Internetregulierung – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Lanier: Friedenspreis für Rückbesinnung auf traditionelle Macht- und Produktionsstrukturen? https://www.divsi.de/lanier-friedenspreis-fuer-rueckbesinnung-auf-traditionelle-macht-und-produktionsstrukturen/ https://www.divsi.de/lanier-friedenspreis-fuer-rueckbesinnung-auf-traditionelle-macht-und-produktionsstrukturen/#respond Mon, 13 Oct 2014 11:08:12 +0000 http://46.30.3.106/?p=9984 Am Wochenende wurde dem Informatiker und Autor Jaron Lanier der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen. Lanier, der als Pionier des Internets Begriffe wie "Virtual Reality" und damit das Internet als digitale Lebenswelt prägte, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der schärfsten Kritiker des Internets entwickelt. So ist die Preisverleihung des Deutschen Buchhandels an Lanier auch nur auf den ersten Blick überraschend, deckt sich doch die Skepsis breiter Branchenteile vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Umwälzungen mit der Laniers.

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Am Wochenende wurde dem Informatiker und Autor Jaron Lanier der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verliehen. Lanier, der als Pionier des Internets Begriffe wie „Virtual Reality“ und damit das Internet als digitale Lebenswelt prägte, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der schärfsten Internetkritiker entwickelt. So ist die Preisverleihung des Deutschen Buchhandels an Lanier auch nur auf den ersten Blick überraschend, deckt sich doch die Skepsis breiter Branchenteile vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Umwälzungen mit der Laniers.

So titelt dann auch etwa die Hamburger Morgenpost:

Fest steht, dass das Internet gerade vor dem Hintergrund des allseits fühlbaren Veränderungsdrucks den gewohnten Modus Operandi einflussreicher Branchen gefährdet. Dies führt zwangsläufig zu einer Gegenbewegung – unabhängig davon, ob man Entwicklungen wie Wikipedia und OpenSource als Errungenschaft oder, wie Lanier, als Geißel der Menschheit einordnen mag.

Verflogene Internet-Euphorie

Die Monetarisierung von persönlichen Informationen, die den Schein von kostenlosen Diensten wie Google und Facebook ermöglichen, und die NSA-Überwachungsskandale haben auch hierzulande zu einer Abkehr der grenzenlosen Euphorie geführt. So gestand etwa Internet-Enthusiast Sascha Lobo Anfang des Jahres medienwirksam seinen „Abschied von der Utopie“ in der FAZ ein: „Das Internet ist nicht das, wofür ich es so lange gehalten habe. Ich glaubte, es sei das perfekte Medium der Demokratie und der Selbstbefreiung. Der Spähskandal und der Kontrollwahn der Konzerne haben alles geändert.“

Jürgen Geuter sieht die Verleihung des Friedenspreises als Kriegserklärung an: „Der Friedenspreis für Jaron Lanier ist eine Kampfansage an das „Netz des Everybody“, das Internet der Kollaboration und der Crowds, das Netz, in dem dezentrale Gruppen Wissen und Kultur schaffen. Er ist eine Ablehnung von Ideen wie OpenSource und Crowdsourcing, eine Forderung der Rückbesinnung auf traditionelle Macht- und Produktionsstrukturen. Vor allem ist er das laute Betteln, alles möge doch bitte endlich wieder werden wie früher.“

Digitale Zukunft gestalten statt Verweigerung

Während die Kritik an Amazon und Google den Buchhandel verständlicherweise freut, schüttet Lanier nach Gerd Leonards Meinung jedoch das Kind mit dem Bade aus: „Die Frage ist nicht, ob diese Entwicklungen aufhaltbar sind, sondern wie wir damit umgehen, welche neuen Möglichkeiten sich dabei entwickeln und welche «digitale Ethik» in der Zukunft mit den neuen Geschäftsmodellen verwoben sein wird. Deswegen sollten auch Amazon und Google daran arbeiten, einen neuen Sozialkontrakt für diese digitale Zukunft zu entwickeln, denn Technologie hat keine Ethik – unsere Gesellschaft basiert allerdings auf ihr. Unser Augenmerk sollte deswegen auf der unausweichlichen digitalen Transformation des Althergebrachten liegen und nicht auf deren Negierung oder Verweigerung.“

Unseren Beitrag zu diesem Diskurs leisten wir mit unseren Studien zur Erfassung der veränderten Lebenswelten sowie mit unserem impulsgebendem Projekt „Digitaler Kodex“ zur Entwicklung eines verbindlichen Verhaltenkodexes im Internet.

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Balkanisierung, Kontrolle und Vertrauensverlust zentrale Risiken für digitales Leben https://www.divsi.de/balkanisierung-kontrolle-vertrauensverlust-zentrale-risiken-fuer-digitales-leben/ https://www.divsi.de/balkanisierung-kontrolle-vertrauensverlust-zentrale-risiken-fuer-digitales-leben/#respond Wed, 23 Jul 2014 07:19:24 +0000 http://46.30.3.106/?p=8578 Welche Herausforderungen und Risiken erwarten uns für das digitale Leben bis 2025? Pew Reseach befragte über 1,400 Technologieexperten und Internet-Analysten hinsichtlich ihrer Einschätzung zur Zukunft des Internets. Optimismus überwiegt Während 35 Prozent der befragten Experten von einer allgemeinen Verschlechterung der Rezipienz und Verbreitung von Inhalten durch die Nutzer ausgehen, geben sich 65 Prozent optimistisch: sie sehen diesbezüglich entweder keine Risiken […]

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PewResearch Expertenbegragung zu Risiken der digitalen Welt

Bild: nmedia – Shutterstock

Welche Herausforderungen und Risiken erwarten uns für das digitale Leben bis 2025? Pew Reseach befragte über 1,400 Technologieexperten und Internet-Analysten hinsichtlich ihrer Einschätzung zur Zukunft des Internets.

Optimismus überwiegt

Während 35 Prozent der befragten Experten von einer allgemeinen Verschlechterung der Rezipienz und Verbreitung von Inhalten durch die Nutzer ausgehen, geben sich 65 Prozent optimistisch: sie sehen diesbezüglich entweder keine Risiken oder hoffen darauf, dass die Vorteile von wachsender Vernetzung und Digitalisierung die Risiken aufwiegen.

Politische Kontrolle, Balkanisierung, Vertrauensverlust und Kommerzialisierung zentrale Risiken für das Internet

Aus den Ausführungen der Experten zeichnen sich generell vier zentrale Befürchtungen hinsichtlich des Online-Lebens ab:

  1. Bestreben von Regierungen, die staatliche Sicherheit und politische Kontrolle zu erhalten, resultieren zunehmend in Netzsperren und einer Balkanisierung des Internets. Dabei wird auch das Gegenargument gebracht, dass Freiheit und Innovationskraft sich letzten Endes gegenüber der Kontrolle durchsetzen werden.
  2. Vertrauen schwindet zunehmend durch die Enthüllungen der Überwachungsaktivität von Regierungen und Unternehmen. Auch hier führen einige Experten Innovation als Gegenargument an: technischer Fortschritt kann Mittel gegen Überwachung hervorbringen und für alle zugänglich machen.
  3. Wirtschaftliche Interessen bedrohen die Idee des offenen Internets und wirken sich negativ auf die Internetarchitektur und Informationsfreiheit aus. Optimistischere Stimmen argumentieren, dass ökonomische oder gesellschaftliche Bewegungen, wie die Akzeptanz von Sharing und Schwächung des Urheberrechts, diese Risiken entschärfen könnten.
  4. Das Überangebot von Informationen bewirkt, dass relevante Informationen schwieriger gefunden werden. Die algorithmusbasierte Priorisierung mithilfe von Big Data birgt das Risiko, dass für den User relevante Inhalte gegenüber wirtschaftlichen Interessen benachteiligt werden.

