Social Media – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 DIVSI U25-Studie: Euphorie war gestern https://www.divsi.de/publikationen/studien/divsi-u25-studie-euphorie-war-gestern/ Mon, 19 Nov 2018 08:57:22 +0000 https://www.divsi.de/?post_type=studien&p=19295 Einen wesentlichen Unterschied im Umgang mit der digitalen Welt bei den heute 14- bis 24-Jährigen im Vergleich zu Gleichaltrigen vor vier Jahren signalisiert bereits der Titel: Die Zeiten einer unbesorgten Nutzung der sich bietenden technischen Möglichkeiten sind Vergangenheit. Die Ergebnisse zeigen vielmehr: Der Hype ist vorbei, reine Euphorie war gestern.

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Vorwort von Matthias Kammer

Mein Vorwort für die erste U25-Studie wurde vor gut viereinhalb Jahren verfasst. Mit der damals viel beachteten Untersuchung lieferten wir erstmals einen fundierten Einblick in die digitalen Lebenswelten der nachwachsenden Generation. Weit über reine Nutzungsstatistik hinaus lernten wir viel über die Denk- und Handlungslogiken junger Menschen, über ihre Einstellungen zum Internet sowie über die Motive und Barrieren, die ihr Verhalten in der digitalen Welt steuerten.

Die Zeitspanne von 2014 bis in die Gegenwart ist relativ kurz, gemessen an der Schnelllebigkeit des Internets und der rasanten technologischen Entwicklung allerdings gigantisch. Höchste Zeit also, wieder genau hinzuschauen und hinzuhören. In bewährter Zusammenarbeit mit dem renommierten Heidelberger SINUS-Institut entstand die Ihnen nun vorliegende Studie. Auch sie erlaubt vertiefte Einblicke in den Alltag der „Generation Internet“ und zeigt vor allem auf, wie schnell Digitalisierung ihre Lebenswirklichkeit verändert.

Einen wesentlichen Unterschied im Umgang mit der digitalen Welt bei den heute 14- bis 24-Jährigen im Vergleich zu Gleichaltrigen vor vier Jahren signalisiert bereits der Titel: Die Zeiten einer unbesorgten Nutzung der sich bietenden technischen Möglichkeiten sind Vergangenheit. Die Ergebnisse zeigen vielmehr: Der Hype ist vorbei, reine Euphorie war gestern.

Offliner sind inzwischen gänzlich von der U25-Landkarte verschwunden; gleichzeitig besitzen nahezu 100 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen Smartphones und sind ganz selbstverständlich täglich online.

2014 bedeutete ein Mehr an Internetnutzung auch eine positivere Einstellung zum Internet. Heute reichen die Haltungen der sogenannten „Generation Internet“ von Glück über Ernüchterung bis hin zu Misstrauen und Angst vor Abhängigkeit.

Bei aller grundsätzlich chancenorientierten Einstellung zur digitalen Welt sehen 14- bis 24-Jährige vermehrt Online-Risiken und verspüren im Umgang mit dem Internet eine latente Unsicherheit. Knapp ein Drittel fürchtet, „internetsüchtig“ zu sein, und sogar doppelt so viele nehmen eine Beleidigungskultur wahr, die sie zum Teil davon abhält, die eigene Meinung zu äußern. Das vielfach vorgefasste Bild von sich kopflos in jedes digitale Abenteuer stürzenden Jugendlichen widerlegt die Studie eindrücklich. Ebenso entschieden lehnen sie selbst es ab, als „Digital Natives“ bezeichnet zu werden – auch, weil ihnen sehr wohl bewusst ist, welcher Anstrengungen es bedarf, souverän durchs digitale Dickicht zu navigieren.

Einen solchen – mehr oder weniger souveränen – Umgang mit dem Internet erlernen sie derzeit hauptsächlich durch eigene Erfahrungen und indem sie vieles „einfach mal ausprobieren“. Im Ranking der vertrauenswürdigen Ratgeber in Sachen Internet steht das eigene Bauchgefühl weit vor Expertenmeinungen, Eltern oder Schule.

Auch wenn und obwohl es sich um die erste Generation handelt, in der es keine Offliner gibt, fühlen sich bei Weitem nicht alle jungen Menschen ausreichend auf eine digitale Zukunft vorbereitet. Gut 40 Prozent – und damit doppelt so viele wie noch in 2014 – haben sogar regelrecht Angst vor einer Zukunft, in der vieles nur noch digital geht.

Die Studie gibt, wie die hier knapp angerissenen Ergebnisse zeigen, einen tiefen Einblick in die Lebenswirklichkeit der jungen Generation in Deutschland im digitalen Zeitalter. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf in vielerlei Hinsicht. Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre der DIVSI U25-Studie und freue mich auf Ihre Anmerkungen.

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7 goldene Regeln für die nächste Generation https://www.divsi.de/7-goldene-regeln-fuer-die-naechste-generation/ https://www.divsi.de/7-goldene-regeln-fuer-die-naechste-generation/#respond Mon, 30 Jul 2018 08:38:47 +0000 https://www.divsi.de/?p=18304 Die digitale Revolution macht die Nutzer zu Getriebenen. Niemand will den Zug verpassen oder abgehängt werden. Drohen die smarten User ihr Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verlieren? Von Horst W. Opaschowski Der kanadische Kultschriftsteller Douglas Coupland nannte die neue Silicon-Valley-Generation einmal „Microsklaven“. Seine Begründung: Für deren Unterbewusstsein ist nur noch der Computer zuständig. „Microsklaven“ drücken […]

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7 goldene Regeln für die nächste Generation

Fotos: Iakov Filimonov – Shutterstock

Die digitale Revolution macht die Nutzer zu Getriebenen. Niemand will den Zug verpassen oder abgehängt werden. Drohen die smarten User ihr Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verlieren?

Von Horst W. Opaschowski

Der kanadische Kultschriftsteller Douglas Coupland nannte die neue Silicon-Valley-Generation einmal „Microsklaven“. Seine Begründung: Für deren Unterbewusstsein ist nur noch der Computer zuständig. „Microsklaven“ drücken sich oft vor sozialen Verpflichtungen und tun dabei so, als hätten sie etwas vom Leben. Und je weniger sie davon haben, desto mehr Zeit verbringen sie im Internet. Am Ende wird irgendwann der Punkt erreicht, wo jeder sagt: „Ich habe keine Zeit mehr!“

Schachmatt

Ja, so muss man heute fragen: Wie kann die Zeit einfach verschwinden? Coupland fand schon vor über 20 Jahren eine Erklärung dafür: Die Internet-Giganten haben es „nur auf eure Zeit abgesehen, nicht auf euer Geld“. Hier läuft das Leben „fünfzigmal schneller ab als normal“. Das extreme Lebenstempo erzeugt geradezu Schachmatt-Gefühle. Werden sich die Nutzer gegen diese modernen Zeitdiebe überhaupt noch wehren können? Vor einem Jahrzehnt sagte ich für die nahe Zukunft „Zeitkriege“ voraus, in denen um die Zeit (und nicht nur um das Geld) der Verbraucher gekämpft wird. Es ist jetzt so weit: Sean Parker, der Mitbegründer des Musikdienstes Napster und Ex-Präsident von Plaxo, Inc. sowie Berater von Facebook, gab auf der Konferenz des Online-Portals Axios im November 2017 bekannt, dass es bei der Gründung von Facebook nur um eine zentrale Frage für die Verbraucher ging: „Wie verspeisen wir so viel wie möglich eurer Zeit?“

Die Nutzer sollten von Anfang an zum Opfer einer Wertschätzungsschleife werden und in einen Kreislauf der sozialen Bestätigung („Likes“) geraten, aus dem es kaum ein Entrinnen gibt. Die Erfinder der Sozialen Medien wollten die Nutzer ständig und zeitraubend am Angelhaken behalten, ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen und sie wie bei einem Spielautomaten geradezu süchtig machen, ja ihnen am Ende fast den Verstand rauben.

Parker fällte ein vernichtendes Urteil: „Nur Gott weiß, was Facebook mit den Gehirnen unserer Kinder anstellt.“ Er warf Mark Zuckerberg vor, die Kinder als Facebook-Nutzer bewusst abhängig zu machen. Der Klick auf den Gefälltmir-Knopf wirke wie ein Dopaminschub und verführe zum Immer-mehr: „Ich will noch mehr Likes!“ Die Folge: Die Verwundbarkeit in der Psyche von Kindern und Jugendlichen wird regelrecht ausgenutzt und ausgebeutet.

