.

„Wir bündeln Kompetenzen, um den digitalen Wandel zu gestalten“, hört man aus dem Haus. Künstliche Intelligenz, Smart (Government) Services, Blockchain, aber auch Hatespeech, digitale Spaltung oder die Übermacht einzelner digitaler Akteure seien Themen, die für gesellschaftliche Herausforderungen ersten Ranges stehen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz habe man die Federführung für die Datenethikkommission der Bundesregierung übernommen; außerdem werde man sich um die Digitalisierung der Verwaltung und des Ehrenamtes kümmern.

Da auch andere Ressorts ähnlich große Projekte und Programme betreiben, bleibt die Frage, was es eigentlich für die Staatsministerin im Kanzleramt noch zu tun gibt, außer Grußworte zu halten. Sicher, die Kanzlerin wird sich im Kabinettsausschuss Digitalisierung, dem sie vorsitzt und dem alle Minister angehören, häufig vertreten lassen müssen, weil irgendwo Krisen zu bewältigen sind, und auch der Chef des Kanzleramtes, der durchaus eine Affinität zu diesen Themen hat, dürfte meist mit anderen dringlichen Vorgängen beschäftigt sein. Die Sitzungen des Digitalrates vor- und nachbereiten, der die Regierung beraten soll, muss jemand machen, dies füllt aber niemanden aus, der politisch gestalten möchte. Was also dann?

Eckpunkte

In den letzten Jahren ist einiges geschafft, aber auch manches verpasst worden. Sichtbar geworden ist vor allem ein strategisches Defizit. Die „Digitale Agenda 2013–2017“ bestand im Grunde aus Projekten, die von den Ressorts vermutlich ohnehin betrieben worden wären, alle für sich sinnvoll, aber insgesamt ohne klare Prioritäten und ohne eine Richtung vorzugeben. Dass hier ein Defizit besteht, scheint man im Kanzleramt verstanden zu haben: Die Vorschläge aus den Ressorts, die über den Sommer gesammelt wurden, sollen bis zum Herbst zu einer gemeinsamen Strategie verdichtet werden, hieß es nach der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses Digitalisierung am 27. Juni. Künstliche Intelligenz, Blockchain und die Zukunft der Arbeit seien wichtige Themen, zu denen man sich strategisch besser aufstellen wolle.

Im Juli hat das Kabinett Eckpunkte für eine Strategie Künstliche Intelligenz beschlossen, die jetzt federführend von den Ministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales ausgebaut werden sollen. Ende des Jahres soll die Strategie auf dem Digital-Gipfel in Nürnberg öffentlich präsentiert werden. Deutschland soll zum „weltweit führenden Standort“ auf diesem Feld werden, „Artificial Intelligence (AI) made in Germany“ zum weltweit anerkannten Gütesiegel.

Wenn die Staatsministerin im Kanzleramt sich darauf konzentriert, die strategischen Defizite abzubauen, die zuletzt immer deutlicher wurden, dann kann sie womöglich auch mit bescheidenen Ressourcen relativ viel bewegen. Keine neue „Agenda“ mit einzelnen Projekten abarbeiten, mitunter auch noch schlecht aufeinander abgestimmt, sondern die Digitalpolitik der Bundesregierung strategisch neu ausrichten, darauf käme es an. Wenn auch das Innenministerium seine Digitalstrategie für die Verwaltung überdenkt, wäre das eine sinnvolle Ergänzung.

Eine Verwaltung, die ihre Dienste auch online anbietet, ist noch lange keine digitale Verwaltung. Das wäre sie erst, wenn sie systematisch die Daten erhebt, die sie braucht, um ihre Aufgaben besser erledigen und das öffentliche Leben intelligenter managen zu können. Die digitale Verwaltung ist eine datengesteuerte, manche sagen: eine datengetriebene Verwaltung („data-driven“).

Hoffnungswunsch

Ohne eine klare Strategie, wie man dorthin kommt, die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters auch selbst zu nutzen, droht die Verwaltung noch weiter hinter Wirtschaft und Gesellschaft zurückzufallen, als sie das heute schon ist. Bleibt zu hoffen, dass man das im Kanzleramt begriffen hat.

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Charta der digitalen Grundrechte für Europa https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/ https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/#respond Mon, 29 Oct 2018 07:07:57 +0000 https://www.divsi.de/?p=19247 Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Von Friedrich Graf von Westphalen Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und […]

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Charta der digitalen Grundrechte für Europa

Foto: Marian Weyo | Shutterstock

Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus.

Von Friedrich Graf von Westphalen

Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und neuartigen – Bedrohungen der Grundrechte durch die Digitalisierung entgegenzuwirken. Doch es sind nicht wenige, die meinen, dazu bestehe gar kein wirklicher Bedarf. Viele sind fest davon überzeugt: Die Bestimmungen der DSGVO reichen aus, den erforderlichen Schutz der Grundrechte des Bürgers im Blick auf seine personenbezogenen Daten abzusichern.

Doch besorgte Stimmen mahnen, und sie warnen mit guten Argumenten, weil sie zu Recht befürchten, der europäische Gesetzgeber habe mit der Verabschiedung der inzwischen in nationales Recht umgesetzten DSGVO „alle Eier in den einen Korb“ gelegt, ohne im Ergebnis einen wirklich effektiven Rechtsschutz zugunsten von Freiheit und Privatheit, vor allem im Blick auf das mit der personalen Würde teilkongruente Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, zu gewährleisten.

Charta digitale Grundrechte Europa

Drei wesentliche Einwände lassen sich gegen die DSGVO ins Feld führen. Man kann – etwas pauschal – auf bekannte Buchtitel verweisen, die mit prägenden und warnenden Worten das Bedrohungsszenario der um sich greifenden Digitalisierung umschreiben, etwa das Buch von Stefan Aust/Thomas Amman, „Digitale Diktatur“, oder das Buch der diesjährigen Theodor-Heuss-Preisträgerin, Yvonne Hofstetter, die das „Ende der Demokratie“ in Zeiten dominanter Sozialer Medien und sich rasant ausbreitender Künstlicher Intelligenz anbrechen sieht. Man kann auch den von Jakob Augstein kürzlich herausgegebenen Band „reclaim autonomy“ als Beleg anführen. Genug.

Irrglaube

Solche Belegstellen ersetzen nicht die juristisch-politische Argumentation. Doch der wohl ganz entscheidende und nachhaltige Beleg gegen die Wirkkraft der DSGVO, ein Bollwerk gegen die bedrohte Freiheit des Bürgers in Zeiten der Digitalisierung zu sein, speist sich aus einem Erfahrungssatz. Er durchzieht das gesamte europarechtlich strukturierte Verbraucherschutzrecht wie ein roter Faden: Es ist der durch nichts belegte Irrglaube des Gesetzgebers, dass mehr oder weniger umfassende Informationen, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen vor Abschluss eines Vertrages mitgeteilt werden, seine Wahl- und Entscheidungsfreiheit tatsächlich stärken. Es ist das Bild des „informierten Verbrauchers“. Doch dieses Bild als Prototyp des Verbrauchers als des „Menschen im Recht“ (Gustav Radbruch) ist ein Zerrbild; es findet keine Korrespondenz in der Alltagswirklichkeit.

Alle Erfahrung besagt: Die Informationen – auch wenn es sich um Vertragsbedingungen handelt – werden vom Verbraucher – mag er gebildet oder ungebildet sein – schlicht nicht gelesen; der rasche „Klick“ signalisiert stets die uneingeschränkte Zustimmung des Nutzers. Das nennt man im Ergebnis einen Vertragsabschluss, beruhend auf rechtsgeschäftlich wirksamen Erklärungen. Ohne Einschränkungen gilt dies auch für die „Einwilligung“ (Zustimmung) nach Maßgabe der DSGVO. Hinzu tritt auch stets der Bequemlichkeitsfaktor, dem kaum ein Verbraucher widersteht: Die Überlassung der personenbezogenen Daten – Zweckangabe hin oder her – erfolgt ja zudem „for free“, und die dann „unentgeltlich“ zu nutzenden „Dienste“ von Google, Amazon oder Facebook verheißen ja ein „besseres“ Leben mit Freunden, versteht sich.

Spezieller Einwand: Eine datenschutzrechtliche Zustimmung des Nutzers ist nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO gesetzlich nicht gefordert, wenn und soweit „die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich“ ist. Der Vertragsabschluss – „for free“ – regiert also, und der Vertragszweck heiligt die Mittel der Werbeplattformen. Sie erhalten die personenbezogenen Daten des Nutzers, und das Resultat ist: die Manipulation des Nutzers bis zu seiner dauerhaften Gefangennahme in der „Filterblase“; die Daten der Nutzer – vor allem die der Wohlhabenden – sind eben das Gold des Internet- Kapitalismus. Im Hintergrund steht inzwischen die harte Frage, ob denn die verhaltenssteuernden Algorithmen uns nicht mehr und nachhaltiger steuern als das Recht.

Ein Drittes, wohl das Wichtigste: Unser liberales Grundrechtsverständnis ist davon geprägt, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem (nationalen) Staat sind, die der Bürger zum Schutz von Würde und Freiheit in Stellung bringen kann. Doch die Bedrohungen des digitalen Zeitalters gehen von Internet- Giganten aus, also von Unternehmen; dem Staat bleibt das zweifelhafte Privileg der öffentlich gesteuerten Überwachung. Rechtlich gewertet vollziehen sich diese „Angriffe“ von Big Data aber auf horizontaler Ebene, nämlich innerhalb der Privatrechtsordnung.

