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Expertengruppe

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Digitaler Kodex

Teilprojekt „Recht auf Vergessenwerden“

Expertengruppe

Auch in der zweiten Phase wird das Projekt von einer hochrangig besetzten Expertengruppe aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft beraten. Die Expertengruppe unterstützt die Erarbeitung der angestrebten Leitsätze im Rahmen von Workshops und als Sounding Board.

Prof. Dr. Dagmar Borchers

Prof. Dr. Dagmar BorchersProf. Dr. Dagmar Borchers ist seit 2009 Professorin für Angewandte Philosophie an der Universität Bremen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind u.a. Probleme der Angewandten Ethik (Bioethik, Tierethik, Neuroethik), Argumentationsstrategien in der Ethik sowie aktuelle Herausforderungen des Politischen Liberalismus in der Politischen Philosophie. Sie studierte Philosophie, Sprach- und Literaturwissenschaften in München, Hamburg und Bremen und arbeitete mehrere Jahre als Regie- und Dramaturgieassistentin am Theater.

 

„Die Teilnahme an der Expertenrunde ist für mich eine Herausforderung in Hinblick auf die m.E. dringend notwendige philosophische Reflektion der gegenwärtigen Entwicklungen der IT in liberalen Demokratien im Spannungsfeld zwischen wettbewerbsorientierten IT-Unternehmen, staatlicher Verantwortung und individuellen Freiheits- und Bürgerrechten. Ein Recht auf Vergessenwerden ist als Bedingung der Möglichkeit zum Neubeginn aus individueller Perspektive ein unverzichtbares Element einer dynamischen Lebensgestaltung.“ 

Jutta Croll 

Jutta Croll

Jutta Croll ist seit Mai 2014 Geschäftsführerin des Zentrums für Kinderschutz im Internet – I-KiZ. Mit dem I-KiZ entsteht ein kinder- und jugendpolitisches Forum auf Bundesebene, das den Jugendschutz im Internet in den Mittelpunkt rückt und ein dauerhaftes Bündnis staatlicher Stellen mit zivilgesellschaftlichen Partnern, Unternehmen und Verbänden knüpft.

Jutta Croll ist Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, einer gemeinnützigen Organisation unter der Schirmherrschaft des BMWi und des BMFSFJ, von 2002 bis 2014 war sie als Geschäftsführerin der Stiftung tätig.

Jutta Croll hat von 1985 bis 1990 an der Universität Göttingen Deutsche Literaturwissenschaft, Politikwissenschaften und Publizistik studiert und als Magistra Artium abgeschlossen. Sie ist als Wissenschaftlerin in verschiedenen Projekten zur Nutzung von Medien, Förderung der Medienkompetenz und Entwicklung eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutzes im Internet tätig und Mitglied verschiedener Projektbeiräte und Steuerungsgruppen auf deutscher und europäischer Ebene.

„Was können wir von einem Digitalen Kodex erwarten?“ Sicher nicht, dass er hilft, unser seit dem Urteil des EUGh vom Mai 2014 postuliertes „Recht auf Vergessen(werden)“ einzulösen. Denn trotz des europäischen Richterspruchs gilt immer noch: „Das Internet vergisst nichts“. Das „Recht auf Vergessenwerden“ suggeriert daher eine nur scheinbar mögliche vollständige Beseitigung oder Löschung von Inhalten im Internet.

Ein Digitaler Kodex sollte nicht nur Regelungen zum Umgang mit vorhandenen Daten umfassen, er muss auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich sein und sie über die technischen Grenzen der Einlösung des „Rechts auf Vergessenwerden“ aufklären. Ein Digitaler Kodex muss darüber hinaus flexibel gestaltbar sein und mit den schnellen technischen Entwicklungen des Internets Schritt halten können. Gerade darin liegt der Vorzug eines Kodex gegenüber der gesetzlichen Regulierung.“

Dr. Eva Flecken 

Dr. Eva Flecken

Dr. Eva Flecken leitet seit Mai 2014 das Hauptstadtbüro von Sky Deutschland. Vorher verantwortete sie bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Bereiche Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik. Davor befasste sie sich als Referentin für Plattformregulierung und Medienpolitik in der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Medienanstalten bereits mit Themen rund um die Digitalisierung des Rundfunks. Während der Promotion arbeitete Eva Flecken bei einem Bundestagsabgeordneten. Ihre Dissertation hat sie 2010 an der philosophischen Fakultät der Universität Münster abgeschlossen.