Achtsamkeit

Das ist jetzt das Gebot der Stunde. Wir brauchen eine digitale Agenda, die über individuelle Abwehrmechanismen nachdenkt und sich auch vor gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen nicht scheut. Konkret: Wir müssen in Zukunft die Zeit von Kindern und Jugendlichen genauso konsequent beschützen wie ihre Privatsphäre. „Es wird Zeit“ – zur Reaktion, zur Gegenwehr oder auch zum Boykott der Verbraucher gegen das Zeitdiktat von Silicon Valley. Die Nutzer müssen Zeitdieben wie Apple, Google und Microsoft sowie Sozialen Medien wie Facebook den Zeitkrieg erklären, wenn sie nicht ihren Zeitwohlstand verlieren und ihre persönliche und soziale Lebensqualität einbüßen wollen.

Natürlich lässt sich die Digitalisierungsuhr nicht mehr zurückdrehen – wohl aber zeitweilig oder für Momente anhalten. Für Kinder und Jugendliche müssen Wege aus der Zeitfalle von Facebook & Co. gefunden werden. Ich schlage der nächsten Generation „7 Goldene Regeln“ für ein gelingendes Leben im digitalen Zeitalter vor:

  1. Habe Mut zur digitalen Diät: Sei öfter offline. Suche und finde deine persönlichen Haltund Ruhepunkte. Lass dich vom Anbieter-Imperativ „Bleib dran – abschalten kannst du woanders“ nicht unter Druck setzen.
  2. Werde zum eigenen Zeitverteidiger: Steig aus dem Erreichbarkeits- und Beschleunigungswahn zeitweilig aus. Lebe wieder nach dem Grundsatz: „Eine Sache zu einer Zeit“ statt „Mehr tun in gleicher Zeit“.
  3. Nimm realistisch zur Kenntnis: Im digitalen Zeitalter ist nichts mehr sicher und fast alles manipulierbar. Schütze deine persönlich sensiblen Daten durch den Aus-Knopf. Zieh öfter den Stecker!
  4. Pflege echte Freundschaften: Verdränge nicht deine mitmenschlichen Kontakte und Beziehungen durch digitale Compunikation. Überwinde die Angst, im Leben etwas zu verpassen, wenn du nicht alles Neue mitmachst.
  5. Vertrau auf deinen inneren Stressschutzschalter: Halte nach Notausgängen zum Flüchten aus der Stressrallye des Alltags Ausschau. Frage dich öfter: „Was ist eigentlich wichtig für mich und was nicht?“
  6. Definiere dich nicht über Soziale Medien: Lass dich nicht blenden vom Schein des Likens und Gelikt-Werdens. Die Anzahl der „Follower“ und „Freunde“ täuscht dir eine hohe Beliebtheit vor, die nicht nachhaltig und von langer Dauer ist.
  7. Steige aus der Zeitfalle aus: Entdecke die Hängematte wieder. Verabschiede dich von dem Irrglauben, das schnelle Netz würde dir helfen, Zeit zu sparen. Leiste dir eine Mañana-Mentalität: Morgen ist auch noch ein Tag!

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Wertschöpfung und Wertschätzung https://www.divsi.de/wertschoepfung-und-wertschaetzung/ https://www.divsi.de/wertschoepfung-und-wertschaetzung/#respond Tue, 03 Apr 2018 08:00:56 +0000 https://www.divsi.de/?p=17509 Wege zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet. Von Dirk Heckmann Grobe Beleidigungen und Verleumdungen nehmen in unserer Gesellschaft zu, auch und gerade in Sozialen Netzwerken, Online-Foren und interaktiven Portalen. Das Internet ist aber kaum „schuld“ an dieser Entwicklung. Es zeigt vielmehr als „Spiegel der Gesellschaft“ deren Zustand in Bezug auf das Werteverständnis, charakterliche Merkmale seiner […]

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Wertschöpfung und Wertschätzung

Foto: NOBUHIRO ASADA | Shutterstock

Wege zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet.

Von Dirk Heckmann

Grobe Beleidigungen und Verleumdungen nehmen in unserer Gesellschaft zu, auch und gerade in Sozialen Netzwerken, Online-Foren und interaktiven Portalen. Das Internet ist aber kaum „schuld“ an dieser Entwicklung. Es zeigt vielmehr als „Spiegel der Gesellschaft“ deren Zustand in Bezug auf das Werteverständnis, charakterliche Merkmale seiner Nutzer und auch die Diskussionskultur.

Zwar sind solche Ehrverletzungen schon nach geltendem Recht strafbar. Dies hindert die Täter aber nicht an ihrem Treiben, weil eine Strafverfolgung nur in ganz seltenen Fällen stattfindet. Dies hat mehrere Ursachen: Zum einen werden Ehrverletzungsdelikte nur auf Antrag verfolgt und selbst dann kaum zur Verurteilung gebracht. Zum anderen scheuen viele Opfer die Strafanzeige, weil sie im Verfahren selbst nur unzureichend geschützt und unterstützt werden.

Abgrenzungsbedarf

Auch die schiere Masse von Tausenden neuer Straftaten jeden Tag scheint die Ermittlungsbehörden zu erdrücken. Außerdem leidet die Diskussion um das „Cybermobbing“ darunter, dass erhebliche Ehrverletzungen (teilweise mit Suizid-Folgen) mit einfachen Beleidigungen „in einen Topf geworfen werden“ (zumal derzeit §185 StGB dafür einheitlich gilt) und dabei auch ein Abgrenzungsbedarf gegenüber grundrechtlich geschützten Meinungsäußerungen proklamiert wird, was bei Löschbegehren immer wieder zum Vorwurf einer Zensur führt.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2013 den Erlass eines Cybermobbing- Gesetzes versprochen. Herausgekommen ist ein äußerst umstrittenes und (europa)rechtlich fragwürdiges „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), das einseitig die Betreiber von Sozialen Netzwerken in die Pflicht nehmen will und dabei einen Rundumschlag gegenüber missliebigen Äußerungen und Inhalten (einschließlich sog. „Fake News“) vornimmt. Eine echte Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes im Internet ist durch dieses Gesetz weder intendiert noch möglich. Der Koalitionsvertrag 2018 blendet das Thema aus.

Störerhaftung

Seit dem 1.1.2018 sind Anbieter sozialer Telemedien wie Facebook oder Twitter nach dem NetzDG verpflichtet, rechtswidrige Inhalte von ihren Plattformen unverzüglich zu löschen. Dabei ist die Verpflichtung zum Löschen ehrverletzender Tweets oder Postings nicht neu. Hierzu sind die Plattformbetreiber nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch unter Berücksichtigung ihrer Privilegierung nach Art. 14 E-Commerce- Richtlinie und §10 TMG verpflichtet, sobald sie Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt haben. Problematisch ist vielmehr der mit erheblichen Sanktionen im NetzDG erzeugte Druck auf die Plattformbetreiber, eher zu viel als zu wenig zu löschen (sog. Overblocking).

Und hier kommt das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) in seiner objektiv-rechtlichen Dimension ins Spiel: Praktisch niemand wird etwas dagegen haben, dass strafbare Ehrverletzungen aus dem Internet entfernt werden. Was unterdessen strafbarer Inhalt und was demgegenüber schutzwürdige Meinungsäußerung ist, darüber kann wahrscheinlich gestritten werden. Man denke nur an das durch Satire (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützte Gedicht von Jan Böhmermann oder die gegen eine AfD-Politikerin gerichtete Bezeichnung als „Nazi-Schlampe“, die das Landgericht Hamburg ebenfalls zugelassen hat.

So verwundert es nicht, dass jüngst etliche gelöschte Tweets (zum Beispiel solche des Satiremagazins Titanic) wieder freigegeben werden mussten, nachdem darauf hingewiesen wurde, in welchem Kontext diese geschrieben wurden. Es besteht also ein Dilemma: Auf der einen Seite gilt es, die Opfer von Ehrverletzungen im Internet, besonders in schwerwiegenden Fällen wie beim Cybermobbing, zu schützen. Auf der anderen Seite muss die Meinungsfreiheit (korrespondierend mit der Informationsfreiheit und der Kunstfreiheit) als hohes Gut ebenso geschützt werden. Die Grenze, was noch geschützte Meinungsäußerung und was bereits strafbare Ehrverletzung ist, ist fließend. Dies ist auch deshalb ein Dilemma, weil es immer eine Zwischenzeit geben wird, in der entweder ein rechtswidriger Inhalt bis zu einer (gerichtlichen) Entscheidung im Netz steht oder ein rechtmäßiger Inhalt (nachdem er „vorschnell“ gelöscht wurde) noch nicht wieder online verfügbar gemacht wurde. Wie also soll man mit diesem Dilemma umgehen, dass (Persönlichkeits-)Rechtsschutz entweder zu schwerfällig und langsam ist oder auf Kosten der Meinungsfreiheit eine normative Kraft des Faktischen entfaltet?