Rechtsbefehle

Doch die im Silicon Valley beheimateten Internet-Konzerne sind jedenfalls faktisch weitestgehend extraterritorial. Ihre unglaubliche wirtschaftliche Macht wirft inzwischen die schwerwiegende Frage auf, ob und wie lange noch ein Rechtsstaat es zulassen darf, dass – Beispiel: Besteuerung – sich innerhalb seines Territoriums Mächte entfalten, die er nicht mehr uneingeschränkt beherrschen kann. Das ist qualitativ wesentlich mehr als die oft vernommene Frage, ob denn die Politik sich noch gegenüber den Großen der Wirtschaft durchsetzen kann, ob sie noch den politischen Primat in Anspruch nehmen und ihre Rechtsbefehle auch mit Anspruch auf Autorität durchsetzen kann.

Gerade unter diesem Blickwinkel ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass jetzt die Digitale Grundrechtscharta in Artikel 23 Absatz 3 bestimmt, dass die „Rechte und Pflichten“ aus dieser Charta „für alle Unternehmen“ gelten, „die auf dem Gebiet der EU tätig sind“. Der Jurist nennt die damit angesprochene Rechtsfigur eine „Drittwirkung“, also die Verankerung des Durchsetzungsanspruchs der digitalen Grundrechte nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber „Unternehmen“. Diese – weiter gehende – Rechtswirkung der Grundrechte hinein ins Privatrecht ist dem deutschen Verfassungsrecht durchaus (in Grenzen) vertraut. Sie hat aber innerhalb der Grundrechtscharta der EU überhaupt keinen Platz. Denn Artikel 51 der Grundrechtscharta der EU stellt unmissverständlich klar, dass „diese Charta für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ gilt und eben auch nur „für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts“.

Genau dieses Defizit im Grundrechtsschutz des Bürgers wird und soll durch die Digitale Grundrechtscharta beseitigt werden. Das ist nicht nur auf der Ebene des politischen Diskurses, sondern auch auf der Ebene der rechtspolitischen Debatte in Europa ein immenser Fortschritt. Ein Denkanstoß, eine Handlungsanleitung. Sie ist vor allem unter dem Blickwinkel bedeutsam, dass ja die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung – auch im Blick auf ihr vorhandenes und oft unterschätztes Bedrohungspotenzial – nur im Rahmen eines noch mühsam zu schaffenden europäischen Rechts bewältigt werden können. Das wird viele Jahre in Anspruch nehmen.

Datenhaufen

Daher springt auch die Neuformulierung des Würdeanspruchs in Artikel 1 Absatz 2 der Digitalen Grundrechtscharta ins Auge: „Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.“ Es geht also um nicht mehr, aber auch um nicht weniger; es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner alleinigen Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Nach unserem Rechtsverständnis ist es ausgeschlossen, den Menschen als Person mit Leib und Seele nur als einen steuerbaren „Datenhaufen“ zu behandeln. Das kybernetische Menschenbild der Wissenschaft, das den Menschen lediglich als einen USB-Stick in ihre planende Programmierung nimmt und mit Beschlag belegt, ist nicht das Menschenbild des europäischen Rechts. Und es darf daher auch nicht zu einer mathematisch determinierten Größe pervertiert werden. Dagegen ist fundamentaler Widerstand angesagt.

Notwendigerweise sind daher auch die weiteren Forderungen der Digitalen Grundrechtscharta – außerhalb des rein Appellativen, sondern mit verpflichtendem Bezug zur gesellschaftlichen Gestaltung Europas – in den Blick zu nehmen: „Ethisch-normative Entscheidungen können nur vom Menschen getroffen werden.“ (Artikel 8 Absatz 1) Und im Blick auf die weithin nicht voll beherrschbaren Risiken der Künstlichen Intelligenz steht zu lesen: „Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person Verantwortung tragen.“ Dann schließlich auch dieser Programmsatz gegen die Wirkmacht der Algorithmen: „Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein“ (Artikel 7 Absatz 1).

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So wirkt Chinas Gesetz für Cybersecurity https://www.divsi.de/so-wirkt-chinas-gesetz-fuer-cybersecurity/ https://www.divsi.de/so-wirkt-chinas-gesetz-fuer-cybersecurity/#respond Mon, 22 Oct 2018 06:46:59 +0000 https://www.divsi.de/?p=19229 Betroffen sind alle. Vor allem ausländische Unternehmen müssen Strategien entwickeln, damit umzugehen. Von Florian Kessler, Jost Blöchl Das chinesische Cybersecurity- Gesetz (CSG), das seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist, trifft Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Verhalten im Internet. In Deutschland finden sich vergleichbare Inhalte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem IT-Sicherheitsgesetz, den Regelungen zum […]

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China Cybersecurity

Foto: cherezoff | Shutterstock

Betroffen sind alle. Vor allem ausländische Unternehmen müssen Strategien entwickeln, damit umzugehen.

Von Florian Kessler, Jost Blöchl

Das chinesische Cybersecurity- Gesetz (CSG), das seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist, trifft Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Verhalten im Internet. In Deutschland finden sich vergleichbare Inhalte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem IT-Sicherheitsgesetz, den Regelungen zum Äußerungsrecht oder dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die chinesische Variante unterscheidet sich jedoch in der Anwendung in etlichen Punkten. Grund hierfür ist eine grundsätzlich andere Ausrichtung. Argumentieren europäische Gesetzgeber primär mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten ihrer Bürger, stehen in China die Erhaltung der „Souveränität über den Cyberspace“ und der nationalen Sicherheit im Vordergrund.

Das CSG ist Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines digitalen Chinas. An seiner Umsetzung sind diverse Behörden und Institutionen beteiligt, die, teilweise mit Rechtssetzungskompetenz ausgestattet, weitere Vorschriften erlassen. Dies sind Gesetze, Verordnungen oder nationale Standards, die die im CSG nur grob umrissenen Pflichten konkretisieren. Die Titel von circa 300 nationalen Standards, die sich mit IT-Sicherheit und Datenschutz befassen, zeigen, wohin China will: Cloud Computing, Big Data, Internet of Things, industrielle Kontrollsysteme oder Smart City sind nur einige Beispiele für die geplante umfassende Regulierung des digitalen Raums. Viele der Vorschriften befinden sich noch im Entwurfsstadium. Voraussichtlich wird ein Großteil der Vorschriften bis Ende 2018 finalisiert.

Zwingendes Thema: Das CSG gilt für natürliche und juristische Personen, die im Gebiet Chinas Informationen erheben, verarbeiten oder verbreiten. Betroffen sind alle ausländischen Unternehmen mit Niederlassungen in China, aber auch ausländische Unternehmen, die sich zum Beispiel mit ihrer Webseite an chinesische Kunden wenden. Diesen droht bei Verstößen die Blockierung ihrer Angebote in China.

Die Zielgruppen des CSG

Betroffene: Die Zielgruppen des CSG

Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des Gesetzes, z.B. nach Anzahl der Mitarbeiter oder nach Umfang der Datenverarbeitung, gibt es nicht. Die zu erfüllenden Pflichten variieren aber in Abhängigkeit von der rechtlichen Einordnung als Betroffener nach dem CSG und nach dem Umfang der Datenverarbeitung.

Umsetzungsfokus

Die ersten Anwendungsfälle des neuen Gesetzes betreffen die Steuerung des Verhaltens der Unternehmen und Bürger im Internet und spiegeln damit das chinesische Primat der Erhaltung der Souveränität über den Cyberspace wider. Behörden prüften Webseiten und Social-Media-Kanäle auf die Einhaltung „sozialistischer Werte“ und verlangten die Löschung von Inhalten, z.B. Klatschgeschichten oder politisch nicht gewollten Inhalten. Internationale Aufmerksamkeit erlangte der Fall einer Hotelkette, deren Webseite in China für eine Woche gesperrt wurde, weil sie Tibet und Taiwan in einem Auswahlmenü als eigenständige Kategorien aufgeführt hatte.

Weitere Maßnahmen erfolgten zum Datenschutz, z.B. bei der Unterbindung des illegalen Datenhandels. Nach aktuellem Stand werden zukünftig die Polizeibehörden die Aufsicht über die Durchsetzung des CSG führen und nicht unabhängige Datenschutzbehörden. Gründe hierfür sind der gesetzgeberische Fokus des CSG auf die Erhaltung der nationalen Sicherheit sowie die enge Verknüpfung von Datenschutz und Strafrecht. Fälle von Identitätsdiebstahl und Online-Betrug sind ein wachsendes Problem in China, welches die Behörden in den Begriff bekommen wollen.

Beim Datenschutz ergeben sich Parallelen und Besonderheiten im Vergleich zur DSGVO. Das CSG erfasst personenbezogene Daten, die ähnlich der DSGVO nach dem Merkmal der Identifizierbarkeit einer natürlichen Person bestimmt werden. Daneben werden mit Verweis auf die nationale Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung Chinas und öffentliche Interessen auch „wichtige“ Daten vom CSG erfasst. Welche Daten hierunter genau fallen, ist noch nicht geklärt. Ein aktueller Entwurf bezeichnet Daten aus insgesamt 27 Kategorien als wichtig.

Die Pflichten für den Umgang mit personenbezogenen und wichtigen Daten sind aktuell weitestgehend einheitlich gestaltet. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten einige zusätzliche Pflichten. Bei deren Umsetzung können europäische Unternehmen in vielen Fällen auf Vorarbeiten im Rahmen der DSGVO zurückgreifen und müssen diese häufig nur geringfügig an die chinesischen Besonderheiten anpassen. Pflichten wie die Aufzeichnung von Verarbeitungsprozessen, Risikoabschätzungen, ein grundsätzliches Einwilligungserfordernis, die Wahrung von Auskunftsrechten, Berichtigungs- und Löschungsansprüchen oder das Vorhalten einer Datenschutzerklärung finden sich parallel in der DSGVO und den chinesischen Regeln.

Erfassung. Egal welche Daten: Alles ist fest im Visier.

Erfassung. Egal welche Daten: Alles ist fest im Visier.