„Das Internet und der Umgang mit diesem geht uns alle an. Wir alle kommen online vor und das häufig in einer Art und Weise, die sich der Kontrolle des Einzelnen entzieht. Das völlig neutrale Netz ist eine schöne Utopie gleichwohl eine narrative Illusion. Selbstredend ist der digital-öffentliche Raum und sein Datenverkehr auch heute schon in vielerlei Hinsicht durch Interessen gelenkt und geleitet. Unparteiische, interessenlose Dritte gibt im digitalen Raum so wenig wie im analogen Miteinander. Das ist folglich nichts Besorgniserregendes, es muss aber mitgedacht werden, wenn wir Grundrechte auch im digitalen Lebens-Raum durchsetzen wollen. Die Debatte um einen digitalen Kodex ist kein Selbstzweck. Sie ist notwendig und dient dazu, eine Vorstellung von Freiheiten, Rechten, Schranken und Regeln im digitalen Lebens-Raum zu entwickeln.“

Prof. Dr. Rüdiger Grimm 

Prof. Dr. Rüdiger Grimm

Prof. Dr. Rüdiger Grimm ist Professor für IT-Risk-Management und war von 2011 bis 2013 Dekan des Fachbereichs Informatik an der Universität in Koblenz. Sein Schwerpunkt in Forschung und Lehre sind aktuelle Herausforderungen der IT-Sicherheit, zum Beispiel Datenschutztechnik, Usage Rights Management, E-Voting, E-Identification, E-Commerce und IT-Forensik. Neben der Gestaltung von Anwendungen entwickelt er IT-Sicherheitsmodelle. Er ist außerdem als wissenschaftlicher Berater und Ombudsmann für Gute Wissenschaftliche Praxis des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie (SIT) in Darmstadt tätig.

„Zur freien Weiterentwicklung von Persönlichkeiten gehört, dass veraltete Bilder einer Persönlichkeit im Bewusstsein der anderen Menschen verblassen. Das Internet vergisst aber nichts. Es gibt bis heute keine wirksamen Verfahren, veraltete oder gar verzerrende Informationen über Menschen flächendeckend aus dem Internet zu löschen. In dieser technologischen Misere stehen wir vor der – bisher unerfüllten – Herausforderung, das „Recht auf Vergessen“ rechtlich, organisatorisch und technisch zu unterstützen.“

Prof. Dr. Justus Haucap

Justus Haucap

Prof. Dr. Justus Haucap ist seit 2009 Inhaber eines Lehrstuhls für Wettbewerbstheorie und -politik sowie Direktor des Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Daneben ist er seit 2005 Forschungsprofessor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Der Schwerpunkt seiner Forschung liegt im Bereich der Wettbewerbsökonomie sowie der Regulierung infrastrukturbasierter Industrien wie Telekommunikation, Elektrizität und Verkehr. Er ist Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und ferner Mitglied in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Beiräten. Von 2006 bis 2014 war er Mitglied der Monopolkommission der Bundesregierung, davon vier Jahre ihr Vorsitzender.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger war von 1990 bis 2013 Mitglied der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestages. Sie war zweimal Bundesministerin der Justiz. Von 1992 bis 1996 und 2009 bis 2013. Sie trat von dem Ministeramt 1996 wegen des sogenannten großen Lauschangriffs zurück, den sie strikt ablehnte und gegen den sie mit Erfolg beim Bundesverfassungsgericht klagte. Erfolgreich klagte sie beim Bundesverfassungsgericht auch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und verhinderte während ihrer zweiten Amtszeit eine deutsche Regelung. Der EuGH bestätigte ihre Haltung in diesem Jahr. Seit Juli 2014 arbeitet sie als unabhängige Expertin in einem Beirat bei Google zur Durchsetzung der EuGH-Entscheidung zum Recht auf Vergessen.

„Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung, die Suchmaschinenbetreiber in die Pflicht zu nehmen, nicht nur den Informationszugang zu optimieren, sondern auch die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen, ein quasi neues Recht geschaffen. Das Recht, Links unter bestimmten Voraussetzungen löschen zu lassen.

Diese Entscheidung betrifft fundamentale Rechte der Nutzer und der Verantwortlichen für Inhalte. Deshalb gehört die Umsetzung dieses sog. Rechts auf Vergessenwerden in den Digitalen Kodex. Es geht um die Wertedebatte in der Digitalisierung.“

Dr. Michael Littger

Dr. Michael Littger

Dr. Michael Littger ist Geschäftsführer des Vereins Deutschland sicher im Netz (DsiN). Als Autor zahlreicher Werke und des vereinseigenen DsiN-Blogs richtet Littger die Aufmerksamkeit auf die Chancen souveränen Handelns im Netz. 2014 wurde Littger als Experte im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestags benannt zur Befassung mit dem DsiN-Index zur Sicherheitslage der Verbraucher. Er promovierte über die Kodifizierung von Governance-Strukturen im Ländervergleich Deutschland und Großbritannien und war mehrere Jahre bei der EU-Kommission tätig sowie dem Deutschen Industrieverband (BDI).