Kombination

An dieser Stelle soll ein Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet (Persönlichkeitsrechtsschutzgesetz – PRG) weiterhelfen, der auf Initiative der Rechtsschutzversicherung ARAG 2017 an der Universität Passau, Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik For..Net, entstanden ist und der im Februar 2018 veröffentlicht wurde. Verfasserin des Gesetzentwurfs ist neben dem Autor dieses Beitrags Anne Paschke, die For..Net-Geschäftsführerin. Der Gesetzentwurf mit Begründung und konsolidierter Fassung sowie Hintergrundinformationen zum Projekt ist hier abrufbar: www.arag.com/german/press/pressreleases/group/00448.

Schwere Beleidigungen und Verleumdungen sollen danach im Netz wirksam verfolgt werden, indem man die Möglichkeiten des Strafrechts, des Strafprozessrechts und des Telemedienrechts sinnvoll kombiniert. Vorgeschlagen wird ein spezieller Cybermobbing- Straftatbestand, die „besonders schwere Ehrverletzung im Internet“. Der Gesetzentwurf geht aber weit über bloße Strafnormen hinaus. So wird insbesondere der Opferschutz stark verbessert. Neben einer Ermittlungspflicht von Amts wegen erhalten Opfer schwerer Ehrverletzungen einen „Opferanwalt“ und psychosoziale Prozessbegleitung.

Verpflichtung

Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung im Telemedienrecht. Provider und Plattformbetreiber sollen mit ihrer Technologiekompetenz zum Persönlichkeitsrechtsschutz beitragen und nicht an die Stelle der Gerichte treten. So sollen sie verpflichtet werden, Maßnahmen zur Meldung und Kenntlichmachung von problematischen Inhalten bereitzustellen. Gemeldete Inhalte sollen von den Betreibern nicht mehr gelöscht, sondern als streitig gekennzeichnet und zur Beweissicherung dokumentiert werden. Für die Durchsetzung des Löschbegehrens bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses. Die rechtliche Abgrenzung zwischen strafbarer Ehrverletzung und freier Meinungsäußerung im Netz erfolgt im Zweifel also durch die Gerichte.

Titanic Tweet

Quelle: Twitter

Zur Sicherung einer erforderlichen Beweisführung eignet sich die Dokumentationspflicht durch die Plattformbetreiber, weil die Opfer gleichsam mit einem Mausklick alles tun können, was die zivilrechtliche und strafrechtliche Rechtsverfolgung erleichtert. So gleichen die normierten Pflichten für die Diensteanbieter nur diejenigen Risiken aus, die diese bei der technischen Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle erst selbst geschaffen haben. Mit der Regelung eines Auskunftsanspruchs für das Opfer wird der Persönlichkeitsschutz prozedural dem Vermögensschutz des Urheberrechts angeglichen. Dort sind Plattformbetreiber bereits verpflichtet, im Streitfall IP-Adressen von mutmaßlichen Störern zur Rechtsverfolgung herauszugeben. Mit seinem Gesamtpaket will das PRG den Persönlichkeitsrechtsschutz verbessern und damit für Wertschätzung im Internet werben. Wenn in jüngerer Zeit immer von Wertschöpfung durch Digitalisierung die Rede ist, dürfen nicht nur materielle Werte adressiert werden, die sich in Geschäftsmodellen wie denen der Plattformbetreiber widerspiegeln. Schutzwürdig und besonders schutzbedürftig sind auch ideelle Werte wie informationelle Selbstbestimmung und die persönliche Ehre. Das Leitbild des Grundgesetzes mit der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht an der Spitze gilt offline und online.

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Fotos: Heckmann

Prof. Dr. Dirk Heckmann
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

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Hatespeech – die große Herausforderung https://www.divsi.de/hatespeech-die-grosse-herausforderung/ https://www.divsi.de/hatespeech-die-grosse-herausforderung/#comments Wed, 03 May 2017 08:21:00 +0000 http://46.30.3.106/?p=15961 Kann unsere Gesellschaft es zulassen, wenn Meinungs- und Funktionsträger eingeschüchtert und bedroht werden? Von Simon Assion Hatespeech“, das ist eigentlich nichts wirklich Neues. Schon immer haben Menschen gehasst, und schon immer haben Menschen diesen Hass auch ausgesprochen. Und doch geht es bei der Debatte um „Hatespeech“ um etwas, das sich in unserer Gesellschaft gerade ganz […]

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Hatespeech

Kann unsere Gesellschaft es zulassen, wenn Meinungs- und Funktionsträger eingeschüchtert und bedroht werden?

Von Simon Assion

Hatespeech“, das ist eigentlich nichts wirklich Neues. Schon immer haben Menschen gehasst, und schon immer haben Menschen diesen Hass auch ausgesprochen. Und doch geht es bei der Debatte um „Hatespeech“ um etwas, das sich in unserer Gesellschaft gerade ganz grundsätzlich verschiebt. Denn der Hass manifestiert sich heute schriftlich und öffentlich, nicht mehr nur im privaten Kreis. Hinter der Bezeichnung „Hatespeech“ steht außerdem auch ein Wandel in der sozialen Bewertung. Wer den Begriff „Hatespeech“ gebraucht, der zeigt, dass es ihm weniger um den Schutz der persönlichen Ehre der Betroffenen geht, sondern mehr um die allgemeine Eindämmung bestimmter Meinungen und Äußerungen. Aber was soll das eigentlich sein, „Hatespeech“?

Kritikwürdiger Kampf

Das Wort „Hatespeech“ ist ungenau. Wer gegen „Hatespeech“ kämpft, kämpft vermeintlich für ein gutes Ziel, weil niemand „Hatespeech“ wirklich in Schutz nehmen will. Aber was abstrakt gesehen sinnvoll erscheint, lässt sich kaum in die Praxis übertragen. Denn im Einzelfall ist die Einstufung einer Äußerung als „Hatespeech“ kaum umsetzbar. Was der eine für untragbare Hetze hält, bewertet der andere als verzeihlichen (oder sogar nachvollziehbaren) Gefühlsausbruch. Des einen „Hatespeech“ ist nun einmal des anderen Meinungsäußerung.

Eben aus diesem Grund sehen viele Beobachter die Initiativen gegen „Hatespeech“ sehr kritisch. Versteckte Zensurinstrumente seien dies, vermuten Kritiker. Und in der Tat laufen viele der Initiativen darauf hinaus, mit staatlichen Mitteln Einfluss auf die öffentliche Debatte zu nehmen – stärker, als dies dem Staat eigentlich erlaubt ist.

Grundregeln

In Deutschland gibt es seit mehreren Jahrzehnten ein fein ausdifferenziertes Medien- und Äußerungsrecht. Die grundsätzlichen Koordinaten dieses Rechtsgebietes sind universell, die gelten auch für „Hatespeech“.

Erstens hat sich demnach der Staat aus politischen Debatten herauszuhalten. In einer Demokratie ist der Staat zwar Gegenstand der öffentlichen, politischen Debatte, aber er beteiligt sich nicht selbst – es sei denn sachlich und neutral (Neutralitätsgebot). Zweitens bedarf jeder Eingriff in die Meinungsfreiheit einer klar formulierten gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlage. Jede Einschränkung muss auf das Notwendigste beschränkt sein (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Zensur und die gezielte Unterdrückung bestimmter Meinungen sind generell untersagt. Drittens ist Medienregulierung ausschließlich Ländersache, und sie muss durch staatsfern organisierte Landesbehörden durchgeführt werden. Die Behörden, denen diese Aufgabe zufällt, heißen Landesmedienanstalten; sie sind aus dem normalen Behördenapparat ausgegliedert und werden durch Rundfunkräte kontrolliert. Im Bereich der gedruckten Presse hat der Staat sogar komplett auf eine Aufsichtsbehörde verzichtet, zugunsten einer (schwachen) Selbstregulierung der Presse durch den Deutschen Presserat.