Eine große Sorge für ausländische Unternehmen ist die im Raum stehende lokale Speicherpflicht in China. Diese laut CSG nur für Betreiber Kritischer Infrastrukturen geltende Pflicht wurde in einem Entwurf einer Umsetzungsvorschrift auf alle Netzwerkbetreiber erweitert. Bleibt es bei dieser Erweiterung, müssten ausländische Unternehmen ihre IT-Infrastruktur massiv anpassen, z.B. die Wahl von Cloud-Services oder zentral aus dem Ausland betriebene ERP-Systeme oder SAP-Anwendungen. Vor einem Datentransfer in Drittländer werden Unternehmen nach dem Entwurf voraussichtlich eine interne Sicherheitsüberprüfung durchführen und bei größeren Datenmengen eine vorherige Genehmigung einholen müssen.

Kollisionsgefahr

Bei Verstößen gegen das CSG drohen Strafen von Geldbußen bis zum Entzug der Geschäftslizenz.

Die Umsetzungspraxis zeigt, dass ausländischen Unternehmen der Umgang mit dem CSG schwerfällt. Gründe hierfür sind die Regelungsflut, fehlendes geschultes Personal oder Abweichungen von geschriebenem Gesetz und Praxis. So schlagen chinesische Internet-Unternehmen wie Alibaba oder Jingdong in der Praxis (offenbar mit Duldung der Aufsichtsbehörden) einen von den hart formulierten Anforderungen eines empfohlenen Standards abweichenden Weg ein und lassen sich z.B. bei der Registrierung auf ihren Plattformen weitreichende Einwilligungen zusichern.

Für Unternehmen aus dem Technologie- Bereich kann das CSG zu einer erheblichen Einschränkung des Marktzugangs führen. Betroffen sind vor allem Anbieter von Anwendungen für den Bereich Industrie 4.0. Umsetzungsvorschriften stellen klar, dass Netzwerkprodukte z.B. auch Sensorik oder industrielle Kontrollsysteme sind, mit denen Daten erfasst und verarbeitet werden. Der Begriff der wichtigen Daten wird womöglich viele Informationen aus dem Bereich der industriellen Fertigung erfassen.

Diese potenzielle Marktzugangsbeschränkung hat vor allem mit einer Besonderheit nationaler Standards zu tun. Standards werden in der Regel zur Einhaltung empfohlen und nicht als verpflichtend erlassen. Das CSG fordert aber, dass „zwingende Anforderungen relevanter nationaler Standards“ einzuhalten sind. Häufig werden empfohlene Standards faktisch verpflichtend, weil die Einhaltung von Aufsichtsbehörden, Prüfstellen oder Vertragspartnern gefordert wird. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind nach dem CSG gezwungen, nur Netzwerkprodukte und -services einzukaufen, für die die Einhaltung relevanter Standards in Sicherheitsüberprüfungen nachgewiesen ist.

Werden Sicherheitsüberprüfungen nicht oder nur zögerlich durchgeführt, z.B. weil es keine Umsetzungsstrategie gibt, droht der Verlust zukünftiger Aufträge. Vor Kurzem warnte ein amerikanischer Thinktank, dass China eine verstärkte Anwendung der Cybersecurity- Standards als weiteres Mittel im Handelsstreit einsetzen und so für eine Marktabschottung sorgen könnte.

Weitblick

Die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit wird für alle Unternehmen in China zu einer regelmäßigen Aufgabe werden. Mit Ausnahme der möglichen Pflicht zur Datenspeicherung in China sind die Anforderungen angesichts der Parallelen zur Rechtslage in Europa für die meisten Unternehmen mit verhältnismäßigem Aufwand handelbar.

Schwerwiegend scheinen die langfristigen Auswirkungen für Unternehmen, die technologiebasiert arbeiten. Diese sollten die weitere Entwicklung der Standards verfolgen und sich soweit möglich an der Erstellung beteiligen, z.B. durch Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen oder durch Kommentierung von Regelungsentwürfen in China. Anlaufstellen sind z.B. die GIZ oder die Europäische Handelskammer in China. Mit Behörden, Prüfstellen und Kunden, vor allem Betreibern Kritischer Infrastrukturen, ist laufend zu kommunizieren, in welchem Umfang die empfohlenen Regelungen der Standards zwingend werden. Der Aufbau von Expertise und die Schaffung erfolgreicher Strategien zum Umgang mit dem CSG und seinen Umsetzungsvorschriften sind für deutsche Unternehmen ein wesentlicher Baustein für Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit auf dem chinesischen Markt.

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen? https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/ https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/#respond Mon, 07 May 2018 08:14:06 +0000 https://www.divsi.de/?p=17590 Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen. Von Gabriele Buchholtz Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich […]

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen?

Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen.

Von Gabriele Buchholtz

Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich nutzen? Es wird für eine zweigleisige Strategie plädiert: Einerseits brauchen wir bessere digitale Beteiligungsmöglichkeiten. Andererseits muss der Staat dabei helfen, das Internetbewusstsein der Bürger zu schärfen.

Schlagworte

Die neuen digitalen Beteiligungsmöglichkeiten firmieren unter den Schlagworten Electronic Government und Liquid Democracy. Was verbirgt sich dahinter? Electronic Government erfasst einerseits alle technologischen Beteiligungsmöglichkeiten, die der Staat anbietet. Man spricht hier von der sog. Top-down-Kommunikation. Dazu gehören beispielsweise E-Votings, die in einigen europäischen Nachbarländern – darunter Estland und die Schweiz – bereits gang und gäbe sind. Weitere Top-down-Angebote liefert etwa der Deutsche Bundestag durch Online-Petitionen oder die EU durch Online-Konsultationen. Andererseits bezeichnet Electronic Government auch alle von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Beteiligungsmöglichkeiten. Hier ist von einer Bottom-up-Kommunikation die Rede. Bekannte Beispiele sind die Petitionsplattformen wie Campact, Change.org oder openpetition.

Zunehmend bilden sich auch Mischformen mit Top-down- und Bottom-up- Elementen. Zu diesem Typus gehört etwa die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Lissabon-Vertrag in Art. 11 Abs. 4 EUV Einzug in das europäische Entscheidungssystem gefunden hat. Mit der EU-Bürgerinitiative können Unionsbürger – es muss sich eine Mindestanzahl von einer Million zusammenfinden – die Europäische Kommission auffordern, ein bestimmtes Gesetzgebungsvorhaben einzuleiten. Dahinter steht ein ehrenwertes Anliegen: Traditionell ist die EU auf dem direktdemokratischen Auge blind. Das soll sich mit der Möglichkeit zur Bürgerinitiative ändern. Welche Rolle spielt hier die Digitalisierung? Eine große, denn der Erfolg einer europäischen Bürgerbeteiligung steht und fällt mit der digitalen Infrastruktur. Seit 2012 sind EU-Bürgerinitiativen möglich. Die bisherigen Erfahrungen sind aber gemischt: Lediglich zwei Initiativen haben den vorgesehenen Prozess erfolgreich durchlaufen. Hervorzuheben ist die Initiative „Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung“. Dahinter steht das Ziel, alle EU-Bürger mit sauberem Trinkwasser zu versorgen und eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft zu verhindern. Der gewünschte Gesetzgebungsvorschlag kam jedoch nie zustande.

Und was ist Liquid Democracy? Dieses Schlagwort verbindet unterschiedliche Formen der direkten und indirekten Demokratie. Dahinter steht der Wunsch, die politische Entscheidungsfindung breiter zu legitimieren. In der „flüssigen Demokratie“ kann jeder Bürger jederzeit neu entscheiden, ob er sich kompetent fühlt, Politik mitzugestalten, oder ob er seine Stimme lieber einem Experten bzw. einer Partei überträgt. Das Konzept ist nicht neu, es wird insbesondere mit der allseits bekannten Piratenpartei in Verbindung gebracht. Mittlerweile ist der Hype um die Piraten vorbei. Es lohnt sich aber, erneut über Liquid Democracy nachzudenken.

Risiken

Den Chancen der digitalen Partizipation stehen erhebliche Risiken gegenüber. Vor allem die Missbrauchsanfälligkeit ist „demokratiegefährlich“. Jüngst treiben sog. Social Bots im Netz ihr Unwesen. Dabei handelt es sich um Computerprogramme, die in Sozialen Netzwerken wie richtige Nutzer auftreten. Sie streuen Scheinargumente und verunglimpfen Meinungen, um politische Diskussionen zu lenken. Im US-Wahlkampf, aber auch im Ukraine-Konflikt oder in der deutschen Flüchtlingsfrage haben sie den Diskurs entscheidend mitgeprägt. Bekanntlich stammt jeder dritte Trump- Tweet von einem Social Bot. Besorgniserregend ist, dass die algorithmengesteuerte Meinungsmache mit der Realität häufig nichts zu tun hat. Trotzdem erliegen Menschen der Mehrheitsillusion. Längst sind „Alternative Facts“ Faktum unserer Zeit. Gleichzeitig sinkt – mit zunehmender Bedeutung von Einzelmeinungen – der Einfluss von Parlamenten, Fraktionen und Parteien. Der politische Willensbildungsprozess entfernt sich immer weiter von staatlichen Organen – zum Nachteil der Demokratie!

Die Ursache des Problems liegt aber auch bei den staatlichen Organen selbst: Denn bei vielen Bottom-up-Aktionen hat die digitale Bürgerbeteiligung häufig gar keine politische Wirkung. Die abgegebenen Meinungen werden entweder gar nicht oder nur halbherzig in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist, weil es den Politikern schlicht am Willen fehlt und oftmals auch am Know-how. Es verwundert also nicht, dass die Bürgerresonanz auf digitale Beteiligungsangebote – gelinde gesagt – schwach ist.

Mit einer zweigleisigen Strategie ist den Problemen beizukommen.