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Der staatliche Schutzauftrag im Wandel https://www.divsi.de/der-staatliche-schutzauftrag-im-wandel/ https://www.divsi.de/der-staatliche-schutzauftrag-im-wandel/#comments Mon, 14 Jul 2014 08:00:53 +0000 http://46.30.3.106/?p=8065 Gebietet es die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Edward Snowden die Einreise nach Deutschland zu gestatten?

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Der staatliche Schutzauftrag im Wandel

Bild: KieferPix – Shutterstock

Überkommene Handlungsinstrumente sind im digitalen Raum ineffektiv, zum Teil auch rechtlich und tatsächlich unmöglich.

Dr. Sönke E. Schulz

Gebietet es die staatliche Schutzpflicht für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, Edward Snowden die Einreise nach Deutschland zu gestatten? Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz, kommt nach einer Analyse der einschlägigen Rechtsprechung zu diesem Ergebnis.

So formuliert das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität …, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“ Damit rückt die staatliche Schutzpflicht im Internet zunehmend in das Interesse grundrechtlicher Betrachtungen.

Zahlreiche Problemfelder

Offensichtlich ist die abwehrrechtliche Seite der Grundrechte nicht in der Lage, hinreichenden Schutz zu vermitteln. Im Netz sind es vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit, die von dritter – nicht unmittelbar grundrechtsgebundener – Seite (private Dritte oder ausländische staatliche Stellen) beeinträchtigt werden. Cybermobbing, ungewollter Umgang mit personenbezogenen Daten, Zugriffe auf die Systeme der Nutzer durch Apps und Zensur in sozialen Netzwerken sind nur einige Problemfelder.

Wie kann nun aber die Schutzpflichtdimension der Grundrechte aktiviert werden, um den beklagten Defiziten zu begegnen? In rein nationalen Sachverhalten wären solche kaum auszumachen; die genannten Fallgruppen ließen sich einer adäquaten Lösung zuführen. Für den hypothetischen Fall der vollständigen Beherrschbarkeit des Internets durch einen Nationalstaat käme es auch nicht zu Durchsetzungs- und Vollzugsdefiziten. Angesichts der Charakteristika des Internets (Staatsferne, Anonymität und Unkörperlichkeit, Globalität und Ubiquität, technische Komplexität) sind Beherrschbarkeit und nationale Steuerungskraft jedoch kaum (mehr) gegeben, die Mehrzahl der relevanten Kommunikationsbeziehungen ist nicht rein national zu erfassen. Die genannten Szenarien unterliegen nicht der deutschen – grundrechtlich geprägten – Rechtsordnung, können nicht über verfassungsrechtliche Rechtsinstitute befriedet werden und bewegen sich oft nicht einmal in einer konsentierten außerrechtlichen, sozialethischen Grundvorstellung.

War es früher insbesondere das Recht als Steuerungsressource, welches zum Ausgleich herangezogen werden konnte, rückt dieses immer mehr in den Hintergrund. Einerseits unterliegen viele Sachverhalte nicht ausschließlich dem deutschen, ggf. nicht einmal dem europäischen Rechtsregime; andererseits fehlen effektive Durchsetzungsmöglichkeiten. Die überkommenen Handlungsinstrumente sind im digitalen Raum nicht nur ineffektiv, sie sind überdies zum Teil auch rechtlich wie tatsächlich unmöglich.

Diese Erkenntnis bedeutet indes nicht, dass der Staat in zulässiger Weise untätig bleiben darf. Der Staat muss den Wandel berücksichtigen und andere Instrumente als in der Vergangenheit in den Mittelpunkt rücken.

Angesichts der begrenzten Steuerungsfähigkeit und Durchsetzbarkeit des Rechts dürften tatsächliche Maßnahmen, die eher in rein nationalen Zusammenhängen realisiert werden können, erfolgversprechender sein. Der Bürger muss zwar auch selbst Maßnahmen zur Eigensicherung ergreifen; gleichwohl kann aber der Staat abseits rechtlicher Reglementierung tätig werden, um die Wirkung der Grundrechte auch im Internet zu verbessern.

Internationalen Rechtsrahmen fortentwickeln

Globale Kommunikationsströme bedürfen eines globalen Schutzes. Referenzgebiet ist der Klimaschutz. Globale, völkerrechtliche Lösungen haben das Potenzial, wesentlich effektiver zu wirken. Internationale Vorschriften zu einem achtungsvollen, die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht respektierenden Umgang im Internet könnten daher zielführend sein. Denkbar sind völkerrechtliche Verträge, bspw. in Form eines auch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ins Gespräch gebrachten globalen Datenschutzabkommens oder einer Fortschreibung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte für die digitalisierte Welt. Bei veränderten internationalen Rechtsregeln handelt es sich im Ergebnis zwar um eine rechtliche Reaktion. Das Verhalten, welches unter Berufung auf grundrechtliche Schutzpflichten gefordert werden kann (im Sinne des BVerfG: der Einsatz für die Wahrung der verfassungsrechtlichen Identität in europäischen und internationalen Zusammenhängen), besteht darin, entsprechende Initiativen tatsächlich anzustoßen bzw. zu unterstützen.

Verhandlungen mit den Anbietern

Zielführend kann es auch sein, gemeinsam mit allen Akteuren der Internetkommunikation, mit Anbietern und Nutzern, Modelle des technischen Datenschutzes und einer Kompensation der unvermeidbaren Folgen für Opfer zu entwickeln. Hierzu sind Verhandlungen mit ausländischen Anbietern von Webdiensten (vor allem solchen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben) erforderlich. Zielsetzung könnten überdies eigens auf bestimmte Rechtsräume oder Nutzergruppen (bspw. die öffentliche Verwaltung) zugeschnittene Nutzungsbedingungen oder Selbstverpflichtungen sein.

Selbstregulierungsmaßnahmen

Instrumente indirekter Verhaltenssteuerung sind bspw. im Wirtschafts- und Umweltrecht ein Mittel zur Erreichung von Zielvorgaben, die gesetzlich nur in begrenztem Rahmen durchgesetzt werden können. Sie belassen den Betroffenen die Freiheit, zwischen verschiedenen mehr oder weniger beeinträchtigenden Verhaltensweisen zu wählen. Im Wege ökonomischer Anreize oder durch Informationen ließe sich so auf die Motivation der Akteure – Plattformbetreiber, Provider, Internet-Unternehmen etc. – Einfluss nehmen, dass sie bei der Ausgestaltung ihrer Dienste grundrechtsschonenden Varianten den Vorzug geben.