Unser heute geltendes Mediensystem hat den großen Vorteil, staatliche Einflussnahme auf die politische Debatte weitgehend zu vermeiden. Dies ist essenziell für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie, denn Demokratie lebt davon, dass die Bürger den Staat kontrollieren und steuern, nicht umgekehrt. Demokratie funktioniert nur, wenn sich Bürger unbefangen untereinander austauschen können und die Institutionen, die diesen demokratischen Austausch unterstützen – die Medien –, dabei nicht behindert werden.

Wenig Schutz vor Missbrauch

Der Nachteil, der mit diesem Ansatz einhergeht, ist der schwache Schutz der Betroffenen vor Rechtsverletzungen. Im Bereich der Medien, einschließlich Social Media, hält sich der Staat zurück. Die Gründe dafür sind offensichtlich: Es soll eben kein „Wahrheitsministerium“ entstehen, das wie in George Orwells „1984“ den Bürgern vorschreibt, was sie zu sagen und zu denken haben. Für Betroffene von Beleidigungen, Hetze oder Mobbing bedeutet die staatliche Zurückhaltung allerdings, dass sie von der Hoheitsmacht kaum Unterstützung erwarten können.

Unser aktuelles Äußerungsrecht verleiht den Betroffenen zwar durchaus (zivilrechtliche) Abwehransprüche. Wer im Internet beleidigt oder verleumdet wird, kann die Täter vor den Zivilgerichten verklagen. Aber um dies tun zu können, braucht fast jeder die Unterstützung eines Rechtsanwalts und muss außerdem die Prozesskosten vorschießen. Für viele ist das zu mühsam und zu teuer. Eine zivilrechtliche Klage kann außerdem nur einreichen, wer die Identität des Beklagten kennt. Längst nicht immer ist das der Fall.

Zu den zivilrechtlichen Abwehransprüchen kommt das Strafrecht hinzu. Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, öffentlicher Aufruf zu Straftaten – all dies ist bereits jetzt strafbar. In der Theorie könnten Polizei und Staatsanwaltschaften solchen Äußerungen deshalb selbstständig nachgehen, die Täter ermitteln und sie der Strafverfolgung zuführen. In der Praxis werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren aber nur selten eingeleitet und führen noch seltener zur Verhängung von Strafen. Denn Polizei und Staatsanwaltschaften sehen sich nicht als „Meinungspolizei“ und verfolgen nur solche Äußerungen, die ganz eindeutig strafbar sind. Und auch die schiere Masse der entdeckten und angezeigten Delikte macht es den Behörden schwer.

Im Ergebnis heißt das: Gefühlt 99 Prozent der rechtswidrigen Äußerungen im deutschsprachigen Internet bleiben ungeahndet.

Schreiduell

Ist dies ein Zustand, der so bestehen bleiben sollte? Oder ist es nicht auch andersherum eine Gefährdung der Demokratie, wenn bestimmte Menschen von einer Welle von Hassäußerungen überflutet werden – mit keinem anderen Schutz als dem eigenen „dicken Fell“?

Wer glaubt, es gäbe kein akutes Problem mit „Hatespeech“, sollte sich einmal damit auseinandersetzen, was es für viele Politiker, Aktivisten und Journalisten heutzutage bedeutet, sich zu kontroversen Themen öffentlich zu äußern. Beleidigungen übelster sexueller oder rassistischer Art sind nicht nur alltäglich, bei Spitzenpolitikern treten sie im Minutentakt auf. Häufig kommt es zu ganz konkreten Bedrohungssituationen, z.B. durch Verbreitung der Privatadresse. Und in vielen Fällen bleibt es nicht bei der abstrakten Bedrohung, sondern es gibt Angriffe, Brandanschläge.

Kann unsere Gesellschaft es zulassen, wenn Meinungs- und Funktionsträger eingeschüchtert und bedroht werden? Wollen wir es zulassen, dass unser politischer Diskurs zu einem Schreiduell wird? Einem Meinungskampf, in dem sich nicht die Meinungsströmung mit den besten Argumenten durchsetzt, sondern die, die ihre Gegner am besten überschreit und einschüchtert?

Verantwortung

Verantwortung Social Media Hatespeech

Welche Verantwortung tragen Social Media-Plattformen? (Bild: Julia Tim | Shutterstock)

Natürlich sind Soziale Medien an der Verbreitung von Hass und Gewalt nicht „schuld“ – das sind die Menschen, die solche Meinungen äußern. Aber das heißt nicht, dass Medienunternehmen keine Verantwortung dafür übernehmen müssen, was sich auf ihren Plattformen abspielt. Man kann diese Verantwortung als „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ einordnen, so steht es im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 2). Man kann auch simpler einfach von einer „Verkehrssicherungspflicht“ sprechen. Zum Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens gehört es nun einmal, den Betrieb so auszugestalten, dass niemand dabei zu Schaden kommt. Am Ende läuft es auf dasselbe hinaus: Auch Soziale Medien sind Medien, und natürlich darf und soll es deshalb auch für Soziale Medien ein „Medienrecht“ geben.

Es gibt durchaus bereits einschlägige Gesetze. Insbesondere gilt § 54 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien: Anbieter von Internet-Angeboten sind nach dieser Bestimmung verpflichtet, die verfassungsmäßige Ordnung und die allgemeinen Gesetze zu beachten. Auch die Gesetze zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten. Für Internet-Angebote mit journalistisch-redaktioneller Gestaltung gilt zusätzlich eine Verpflichtung auf die anerkannten journalistischen Grundsätze.

Sicherlich ist § 54 des Rundfunk- und Telemedienstaatsvertrags noch nicht der Endpunkt der Debatte. Aber er zeigt doch, dass nicht alles neu erfunden werden muss, sondern das geltende Medienrecht bereits Strukturen vorgibt, auf denen eine Weiterentwicklung aufbauen kann. Dabei stehen verschiedene Modelle zur Auswahl: vom „Laissez faire“-Ansatz wie beim deutschen Presserat bis hin zur strengen Aufsicht durch spezialisierte „Medienanstalten“, wie sie im Rundfunkbereich praktiziert wird. Auch das Jugendschutzrecht kann als Anregung dienen. Dort hat sich ein Modell der freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen etabliert, die sogenannte Co-Regulierung.

Vieles von dem, was Politiker sich in den letzten Jahren zur Bekämpfung ungeliebter Äußerungen gewünscht haben, gehört allerdings in die politische Klamottenkiste. Insbesondere gilt dies für Vorschläge, bei denen Bundesbehörden zur Bekämpfung bestimmter Äußerungen ermächtigt werden sollen. So hatte das Bundesinnenministerium vorgeschlagen, beim Bundeskanzleramt ein sogenanntes „Fake News-Abwehrzentrum“ einzurichten – ein Vorschlag, der aus gleich mehreren Gründen offensichtlich verfassungswidrig ist. Denn Medienregulierung muss staatsfern organisiert sein, abgeschirmt von politischer Einflussnahme. Außerdem ist die Medienaufsicht Ländersache, nicht Aufgabe von Bundesbehörden. Vor allem aber ist bereits der Ansatz verfehlt: Genau wie „Hatespeech“ ist auch „Fake News“ vor allem ein politischer Kampfbegriff, kein tauglicher Ansatz für Regulierung.

Höchst fragwürdig ist es außerdem, wenn Bundesjustizminister Heiko Maas fordert, Soziale Medienplattformen sollten „freiwillig“ Hassreden unterdrücken – und gesetzliche Maßnahmen androht, falls sein Wunsch nicht erfüllt wird. Denn Maas setzt hier staatliche Hoheitsmacht als Drohpotenzial ein, um ein Ziel zu erreichen, das er auf verfassungskonformem Weg nicht erlangen könnte. Auch wenn Maas das anders sehen mag. Er ist als Bundesjustizminister für derartige Initiativen schlicht nicht zuständig. Dies wäre, wie dargestellt, Ländersache und hätte sich an ganz anderen Koordinaten auszurichten als an dem undeutlichen Begriff „Hatespeech“.

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Fake News und „alternative Fakten“ https://www.divsi.de/fake-news-und-alternative-fakten/ https://www.divsi.de/fake-news-und-alternative-fakten/#comments Wed, 05 Apr 2017 08:40:15 +0000 http://46.30.3.106/?p=15939 Wie sozial schädlich Falschmeldungen tatsächlich sind. Man könnte fast sagen: Sie gehören zum Leben. Was tun? Von Peter Schaar In den Medien mehren sich Befürchtungen, die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen in Europa könnten durch Fake News beeinflusst werden. Solche Befürchtungen erscheinen begründet – insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten US-Wahlkampfs. Vieles spricht dafür, dass […]

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Facebook Maßnahme gegen Fake-News

Bild: Facebook

Wie sozial schädlich Falschmeldungen tatsächlich sind. Man könnte fast sagen: Sie gehören zum Leben. Was tun?

