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Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) fordert Reform des Datenschutzrechts in Deutschland

17. März 2016

DIVSI-Studie „Daten als Handelsware“ belegt Ineffektivität und Unkontrollierbarkeit der geltenden gesetzlichen Regelungen und Schutzmechanismen

Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hat eine umfassende Reform des Datenschutzrechts in Deutschland gefordert. „Die gesetzlichen Schutzmechanismen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind bislang in vielen Fällen ineffektiv, können leicht umgangen werden oder lassen sich schlicht nicht kontrollieren“, fasst der Direktor des DIVSI, Matthias Kammer, die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung zusammen, die vom renommierten Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften der Universität Kiel im Auftrag des DIVSI erstellt wurde und aus juristischer Sicht die Bedeutung von Daten als Handelsware beleuchtet.

DIVSI plädiert deshalb für praxistauglichere Mechanismen, um die Selbstbestimmung der Nutzer effektiv sicherzustellen: „Es ist dringend an der Zeit, rechtliche und praktische Konzepte zu entwickeln, die den faktischen Datenhandel vollständig erfassen und die Nutzer-Selbstbestimmung fördern. Die Selbstbestimmung derjenigen, die ihre Daten zur Verfügung stellen, könnte gestärkt werden, indem Regeln und Gesetze zum Datenschutz an das Urheberrecht angelehnt werden.“ Zudem, so Kammer, müsse in Zukunft eindeutig rechtlich geregelt sein, wer Daten nutzen und verwerten darf. Durch Einräumung von Nutzungslizenzen ließe sich ein an den Interessen aller Beteiligter orientierter und besser kontrollierbarer Datenhandel realisieren.

Für Kammer sei das Instrument der datenschutzrechtlichen Einwilligung, die nach allen Untersuchungen zumeist durch Anklicken binnen Zehntelsekunden erfolgt, gescheitert. Außerdem erweise sich auch das Datenschutzprinzip, wonach die Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürften, für den sie erhoben worden seien, in der Praxis als nicht erfolgreich. Diese Regelungen seien laut DIVSI-Studie in vielen Bereichen nicht geeignet, den veränderten Umgang mit personenbezogenen Daten rechtlich zu erfassen. Insbesondere die diversen Schutzmechanismen hätten sich als wirkungslos herausgestellt – allen voran das Prinzip der Freiwilligkeit und Informiertheit bei Abgabe der datenschutzrechtlichen Einwilligung. „Die Nutzer stimmen meist den Datenschutzrechtlinien zu, ohne diese überhaupt – und schon gar nicht im Detail – zu lesen. Meist gibt es zudem keinerlei Alternative zur Zustimmung und Freigabe der eigenen Daten, wenn man die entsprechenden Dienstleistungen nutzen möchte“, erklärt Kammer.

Für die Autorin der Studie, Diplom-Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lorenz-von-Stein-Institut Johanna Jöns, liegt das Hauptproblem darin, dass im Bereich der digitalen Datenwirtschaft Politik und Gesetzgeber nicht angemessen auf seit langem bekannte Entwicklungen reagieren: „In Zeiten der Digitalisierung, in der Daten längst als Rohstoffe des 21. Jahrhunderts gehandelt werden, muss zukünftig folgender Spagat gelingen: Die individuellen Interessen jedes Einzelnen, wie der Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit, sind zu berücksichtigen und effektiv zu schützen. Gleichzeitig aber darf nicht jede ökonomisch motivierte Datenverarbeitung als unerwünscht betrachtet werden. Auch der wirtschaftliche Wert von Daten muss im BDSG Berücksichtigung finden. Bisher hat das Datenschutzrecht auf diesen doppelten Anspruch keine Antwort.“

In einem Vorwort zur Studie bestätigt Bundespräsident a.D. und DIVSI-Schirmherr Prof. Dr. Roman Herzog die Relevanz der Studie: „Fakt ist, dass die prosperierenden Märkte, die sich durch die Kommerzialisierung von Daten und dem Handel mit Daten entwickelt haben, unser aktuelles Daten(schutz)recht vor immense Herausforderungen stellen, da viele Fragen weiterhin offen sind, beispielsweise wem Daten gehören und wer welche Rechte an Daten geltend machen kann.“

Die Studie liefert eine Vielzahl neuer Fakten und Anregungen und verdeutlicht, wie wichtig eine öffentliche Diskussion über die zunehmende Bedeutung von Daten als Handelsware und über eine Reform des Datenschutzrechts ist. „Letztlich geht es darum, im Bereich des Datenhandels ein Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten – Wirtschaft, Politik und Nutzer – herzustellen. Davon sind wir derzeit meilenweit entfernt, der Status Quo weist stattdessen ein hohes Maß an Intransparenz auf“, resümiert Kammer.

Die vollständige Studie und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.divsi.de/publikationen/studien/daten-als-handelsware/

Pressemitteilung: Daten als Handelsware (262 KB)

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