„Suchmaschinen sind ein Wegweiser im Netz. Vor einer ungewollten Verbreitung von privaten Informationen schützt der umsichtige Umgang mit den eigenen Daten – doch nicht immer. Dann stehen auch Suchmaschinen in der Verantwortung, die Privatsphäre zu schützen: das Recht auf Vergessen. Seine Grenzen auszuloten für eine Kultur der Privatsphäre im Internet ist ein spannendes Unterfangen, an dem ich gern mitwirke.“

Nico Lumma

Nico Lumma

Nico Lumma ist freier Autor und Berater in Hamburg. Er bloggt seit vielen Jahren auf lumma.de. Er ist Mitglied der Medien- und netzpolitischen Kommission des SPD-Parteivorstandes. 2011 hat er den Verein D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt mitgegründet und ist dort als Co-Vorsitzender aktiv. Laut Wirtschaftswoche 19/2012 gehört er zu den 100 wichtigsten Internet-Köpfen in Deutschland. Er war in den unterschiedlichsten leitenden Positionen tätig, unter anderem als Director Social Media bei Scholz & Friends. Außerdem war er ständiger Sachverständiger der Enquete-Kommission „Verantwortung in der medialen Welt“ am Landtag Rheinland-Pfalz 2009/2010. Seit 2013 ist Nico Lumma Mitglied des Landesrats für digitale Entwicklung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz.

„An der Diskussion um das Recht auf Vergessenwerden erkennen wir deutlich, wie wenig etabliert der Umgang mit digitaler Kommunikation in unserer Gesellschaft noch ist. Das Wandeln auf dem schmalen Grat zwischen der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung und der Beschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit wird die Debatte prägen.“

Peter Schaar

Peter Schaar

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Aktuell ist er der Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Er engagiert sich außerdem in der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit und in der Gesellschaft für Informatik. Für sein Buch „Das Ende der Privatsphäre“ bekam er den Preis „Das politische Buch“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. 2013 wurde er von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit mit dem GDD-Datenschutzpreis ausgezeichnet, 2014 erhielt er den ‚Louis D. Brandeis Privacy Award‘ der US-Patientenrechteorganisation Patients Privacy Rights.

„Grundlegende Werte und Rechtsgrundsätze müssen auch in der digitalen Welt gelten. Dazu gehört der individuelle Anspruch, nicht fortlaufend mit irrelevanten, inaktuellen oder falschen Behauptungen zur eigenen Person konfrontiert zu werden. Ohne ein Recht auf Vergessenwerden laufen die Ansprüche auf Resozialisierung und auf Rehabilitation leer.“

Thorsten Schilling

Thorsten Schilling

Thorsten Schilling ist seit Oktober 2000 Leiter des Fachbereichs Multimedia der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn und Berlin (bpb), er ist Journalist und Chefredakteur des Magazins fluter, dem Jugendmagazin der bpb. Von 1982 bis 1986 studierte Schilling Philosophie/Marxismus-Leninismus in Leipzig. Im Juli 1989 wurde er aus politischen Gründen aus der DDR ausgewiesen. Danach war er unter anderem Pressesprecher des Magistrats Berlin (Ost), des Senators für Jugend und Familie in Berlin. Zudem war er Projektmanager für die Galerie Eigen+Art Berlin und organisierte für die documenta X den Hybrid Eigen+Workspace als temporäres Medienlabor. Schilling war 1998 Gründungsmitglied von mikro e.V. und bis 2000 Vorsitzender des Vereins zur Pflege der Medienkulturen in Berlin.

Dr. Jan-Hinrik Schmidt

Jan Hinrik Schmidt

Dr. Jan-Hinrik Schmidt ist wissenschaftlicher Referent für digitale interaktive Medien und politische Kommunikation am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg. Nach seinem Studium der Soziologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und der West Virginia University (USA) promovierte er 2004 mit einer Arbeit über lokalbezogene Internet-Angebote. Von 2005 bis 2007 war er stellvertretender Leiter der Forschungsstelle „Neue Kommunikationsmedien“ an der Universität Bamberg. Seine Forschungsinteressen liegen im Bereich der Online-Medien, und hier insbesondere in den Veränderungen, die soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube für Beziehungen, Informationsverhalten, politische Teilhabe und gesellschaftliche Öffentlichkeit bringen. Ergebnisse seiner Forschungsarbeit sind in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht; sein jüngstes Buch „Social Media“ richtet sich aber ausdrücklich an nichtwissenschaftliche Zielgruppen, die die Entwicklungen des Internets in den letzten Jahren verstehen und eingeordnet sehen wollen. Aktuelle Informationen sind auch in seinem Blog unter www.schmidtmitdete.de zu finden.