Medienkompetenz

Die Diskussion zur Medienkompetenz fokussiert oft unrichtigerweise ausschließlich Jugendliche. Aufklärung über grundlegende technische Vorgänge würde aber grundsätzlich helfen, bspw. Selbstschutz hinsichtlich des Umgangs mit den eigenen Daten im Netz zu üben. Bei Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz ist aber ebenso wie bei der Aufklärung zunächst ein Ziel festzulegen: So ist im Kontext des Datenschutzes die oft geforderte Grundeinstellung Privacy by default von einer bestimmten Grundhaltung geprägt – die Vertreter der Post-Privacy dürften ein anderes Ergebnis für zielführend halten. Der Staat sollte sich neutral auf die Vermittlung – auch technischer – Kompetenzen beschränken.

Aufbau und Förderung (staatlicher) Infrastrukturen und Dienste

Wirksamer Grundrechtsschutz lässt sich auch durch geeignete Infrastrukturen absichern, bspw. durch Dienste, die eine vertrauensvolle Kommunikation oder die sichere Speicherung von Daten gewährleisten. Ein Hemmnis staatlicher Dienste ist aber die oft fehlende Akzeptanz. Eine Option, dem staatlichen Schutzauftrag dennoch nachzukommen, ist die Kontrolle der im Markt vorhandenen Anbieter und deren Produkte durch Akkreditierung. Für die Anbieter besteht so die Möglichkeit, die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen durch ein Gütezeichen nachzuweisen. Besonders auf komplexen und grundrechtsrelevanten Gebieten kann ein solches Bedeutung erlangen, wenn die Nutzer technische Prozesse nicht überschauen.

Trotz dieser Maßnahmen können sich Betroffene im Internet – solange es an internationalen Regelungen fehlt – bei Internetsachverhalten nicht in gleicher Weise auf die Garantenstellung des Staates verlassen. Entsprechende Erwartungen dürften enttäuscht werden. Vergegenwärtigen sollte man sich aber auch, das, wer die Vorteile der Globalisierung, der zunehmenden Vernetzung, der auf Ubiquität und Raum- und Zeitunabhängigkeit basierenden Dienste nutzt, im Gegenzug nicht in gleicher Weise Schutz des Staates beanspruchen kann wie in rein nationalen Sachverhalten.

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„Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ Das DIVSI Projekt und ähnliche Ansätze [Infografik] https://www.divsi.de/digitaler-kodex-infografik/ https://www.divsi.de/digitaler-kodex-infografik/#respond Tue, 13 May 2014 13:32:27 +0000 http://46.30.3.106/?p=6924 Die Frage, ob wir für die Wahrung der Interessen aller Beteiligten im Internet verpflichtende Regeln brauchen, ist selten so relevant gewesen. Dies wird quasi auf Tagesbasis durch Entwicklungen mit weitreichenden gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen deutlich: die Erkenntnis, wie viel die von den Geheimdiensten gesammelten und als harmlos bezeichneten Metadaten über den Nutzer wirklich aussagen, die Entscheidung des […]

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Die Frage, ob wir für die Wahrung der Interessen aller Beteiligten im Internet verpflichtende Regeln brauchen, ist selten so relevant gewesen. Dies wird quasi auf Tagesbasis durch Entwicklungen mit weitreichenden gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen deutlich: die Erkenntnis, wie viel die von den Geheimdiensten gesammelten und als harmlos bezeichneten Metadaten über den Nutzer wirklich aussagen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für ein Recht auf Vergessen und Diskussionen zu Für und Wider der Netzneutralität stellen nur eine kleine Auswahl dar.

Auch DIVSI leistet seinen Beitrag zu dieser Diskussion. Vor einigen Tagen betonte DIVSI-Direktor Matthias Kammer die Notwendigkeit von Regeln für das Netz. Im Rahmen unseres Projekts zum Digitalen Kodex laden wir Sie ein, diese Problematik mit uns auf unserer Diskussionsveranstaltung „Digitaler Straßenkampf oder Selbstverpflichtung – Wie entstehen Regeln im Netz?“ (14. Mai, Kalkscheune Berlin) zu erörtern.

Zur Einstimmung eine Infografik mit Einblick in Problemfelder und Lösungsansätze:

Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex? – Infografik

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Fünf Thesen: Basis der DIVSI-Arbeit https://www.divsi.de/fuenf-thesen-basis-der-divsi-arbeit/ https://www.divsi.de/fuenf-thesen-basis-der-divsi-arbeit/#respond Mon, 24 Mar 2014 09:32:23 +0000 http://46.30.3.106/?p=6131 Kann man Thesen, die einmal festgeschrieben und unabdingbare Arbeitsgrundlage sind, ändern? Darf man das überhaupt? Oder kann es Anlässe geben, in denen dies vielleicht sogar notwendig wird?

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DIVSI Experten

Diese Experten unterstützen DIVSI: oben v.l.n.r.: Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog, Prof. Dr. Claudia Eckert, Prof. Dr. Miriam Meckel; unten v.l.n.r.: Thomas Götzfried, Harald Lemke, Dr. Bernhard Rohleder

Von Matthias Kammer

Kann man Thesen, die einmal festgeschrieben und unabdingbare Arbeitsgrundlage sind, ändern? Darf man das überhaupt? Oder kann es Anlässe geben, in denen dies vielleicht sogar notwendig wird?

DIVSI-Schirmherr Prof. Dr. Roman Herzog, der BeiratProf. Dr. Claudia Eckert (TU München und Fraunhofer AI-SEC München, als Vorsitzende), Prof. Dr. Miriam Meckel (Universität St. Gallen), Thomas Götzfried (Vorsitzender des Aufsichtsrats Götzfried AG), Harald Lemke (Sonderbeauftragter für E-Government und E-Justice bei der Deutschen Post) sowie Dr. Bernhard Rohleder (Hauptgeschäftsführer BITKOM) – und alle anderen Verantwortlichen des Instituts haben sich in der jüngsten Vergangenheit mit Fragen dieser Art intensiv und durchaus kontrovers beschäftigt. Dabei war der frühere Bundespräsident eng in die notwendigen Abstimmungsschleifen eingebunden.

Der letztlich gefundene und verabschiedete Konsens hat nicht zu neuen Thesen geführt, wohl aber zu einer Fortentwicklung der bisherigen Richtlinien. Damit trägt das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet rund drei Jahre nach der Gründung in der Formulierung seiner Thesen einer fortgeschrittenen gesellschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung.

Besonders auch die Aktualisierung der vierten These macht deutlich, dass vorsichtige Anpassungen allein schon durch laufende Arbeiten notwendig werden können. Die Rede ist dort von auszuhandelnden „Grundregeln für den Umgang miteinander im Internet“. Auf Anregung seines Schirmherrn ist DIVSI dabei, die Frage nach einem solchen „digitalen Kodex“ zu beantworten. Roman Herzog glaubt, dass wir „digitale Leitplanken“ benötigen, um in der weiten Welt des Netzes nicht unterzugehen. Hier könnte ein solcher digitaler Kodex helfen.

Das in den aktualisierten Thesen genannte Zusammenwirken von Nutzer, Wirtschaft und Staat war bereits Joachim Gauck, bis zur Wahl zum Bundespräsidenten erster DIVSI-Schirmherr, ein Anliegen. Er formulierte, dass diese drei Gruppierungen gemeinsam „verantwortlich für Schutz und Gestaltung unserer Zukunft mit dem Internet“ seien.