Von Peter Schaar

In den Medien mehren sich Befürchtungen, die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen in Europa könnten durch Fake News beeinflusst werden. Solche Befürchtungen erscheinen begründet – insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten US-Wahlkampfs. Vieles spricht dafür, dass der Erfolg der Wahlkampagne von Donald Trump auch durch den systematischen Einsatz des Instruments Fake News zu erklären ist.

Trotzdem sollten wir einen kühlen Kopf behalten und nicht unüberlegte Gegenmaßnahmen fordern, die letztlich mehr Schaden anrichten, als sie verhindern könnten. Dabei darf nicht ausgeblendet werden, dass Halb- und Unwahrheiten und bewusst unscharfe Botschaften seit jeher zum politischen Geschäft gehören. Auch die Verbreitung von wahren oder erfundenen, teils aus verborgenen Quellen stammenden schädigenden ‚Hintergrundinformationen‘ über die jeweils gegnerische Seite gab es bereits lange vor dem Anbruch des Informationszeitalters.

Das wirklich Neue an dem Phänomen Fake News besteht darin, dass Lügen (oder gezielt geleakte vertrauliche Informationen) in einem veränderten technologischen Umfeld erzeugt und verbreitet werden. Ihre Wirksamkeit entfalten Fake News vor allem deshalb, weil sie vorbei an den klassischen Medien direkte massenmediale Wirkung erreichen. Der Qualitätsfilter, der bei seriösen Medien durch die journalistische Arbeit gewährleistet ist, wird auf diese Weise umgangen.

Was ist das Besondere an Fake News?

  1. Es handelt sich um unwahre Nachrichten, die in großer Zahl bewusst in die Welt gesetzt werden. Die Urheber dieser Nachrichten verfolgen kommerzielle Interessen (Maximierung von Klicks und damit von Werbeeinnahmen), sind politisch motiviert oder einfach destruktiv (Verwirrung als Selbstzweck). Bisweilen kommen auch mehrere Motivationen zusammen, speziell dann, wenn kommerzielle Fake-News-Produzenten mit politisch interessierten Kreisen zusammenarbeiten.
  2. Fake News werden vornehmlich über soziale Netzwerke verbreitet. Dabei kommt den dort wirksamen viralen Effekten besondere Bedeutung zu, also der Weiterverbreitung und dem ‚Liken‘ durch andere Nutzer. Um diesen viralen Effekt hervorzurufen, müssen Fake News so formuliert werden, dass sie als solche nicht erkannt werden. Völlig absurde, auf den ersten Blick von jedermann als unwahr zu erkennende Nachrichten können den gewünschten Effekt nicht erreichen. Wirksamer ist die Berufung auf angebliche alternative, kaum nachprüfbare Quellen oder verfälschte Inhalte, bei denen die Wahrheit „zurechtgebogen“ wird.
  3. Eine gute Chance, weiterverbreitet zu werden, besitzen Nachrichten, die sich auf das Weltbild der jeweiligen Empfänger einlassen, also zielgruppenorientiert sind. Dabei können dieselben Methoden verwendet werden wie beim elektronischen Marketing. So erschien vielen Migrationsgegnern die (nachweislich gefälschte) angebliche Sympathiebekundung der Grünen-Politikerin Renate Künast mit dem Weihnachtsmarkt-Attentäter auf dem Berliner Breitscheidplatz durchaus glaubwürdig. Auch dies erklärt deren rasche Verbreitung.
  4. Fake-News-Kampagnen nutzen den Effekt der Schnelligkeit, was wirksame Reaktionen und Richtigstellungen erschwert. Vielfach werden automatisierte Verfahren eingesetzt, um die falschen Nachrichten automatisiert und möglichst auf verschiedenen Kanälen zu verbreiten(„Social Bots“). Erfolgreich sind solche automatisiert erzeugten Nachrichten vor allem dann, wenn den Nutzern der Eindruck vermittelt wird, dass sie nicht von einer Maschine, sondern von einem anderen Nutzer verfasst sind. Dies gelingt insbesondere dann, wenn die Programme nicht nur stereotype, sondern individualisierte Nachrichten generieren, die gegebenenfalls als Reaktionen auf Mitteilungen anderer Teilnehmer formuliert sind.

Fakten, Fakten, Fakten!

Zunächst einmal ist die Frage gestattet, wie sozial schädlich Fake News tatsächlich sind. Wie bereits oben angedeutet, sind unwahre Behauptungen nichts Neues. Man könnte fast sagen: Sie gehören zum Leben.

Ein Blick ins Recht zeigt zudem, dass nicht jede Lüge verboten oder gar strafbar ist. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn in bestimmten Situationen, etwa vor Gericht, gelogen wird. Oder wenn versucht wird, sich durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen. Und schließlich sind – jedenfalls in Deutschland – eine Vielzahl von Informationsdelikten strafbar: Zu ihnen gehören in erster Linie üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung. Wenn gefordert wird, Fake News aus sozialen Netzen zu verbannen, muss es in erster Linie um diese Arten von Nachrichten gehen. Hier sind insbesondere Strafverfolgungsbehörden gefragt, denn an erster Stelle obliegt es ihnen, unzulässige Äußerungen zu sanktionieren.

Andere falsche Nachrichten, insbesondere politische Falschmeldungen, müssen mit anderen Mitteln gekontert werden. Hier und in vielen anderen Fällen muss im Vordergrund stehen, Falschmeldungen als solche zu erkennen und zu benennen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass es oft alles andere als einfach ist, den Wahrheitswert einer Nachricht nachzuprüfen und gegebenenfalls zu widerlegen. Vielfach bewegt man sich auch in einer Grauzone zwischen fragwürdiger Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung.

Darum wäre es ein Irrweg, die generelle Löschung von Tweets oder Facebook-Nachrichten zu verlangen, die vermeintlich oder tatsächlich unwahre Behauptungen enthalten. Eine solche Forderung läuft letztlich auf Zensur hinaus, die unser Grundgesetz verbietet. Tangiert wäre auch die ebenfalls grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit, wonach jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Zu diesen Quellen gehören gegebenenfalls auch Nachrichten, die der Wahrheit nicht entsprechen.

Im Zentrum der Strategie gegen Fake News muss die Prüfung des Wahrheitsgehalts stehen. Dieser Faktencheck sollte professionell erfolgen, und zwar innerhalb und außerhalb der sozialen Netzwerke. Ich halte dies für eine zunehmend wichtige Aufgabe des Journalismus. Ein professioneller Faktencheck ist umso wichtiger, als die Anzahl Nachrichten, mit denen wir es täglich zu tun haben, ständig zunimmt und es dem Rezipienten nicht zuzumuten (und vielfach nicht möglich) ist, die entsprechende Überprüfung selbst vorzunehmen.

Verantwortlichkeit

Auch wenn die sozialen Netzwerke einen neuartigen öffentlichen Raum bilden, sind deren Betreiber doch nicht frei von Verpflichtungen hinsichtlich der dort kommunizierten Inhalte. Dieser Tatsache sind sie sich offensichtlich durchaus bewusst – dies belegen die teils umfangreichen Nutzungsbedingungen und internen Richtlinien über nicht geduldete Nachrichten. Sie entsprechen allerdings nicht unbedingt den Vorgaben des europäischen oder deutschen Rechts. Vielmehr orientieren sich insbesondere Unternehmen amerikanischen Ursprungs am US-Rechtssystem, das zwar die Abbildung einer nackten weiblichen Brust verbietet, die Holocaust-Leugnung jedoch zulässt.

Das europäische Recht (Art. 12-15 der Richtlinie 2000/31/EG, umgesetzt durch §§ 7-10 Telemediengesetz) enthält abgestufte Regelungen über die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für die jeweils verarbeiteten Inhalte. Völlig freigestellt sind nur diejenigen Unternehmen, die allein Informationen durchleiten, etwa reine Telekommunikationsdienste. Dagegen müssen die Anbieter von Diensten, die von Nutzern bereitgestellte Informationen speichern, unverzüglich handeln, wenn sie davon Kenntnis erlangen, dass die Informationen unzulässigerweise eingestellt worden sind. Im Hinblick auf die strafbaren Inhalte ergibt sich hieraus eine Handlungsverpflichtung für die Diensteanbieter.