Berücksichtigungspflicht

Zunächst brauchen wir partizipationsfreundlichere Strukturen, d.h. niedrigschwellige, themenspezifische Angebote, die Bürger zur Teilhabe motivieren. Außerdem müssen die digitalen Angebote verbindlicher werden, d.h. in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden. Der Bürger hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der jeweils zuständige Politiker eine digital abgegebene Äußerung berücksichtigt und ggf. ein Feedback abgibt. Insoweit könnte der Begriff einer demokratischen „Berücksichtigungspflicht“ Karriere machen. Eine so verstandene Liquid Democracy würde sich als zukunftsträchtig und praktikabel erweisen. Aber Achtung! Mit der Digitalisierung darf das Ideal der repräsentativen Demokratie nicht überdehnt werden. Die repräsentative Demokratie hat sich als beste Form zur Wahrung des Gemeinwohls erwiesen. Bewusst hat das Grundgesetz das Parlament zur „Mitte der Demokratie“ bestimmt. In diesem Sinne ist eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht erstrebenswert, wohl aber eine maßvolle und ehrliche Mitwirkung. Grenzen sind dort zu ziehen, wo Repräsentation der Partizipation umfassend geopfert wird.

Nährboden

Mit der Technik allein ist es nicht getan. Wichtig ist die Erkenntnis, dass demokratische Teilhabe eine zweiseitige Aufgabe ist: Auf den Mitgestaltungswillen der Bürger kommt es ebenso an wie auf die staatlich-institutionellen Mitgestaltungschancen. Dafür braucht es einen sozialen und politischen Nährboden, den das Internet selbst nicht bietet. Laut der aktuellen DIVSI-Milieu- Studie von 2016 fühlen sich immer noch 30 Prozent der Befragten vom Internet „überfordert“. Ursache ist, dass die Medienkompetenz mit sinkendem Bildungsniveau ebenfalls nachlässt. Ziel muss es sein, dass sich alle Bürger in der Datenwelt zurechtfinden, vor allem Missbrauchs- und Manipulationsgefahren erkennen. Andernfalls ist das demokratieförderliche Potenzial der Digitalisierung schnell vertan. Vor allem die Schulen sollten die digitalen Technologien stärker als Bildungsinstrument verstehen. Auch bei der Integration von Zuwanderern ist die Nutzung digitaler Medien ein entscheidender Faktor. Sie kann Integrationsprozesse durch bessere Teilhabe stärken. Hier gilt allemal, dass der Staat „Kommunikationsvorsorge“ betreiben und Verständnishilfen anbieten muss. Nicht schon die technischen Möglichkeiten führen zu mehr Demokratie, sondern erst deren reflektierte Nutzung. In diesem Sinne könnte die Digitalisierung der Demokratie sogar zum Segen werden.

Dieser aktualisierte Beitrag basiert auf einem Vortrag beim DIVSI/Bucerius-Forum und wurde in Langfassung in der DÖV veröffentlicht.

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Die Alterslücke ist eine Vertrauenslücke https://www.divsi.de/die-altersluecke-ist-eine-vertrauensluecke/ https://www.divsi.de/die-altersluecke-ist-eine-vertrauensluecke/#respond Mon, 16 Apr 2018 08:53:32 +0000 https://www.divsi.de/?p=17552 Eine responsive Digitalisierungspolitik für ältere Menschen kann das ändern. Von Herbert Kubicek In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bei der Digitalisierung „die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann“. Dazu zählt auch „die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen“. Es folgt dann aber wenig zur Erwachsenenbildung […]

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Die Alterslücke ist eine Vertrauenslücke

Foto: VGstockstudio –Shutterstock

Eine responsive Digitalisierungspolitik für ältere Menschen kann das ändern.

Von Herbert Kubicek

In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bei der Digitalisierung „die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann“. Dazu zählt auch „die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen“. Es folgt dann aber wenig zur Erwachsenenbildung und zu digitalen Kompetenzen bei älteren Menschen. Gerade bei über 70-Jährigen besteht jedoch großer Handlungsbedarf, weil sich die schon vor 20 Jahren beklagte Alterslücke nicht verringert hat.

Abstand

Vergleicht man den Abstand zwischen den Anteilen der Internetnutzer bei den 14–19-Jährigen mit den Anteilen der Altersgruppe 60–69 und 70+, dann haben die 60–69-Jährigen gegenüber den Jungen etwas aufgeholt. Der Abstand der über 70-Jährigen beträgt jedoch wie schon 2001 immer noch 60 Prozentpunkte.

Internetnutzung in verschiedenen Altersgruppen

In absoluten Zahlen sind das über 10 Millionen Menschen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die in der DIVSI Ü60 Studie ermittelten Anteile der Offliner in den höheren Altersgruppen mit den Zahlen der Bevölkerungsstatistik multipliziert (Tabelle). Bedenkt man, dass die Lebenserwartung noch steigt, wird gerade der heute schon hohe Anteil der über 80-Jährigen Offliner noch steigen. Ein Dilemma vor allem für E-Health und Telemedizin.

Pilotprojekte etwa mit Technik-Botschaftern oder Internetpaten zeigen, dass das Interesse älterer Menschen am Internet durchaus geweckt werden kann. Sie sind jedoch nicht skalierbar und breitentauglich, und sie lösen ein zentrales Dilemma nicht: Viele ältere Menschen glauben, dass das Internet für sie nichts Nützliches bietet und zu kompliziert ist.

Investitionsdilemma

Um den Nutzen des Internets zu erkennen, braucht man ein Gerät für einige Hundert Euro mit Internetanschluss und eine Einweisung. Wer keinen Nutzen erwartet, wird diese Investition in der Regel nicht tätigen. Man kann von einem Investitionsdilemma sprechen. Dabei gibt es eine zeitgemäße Alternative, wie die Stiftung Digitale Chancen zusammen mit Telefonica Deutschland in einem gerade abgeschlossenen Projekt nachgewiesen hat: Dabei wurden mit einem unterstützenden Begleitprogramm Tablet- PCs mit einer SIM-Karte unentgeltlich für acht Wochen an ältere Menschen im Alter von 55 bis 91 Jahre ausgeliehen.

Generationenunterschied

Die DIVSI-Studie sieht den entscheidenden Unterschied zwischen der jüngeren und der älteren Generation vor allem im Umgang mit erwarteten Nutzen und Risiken. Während Jugendliche neugierig auf neue Techniken sind und diese auch als Statussymbol empfinden, sind Ältere eher an einem konkreten Nutzen interessiert.

Diesen Unterschied zwischen den Generationen gibt es nicht nur bei der Internetnutzung. Er wird als unterschiedliche Selbstwirksamkeit bezeichnet, d.h. als das Vertrauen, auftretende Probleme selbst bewältigen zu können. Wenn diese Annahme zutrifft, verwundert es nicht, dass ein üblicher PC- oder Tablet-Kurs in vielen Fällen nicht zu einer Nutzung führt. Hinzu kommt, dass insbesondere Menschen in höherem Alter sich nicht mehr zutrauen, die Ziele eines Kurses zu erreichen. Neben technischen Fertigkeiten und Kenntnissen müssen Angebote für ältere Menschen daher vor allem deren Selbstwirksamkeit stärken. Das gelingt allerdings nur, wenn auch ein inhaltliches Interesse an einer Internetnutzung geweckt werden kann. In unserem Feldversuch wurden zu Beginn die Erwartungen im Hinblick auf verschiedene Nutzenkategorien und nach der Erprobung die tatsächliche Nutzung erfragt.

Hohe Übereinstimmung gab es bei dem Nutzen der Unterstützung der Mobilität durch Fahrpläne und Karten, der Kontakte mit Familie und Freunden, bei der Gewinnung von Wissen und der Unterhaltung. Nur von wenigen ausprobiert wurde hingegen die Nutzung von Anwendungen, die Wege ersparen, wie Online-Einkaufen und Online-Banking.

Das Leihmodell umgeht nicht nur die Kosten für die Anschaffung eines Geräts. Es trägt auch den Lernerfordernissen älterer Menschen Rechnung, weil sie zwischen den Sprechstunden oder Trainings zu Hause wiederholen können, was sie dort erfahren haben. Einen wichtigen Beitrag haben zudem vorinstallierte Apps geleistet, die auf die erwarteten Nutzenaspekte hin ausgewählt wurden. Denn Neulinge zögern, Apps aus dem Internet herunterzuladen. Oft wissen Sie auch nicht, was für sie interessant sein könnte.

Nutzen und Nutzung des Internets von 300 Senioren zwischen 55 und 95 Jahren

Vertrauenswürdig

Hilfe beim Aufbau von Selbstvertrauen sollte von Einrichtungen und Personen kommen, denen die Betroffenen vertrauen. Daher wurden in dem Projekt Seniorentreffs und Seniorenwohneinrichtungen ausgewählt, die auch vielfältige andere Angebote für ihre Besucher bzw. Bewohner bieten und dieses Vertrauen genießen.

In diesen beiden Arten von Einrichtungen haben die Stiftung und Telefonica bereits seit 2012 jährlich positive Erfahrungen mit der betreuten Ausleihe machen können. Das Leihmodell kann für diese Einrichtungen in einem Programm „Senioreneinrichtungen ans Netz“ bundesweit ausgerollt werden. In einem Masterplan der Stiftung Digitale Chancen wird die Ausstattung von 30.000 Senioreneinrichtungen vorgeschlagen, die über drei Jahre 300.000 ältere Besucher erreichen können. Für die Anschaffung und Logistik der wechselnden Übergabe würde dies 14 Mio. Euro kosten, ein ergänzendes Trainthe- Trainer-Programm für ein Drittel der Betreuer rund 4 Mio. Euro.

In Seniorenwohneinrichtungen wohnen bundesweit ca. eine halbe Million Menschen. Wenn 10.000 Einrichtungen gewonnen werden und über drei Jahre 100.000 Bewohnern eine betreute Erfahrungsmöglichkeit bieten, würde dies etwa 3 Mio. für die Geräte, 1,5 Mio. für die Organisation der Ausleihe und 1,5 Mio. für ein Train-the-Trainer-Programm kosten.