Das ist der DIVSI-Auftrag

Auch der eigentliche Anlass für die Gründung des DIVSI ist unverändert geblieben, seit Jürgen Gerdes, Vorstand Brief der Deutsche Post AG, das Institut im Rahmen der CeBIT 2011 vorgestellt hat. Er formulierte bereits bei der Vorstellung unserer ersten Studie so: „Um zu beurteilen, was tatsächlich im Netz passiert, (…) dazu braucht es mehr an Zahlen, Daten und Fakten. Was wir brauchen, ist eine Art Landkarte der Strukturen im Netz, damit wir künftig zeigen können, welche Pfade sicher sind. Solche Landkarten im Web zu erstellen, die Wege darin zu erforschen und daraus neue Erkenntnisse über das Netz zu erzielen, (…) das ist der Auftrag (…) für DIVSI.“

Die 5 DIVSI-Thesen in ihrer neuen Form

1) Das Internet ist eine Kulturleistung der Menschheit von
historischer Bedeutung. Es revolutioniert unsere Arbeit und die Freizeit, unser Denken und die Kommunikation. Deshalb geht das Internet uns alle an – ob wir es schon nutzen oder (noch) nicht.

2) Sicherheit und Stabilität der Internet-Infrastruktur – beides
ist unabdingbar. Sie ist zu einem elementaren Bestandteil des gesamten Wirtschafts- und Sozialraums geworden.

3) Das Internet bietet Möglichkeiten zur Beteiligung an der
Gestaltung von Staat und Geselschaft. Es fördert Wohlstand, Bildung, Chancengerechtigkeit und Informationsfreiheit. Seine enorme gestalterische Kraft braucht jedoch das Vertrauen der Menschen, damit sie sich entfalten kann.

4) Nutzer, Wirtschaft und Staat haben eine gemeinsame Pflicht, Grundregeln für den Umgang miteinander im Internet auszuhandeln und für deren Verbindlichkeit zu sorgen. Dabei sind Wirtschaft und Staat gefordert, die Nutzer in die Lage zu versetzen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

5) Freiheit und Sicherheit sind Grundbedürfnisse –
auch im Internet. Voraussetzung dafür ist das Vertrauen darauf, dass der Staat und alle anderen Internet-Akteure diese Grundbedürfnisse mit geeigneten Maßnahmen angemessen ausbalancieren.

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Cyber-Mobbing – Wer schützt die Kinder? https://www.divsi.de/cyber-mobbing-wer-schuetzt-die-kinder/ https://www.divsi.de/cyber-mobbing-wer-schuetzt-die-kinder/#respond Fri, 27 Dec 2013 12:08:06 +0000 http://46.30.3.106/?p=5395 Unwissenheit und Hilflosigkeit verschlimmern die Situation. Mädchen werden häufiger angegriffen als Jungen. Von Uwe Leest Karlsruhe – „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit dieser Aussage hat Kanzlerin Angela Merkel während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama in diesem Jahr für großes Gelächter gesorgt. Noch mehr wie Hohn klingt diese Äußerung […]

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cyber-mobbing

Bild: multiart – Shutterstock

Unwissenheit und Hilflosigkeit verschlimmern die Situation. Mädchen werden häufiger angegriffen als Jungen.

Von Uwe Leest

Karlsruhe – „Das Internet ist für uns alle Neuland.“ Mit dieser Aussage hat Kanzlerin Angela Merkel während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama in diesem Jahr für großes Gelächter gesorgt. Noch mehr wie Hohn klingt diese Äußerung vor dem Hintergrund der weltweiten Abhör-Spionage-Affäre der USA, in deren Fadenkreuz auch die Bundesregierung geriet.

Jedoch, in gewisser Hinsicht liegt die Kanzlerin mit ihrem Statement richtig: Im Gegensatz zu den „Digital Natives“, die schon mit drei Jahren ein Tablet zu bedienen wissen, sind die „Digital Immigrants“, also jene, die nicht mit den neuen Medien aufgewachsen sind, im Umgang mit dem Internet häufig äußerst ahnungslos. „Silver Surfer“, wie diese Internet-Nutzer auch gern genannt werden, nehmen nicht so stark an den neuartigen Entwicklungen im digitalen Bereich teil wie die jüngere Generation und betreten deshalb auch in der Tat regelmäßig Neuland, wenn sie sich mit dem Internet befassen.

Ebenso kann man auch behaupten, dass wir in Bezug auf rechtliche Fragestellungen (wie bei der Frage, welche verbindlichen Regelungen/Sanktionen – von zum Beispiel kriminellem Verhalten – im Internet denkbar sind) sehr wohl Neuland betreten. Rechtliche Regelungen sind im digitalen Kontext noch nicht ausschöpfend etabliert bzw. werden etwa durch neue technische Gegebenheiten regelmäßig überholt.

Wer trägt die Verantwortung im Netz? Wie ist dort mit Verstößen umzugehen? Welche Gesetze für den digitalen Raum sind möglich und nötig? Dies sind aktuelle und spannende Fragen – auch im Hinblick auf Cyber-Kriminalität wie beispielsweise Cyber-Mobbing.

Wo sich soziales Benehmen vermissen lässt, wo Verleumdungen (Denunziation) und Beleidigungen (Harassment) in den digitalen Lebensraum eindringen, da spricht man von Cyber-Mobbing. Aber auch Identitätsraub, Cyber-Stalking, Sexting und andere Formen der Pornografie zählen zu Cyber-Mobbing.

Auch wenn es im analogen Raum klare rechtliche Regelungen und Grenzen gibt, hinkt der digitale Raum hinterher. Und das, obgleich internationale und nationale Studien zeigen, dass zum Beispiel das Phänomen Cyber-Mobbing Einzug hält in die Kinderzimmer, in Organisationen und den Arbeitsalltag von uns allen.

So deutet beispielsweise die „EU Kids-Online-Studie“ darauf hin, dass rund 40 Prozent der europäischen Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit bereits mit einem oder mehreren Online-Risiken (wie z.B. Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting, Grooming etc.) in Berührung gekommen sind.

Auch die bundesweite „Cyber-Life-Studie“ des Bündnisses gegen Cybermobbing e.V., an der 10.000 Eltern, Schüler und Lehrer teilgenommen haben, zeigt: 25,3 Prozent der Befragten sind in der Schule bereits Opfer von Mobbing geworden, und rund 16,6 Prozent waren schon einmal von Cyber-Mobbing betroffen.

Häufigkeit sowie Art und Weise des Cyber-Mobbings

Häufigkeit sowie Art und Weise des Cyber-Mobbings

Die meisten Cyber-Mobbing Vorfälle werden an Haupt- und Realschulen festgestellt, aber auch bei bereits 30 Prozent der Grundschüler gibt es derartige Vorfälle. Auch zeigen die Ergebnisse, dass Mädchen etwas häufiger das Ziel von Cyber-Attacken sind als Jungen.

Erlebte Fälle von Cyber-Mobbing nach Alter, Geschlecht und Schulform

Erlebte Fälle von Cyber-Mobbing nach Alter, Geschlecht und Schulform

Die meisten Jugendlichen reagieren mit Wut (43 Prozent) und Angst (36 Prozent) auf Cyber-Mobbing. Jeder fünfte Jugendliche, der Cyber-Mobbing erlebt hat, gab in der Studie an, noch heute durch das Mobbing im Internet belastet zu sein oder darunter zu leiden. Dennoch meldet nur jeder fünfte Jugendliche den Vorfall den Betreibern der betroffenen Plattformen. Die meisten Kinder und Jugendliche wenden sich zunächst an ihren/ihre Freundinnen oder Eltern, wenn sie Opfer von Cyber-Mobbing wurden.