Gleichwohl sind die Diensteanbieter nicht daran gehindert, auch darüber hinaus gegen die systematische Verbreitung von Fake News vorzugehen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen sie davon Kenntnis haben, dass diese von Social Bots automatisiert erstellt und verbreitet werden. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass Facebook mit dem deutschen Journalistennetzwerk Correctiv eine Kooperation eingegangen ist mit dem Ziel, Fake News zu erkennen und zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre es auch, wenn sich die Betreiber der Sozialen Medien im Rahmen einer Selbstkontrolle auf einen Verhaltenskodex einigen würden, entsprechend dem Pressekodex der im Deutschen Presserat vertretenen Printmedien.

Kein Wahrheitsministerium

Die von einigen führenden Politikern ins Gespräch gebrachte Einrichtung einer Behörde zur Überwachung von sozialen Netzwerken und zur Bekämpfung von Fake News ist insbesondere im Hinblick auf das Zensurverbot von Art. 5 GG kritisch zu beurteilen. Abgesehen von der Tatsache, dass auch im politischen Raum, sogar von Inhabern öffentlicher Ämter, nicht immer die volle Wahrheit kommuniziert wird, ist es keine staatliche Aufgabe, unwahre oder zweifelhafte Behauptungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden. Hinsichtlich strafbarer Inhalte liegt die Zuständigkeit ohnehin im Bereich der Justiz. Sofern es sich dabei – wie etwa bei der Beleidigung – nicht ohnehin um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Strafverfolgungsbehörden entsprechenden Anzeigen von Betroffenen nachgehen. Die dort vorhandenen Kapazitätsengpässe, die eine zeitnahe Behandlung der entsprechenden Fälle behindern, müssen dringend abgestellt werden.

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Gefahr: Radikalisierung durch das Internet https://www.divsi.de/gefahr-radikalisierung-durch-das-internet/ https://www.divsi.de/gefahr-radikalisierung-durch-das-internet/#respond Thu, 19 Jan 2017 10:29:45 +0000 http://46.30.3.106/?p=15858 Erstmalig vorgenommene Literaturanalyse zeigt, wie und warum vor allem Jugendliche für die Propaganda aus dem Netz empfänglich sind. Von Gertraud Koch Der Verfassungsschutzbericht 2015 zeigt einen deutlichen Zulauf und eine höhere Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremen Szene in Deutschland auf. Viele der Täter sind noch sehr jung. Angesichts der vorgekommenen Anschläge bleibt im Nachgang völlig offen, wann […]

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Radikalisierung durch das Internet

Foto: yuttana Contributor Studio – Shutterstock, youtube/Chris Ares of ziell

Erstmalig vorgenommene Literaturanalyse zeigt, wie und warum vor allem Jugendliche für die Propaganda aus dem Netz empfänglich sind.

Von Gertraud Koch

Der Verfassungsschutzbericht 2015 zeigt einen deutlichen Zulauf und eine höhere Mobilisierungsfähigkeit der rechtsextremen Szene in Deutschland auf. Viele der Täter sind noch sehr jung. Angesichts der vorgekommenen Anschläge bleibt im Nachgang völlig offen, wann und wie sich die Täter radikalisierten.

Dieses Feld ist wissenschaftlich bislang weitgehend unerforscht. Konkret geht es vor allem um die Radikalisierung Jugendlicher über das Internet, die sich besonders ausgeprägt im Bereich des Rechtsextremismus und des extremistischen Islamismus zeigt. Deren ideologische Inhalte und Ziele mögen sich einerseits eklatant voneinander unterscheiden, beide rütteln sie aber an unseren demokratischen Grundfesten und bedienen sich dabei modernster Mittel.

Das Internet, mit dem unsere physische Welt heute so untrennbar verwoben ist, bietet ihnen eine nicht zu überblickende Plattform, um Ideologien zu verbreiten und neue Mitglieder zu gewinnen. Eine der wichtigsten Zielgruppen sind dabei diejenigen, die sich wie keine Generation zuvor mit absoluter Selbstverständlichkeit im digitalen Raum bewegen: Jugendliche. Aufgrund ihrer lebensphasenspezifischen Charakteristika können sie besonders anfällig für die Hinwendung zu radikalen Inhalten sein.

Hier ist auch die Frage ungeklärt, wann radikale Meinungen in Taten umschlagen und welche Anreize es dafür braucht. Gewinnt unsere Gesellschaft hierüber keine Klarheit, könnte das mittelfristig verheerende Folgen haben.

Literaturanalyse

Am Institut für Volkskunde und Kulturanthropologie der Universität Hamburg wurde hierzu jetzt für das DIVSI eine Literaturanalyse erstellt. Diese Studie „Radikalisierung Jugendlicher über das Internet” wurde gerade veröffentlicht. Sie sichtet vorhandenes Material und bringt es gleichzeitig in ein geordnetes System. Eine Wertung insgesamt wurde dabei nicht vorgenommen.

Fest scheint jedoch zu stehen

Offensichtlich spielt das Internet eine große Rolle bei dieser Entwicklung. Auffällig: Die Gruppierungen, die unsere demokratische Grundordnung angreifen, sind digital sehr aktiv. Sie nutzen den digitalen Raum gezielt als Vehikel ihrer terroristischen Botschaften. Dafür greifen sie auf die vorhandene Infrastruktur des Internets zurück. Soziale Medien wie Facebook und Twitter spielen eine Rolle, ebenfalls werden die Botschaften in Online-Zeitschriften und auf Webseiten eingebracht oder Propaganda über Foren, Online-Spiele und aufwendig produzierte Videos verbreitet.

Die durch diese vielfältigen Möglichkeiten erreichbare Klientel lässt sich kaum noch abschätzen. Präzise Untersuchungen dazu fehlen bislang. Erkennbar ist allerdings: Gerade für junge Menschen ist „onlinesein” der Normalzustand ihres täglichen Lebens. Auch war es nie einfacher, sich zu informieren und mit anderen in Austausch zu treten, als in Zeiten der Digitalisierung. Gleichzeitig war die Vielfalt der zugänglichen Quellen nie größer, ebenso ist allerdings auch die Überprüfung der Glaubwürdigkeit schwieriger denn je.

Forschungsbedarf

Um mehr über die Hintergründe dieser Entwicklung zu erfahren, ist ein interdisziplinäres und multimethodisches Vorgehen notwendig. Die Studie verdeutlicht den dringenden Forschungsbedarf auf diesem Feld. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis muss als ausgesprochen bruchstückhaft bezeichnet werden, da bisher nur einzelne Facetten im komplexen Zusammenwirken vieler Faktoren im Radikalisierungsprozess untersucht worden sind. Einigkeit besteht bereits jetzt darüber, so das Ergebnis der Analyse der im europäischen Raum vorliegenden Forschung, dass Jugendliche gegenüber Radikalisierung grundsätzlich anfällig sind. In den analysierten Forschungsarbeiten wird dem Internet als Resonanzraum einerseits eine „ermöglichende“, andererseits auch eine „beschleunigende“ Wirkung zugesprochen, indem radikale Ideologien gefunden, diskutiert, vertieft und gefestigt und dadurch Radikalisierungsprozesse verstärkt und begünstigt werden.

Forschung, die sich, bezogen auf den deutschsprachigen Raum, explizit mit der Radikalisierung von Jugendlichen über das Internet auseinandersetzt, existiert nur sehr vereinzelt. Auch, zu welchem Grad sich professionell produzierte Bildsprache aus Videobotschaften des IS auf die Meinungsbildung bzw. Radikalisierung Jugendlicher auswirkt, muss weiter untersucht werden.

Resonanzraum

Zu klären bleibt auch, welche Bedeutung die Verschränkung der analogen mit der digitalen Welt hat, ob also eine reine Online-Radikalisierung möglich ist oder ob zudem persönliche soziale Kontakte erforderlich sind? Viel spricht für die Wirkung des Internets als Resonanzraum terroristischer und extremistischer Aktivitäten. Allerdings bedarf dies einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung. Genauer zu beleuchten im Zusammenhang mit Online-Radikalisierungsprozessen ist auch die Frage des Bildungsniveaus. Hier stehen sich Forschungsmeinungen gegenüber: Geringe Bildung begünstige die Radikalisierung, andererseits wird auf den vergleichsweise hohen Bildungsgrad islamistischer Extremisten und auf ausgewähltes akademisches Vokabular auf einigen rechtsextremistischen Seiten verwiesen.