Damit werden allerdings nicht alle älteren Menschen in ihren insgesamt sehr unterschiedlichen sozialen und räumlichen Lebensverhältnissen erreicht. Für eine umfassende digitale Inklusion oder Integration älterer Menschen und eine Überwindung der sehr unterschiedlichen Barrieren sind weitere Wege zu erproben. Dabei sollten zum einen Pflegheime und zum anderen die aufsuchende Nachbarschaftshilfe erprobt werden.

Die noch wenigen Umfragen zur Internetnutzung in Pflegeheimen oder Pflegestationen in Altenwohnheimen belegen, dass deren Patienten einen besonders hohen Nutzen aus digitalen Anwendungen gewinnen. Für Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder psychischen oder kognitiven Einschränkungen ist das Internet nach einer Schweizer Studie ein „Fenster in die Außenwelt“. Um dies genauer zu erforschen, wäre ein Projekt mit der Ausleihe von Tablet-PCs an 300 der insgesamt 13.000 Pflegeheime und einem spezifischen Train-the- Trainer-Programm sinnvoll.

Senioren Tablet

Bindeglied: Auch Senioren wissen: Die Möglichkeiten des Internets machen das Leben leichter und interessanter. (Foto: VGstockstudio – Shutterstock)

Pilotprojekt

Für mobilitätseingeschränkte Menschen und solche im Höchstalter über 90 Jahre empfiehlt der runde Tisch „Aktives Altern – Übergänge gestalten“ des BMFSFJ „aufsuchende, auf ältere Menschen zugehende Angebote“. Dies wurde mit ehrenamtlichen Technik-Paten oder Technik-Botschaftern in kleinen Pilotprojekten versucht. Eine breite Umsetzung ist jedoch an der Rekrutierung ehrenamtlicher Helfer gescheitert.

Zielführender erscheint eine Einbettung in vorhandene Strukturen wie Pflegedienste, Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen und die organisierte, auch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Wenn die unterstützten älteren Menschen die Internetnutzung selbst nicht lernen können oder wollen, sollten die Helfer dies an ihrer Stelle für sie tun. So wie sie heute ein Formular einer Behörde für die Unterstützten ausfüllen oder für sie einkaufen gehen, können sie das dann auch online erledigen. Eine solche aufsuchende „digitale Assistenz“ erscheint ergänzend zu den Ansätzen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen geboten. Vor allem in höherem Alter sollte ihnen zugestanden werden, nichts Neues mehr lernen zu wollen. Das darf aber kein Grund sein, deswegen von digitalen Dienstleistungen ausgeschlossen zu bleiben.

Herausforderung

Wenn wirklich alle die Chance bekommen sollen, den Nutzen der Digitalisierung für sich zu erfahren, dann stellt der zunehmend wachsende Anteil älterer Menschen eine besondere Herausforderung für die Erwachsenenbildung und auch für die sozialwissenschaftliche Technikforschung dar. Beide haben noch keinen hinreichenden Überblick über die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, in denen sich die 10 Millionen Offliner über 70 Jahre befinden und in den nächsten 20 Jahren befinden werden.

Die aktuelle Herausforderung besteht also darin, diese unterschiedlichen Ausgangssituationen mit ihren jeweiligen Barrieren zu systematisieren und empirisch zu erfassen und dann jeweils angemessene Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben. Man kann das eine „responsive Digitalisierungspolitik“ nennen.

Wahrscheinlich ist dies ein Programm für mehr als eine Legislaturperiode. Aber wenn fünf Milliarden Euro für den Schulbereich investiert werden sollen, sind 40 bis 50 Millionen für ein entsprechendes Programm für die ältere Generation kein Grund, sich um diesen Teil der Bevölkerung nicht gleichermaßen intensiv zu kümmern.

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Digitale Grundrechte und Internet Governance https://www.divsi.de/digitale-grundrechte-und-internet-governance/ https://www.divsi.de/digitale-grundrechte-und-internet-governance/#respond Sun, 26 Nov 2017 18:04:17 +0000 http://46.30.3.106/?p=16478 Wie sind freie Meinungsäußerung und Datenschutz in unserem Zeitalter zu praktizieren? Von Wolfgang Kleinwächter Seit seiner Erfindung galt das Internet als ein Wegbereiter der Demokratie. Das Internet ermöglicht, wovon die UN-Menschenrechtsdeklaration 1948 träumte. In Artikel 19 wird dort nicht nur das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fixiert, es wird auch hinzugefügt, dass dieses Recht „unabhängig von […]

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Digitale Grundrechte und Internet Governance

„Vorläufer“. Schmidt, Honecker und Ford unterzeichnen das KSZEAbkommen, „Inspiration“ für eine mögliche Digitalcharta. (Foto: Bundesarchiv, Bild 183-P0801-026 / CC-BY-SA 3.0)

Wie sind freie Meinungsäußerung und Datenschutz in unserem Zeitalter zu praktizieren?

Von Wolfgang Kleinwächter

Seit seiner Erfindung galt das Internet als ein Wegbereiter der Demokratie. Das Internet ermöglicht, wovon die UN-Menschenrechtsdeklaration 1948 träumte. In Artikel 19 wird dort nicht nur das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fixiert, es wird auch hinzugefügt, dass dieses Recht „unabhängig von Grenzen“ existiert. Damals eher eine Utopie. Heute hat das Internet tatsächlich die Grenzen von Raum und Zeit besiegt. Jeder kann mit jedem jederzeit an jedem Ort kommunizieren.

Doch wie alles hat auch das Internet seine Schattenseiten. Es hat neue Freiheiten geschaffen, aber auch Missbrauchsmöglichkeiten vergrößert. Kriminelle machen sich im Cyberspace breit. Es droht ein globaler Cyberkrieg. „Fake News“ und „Hate Speech“ sind für die Demokratie ein „Stresstest“. Was wir an Selbstbestimmung gewonnen haben, scheinen wir mit einem dramatischen Kontrollverlust über unsere Privatsphäre und mit neuer globaler Instabilität bezahlen zu müssen.

Verkehren sich die Versprechungen des Informationszeitalters in ihr Gegenteil? Wird das Internet zu einer Gefahr für die Demokratie?

Ernüchterung

Die Tatsache, dass Fortschritt seinen Preis hat, kann nicht überraschen. Aus der Technologiefolgeabschätzung der 1980er-Jahre wissen wird, dass mit wachsender Komplexität neuer Technologien sich das „Fenster der Verwundbarkeit“ weiter öffnet. In den 1940er-Jahren hat Joseph Schumpeter seine Theorie der „konstruktiven Zerstörung“ entwickelt. Und als sich Karl Marx vor mehr als 150 Jahren mit den Folgen der industriellen Revolution auseinandersetzte, schrieb er sarkastisch: „In unseren Tagen scheint jedes Ding mit seinem Gegenteil schwanger zu gehen.“ Noch vor 20 Jahren beherrschten optimistische Szenarien die Diskussion. John Peter Barlow beschrieb in seiner „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“ eine „neue Welt“ von Freiheit und Selbstbestimmung. 20 Jahre später ist Ernüchterung eingezogen. Die „alte Welt“, in der es um Macht und Geld ging, ist nicht verschwunden, sie ist in der „neuen Welt“ aufgegangen. Und so tauchen alle Konflikte des 20. Jahrhunderts nun in einem „Digitalgewand“ wieder auf. Unsere Sicherheit hängt von der Cybersicherheit ab. Die Wirtschaft ist eine digitale Wirtschaft. Und die Gewährleistung der individuellen Grundrechte ist nun online bedroht.

Dennoch unterscheidet sich natürlich die digitale Cyberwelt des 21. Jahrhunderts von der analogen Welt des 20. Jahrhunderts. Ein Cyberkrieg mit Cyberwaffen ist kaum mit einem Atomkrieg vergleichbar, kann aber ebenso dramatische Folgen haben. Die Digitalwirtschaft schafft zwar neue Jobs, sie zerstört aber auch viele und hebelt traditionelle Wertschöpfungsketten aus. Globales und Lokales mischt sich in einer schwer zu definierenden „Glocalization“, die soziale Spaltungen vertiefen und individuelle Rechte bedrohen kann.

Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre.

Das Internet hat grenzenlose Möglichkeiten für die Meinungsäußerungsfreiheit geschaffen, aber auch die Optionen für subtile Zensur vergrößert. Die chinesische Firewall filtert, nicht nur in afrikanischen Ländern werden ISPs blockiert, in Sozialen Netzwerken macht sich nichtstaatliche Zensur breit, und es wächst verantwortungsloser und missbräuchlicher Umgang mit der Meinungsfreiheit durch Individuen.

Diese Widersprüchlichkeit trifft auch auf das individuelle Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Datenschutz war in der analogen Welt primär ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat. In der digitalen Welt kommt nun der Eingriff in die Privatsphäre zunehmend von privaten Unternehmen.

NetMundial

Brauchen wir also neue Grundrechte, die uns vor den neuen Bedrohungen schützen? Diese Frage wurde beim UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) diskutiert. In der Genfer WSIS-Deklaration (2003) haben alle UN-Staaten zugestimmt, dass die UN-Menschenrechtsdeklaration auch für die Informationsgesellschaft relevant ist. Und der UN-Menschenrechtsrat hat 2013 bekräftigt, dass die Menschenrechte offline und online gleichermaßen gelten.

Noch einen Schritt weiter ging die Weltkonferenz „NetMundial“, die die brasilianische Regierung im April 2014 als Reaktion auf die Enthüllungen von Edward Snowden organisiert hatte. In der Sao-Paulo-Deklaration über Grundätze zu Internet Governance wird u.a. das Recht auf Zugang zum Internet verankert und eine anlasslose Massenüberwachung verurteilt. Diese Deklaration entstand in einem Multi-Stakeholder-Prozess, d.h. zu den Prinzipien bekennen sich nicht nur mehr als 100 Regierungen, sondern auch die großen Internetunternehmen, die technische Community und weite Teile der Zivilgesellschaft.