Diese sind jedoch oftmals ratlos. Auch die Lehrerinnen und Lehrer, ja sogar die Schulleitungen wiesen in den meisten Fällen das Problem weit von sich –aus Unwissenheit und Hilflosigkeit. In den wenigsten Fällen werden Vorkommnisse der Polizei gemeldet und selbst wenn: Auch viele Polizeidienststellen sind mit dieser Form der Internet-Kriminalität überfordert.

Erschwerend kommt hinzu, dass Täter im Cyberspace oftmals nur schwer zu identifizieren sind. Daraus folgt, dass es trotz der zahlreichen Straftatbestände, unter die Cyber-Mobbing Fälle subsumiert werden können, einige Hinderungsgründe gibt, warum letztendlich eine effektive Strafverfolgung in vielen Fällen nicht stattfindet.

Aus diesem Grund fordert das Bündnis gegen Cybermobbing e. V., ein Cyber- Mobbing-Gesetz, damit zukünftige Fälle besser geahndet werden können. Damit schließt sich das Bündnis den Forderungen und Vorschlägen verschiedener Institutionen an, die z. B. einen digitalen Kodex in Erwägung ziehen oder spezialisierte Fachkräfte in Politik (Stichwort: Internet-Minister) und Justiz (Stichwort: Cyber Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus) einsetzen möchten.

Die jüngsten Entscheidungen von Facebook, Gewaltfotos zuzulassen sowie die Privatsphäre-Beschränkungen für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren aufzuheben, zeigen, dass die Betreiber diverser Plattformen ihrer Verantwortung (z. B. hinsichtlich des Jugendschutzes) nur ungenügend nachkommen und dass daher die Politik und die Justiz gefordert sind, neue Rahmenbedingungen zu schaffen.

Und doch tut die Gesellschaft gut daran, wenn sie bei all den Forderungen nach verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Raum auch die Grenzen und Schranken solcher Gesetze im Blick behält.

Insbesondere diverse Ausspäh-Aktionen der USA führen uns vor Augen, wo die Grenzen erreicht werden: In der kalifornischen Stadt Glendale beauftragte das Schulamt erst kürzlich ein Unternehmen damit, 14.000 Schüler im Internet zu überwachen. Der Grund für diese Maßnahme: Cyber-Mobbing, Suizide und Drogengeschäfte sollten damit verhindert werden. Die Schülerinnen und Schüler wussten jedoch nicht, dass alle Äußerungen, die sie in einem der sozialen Netzwerke tätigten, registriert und ausgewertet wurden.

Auch wenn Schul-Suizide aufgrund von Cyber-Mobbing ein enormes Problem darstellen, bleibt fraglich, ob die oben vorgestellten Maßnahmen nötig bzw. ethisch zu rechtfertigen sind. Vielleicht ist es manchmal sogar schon ausreichend, wenn man ein gutes Kinderbuch zur Hand nimmt, um beispielsweise von Wilhelm Busch zu lernen: „Das Gute – dieser Satz steht fest – ist stets das Böse, was man lässt!“ (aus „Die Fromme Helene“).

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Trotz Ausspäh-Aktionen: „Ein Rückzug aus dem Internet wäre fatal!“ https://www.divsi.de/trotz-ausspaeh-aktionen-ein-rueckzug-aus-dem-internet-waere-fatal/ https://www.divsi.de/trotz-ausspaeh-aktionen-ein-rueckzug-aus-dem-internet-waere-fatal/#respond Fri, 13 Dec 2013 14:25:06 +0000 http://46.30.3.106/?p=5362 Zweite Info-Veranstaltung zum DIVSI-Projekt. Diskussion in der Bucerius Law School Von Jürgen Selonke Hamburg – Das Interesse an der Thematik ist gewaltig, wie die dichtgedrängten Reihen in der Hamburger Bucerius Law School deutlich zeigten. Unter den interessierten Zuhörern auch DIVSI Schirmherr und Alt-Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog, begleitet von seiner Gattin Alexandra Freifrau von Berlichingen. […]

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DigitalerKodex_Podium_Hamburg

Zweite Info-Veranstaltung zum DIVSI-Projekt. Diskussion in der Bucerius Law School

Von Jürgen Selonke

Hamburg – Das Interesse an der Thematik ist gewaltig, wie die dichtgedrängten Reihen in der Hamburger Bucerius Law School deutlich zeigten. Unter den interessierten Zuhörern auch DIVSI Schirmherr und Alt-Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog, begleitet von seiner Gattin Alexandra Freifrau von Berlichingen. Zum zweiten Mal hatte DIVSI zu einer öffentlichen Veranstaltung im Rahmen des Projekts „Braucht Deutschland einen digitalen Kodex?“ geladen. Die Fragestellung dazu dieses Mal: „Facebook, WhatsApp, Google+: Wer macht die Regeln?“

Matthias Kammer, Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet, umriss das Thema ganz präzise: „Ist das Internet tatsächlich oder nur scheinbar ein öffentlicher Raum? Sind es die Betreiber der großen Internet-Plattformen, die darüber bestimmen, was wir im Netz dürfen und was nicht? Wer entscheidet über die Spielregeln in unserer digitalen Welt?“

Er skizzierte dann, warum das Institut überhaupt die Frage nach einem digitalen Kodex für Deutschland aufgeworfen hätte: „Seit 15 Jahren verändert sich durch die Digitalisierung unser Alltag in großer Geschwindigkeit. Dass sich Bahn bricht, was technisch möglich ist, zeigen uns zurzeit die gravierenden Abhörskandale. Der Wandel vollzieht sich umfassend und deutlich – mit nicht hinnehmbaren Auswüchsen, aber auch mit großen Chancen für uns alle: Bislang etablierte „analoge“ Institutionen werden verdrängt. Etwa im Handel durch eCommerce oder durch Online-Handel. Geschäftsmodelle müssen sich ändern – und sie verändern die Industrie. Außerdem verändern sich auch Verhaltens- und Lebensweisen der Menschen grundsätzlich. Wir sind auf dem Weg zum ‚always online’. Mit dem Projekt zum digitalen Kodex wollen wir fragen: Wie entstehen in diesem rasanten Änderungsprozess unter den Beteiligten verbindliche Spielregeln, verbindliche Verhaltensregeln, weil die bisher gekannten nicht mehr zu passen scheinen?“

Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg machte in seinem Grußwort mit Blick auf die per- manenten Enthüllungen in Sachen Ausspäh-Skandal deutlich: „Es ist nicht verwunderlich, dass bei den Nutzern des Netzes viel Vertrauen verloren gegangen ist. Wir müssen diese Entwicklung mit Sorge betrachten. Ein Rückzug aus dem Internet wäre fatal.“

Zur Problematik, wie Regeln aussehen könnten und wer sie erstellen sollte, erklärte der Staatsrat: „Sicherlich ist der Staat in der Vorhand.“ Erst wenn feststünde, dass dies nicht funktioniert, müsse man Alternativen suchen. Er verwies dann auf die Regeln, die traditions- gemäß für ehrbare Kaufleute in Hamburg gelten. Ähnliches könnte auch als Kodex für das Internet gelten. Diese Regeln seien allerdings nicht von selbst entstanden, sondern mussten entwickelt werden. Kleindiek: „Gleiches gilt auch für das Internet.“