„Als Soziologe bin ich an den gesellschaftlichen Folgen von technischen Entwicklungen besonders interessiert. Ob es ein „Recht auf Vergessenwerden“ geben sollte, und wenn ja, wie es technisch, rechtlich und im sozialen Miteinander gestaltet werden kann, ist daher ein faszinierendes und sehr relevantes Thema für mich.“

Dr. Sönke E. Schulz

Dr. Sönke E. Schulz

Dr. Sönke E. Schulz ist seit Februar 2015 Berater bei der ÖPP Deutschland AG (Partnerschaften Deutschland). Zuvor war er freier Mitarbeiter am Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften, nachdem er dort als Geschäftsführer Projekte zur Verwaltungsmodernisierung, zu Open und E-Government sowie zu netzpolitischen Themen verantwortet hatte. Sönke Schulz hat Rechts- und Politikwissenschaften studiert, zwei juristische Staatsexamen und wurde zu einem grundrechtlichen Thema promoviert. Forschungsschwerpunkte sind neben „E-Themen“ kommunal- und organisationsrechtliche Fragestellungen. Er arbeitet an einer Habilitationsschrift zu „Begriff und Struktur der Verwaltungsaufgabe“.

„Ein Recht auf Vergessenwerden mag aus individueller Perspektive wünschenswert sein – aber berücksichtigt die Debatte auch hinreichend die gesellschaftliche Rolle des Internets und seiner Aufbereitung durch Suchmaschinen? Wie lässt sich das „neue Recht“ in bewährte Abwägungsprozesse einfügen? Gibt es eine digitale Persönlichkeit und ein digitales Persönlichkeitsrecht? Diese und andere Fragen gilt es eigentlich breit zu diskutieren. Daher verbieten sich Schnellschüsse beispielsweise im Rahmen der Datenschutzreform auf europäischer Ebene.“

Patrick von Braunmühl

Patrick von Braunmühl

Patrick von Braunmühl ist Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft (SRIW), dessen Ziel die Förderung von Datenschutz und Verbraucherschutz durch Instrumente der Selbstregulierung ist. Gründungsmitglieder sind der ITK-Verband BITKOM sowie führende Unternehmen der Internetbranche. Bis Mai 2012 war von Braunmühl in Indien als Leiter des Projektes „Nachhaltiger Konsum und Verbraucherschutz“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig. Dabei beriet er die indische Regierung zu verbraucherpolitischen Themen und führte Pilotprojekte zum Aufbau IT-gestützter Verbraucherberatungs- und Schlichtungsstellen durch. Vor 2009 hat er u.a. als Mitglied der Geschäftsleitung bei Cisco Deutschland, als stellvertretender Vorstand beim Bundesverband der Verbraucherzentralen sowie bei der Bertelsmann AG gearbeitet.

„Das EuGH-Urteil zur Löschung von Suchergebnissen bei Google hat fundamentale Fragen zum Verhältnis von Datenschutz, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit in der digitalen Welt aufgeworfen. Hat der Datenschutz tatsächlich Vorrang oder sind die anderen Grundrechte nicht mindestens genauso wichtig? Wer soll die schwierige Abwägung im Einzelfall vornehmen und nach welchen Kriterien? Brauchen wir neue Instanzen und Verfahrensregeln oder reichen die vorhandenen? Es ist lobenswert, dass sich DIVSI der Aufarbeitung dieser schwierigen Materie annimmt und ich freue mich auf die Unterstützung des Projekts durch meine Mitwirkung im Expertenbeirat.“

Bildnachweise:
Prof. Dr. Dagmar Borchers (Foto: Universität Bremen)
Jutta Croll (Foto: mark bollhorst PHOTOGRAPHER – Berlin – Germany)
Dr. Eva Flecken (Foto: Bettina Volke)
Prof. Dr. Rüdiger Grimm (Foto: privat)
Prof. Dr. Justus Haucap (Foto: Heinrich-Heine-Universität)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto: privat)
Dr. Michael Littger (Foto: privat)
Nico Lumma (Foto: privat)
Peter Schaar (Foto: privat)
Thorsten Schilling (Foto: privat)
Dr. Jan-Hinrik Schmidt (Foto: Hans-Bredow-Institut)
Dr. Sönke E. Schulz (Foto: CAU Kiel)
Patrick von Braunmühl (Foto: privat)

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