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Presse

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Das Institut ist an einen konstruktiven Dialog mit Medien-Vertretern interessiert. Unterlagen zu Publikationen Veranstaltungen und Diskussionsbeiträgen stehen zum Download bereit. Zusätzlich gibt es Gesamtpakete aller vorhandenen Pressematerialien sowie aller DIVSI Magazine.

Staatsrat Kleindiek plädiert für andere Zuständigkeiten beim Datenschutz

13. November 2013

Justiz- oder Verbraucherministerium wären besser geeignet / Vertrauensbildende Maßnahmen in die Sicherheit des Internets sind notwendig

Hamburg, 13. November 2013 – Der Staatsrat in der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Ralf Kleindiek, fordert eine andere ministerielle Zuständigkeit bei der Datenschutz-Thematik in Berlin. „Die gehört nicht ins Bundesinnenministerium, sondern zum Justiz- oder Verbraucherschutzministerium“, erklärte Kleindiek auf der zweiten öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des DIVSI-Projekts „Braucht Deutschland einen digitalen Kodex?“. Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) hatte zum Diskussionsthema: „Facebook, WhatsApp, Google+: Wer macht die Regeln?“ in die Hamburger Bucerius Law School geladen. Staatsrat Kleindiek machte mit Blick auf den Ausspäh-Skandal weiter deutlich: „Es ist nicht verwunderlich, dass bei den Nutzern des Netzes viel Vertrauen verloren gegangen ist. Wir müssen diese Entwicklung mit Sorge betrachten. Ein Rückzug aus dem Internet wäre fatal.“ Zur Problematik, wie allgemein gültige Regeln für das Internet aussehen könnten und wer sie erstellen sollte, erklärte der Staatsrat: „Sicherlich ist der Staat in der Vorhand.“ Erst wenn feststünde, dass dies nicht funktioniert, müsse man Alternativen suchen.

DIVSI-Direktor Matthias Kammer skizzierte, warum das Institut überhaupt die Frage nach einem digitalen Kodex für Deutschland aufgeworfen hätte: „Seit 15 Jahren verändert sich durch die Digitalisierung unser Alltag in großer Geschwindigkeit. Wir sind auf dem Weg zum ‚always online’. Mit dem Projekt wollen wir fragen: Wie entstehen in diesem rasanten Änderungsprozess unter den Beteiligten verbindliche Spielregeln, verbindliche Verhaltensregeln, weil die bisher gekannten nicht mehr zu passen scheinen?“

Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hamburger Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, machte deutlich, wie häufig bereits technische Restriktionen im Interesse des Betreibers eingebaut sind. Die Verbraucherrechte kämen dabei oft zu kurz. Ein besonderes Problem läge in den AGBs der Anbieter begründet. Sehr oft blieben Nutzer „ausgesperrt“, sofern sie nicht bestimmte Regeln akzeptieren. Prof. Schulz: „Das ist keine technische Notwendigkeit, sondern wird absichtlich so gemacht, damit sich mehr Leute anmelden und so Netzwerk-Effekte generiert werden.“

Zum Vorwurf verworrener Nutzungsbedingungen der Global Player nahm Sabine Frank, Leiterin Jugendschutz und Medienkompetenz bei Google, Stellung: „Wir leben da in einem Spannungsfeld zwischen juristischer Notwendigkeit und einfacher Verständlichkeit.“ Besonders Google aber hätte „ernsthafte Versuche unternommen“, in den AGBs für Nutzer verständlich zu sein.

Jutta Croll, Chefin der „Stiftung Digitale Chancen“, die Projekte und innovative Strategien zur Förderung der Medienkompetenz entwickelt, widersprach dem vehement. Nach ihrer Meinung und Erfahrung ist die Medienkompetenz gerade älterer Nutzer bei weitem nicht ausreichend. Croll: „Viele sind sich nicht mal darüber im Klaren, dass sie durch ihre Teilhabe am Netz einen Vertrag eingehen. Noch immer wird manchmal schneller geklickt als gedacht.“

Pressemitteilung "Plädoyer des Staatsrats Kleindiek zu Datenschutz" (131 KB)

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