Philipp Otto vom Berliner Think Tank „iRights.Lab“, der mit DIVSI an dem Projekt arbeitet, verwies darauf, dass eine Lösung nicht im Alleingang zu erreichen sei: „Ein wichtiger Bereich sind die sozialen Normen, die entwickelt und gestaltet werden müssen. Das geht nur unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Player.“

Zu den „Regeln in sozialen Netzwerken“ nahm Prof. Dr. Wolfgang Schulz, Direktor des Hamburger Hans-Bredow- Instituts für Medienforschung, in seiner Keynote Stellung. Seine grundlegende Frage: „Wer den Code schreibt, hat die Macht?“

Eine seiner Thesen: Es gibt handlungsleitende Aspekte der Kombination von Hard- und Software. Wer die handlungsleitenden Aspekte bestimmt, setzt die Regeln für die Nutzung dieser Technik. Prof. Schulz, der als einer von zehn Experten das Projekt „Braucht Deutschland einen digitalen Kodex?“ wissenschaftlich begleitet, machte deutlich, wie häufig heute bereits technische Restriktionen im Interesse des Betreibers eingebaut sind.

Sehr oft blieben Nutzer „ausgesperrt“, sofern sie nicht bestimmte Regeln akzeptierten. Prof. Schulz: „Das ist keine technische Notwendigkeit, sondern wird absichtlich so gemacht, damit sich mehr Leute anmelden und so Netzwerkeffekte generiert werden.

Die Verbraucherrechte kämen oft zu kurz. Ein besonderes Problem läge dabei insbesondere in den AGBs der Anbieter begründet. Prof. Schulz: „Wer hat schon mal eine AGB ganz durchgelesen?“

Jüngster Redner und Teilnehmer an der Podiumsdiskussion war Moritz Nickel, Student an der Bucerius Law School. Mit Blick auf Social Media wies er kurz auf nützliche Funktionen hin: „Vernetzung und Kommunikation, Unterhaltung sowie Information und Werbung.“ Auf der anderen Seite stünden diese Gefahren: „Pseudo-Information, Redundanz, fehlende Sozialkompetenz und fehlende Kontrolle.“

Dabei warnte er auch vor einem Problem, das laufend zunähme: „Vieles, was verbreitet wird, driftet ab in Blödsinn!“

Zum Vorwurf verworrener Nutzungsbedingungen der Global Player nahm Sabine Frank, bei Google Leiterin Jugendschutz und Medienkompetenz, Stellung: „Wir leben da in einem Spannungsfeld zwischen juristischer Notwendigkeit und einfacher Verständlichkeit.“ Besonders Google aber hätte „ernsthafte Versuche unternommen“, in den AGBs für Nutzer verständlich zu sein.

Jutta Croll, geschäftsführendes Vorstandsmitglied bei der „Stiftung Digitale Chancen“, die Projekte und innovative Strategien zur Förderung der Medienkompetenz entwickelt, widersprach dem vehement. Nach ihrer Meinung und Erfahrung ist die Medienkompetenz gerade älterer Nutzer bei weitem nicht ausreichend. Croll: „Viele sind sich nicht mal darüber im Klaren, dass sie durch ihre Teilhabe am Netz einen Vertrag ein- gehen. Noch immer wird manchmal schneller geklickt als gedacht.“

Dagegen gab Moritz Nickel zu bedenken, dass die Nutzer eine eigene Verantwortung hätten. Der Student: „Deshalb verstehe ich das Pochen auf ganz viel Datenschutz nicht. Vielleicht reicht eine sanfte Hand des Staates aus.“

Grundsätzlich sollte nach Ansicht von Staatsrat Dr. Ralf Kleindiek die Thematik Datenschutz anders angesiedelt werden: „Die gehört nicht ins Bundesinnenministerium, sondern zum Justiz- oder Verbraucherschutzministerium.“ Es seien Rahmenbedingungen zu setzen, in denen man sich entwickeln könne. Skeptisch sei er im Hinblick auf die Rolle des Staates, was dieser dazu leisten könne und was nicht. Kleindiek: „Der Staat muss sich gut aufstellen. Momentan ist er das nicht.“

Die Kernfrage des Abends „Wer macht die Regeln im Netz?“ beantwortet sich für Ole Reißmann (Spiegel Online) praktisch von selbst: „Das machen die Unternehmen.“

Nach Ansicht von Dr. Ralf Kleindiek müsse zunächst einmal überhaupt geklärt werden, was geregelt werden soll: „Darüber gibt es kein gemeinsames Verständnis. Es wird nur funktionieren, wenn wir es gemeinsam mit den Unternehmen machen.

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Freiheit versus Regulierung im Internet https://www.divsi.de/freiheit-versus-regulierung-im-internet/ https://www.divsi.de/freiheit-versus-regulierung-im-internet/#respond Mon, 09 Dec 2013 14:25:06 +0000 http://46.30.3.106/?p=5357 Die meisten Internet-Nutzer trauen es sich grundsätzlich zu, Risiken und Gefahren des Netzes einzuschätzen und möchten sich daher völlig frei und uneingeschränkt im Netz bewegen. So eine Erkenntnis aus unserer aktuellen Umfrage, die Allensbach für DIVSI bundesweit erhoben hat.

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Freiheit vs Regulierung

Bild: Berkomaster – Shutterstock | Brocreative – Shutterstock

Von Werner Süßlin

Hamburg/Allensbach – Die meisten Internet-Nutzer trauen es sich grundsätzlich zu, Risiken und Gefahren des Netzes einzuschätzen und möchten sich daher völlig frei und uneingeschränkt im Netz bewegen. So eine Erkenntnis aus unserer aktuellen Umfrage, die Allensbach für DIVSI bundesweit erhoben hat.

Gleichwohl ist die Mehrheit der Nutzer wie der gesamten Bevölkerung davon überzeugt, dass der Staat für die Anbieter von Internet-Seiten gewisse Regeln vor- geben und auch auf deren Einhaltung achten muss. Jeweils 61 Prozent sehen den Staat hier in der Pflicht.

19 Prozent der Bevölkerung (23 Prozent der Nutzer) sind anderer Ansicht. Sie glauben, dass dies nicht Aufgabe des Staates sein könne. Von denjenigen, die das Internet besonders breit und intensiv nutzen, ist jeweils nur etwas mehr als jeder Vierte überzeugt, dass keine staatlichen Vorgaben für die Anbieter von Inhalten erforderlich sind.

Eine klare Mehrheit spricht sich für Forderungen aus, Inhalte des Netzes angesichts vieler bedenklicher Inhalte stärker zu kontrollieren und unter Umständen auch zu verbieten. 57 Prozent der Bevölkerung (54 Prozent der Internet- Nutzer) befürworten eine stärkere Kontrolle und Regulierung der Inhalte. 27 Prozent der Bevölkerung (32 Prozent der Nutzer) lehnen dies ab. Sie argumentieren: Es kann nicht sein, dass der Staat oder eine andere Stelle festlegen, was sich der Einzelne im Internet anschauen darf und was nicht. Dafür ist jeder selbst verantwortlich.