Digitalcharta

Eine europäische Charta für Digitale Grundrechte? Die Initiative für eine „Europäische Charta der digitalen Grundrechte“, die die deutsche ZEIT-Stiftung 2016 startete, ging einen Schritt weiter. Ziel war es, die Sensibilität für die Geltung von Grundrechten im Cyberspace zu erhöhen. Experten aus Wirtschaft, Politik, der akademischen und technischen Community und der Zivilgesellschaft entwarfen einen ersten Text, der im Dezember 2016 in mehreren deutschen Tageszeitungen abgedruckt und im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgestellt wurde. Seither gibt es eine heftige Debatte mit viel Pro und Kontra.

Auf der einen Seite erhält die Idee, die Grundrechte der Bürger im digitalen Zeitalter präziser zu definieren, viel Unterstützung. Auf der anderen Seite wird die Befürchtung geäußert, das eine gesonderte Digitalcharta die bereits existierenden individuellen Rechte, wie sie in der Europäischen Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 verankert sind, verwässern könnten.

Verteidiger der Digitalcharta weisen darauf hin, dass es ja nicht darum geht, die existierende Grundrechtecharta zu ersetzen, sondern die dort enthaltenen Rechte zu ergänzen, und zwar dort, wo durch neue Sachverhalte auch neue Herausforderungen und/oder Gefährdungen entstanden sind. Auch die UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 wurde durch spezielle Konventionen, z.B. zum Schutz von Kinder-, Frauen- und Minderheitenrechten, ergänzt, ohne dass dabei die Substanz der in der 1948er-Deklaration verankerten Rechte verändert wurde.

Mehr Zündstoff für Kontroversen bot der Ansatz der Digitalcharta, dass nicht nur Regierungen, sondern auch private Unternehmen in die Pflicht zu nehmen seien, wenn es um Grundrechte geht. Dem Chartaentwurf liegt die Überlegung zugrunde, das eine Zensur durch Unternehmen genauso abzulehnen sei wie eine Zensur durch Regierungen.

Die Debatte um die Rolle nichtstaatlicher Akteure bei der Gewährleistung der Menschenrechte ist international ja nicht neu. In der UNO wird seit mehr als zehn Jahren darüber diskutiert. 2011 wurden die „UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Die sogenannten Ruggie-Prinzipien – benannt nach dem UN-Sonderbeauftragten John Ruggie – basieren auf drei Säulen:

  1. der Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen (auch gegenüber Bedrohungen seitens wirtschaftlicher Akteure),
  2. der Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren, und
  3. dem Recht auf Wiedergutmachung im Falle erlittener Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure.

Das muss natürlich auch für Unternehmen gelten, die im Cyberspace aktiv sind. Noch strittiger ist die Frage, wie freie Meinungsäußerung und Datenschutz im digitalen Zeitalter zu praktizieren sind. Die löbliche Absicht, den Grundrechteschutz zu erweitern, kann auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen haben. Die in Jahrzehnten gewonnene Balance in der Interpretation, wo die Grenzen für Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz liegen, ist delikat und im Zweifelsfall immer ein Fall für unabhängige Gerichte. Auf der anderen Seite aber bedarf es gerade bei diesen beiden so wesentlichen Rechten einer erweiterten Interpretation, um einen schleichenden Rückbau etablierter Rechte, sei es durch autokratische Regierungen oder global agierende private Unternehmen, zu verhindern.

Durchsetzung

In jedem Fall tut eine breite öffentliche Diskussion not. Die ist mittlerweile vor allem in Deutschland angelaufen. Während der re:publica im Mai 2017 in Berlin, dem europäischen Internet Governance Forum (EURODIG) in Tallin im Juni 2017 und bei vielen anderen Veranstaltungen ist die Digitalcharta Gegenstand einer produktiven Debatte.

re:publica17

2017: Erfolgreich. Die Digitalcharta wird vor allem in Deutschland produktiv diskutiert – z.B. bei der re:publica 2017. (Foto: re:publica/Jan Zappner (CC BY-SA 2.0)

Dabei wird deutlich, dass das Internet zu komplex ist, als dass man seine Regelungen allein dem Staat oder der Wirtschaft überlassen kann. Der Multi- Stakeholder-Ansatz, vom WSIS bereits 2005 sanktioniert und beim UN Internet Governance Forum (IGF) oder der Internetorganisation ICANN erfolgreich praktiziert, ist insofern auch ein Ansatz, um ein erweitertes Verständnis für die Durchsetzung von Grundrechten im digitalen Zeitalter zu erreichen. Nur wenn alle Betroffenen und Beteiligten in die Entwicklung von Internetpolitiken und entsprechenden Entscheidungen in ihren jeweiligen Rollen, aber auf gleicher Augenhöhe, eingebunden sind, sind nachhaltige Regelungen machbar.

Dabei ist auch klar, dass isolierte nationale Regelungen in einer globalisierten Welt nur einen begrenzten Effekt haben. Und digitale Grundrechte wird es nur geben, wenn der Cyberfrieden erhalten bleibt und die digitale Wirtschaft floriert

Ähnlichkeiten

Was also mittelfristig nottut, ist eine mehr umfassende Initiative, die die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen Sicherheit, Wirtschaft und Menschenrechten ins Auge fasst. Angesichts wachsender internationaler Spannungen und neuer Bedrohungen von Grundrechten durch Autokraten und Nationalisten ist das kein leichtes Unterfangen.

In vielen Dingen ähnelt die Welt der 2010er-Jahre der Welt der 1960er-Jahre. Damals folgte eine Krise auf die andere: Berliner Mauerbau 1961, Kubakrise 1963, 6-Tage-Krieg im Nahen Osten 1967, Ende des Prager Frühlings 1968. Dazu Vietnamkrieg und atomares Wettrüsten. Dennoch begann gerade in dieser Zeit die Suche nach Entspannung im „Kalten Krieg“. Dem Atomteststoppabkommen (1963) folgte der Kernwaffensperrvertrag (1968). Nach der Wahl des republikanischen Präsidenten Nixon in den USA begannen 1969 in Helsinki Verhandlungen zur Begrenzung des strategischen Wettrüstens (SALT). Die 1969 neu ins Amt gekommene sozialliberale Bundesregierung eröffnete mit ihrer Ostpolitik den Weg zur „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE). In der KSZE-Schlussakte von 1975 wurde das gesamte Spektrum der Ost-West-Beziehungen – von der Sicherheit über die wirtschaftliche Zusammenarbeit bis zu den Menschenrechten – in ein zwar nicht reibungsfreies, aber gut geregeltes Nebeneinander kanalisiert. Das bahnte letztlich den Weg für die Demokratisierungsprozesse der späten 1980er-Jahre.

Machbarkeit

Im Grunde geht es im Cyberspace heute um die gleichen drei Themen wie bei der KSZE: Wie vermeide ich einen Cyberkrieg? Wie gestalte ich die digitale Wirtschaft? Und wie garantiere ich digitale Grundrechte? Insofern drängt sich die Frage auf, ob die KSZE der 1970er-Jahre eine „Quelle der Inspiration“ für eine globale „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Cyberspace“ (KSZC) für die 2020er Jahre sein könnte. Geschichte wiederholt sich nicht. Die KSZE war eine rein staatliche Konferenz und auf Europa beschränkt. Die Idee einer KSZC würde heute nur funktionierten, wenn sie global aufgestellt und alle staatlichen und nichtstaatlichen Stakeholder mit einbezogen wären. Dies wäre eine sehr komplexe Veranstaltung. Eine Diskussion über die Machbarkeit wäre dennoch keine verschwendete Mühe. Deutschland bewirbt sich jetzt um die Ausrichtung des IGF für das Jahr 2019. Eine gute Gelegenheit, den Blick nach vorn zu richten.

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Die Wahl ist Geschichte, die Arbeit kann beginnen

Foto: Yakobchuk Viacheslav | Shutterstock

Das erwartet uns nach den Parteiprogrammen in Sachen Digitalisierung. Die entscheidende Frage bleibt: Was wird wie umgesetzt?

Von Göttrik Wewer

Das Wahlvolk hat entschieden, die Zusammensetzung des neuen Bundestages steht fest. Die Kanzlerin bleibt auch künftig Kanzlerin, der Herausforderer ist gescheitert. Die Regierungspartner werden sich anders als bislang formieren. Wie die Koalitionsfrage letzten Endes im Detail entschieden wird, lässt sich bei Redaktionsschluss allerdings noch nicht voraussagen.

Koalition

Kanzlerin Merkel und mögliche Koalitionspartner: Christian Lindner (FDP), Katrin Göring-Eckardt (Grüne). (Fotos: Bündnis 90/Die Grünen/Dominik Butzmann, CDU/Laurence Chaperon, FDP)

Einigkeit muss bei den Koalitionären dann auch in einem Bereich herrschen, der im Kampf um die Wählerstimmen keine entscheidende Rolle gespielt hat. Gleichwohl war er in allen Wahlprogrammen der Parteien vorhanden – die künftige Digitalpolitik. Deutschlands künftige Koalition wird hier Kompromisse auszuloten haben, jeweils Abstriche bei den ursprünglichen Vorstellungen machen müssen. Dennoch schadet es nicht, sich ein Bild davon zu machen, was die Parteien in dieser Hinsicht eigentlich wollen, in welchen Punkten sie sich vielleicht weitgehend einig sind und wo es gegensätzliche Standpunkte gibt.