Ein weiteres wichtiges und bislang kaum erforschtes Feld ist die Rolle junger Frauen in Verbindung mit Radikalisierung und Internet. Während sich die Literatur bislang überwiegend mit jungen Männern befasst, bleibt die wichtige Rolle junger Frauen innerhalb terroristischer Netzwerke überwiegend unbeleuchtet.

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Radikalisierung Jugendlicher über das Internet? Ein Literaturüberblick https://www.divsi.de/publikationen/studien/radikalisierung-jugendlicher-ueber-das-internet-ein-literaturueberblick/ Fri, 04 Nov 2016 09:30:47 +0000 http://46.30.3.106/?post_type=studien&p=15639 Für junge Menschen ist der Umgang mit dem Internet heute selbstverständlich und Teil ihres Alltags. Angesichts dieser umfänglichen und intensiven Präsenz junger Menschen in der digitalen Welt, stellt sich die Frage, ob hier auch Radikalisierungsgefahren bestehen.

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Vorwort

Für junge Menschen ist der Umgang mit dem Internet heute selbstverständlich und Teil ihres Alltags. Sie sind quasi immer online. Das Smartphone ist der Begleiter in allen Lebenslagen. So tauschen sie sich mit Freunden aus, so spielen sie, so informieren sie sich. Angesichts dieser umfänglichen und intensiven Präsenz junger Menschen in der digitalen Welt, stellt sich die Frage, ob hier auch Radikalisierungsgefahren bestehen.

Wir, das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet, befassen uns mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft. Wir untersuchen, wie sich die Lebenswirklichkeit der Menschen durch Digitalisierung verändert. Eine aktuelle Frage, die uns dabei umtreibt ist: Was bringt junge Menschen dazu, sich zu radikalisieren. Welche Rolle spielt das Internet dabei?

Zu diesen Fragen forscht Frau Professor Gertraud Koch am Institut für Volkskunde und Kulturantropologie der Universität Hamburg. Dort ist in einer Kooperation mit uns diese Literaturstudie entstanden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Thematik rund um Radikalisierung Jugendlicher im Internet genauer zu beleuchten. Es wurde eine große Zahl an nationalen und Internationalen Forschungsarbeiten zusammengetragen. Deren Inhalte und Ergebnisse wurden mit Blick auf Radikalisierung junger Menschen über das Internet analysiert.

Wir wollten wissen:

  • Welche Rolle kommt dem Internet im Zuge des Radikalisierungsprozesses Jugendlicher zu?
  • Wie und womit agieren und rekrutieren radikale Organisationen im Internet, um junge Menschen für ihre Sache zu gewinnen?
  • Welche Prozesse und Entwicklungen laufen dabei bei den Jugendlichen selbst ab?
  • Welche gesicherten Erkenntnisse liegen vor und wo müssen wir uns auf den Weg machen, um Neues empirisch zu erforschen.

Die Studie zeigt auf, dass über die Angebotsstrukturen extremistischer Organisationen weit mehr bekannt ist, als über die Nutzerseite. Einigkeit besteht in der Forschung hinsichtlich zweier Punkte: Zum einen, dass das Internet bei der Radikalisierung heute eine besonders wichtige Rolle spielt und zum anderen, dass Jugendliche grundsätzlich anfälliger für Radikalisierung sind als Erwachsene. Die Studie macht aber auch deutlich, dass die Forschung gerade im Hinblick auf Jugendliche als Internetnutzer noch bruchstückhaft ist. Insbesondere junge Frauen und Mädchen standen bisher nicht im Fokus. Ein wichtiger Aspekt, der aber auch weitgehend unerforscht ist, scheint die Rolle der automatisierten, personalisierten Inhaltsselektionen, zu deutsch „Filter Blase“ von Suchmaschinen und sozialen Medien zu sein und die Frage, welche Auswirkung diese auf Radikalisierungsprozesse Jugendlicher hat.

Mit der Bündelung des bestehenden Wissens in der vorliegenden Arbeit ist ein gründlicher Überblick über den aktuellen Stand der Forschung auf diesem Gebiet geschaffen worden. Diese gründliche Literaturstudie ist eine wertvolle Grundlage für zukünftige Forschung auf diesem Gebiet. Ich wünsche eine gute Lektüre.

Matthias Kammer

Foto: Frederike Heim

Matthias Kammer
Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI)

 

 

 

 

Die Autoren

Prof. Dr. Gertraud KochProf. Dr. Gertraud Koch

Gertraud Koch ist Professorin für Volkskunde/Kulturanthropologie an der Universität Hamburg. Sie forscht zu Digitalisierung seit den frühen 1990er Jahren.

 

 

Teresa StumpfTeresa Stumpf

Teresa Stumpf ist Doktorandin am Institut für Volkskunde/Kulturanthropologie an der Universität Hamburg und arbeitet für ein Schulentwicklungsprojekt in Berlin. Sie befasst sich mit Bildungs- und Migrationsthemen, urbanen Veränderungsprozessen und sozialräumlicher Mobilität.

 

Roman Knipping-SorokinRoman Knipping-Sorokin

Roman Knipping-Sorokin promoviert zu Meinungsbildung im Internet am Institut für Volkskunde / Kulturanthropologie der Universität Hamburg. Er befasst sich mit Authentizität und Meinungsbildungsprozessen im Bereich Social Media und Online-Videos.

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Hilfreiche Links zum Thema Datenschutz, Social Media, Kinder und Internet https://www.divsi.de/hilfreiche-links-zum-thema-datenschutz-social-media-kinder-und-internet/ https://www.divsi.de/hilfreiche-links-zum-thema-datenschutz-social-media-kinder-und-internet/#respond Tue, 09 Feb 2016 07:30:46 +0000 http://46.30.3.106/?p=9377 Sie wollen sich zu den Themen Datenschutz, Internetbetrug, Social Media und kindergerechten Umgang mit dem Internet erkundigen? Hier eine Zusammenstellung hilfreicher Links

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Hilfreiche Links zum Thema Datenschutz, Social Media, Kinder und Internet

Bild: file404 – Shutterstock

(Erstveröffentlichung: 2. September 2014)

Sie wollen sich zu den Themen Datenschutz, Internetbetrug, Social Media und kindergerechten Umgang mit dem Internet erkundigen? Hier eine aktualisierte Zusammenstellung hilfreicher Links, nicht nur anläßlich des Safer Internet Day:

1. Sicherheit/Technik

Allgemein

 Datenschutz

Internetbetrug/Angriffe

2. IT-Recht

3. Social Media

  • Gemeinnütziger Verein, der sich mit Falschmeldungen, Abofallen, Spam, schädlichen Links uvm. im Internet beschäftigt, Hauptfokus auf Facebook http://www.mimikama.at/

4. Kinder und Internet

Infoportale

  • Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz. Breite Themenpalette, u.a. Cyber-Mobbing, Urheberrechtsfragen und sichere Nutzung von Social Media auf PC, Tablets und Smartphone  http://www.klicksafe.de/
  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Infos zur Indizierung bedenklicher Seiten, man erhält den Index auf Anfrage http://www.bundespruefstelle.de/
  • Infoportal zum kindgerechten Surfen und Chatten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend http://www.surfen-ohne-risiko.net/
  • Infoportal für Eltern zum Thema Kinder und digitale Medien http://www.schau-hin.info/
  • Informationskampagne für die Vermittlung von Medienkompetenz mit Nutzungstipps, Produktempfehlungen und mehr. Initiative der Technischen Universität Ilmenau in Thüringen http://www.medienbewusst.de/

Selbsthilfe und Mobbing

Mobiles Internet

  • MPFS, Klicksafe und die Landesanstalt für Medien NRW bieten ein Informationsangebot für Jugendliche, das sie bei einem kompetenten Umgang mit mobilen Medien unterstützen will. Die sichere Nutzung von Handys und Smartphones steht dabei im Vordergrund www.handysektor.de

Spezielle Seiten für Kinder und Jugendliche

Spezielle Seiten für Eltern und Lehrer

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Soziale Netzwerke als Nachrichtenquelle immer beliebter https://www.divsi.de/soziale-netzwerke-als-nachrichtenquelle-immer-beliebter/ https://www.divsi.de/soziale-netzwerke-als-nachrichtenquelle-immer-beliebter/#respond Mon, 23 Nov 2015 09:13:11 +0000 http://46.30.3.106/?p=14243 Soziale Netzwerke sind inzwischen zu wichtigen Informationskanälen für tagesaktuelle Nachrichten avanciert. Das belegt eine neue repräsentative BITKOM-Umfrage, die mit 1.042 Internetnutzern ab 14 Jahren in Deutschland durchgeführt wurde. Demnach konsumieren 22 Prozent der Internetnutzer tagesaktuelle Nachrichten über Social Media. Auffällig ist, dass besonders die jüngere Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren mit 32 Prozent die sozialen Kanäle für diese Zwecke oft […]

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Soziale Netzwerke werden als Nachrichtenquelle immer beliebter

Bild: quka – Shutterstock

Soziale Netzwerke sind inzwischen zu wichtigen Informationskanälen für tagesaktuelle Nachrichten avanciert. Das belegt eine neue repräsentative BITKOM-Umfrage, die mit 1.042 Internetnutzern ab 14 Jahren in Deutschland durchgeführt wurde. Demnach konsumieren 22 Prozent der Internetnutzer tagesaktuelle Nachrichten über Social Media.