Im Hinblick auf eine stärkere Kontrolle von Inhalten bzw. die Bedeutung der Eigenverantwortung unterscheiden sich die verschiedenen Nutzergruppen erheblich. Zwar überwiegt auch bei denjenigen, die das Internet besonders breit und häufig nutzen, der Anteil derer, die sich für einen Ausbau von Kontrollen aus- sprechen. Die Unterstützung ist aber wesentlich geringer als bei denen, die vergleichsweise selten online sind.

47 Prozent der Nutzer, die mehrmals am Tag im Internet sind, befürworten stärkere Kontrollen. Von den Befragten, die das Internet nur selten nutzen, sind es dagegen drei Viertel. Umgekehrt betonen 38 Prozent der Intensiv-Nutzer, dass die Nutzung von Angeboten ausschließlich in der Verantwortung des Einzelnen liegen sollte. Von denjenigen, die selten ins Internet gehen, sind lediglich 13 Prozent dieser Ansicht.

Ein vergleichbares Bild zeigt sich, wenn man die Breite der Internet-Nutzung heranzieht. Personen mit einem breiten Nutzungsspektrum lehnen eine stärkere Kontrolle von Inhalten deutlich häufiger ab als diejenigen, die relativ wenige Angebote in Anspruch nehmen. Entsprechend verweisen sie wesentlich häufiger auf die Bedeutung der Eigenverantwortung. Die Unterstützung für eine stärkere Kontrolle wird maßgeblich auch davon beeinflusst, wieweit man sich selbst eine Einschätzung der Gefahren und Risiken des Internets zutraut. Befürwortet wird eine stärkere Kontrolle weit überdurchschnittlich von den Nutzern, die sich hier eher unsicher sind.

Zweifel, ob und wieweit sich eine Kontrolle und Überwachung des Netzes überhaupt verwirklichen lassen, sind weit verbreitet. Lediglich 37 Prozent der Internet-Nutzer halten eine wirksame Kontrolle für möglich. 49 Prozent äußern ausdrücklich Zweifel, die übrigen trauen sich kein Urteil zu. Auch 43 Prozent derjenigen, die sich für die stärkere Kontrolle von Inhalten aussprechen, sind skeptisch. Immerhin 41 Prozent aus diesem Kreis sind zuversichtlich, dass eine wirksame Kontrolle gelingen kann.

Weitgehende Einigkeit besteht über die Notwendigkeit länderübergreifender Regelungen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob man stärkere staatliche Kontrollen befürwortet oder ablehnt. Nicht einmal jeder Zehnte verspricht sich etwas von rein nationalen Maßnahmen und Vorschriften. 72 Prozent sind überzeugt, dass Regelungen nur dann effektiv sein können, wenn sie auch international einheitlich sind.

In welchem Umfang der Staat auf diesem Feld aktiv ist und welche Kontrolle er ausübt, davon haben weite Teile der Bevölkerung wie auch der Onliner nur diffuse Vorstellungen. 49 Prozent der Bevölkerung (45 Prozent der Internet- Nutzer) trauen sich kein Urteil zu, ob der Staat bisher zu viel oder zu wenig kontrolliert und reguliert.

Diejenigen, die sich konkret äußern, sehen eher Versäumnisse. Jeweils rund ein Drittel der Bevölkerung sowie der Internet-Nutzer bemängelt ein unzureichendes staatliches Engagement in diesem Bereich.

Lediglich eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Staat bisher zu stark in das Internet eingreift. Nur sieben Prozent der Internet-Nutzer teilen diesen Ein- druck. Auch diejenigen, die das Netz besonders breit und intensiv nutzen, äußern sich bei dieser Frage nicht kritischer.

Gleichzeitig besteht die Sorge, dass die Freiheit im Netz durch den Staat bedroht sein könnte, indem er beispielsweise das Verhalten der Bürger im Internet überwacht. Rund jeder zweite Nutzer schätzt diese Gefahren als groß oder sogar sehr groß ein. Nur sechs Prozent sehen keinerlei Anlass zur Besorgnis.

Noch häufiger sind allerdings Befürchtungen, dass die Freiheit des Internets dadurch gefährdet wird, dass etwa Anbieter von Suchmaschinen oder Online-Shops nicht mehr alle, sondern überwiegend auf das jeweilige Nutzerprofil zugeschnittene Inhalte anzeigen. Zwei Drittel der Onliner sind davon überzeugt, dass dadurch die Freiheit des Netzes in hohem Maße bedroht wird. Nicht einmal jeder Fünfte schätzt diese Gefahr als eher gering ein.

Nur die wenigsten Nutzer haben allerdings bisher den Eindruck, dass es tatsächlich zu zunehmenden Einschränkungen der Freiheit im Netz kommt. Im Hinblick auf die Entwicklung in den letzten Jahren ziehen diejenigen, die überhaupt Veränderungen wahrgenommen haben, eine weit überwiegend positive Bilanz. 35 Prozent der Onliner sind der Ansicht, dass die Freiheit im Internet zugenommen hat, lediglich elf Prozent sind überzeugt, dass sie eher abgenommen hat. 36 Prozent sehen keine Veränderungen. Auch diejenigen, die das Internet besonders häufig und überdurchschnittlich breit nutzen, teilen diese Einschätzung.

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Der neue Bundestag und die Netzpolitik: Einigkeit herrscht bei den Themen – nur über das WIE differieren die Meinungen https://www.divsi.de/der-neue-bundestag-und-die-netzpolitik-einigkeit-herrscht-bei-den-themen-nur-uber-das-wie-differieren-die-meinungen/ https://www.divsi.de/der-neue-bundestag-und-die-netzpolitik-einigkeit-herrscht-bei-den-themen-nur-uber-das-wie-differieren-die-meinungen/#respond Thu, 14 Nov 2013 08:41:34 +0000 http://46.30.3.106/?p=5095 Von Dr. Göttrik Wewer Berlin – Dass das Internet die Art und Weise, wie wir leben, arbeiten und wirtschaften, radikal verändert, ist inzwischen eine Binsenweisheit. Die digitale Revolution, die sämtliche Politikfelder umpflügt, erfordert eigentlich eine ganzheitliche Antwort auf eine Vielzahl von Fragen: Wie wollen wir in Zukunft leben, arbeiten und wirtschaften? Und wie können wir […]

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Netzpolitik nach der Wahl des Bundestages 2013

Bild: Rudolf Tepfenhart – Shutterstock

Von Dr. Göttrik Wewer

Berlin – Dass das Internet die Art und Weise, wie wir leben, arbeiten und wirtschaften, radikal verändert, ist inzwischen eine Binsenweisheit. Die digitale Revolution, die sämtliche Politikfelder umpflügt, erfordert eigentlich eine ganzheitliche Antwort auf eine Vielzahl von Fragen: Wie wollen wir in Zukunft leben, arbeiten und wirtschaften? Und wie können wir die künftige Gesellschaft, die allgemein als erstrebenswert angesehen wird, am besten erreichen und als Standort wettbewerbsfähig bleiben? Wie wollen wir, wenn die Welle uns nicht einfach überrollen soll, den Wandel politisch gestalten? Wie stellen wir uns eine ideale „Verfassung“ des Internets vor – neudeutsch: dessen Governance, also den Zugang zum Netz für alle und dessen Infrastrukturen und Institutionen? Welche verbindlichen „Spielregeln“ wünschen wir uns bei der Nutzung des Netzes und für den Umgang miteinander dort? Und welche Modelle einer „digitalen Demokratie“ sind denkbar und praktikabel, die den politischen Betrieb, so wie wir ihn kennen, vitalisieren könnten? Wie können wir auch im Internet ein System der Checks and Balances installieren, das unkontrollierter Machtausübung entgegen wirkt? Das sind nur einige der Fragen, vor denen wir stehen.