Alles in allem scheinen die Differenzen zwischen den Parteien, jedenfalls, was Zugang und Nutzung, Vertrauen und Sicherheit im Internet angeht, in den zentralen Punkten nicht so groß, dass eine Verständigung kaum möglich wäre. An der Digitialpolitik wird die Bildung einer Koalition nicht scheitern.

Der Themenkomplex taucht in den Programmen manchmal an verschiedenen Stellen auf, manchmal ist ihm ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Union sind die „Chancen im digitalen Zeitalter“ ein eigenes Kapitel wert, sie machen einen von sechs Schwerpunkten in ihrem Programm aus: „Digitalisierung ist Chefsache“.

Schwerpunkte

Bei der FDP findet man kleinere Kapitel zu „Digitalisierung der Bildung“ (sowie zur „Bildung jenseits des Tellerrands“), „Chancen der Digitalisierung nutzen“ und „Datenschutz in der digitalisierten Welt“, aber das Thema taucht noch an vielen anderen Stellen auf: „Breitband heißt Gigabit“. Die Grünen, die ihrem Programm einen „Zehn-Punkte-Plan für grünes Regieren“ angehängt haben, der ihre wichtigsten Forderungen enthält, erklären im Rahmen ihrer vier Schwerpunkte in einem eigenen Kapitel nicht nur, wie sie das Internet frei und sicher machen wollen. Sie zeigen sich in einem anderen Kapitel auch davon überzeugt, dass uns die digitale Revolution nicht überrollen wird: „Wir gestalten die Digitalisierung“! Ansonsten taucht das Thema auch hier noch an etlichen anderen Stellen auf.

Unter den Schwerpunkten, die sich die Sozialdemokraten vorgenommen haben, findet man das Thema nicht, aber natürlich klingen die Chancen und Risiken der Digitalisierung im Programm öfter an, nicht zuletzt unter den Schlagworten „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“.

Im Vergleich der Programme sind etliche Punkte zu erkennen, bei denen sich die Parteien mehr oder weniger einig sind, aber auch unterschiedliche Akzente, die das jeweilige Profil schärfen sollen. Die FDP betont zum Beispiel Datenschutz und Privatsphäre und fordert als einzige Partei eine Open-Data- und Open-Government-Strategie für Deutschland, weil das wirtschaftliche Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze verspreche – so als wäre Deutschland noch nicht der Open Government Partnership beigetreten und als gäbe es weder einen „Nationalen Aktionsplan“ für Offene Daten noch eine gesetzliche Regelung dafür.

Die Grünen wenden sich gegen eine „maßlose Politik immer weitreichenderer Grundrechtseingriffe“, wollen die bestehenden Gesetze angewendet wissen, statt ständig neue zu schaffen, und die aktuellen Maßnahmen „nach wissenschaftlichen Kriterien auf den Prüfstand“ stellen und im Zweifel korrigieren – so als hätten sie sich jemals davon beeindrucken lassen, wenn der Stand der Forschung ihren politischen Vorstellungen nicht entsprach. Die Union und die SPD wollen beide bis 2025 erreichen, dass 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.

Zieltermin

CDU und CSU wollen bis 2018 die Breitbandversorgung flächendeckend ausbauen und bis 2025 überall Glasfasernetze haben: „Wir schaffen die ‚Gigabit-Gesellschaft‘.“ Auch die FDP will „ flächendeckende Gigabit-Infrastrukturen“, ohne sich jedoch auf einen Zeitpunkt festzulegen, zu dem das erreicht sein soll. Die Grünen wollen „schnelles Internet mittels Glasfaser von der Banken-City bis zu jedem Bauernhof direkt bis zur Haustür“, legen sich aber ebenfalls nicht auf einen Zieltermin fest. Die SPD will in „schnelle Glasfaserverbindungen“ investieren, die „überall in Deutschland schnelles Internet“ ermöglichen, und bis 2025 „Breitband für alle“.

CDU und CSU wollen ein elektronisches Bürgerportal und ein elektronisches Bürgerkonto einrichten, damit die meisten Transaktionen mit der Verwaltung online erledigt werden können. Die FDP plädiert für das „Once-Only“-Prinzip, wonach die Bürger bestimmte Daten nur ein Mal an die Verwaltung übermitteln müssen und die Behörden sie dann untereinander austauschen. „Mit mehr Mut zu Open Data, barrierefreien E-Government-Dienstleistungen und Open Government werden wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um unsere Verwaltung zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und unsere Demokratie zu beleben“, versprachen die Grünen.

Auch die SPD ist nicht gegen eine „Digitalisierung der Verwaltung“, sondern will, dass sich die meisten Behördengänge in Zukunft online erledigen lassen. Sie will das Informationsfreiheits- zu einem Tranzparenzrecht weiterentwickeln und eine „legislative Fußspur“ einführen, wonach alle Stellungnahmen von Verbänden zu Gesetzentwürfen öffentlich gemacht werden sollen.

Während CDU und CSU sicherstellen wollen, dass in der digitalen Wirtschaft zwischen den Plattformen „ein fairer und offener Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers“ herrscht, möchten die Freien Demokraten das Wettbewerbsrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Die SPD will die sogenannte Zivilgesellschaft in den Innovationsdialog der Bundesregierung einbinden, um die Akzeptanz zu erhöhen, und „zukunftsweisende Technologie“ fördern, aber keine anderen. Gegenüber den Plattformen in der Sharing Economy will sie die Rechte der Verbraucher stärken. Die SPD strebt ferner ein „Völkerrecht des Netzes“ an.

Bildungs-Cloud

Mit einem „Digitalpakt“ wollen CDU und CSU dafür sorgen, dass alle Schulen technisch gut ausgestattet und an das schnelle Internet angebunden sind. Außerdem wollen sie eine „Bildungs-Cloud“ unterstützen und eine „Nationale Weiterbildungsstrategie“ für digitale Kompetenzen entwickeln. Die FDP will in den nächsten fünf Jahren 1.000 Euro zusätzlich pro Schülerin und Schüler in moderne Technik investieren und in einem Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern die digitale Infrastruktur an Schulen und Hochschulen verbessern.

Medien- und Methodenkompetenz wollen die Freien Demokraten „von Kindesbeinen an“ vermitteln, außerdem „Open Book Tests“ einsetzen und internetfähige Geräte in Prüfungen zulassen. Ferner fordern sie „bessere Anreize, Auswahl und Ausbildung von Lehrern“ (sic!). Die Grünen wollen in den nächsten fünf Jahren mit zehn Milliarden Euro 10.000 Schulen fit machen für die Zukunft. Die SPD will in einer „Nationalen Bildungsallianz“ alle Kräfte bündeln und durch einen neuen Artikel 104c im Grundgesetz ein stärkeres Engagement des Bundes ermöglichen: „Schulen müssen strahlen.“ Sie will außerdem „die Idee einer digitale (sic!) ‚Open University‘ fördern“, an der auch Menschen ohne Abitur teilnehmen könnten, und ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht.

Für CDU und CSU ist Digitalisierung „Chefsache“, deshalb wollen sie im Kanzleramt einen „Staatsminister für Digitalpolitik“ installieren, einen Kabinettsausschuss einrichten, der die Ministerien besser koordinieren soll, und einen „Nationalen Digitalrat“ mit den „klügsten Köpfen“ berufen, der die Regierung beraten soll. Die FDP will ein „Digitalministerium“ gründen, in dem alle Kompetenzen gebündelt werden. Die Grünen wollen ein „IT-Beratungsnetzwerk für den digitalen Wandel“ einrichten, durch das der Mittelstand fit gemacht werden soll. In dem „Zehn- Punkte-Plan für grünes Regieren“, das dem Wahlprogramm angehängt ist, taucht die Digitalpolitik nicht auf, aber die Grünen wollen danach der „E-Mobilität zum Durchbruch verhelfen“. Die SPD sagt dazu in ihrem Programm nichts, aber führende Sozialdemokraten haben zuletzt eine „Digitalagentur“ (ähnlich wie die Bundesnetzagentur) gefordert, um die „überbordende Plattformökonomie in vernünftige Bahnen zu lenken“.

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Wählen gehen. Gibt es dafür auch schon eine App? https://www.divsi.de/waehlen-gehen-gibt-es-dafuer-auch-schon-eine-app/ https://www.divsi.de/waehlen-gehen-gibt-es-dafuer-auch-schon-eine-app/#respond Fri, 14 Jul 2017 08:20:01 +0000 http://46.30.3.106/?p=16098 Wie die Administration von den Erfahrungen der Wirtschaft profitieren könnte. Aleksandra Sowa Kenneth Arrows Satz der Sozialwahltheorie – auch Arrow-Paradoxon genannt – ist das, was man auch als Killer-App für das wichtigste demokratische Verfahren, die Wahlen, bezeichnen könnte. Das Theorem, das von Arrow in seiner Dissertation „Social Choice and Individual Values“ im Jahr 1951 veröffentlicht […]

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Wählen gehen. Gibt es dafür auch schon eine App?

Wie die Administration von den Erfahrungen der Wirtschaft profitieren könnte.

Aleksandra Sowa

Kenneth Arrows Satz der Sozialwahltheorie – auch Arrow-Paradoxon genannt – ist das, was man auch als Killer-App für das wichtigste demokratische Verfahren, die Wahlen, bezeichnen könnte. Das Theorem, das von Arrow in seiner Dissertation „Social Choice and Individual Values“ im Jahr 1951 veröffentlicht wurde, besagt, dass sich keine vollständige und transitive „gesellschaftliche Rangordnung“ aus einer beliebigen Menge an individuellen Präferenzen (unter Einhaltung bestimmter – aus ethischen oder methodischen Gründen naheliegender – Bedingungen) bilden lässt. Verkürzt gesagt: Es existiert kein Wahlverfahren, das alle Bedingungen der Universalität, das schwache Pareto-Prinzip, Unabhängigkeit von irrelevanten Alternativen und Nichtdiktatur, gleichzeitig erfüllt. Schlimmer noch: Das Wahlverfahren, das die meisten der o.g. Voraussetzungen für eine gerechte und fundierte Wahl erfüllt, heißt Diktatur.