Auffällig ist, dass besonders die jüngere Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren mit 32 Prozent die sozialen Kanäle für diese Zwecke oft nutzt. Bei der Altersgruppe der über 65-Jährigen sind es dagegen nur zwei Prozent, die Nachrichten in sozialen Netzwerken konsumieren.

Soziale Netzwerke für Nachrichtenkonsum wichtiger als YouTube

Der wichtigste Kanal ist Facebook. 46 Prozent der deutschen Internetnutzer nutzen dieses Netzwerk für den Nachrichtenkonsum. Danach folgen Xing mit 31 Prozent und Twitter mit 30 Prozent. Lediglich 19 Prozent schauen Nachrichtensendungen direkt auf YouTube.

Interessant ist hierbei, dass die Ergebnisse der BITKOM-Umfrage in Bezug auf YouTube deutliche Unterschiede zu einer US-Studie aufweist. Laut der Studie von The Media Insight Project im März 2015 liegt YouTube in den USA auf dem zweiten Platz der meistgenutzten Kanäle für den Nachrichtenkonsum.

Facebook führendes soziale Netzwerk bei Nachrichtenkonsum

Facebook führend bei Nachrichtenkonsum (Grafik: The Media Insight Project)

Keine Anreize mehr, auf externe Links zu klicken

Ein Erklärungsansatz für die Dominanz der sozialen Netzwerke über Plattformen wie YouTube oder Nachrichtenseiten liegt nach BITKOM in der neuen Form des Nachrichtenkonsums. 45 Prozent der Nutzer, die Nachrichten in sozialen Netzwerken konsumieren, tun dies umfassend und sie verlassen das Netzwerk im Zuge dessen auch nicht. Laut der BITKOM-Umfrage klicken nur noch 35 Prozent der Nutzer Links zu externen Nachrichten oder Videos an.

Mit einer direkten Videowiedergabe im Newsfeed oder – im Falle Facebooks – über Kooperationen mit Medienhäusern, um Artikel direkt in Instant Articles bereitzustellen, bieten die Social-Media-Unternehmen den Nutzern immer mehr Anreize, ihre Netzwerke nicht mehr zu verlassen. Auch Nachrichtenanbieter gehen verstärkt dazu über, ihre Inhalte speziell für die sozialen Netzwerke aufzubereiten.

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Nachrichten für Millenials wichtig aber nur Teil einer breiten Mediennutzung https://www.divsi.de/nachrichten-fuer-millenials-wichtig-aber-nur-teil-einer-breiten-mediennutzung/ https://www.divsi.de/nachrichten-fuer-millenials-wichtig-aber-nur-teil-einer-breiten-mediennutzung/#respond Thu, 19 Mar 2015 11:28:07 +0000 http://46.30.3.106/?p=11640 In Zeiten von Snapchat, Multi-Tasking und befürchteten Aufmerksamkeitsdefiziten durch Medienüberlastung hat sich die Sorge verbreitet, dass das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Interesse junger Internetnutzer immer weiter abnimmt.  Eine neue Studie des Media Insight Project zeigt jedoch, dass die Millennials dem Weltgeschehen keineswegs ignorant gegenüberstehen. Aktuelle Nachrichten werden von 85% der Befragten als wichtig erachtet und von 69% […]

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In Zeiten von Snapchat, Multi-Tasking und befürchteten Aufmerksamkeitsdefiziten durch Medienüberlastung hat sich die Sorge verbreitet, dass das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Interesse junger Internetnutzer immer weiter abnimmt. 

Eine neue Studie des Media Insight Project zeigt jedoch, dass die Millennials dem Weltgeschehen keineswegs ignorant gegenüberstehen. Aktuelle Nachrichten werden von 85% der Befragten als wichtig erachtet und von 69% sogar täglich konsumiert.

Millennials durchaus am Tagesgeschehen interessiert

Millennials durchaus am Tagesgeschehen interessiert (Grafik: Media Insight Project)

Nachrichten nur ein Aspekt der parallel genutzten Medien

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nahezu alle befragten Millennials regelmäßig einen breiten inhaltlichen Mix aus Nachrichten, Lifestyle- und allgemeinen Lebenstipps sowie Entertainment-Angeboten konsumieren. Nachrichten kommen an fünfter Stelle der beliebtesten Tätigkeiten bei Online-Nutzung und machen nur einen Teil einer breit aufgestellten Mediennutzung aus.

Mediennutzung nach Aktivitäten

Mediennutzung der Millennials nach Aktivitäten (Grafik: Media Insight Project)

Traditionelle Nachrichtenquellen werden bei Hard News bevorzugt

Auffällig ist, dass die Befragten bei Nachrichten rund um Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (Hard News) weiterhin überwiegend traditionelle Nachrichtenquellen bevorzugen. Trotz rasantem Aufstiegs befinden sich die Social-Media-Kanäle erst an zweiter Stelle:

Social Media Nutzung bei Nachrichten-Themen

Traditionelle Nachrichtenquellen bei Nachrichtenthemen noch führend (Grafik: Media Insight Project)

Bei Lifestyle-Themen (Soft News) bilden die Social-Media-Kanäle hingegen die primäre Informationsquelle:

Social Media Nutzung bei Informationen zu Lifestyle-Themen

Social Media bei Lifestyle-Themen führend (Grafik: Media Insight Project)

Nachrichten sind allerdings keineswegs der Hauptgrund für die Nutzung sozialer Netzwerke. So geben beispielsweise nur 47% der Befragten den Nachrichtenkonsum als Hauptmotivation für den Facebook-Besuch an. Wichtiger ist ihnen die Teilnahme am Online-Geschehen: 76% nutzen Facebook vorzugsweise, um sich über die Themen im eigenen Freundeskreis zu informieren. Dennoch nimmt der Nachrichtenkonsum einen großen Teil der Social Media-Nutzung ein. 

Facebook bei Nachrichtenkonsum führendes soziale Netzwerk

Soziale Netzwerke fungieren als zentrale Schaltstelle für Millennials, in denen Web-Angebote, darunter Nachrichten, zusammenlaufen und auf ihre Relevanz überprüft werden, wie eine Befragte treffend zusammenfasst:

“By quickly scrolling through my feed, I can see the major stories going on. If I need to read deeper into it, I can go to a credible source’s website.” (Quelle: Media Insight Project)

Facebook nimmt hierbei die Führungsposition ein. So nutzen 88% der Befragten Facebook, um sich täglich oder gelegentlich auf dem Laufenden halten. Danach folgen YouTube mit 83% und Instagram mit 50%. Auf den hinteren Plätzen befinden sich Reddit mit 23% und Tumblr mit 21%. 

Facebook führendes soziale Netzwerk bei Nachrichtenkonsum

Facebook führend bei Nachrichtenkonsum (Grafik: Media Insight Project)

Interaktion zentral bei Nachrichtenkonsum und -verbreitung

Der Nachrichtenkonsum ist stark geprägt von der dynamischen User-Interaktion in den sozialen Netzwerken. So sagten 7 von 10 befragten Facebook-Nutzern, dass sie regelmäßig auf von anderen gepostete oder geteilte Nachrichteninhalte klicken. Auch die Möglichkeiten zur Verbreitung von Nachrichten werden auf sozialen Netzwerken oft genutzt. 6 von 10 Befragten geben an, Nachrichten oder externe Verlinkungen regelmäßig auf Facebook zu liken. 42% posten zudem regelmäßig Nachrichten. Lediglich 11% der befragten Facebook-User nutzen keine dieser Möglichkeiten.

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