Wenn die Bürger nicht mehr an ihrem wichtigsten Verfahren, dem Gang zur Wahlurne, teilnehmen wollen, dann hat Demokratie ein ernsthaftes Problem, kritisiert David Van Reybrouck in „Gegen Wahlen“ und fragt: „Ist das Parlament dann überhaupt noch repräsentativ?“, oder müsste ein Viertel der Sitze leer bleiben, wenn 26 Prozent der Wahlberechtigten nicht wählen gehen? In den Sechzigern, so Van Reybrouck, herrschte noch Apathie und Vertrauen: „Damals konnte eine einfache Bäuerin politisch vollkommen apathisch sein und der Politik sogleich vollkommen vertrauen.“ Heute dagegen heißt es: Begeisterung und Misstrauen. „Demokratiemüdigkeitssyndrom“ nennt Van Reybrouck das Phänomen, das sich u.a. durch Wahlverweigerung oder die sogenannte elektorale Volatilität manifestiert. Hinzu kommt:

„Diejenigen, die zur Wahl gehen, mögen die Legitimität des Verfahrens vielleicht noch anerkennen, zeigen aber immer weniger Loyalität gegenüber ein und derselben Partei.“

Die Phänomene sind keinesfalls neu: Wahlabstinenz, Politikverdrossenheit, Apathie und schwindende politische Partizipation – man bescheinigt den modernen Demokratien eine Menge Schwächen. Vor wenigen Jahren schien das Mittel gegen die Probleme endlich gefunden zu sein: das Internet. Von den Enthusiasten zur „Technologie der Freiheit“ (Ithiel de Sola Pool) und zum Revival der „athenischen Demokratie“ (Al Gore) ausgerufen. Fortdauernde, ja messianische Hoffnung, die jeweils nächste Technologie könnte die Probleme lösen, die von der aktuellen Technologie geschaffen wurden, scheint fest in der bürgerlichen Gesellschaft verankert zu sein, schrieb 1994 der Sozialwissenschaftler Howard Rheingold. So verwundert es wenig, dass das Internet als ein politisch besonders attraktives Medium eingestuft wurde, da es nicht nur eine Fülle von Informationen vorhält, sondern auch als Ort politischer Selbstorganisation und globaler Verständigung Bürger mit gleichlautenden Zielen verbindet und ihre politische Durchsetzungskraft bündelt.

Internet-Abstimmung

Auf lange Sicht hätte das Internet sogar direkte Bürgerbeteiligung und Entscheidungen in Online-Referenden ermöglichen und politische Vertreter sowie Intermediäre ganz überflüssig machen können. Mittelfristig wollte man sich auch damit begnügen, seine Stärken zur Verbesserung der Partizipation und politischen Kommunikation zu nutzen: die Interaktion zwischen den Menschen verbessern, die Mitsprache bei politischen Entscheidungen und den politischen Diskurs erleichtern, den informierten Bürger herbeischwören.

Die ersten Erfolge bestätigte die in die neue Technologie gesetzte Hoffnung: In den US-Vorwahlen der Demokraten in Arizona im Jahr 2000, in denen ein wesentlicher Anteil der Stimmen erstmalig per Internet abgegeben wurde, zeigte sich eine Steigerung der Wahlbeteiligung gegenüber 1996 von immerhin 676 Prozent. Das veranlasste die Koalitionsfraktionen „vor dem Hintergrund der oft diagnostizierten Politik- und Parteiverdrossenheit, dem abnehmenden Vertrauen in die staatlichen Institutionen, der angesichts der Komplexität zunehmenden Undurchschaubarkeit politischer Entscheidungsstrukturen und -prozesse und der immer weiter abnehmenden Wahlbeteiligung“ im Jahre 2002 dazu, in einer Petition an den Deutschen Bundestag die drängende Frage zu stellen, wie diesen Beteiligungsdefiziten begegnet werden könnte. Die Antwort lieferte das Internet als „wichtige Ergänzung traditioneller Wege politischer Teilhabe in der repräsentativen Demokratie“, um es mit den Worten der Initiative D21 zu formulieren, die bürgerliches Engagement insgesamt schneller und flexibler – und so kompatibel mit den neuen Lebens- und Freizeitgewohnheiten – machen sollte. Der Weg zu einer Wahl-App schien offen.

Wir schreiben das Jahr 2017

Das Jahr der 19. Wahl zum Deutschen Bundestag. Die neue Technologie hat die überkommenen Probleme nicht gelöst. Neue Intermediäre kamen hinzu: soziale Medien und Internet-Konzerne. Die „Echokammer“ soll bei Facebook die Wähler vor anderslautenden politischen Meinungen und Einstellungen abschirmen, und Google ist zweitwichtigste Quelle für politische Meinungsbildung. Dabei ist die Bezeichnung „sozial“ irreführend: Facebook, Twitter oder Instagram sind genauso kommerzielle Medien wie RTL oder Fox – mit dem Unterschied, dass der Medienkonsument nicht zuschaut, sondern selbst schreibt und teilt. Die neue Technologie verschafft dem Bürger zwar neue Mündigkeit, doch zugleich verwandelt sie die Wahlen in eine permanente Kampagne – eine politische Daily Soap mit kostenlosen Schauspielern.

Vergebens war das Experiment dennoch nicht: Es wurden Lektionen gelernt und Risiken erkannt.

Erstens:

Die Einführung elektronischer Wahlen – ob als E-Voting oder Wahlmaschinen – machte die Abstimmungen effizienter und half Kosten sparen. Dennoch sind Wahlautomaten nicht manipulationsfrei und vor der Sabotage nicht sicher, stellte man bei den letzten US-Präsidentschaftswahlen fest. Sie könnten von ausländischen Geheimdiensten angegriffen und beeinflusst werden – auch wenn sie nicht über das Internet verbunden sind. Beweise für derartige Aktivitäten wurden zwar nicht gefunden – dennoch verkündete die niederländische Regierung, auf die automatisierte Wahlzettelauszählung zu verzichten. Ob fremde oder eigene Geheimdienste ihre Hände im Spiel haben: Experten warnen seit Jahren vor den Risiken, Wahlen einer unausgereiften Technologie zu überlassen.

Zweitens:

Nicht technische Raffinesse und Sicherheit haben sich als wesentliche Herausforderungen für die elektronischen Wahlen herausgestellt, sondern das Vertrauen der Wähler in das Wahlverfahren. Und das hängt nicht unwesentlich vom Vertrauen in das politische System, seine Institutionen und Repräsentanten ab. In einer Zeit, in der das Telefon, das Auto, sogar der Kühlschrank in das private Leben ihrer Nutzer eindringen, klingt der Leitsatz von E-Voting: „Behandle Wähler wie Kunden“, wie eine Drohung. Andererseits zeigen Experimente, wie die Abstimmungsverfahren des Virtuellen Ortsvereins (VOV), dass auch (technisch) relativ einfache Wahlsysteme Zuspruch und Akzeptanz der Nutzer finden, wenn das Verfahren und die ausrichtende Institution das Vertrauen der Wähler genießen.

Staats-Domäne

Trotz zunehmender Digitalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sollten Wahlen – wie auch Justiz oder Verteidigung – eine Domäne des Staates bleiben. Die Administration könnte dennoch von den Erfahrungen der Wirtschaft profitieren. Und ähnlich wie bei einer E-Business-App stehen die Generierung von unverfälschten und zuverlässigen Transaktionen und Rationalisierung der Wahlorganisation im Fokus. Wie im elektronischen Geschäftsverkehr sollten fortgeschrittene Sicherheitsmaßnahmen, von PKI mit PIN oder Passwort bis hin zu Biometrie, die Risiken von Betrug und Manipulation bei den elektronischen Wahlen minimieren (der elektronische Personalausweis würde diese Funktion vermutlich perfekt erfüllen). Doch die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung der Wähler, die Wahlbetrug und Mehrstimmen verhindern sollten, heben zugleich seine Anonymität auf. Womit die Wahlen zwar (bis zu einem gewissen Grad) sicher wären, der Wähler aber nicht. Alleine deswegen sollte zwischen der Sicherheit des Wahlprozesses und der Sicherheit der Wähler im Sinne des Schutzes ihrer Anonymität unterschieden werden. Auch wenn beide Schutzziele mit denselben Maßnahmen, wie Kryptografie, gewährleistet werden können.

„Werden E-Voting-Verfahren in der Zukunft weiterhin als politische ‚E-Business‘-Anwendungen konzipiert, könnte dies kontraproduktive Folgen für ihre Akzeptanz haben“, warnten im Jahr 2001 Leggewie und Bieber in APuZ. Der Wunsch des Staates nach sicheren und manipulationsfreien Wahlen einerseits – und das Recht der Bürger, ihre Wahlentscheidung geheim zu halten, erschweren die technische Umsetzung. Elektronische Verfahren müssen nicht nur den Anforderungen an allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen genügen. Die Wahlprozedur muss transparent und jederzeit von der Öffentlichkeit kontrollierbar und überprüfbar sein. Darüber hinaus muss das Wahlsystem Integrität, Verfügbarkeit, Verlässlichkeit und Verantwortbarkeit aufweisen. Summa summarum sollte das Wahlsystem also Eigenschaften wie Akkuratesse, Privatheit (bzw. Anonymität), Robustheit, Verifizierbarkeit, Fairness, Abstreitbarkeit, Eindeutigkeit und Legitimität haben.

Das sind wahrlich ein paar mehr als die vier Bedingungen, die den Nobelpreisträger Arrow zur Formulierung seines Paradoxons verleitet haben. Vertrauen, schrieb er, sei der Klebstoff sozialer Systeme – und ein knappes Gut. „If you have to buy it, you already have some doubts about what you have bought.”

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