Wenn die Antworten nicht Stückwerk bleiben sollen, braucht man eine Gesamtschau der Digitalisierung und der Veränderungen unserer Lebenswelt, die sie mit sich bringt. Wenn die Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Wandel zu gestalten, ineinander greifen und sich nicht widersprechen sollen, dann braucht man ein integriertes Gesamtkonzept für die Lösung der Probleme, die bewältigt werden müssen, eine Agenda mit klaren Prioritäten.

Und wenn nicht jedes Ressort vor sich hin werkeln soll, ohne nach links und rechts zu gucken, dann braucht es jemanden, der die Umsetzung koordiniert und dafür sorgt, dass die Agenda abgearbeitet wird. Das ist der Grund, weshalb einige über einen „Internet-Minister“ in der neuen Bundesregierung nachdenken, womöglich direkt angesiedelt im Kanzleramt, und über einen ständigen Ausschuss „Internet und digitale Gesellschaft“ im neuen Deutschen Bundestag.

Bisher verfügten weder das Parlament noch die Regierung über ein umfassendes und in sich stimmiges Konzept zur Bewältigung und Gestaltung der digitalen Revolution. Die Vielfalt der Themen, die zu bearbeiten sind, schien noch am ehesten in den Beratungen, Beschlüssen und Maßnahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie organisierten IT-Gipfels auf; andere Häuser kümmerten sich vorrangig um Forschung und (Aus-)Bildung oder um das elektronische Regieren und Verwalten. Im IT- Planungsrat sind – gemeinsam mit den Ländern und Kommunen – die Nationale E-Government-Strategie (NEGS) und eine „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ erarbeitet worden. Für eine Digitale Agenda für die nächsten vier Jahre und darüber hinaus bieten auch die vier Bände, welche die Enquete-Kommission  „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages vorgelegt hat, reichhaltiges Material. Hier werden praktisch alle Themen angesprochen, auf die es jetzt ankommt.

In die Wahlprogramme der Parteien sind davon, wie eine aktuelle Analyse zeigt, nur Bruchstücke eingeflossen. Da Netzpolitik, obwohl so wichtig, nicht zu den Themen gehört, die die Bürger besonders umtreiben, kann man es den Parteien nicht verdenken, dass sie nicht ihr ganzes Programm aus der Perspektive der digitalen Revolution heraus geschrieben, sondern diesen speziellen Themen allenfalls zehn Prozent des Programms gewidmet haben.

Das gilt selbst für die Piraten, deren Wahlprogramm 166 Seiten umfasst. Das der Grünen ist mit 327 Seiten (inklusive Register) fast doppelt so dick. Die SPD braucht knapp 120 Seiten, um das zu sagen, was sie vorhat, die FDP 95 Seiten. CDU und CSU kommen zusammen mit knapp 80 Seiten (im DIN A 4-Format) aus. Selbst die dürfte kaum ein Wähler komplett gelesen haben.

Netzpolitik steht also nicht unbedingt im Mittelpunkt der Wahlprogramme, aber kein Wahlprogramm kommt heute noch damit aus, nichts zu diesem neuen Politikfeld zu sagen. Alle Parteien setzen sich also mit der Digitalisierung der Gesellschaft auseinander, das ist die positive Nachricht. Sie sind sich auch bei den Themen weitgehend einig, die jetzt angepackt werden müssen, unterscheiden sich aber teilweise erheblich darin, wie diese Themen angepackt werden sollen. Während praktisch alle Parteien die Netzpolitik gesetzlich absichern wollen, will die Union erst prüfen, ob das wirklich notwendig ist, und verweist die FDP darauf, dass dieses Grundprinzip eigentlich schon anerkannt sei und dass es eine Diskriminierung von einzelnen Angeboten „innerhalb einer Dienstklasse“ nicht geben dürfe. Während die Grünen die einzige Partei sind, die sich intensiver Gedanken zur Governance des Internets macht, beschwört die Union besonders die wirtschaftlichen Potenziale. Der FDP geht es vorrangig um Grundrechte und die Freiheit der Bürger im Netz, der SPD um eine bessere soziale Absicherung von Kreativen und Künstlern in der digitalen Ökonomie. Den Verbraucher- und Datenschutz wollen alle stärken, das Urheberrecht alle neu regeln.

Wenn man die Wahlprogramme nebeneinander legt, dann hat man bereits die Konturen einer Digitalen Agenda für die kommende Legislaturperiode. Es gibt, wie gesagt, einen erstaunlich breiten Konsens über die Themen, die zu bearbeiten sind, aber nicht immer Einigkeit über die richtige Lösung. Während SPD und Grüne eine Breitbandversorgung per Universaldienst anstreben, wollen CDU/ CSU und FDP möglichst keine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen. Die Konfliktlinien, die sich abzeichnen, verlaufen häufig zwischen „schwarz-gelb“ einerseits und „rot-grün“ andererseits, aber auch innerhalb der bisherigen Koalition ist man sich längst nicht in allen Punkten einig. So will die Union immer noch eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung durchsetzen – aus inhaltlichen Gründen, aber auch, um einer Vorgabe der EU nachzukommen – was aber die FDP nach wie vor strikt ablehnt.

Welche Wahlprogramme eine Chance haben werden, in eine Koalitionsvereinbarung, in die Regierungserklärung und in das Arbeitsprogramm der Bundesregierung einzufließen, hängt vom Ergebnis der Bundestagswahl ab. Diese drei Dokumente werden zeigen, welchen Stellenwert die neue Regierung der Netzpolitik einräumt und ob es für die nächsten vier Jahre so etwas wie eine Digitale Agenda für Deutschland – ähnlich wie die der EU- Kommission für Europa – geben wird. Die Parteien, die in der Opposition verbleiben müssen, werden dafür sorgen, dass alle Punkte aus den Wahlprogrammen, die zu Netzpolitik gehören, auf die Tagesordnung des Parlaments kommen werden. Die Mehrheit kann ihre Vorstellungen umsetzen, das kann die Minderheit nicht. Aber sie kann sich dafür einsetzen, dass auch die Themen nicht ausgespart wer- den, die der Regierung eher unangenehm sind. Insofern ist sicher: Alle Themen, die in den Wahlprogrammen angesprochen werden, kommen auf den Tisch.

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Netzneutralitäts-Diskussion muss raus aus der Eliten-Nische https://www.divsi.de/netzneutralitaets-diskussion-muss-raus-aus-der-eliten-nische/ https://www.divsi.de/netzneutralitaets-diskussion-muss-raus-aus-der-eliten-nische/#respond Thu, 29 Aug 2013 07:40:02 +0000 http://46.30.3.106/?p=4877 Die Kommunikationswissenschaftlerin Miriam Meckel hat im Rahmen der Präsentation der Studie „Der Diskurs zur Netzneutralität“ im Berliner BASE_camp kritisiert, dass die Diskussion um Netzneutralität nahezu ausschließlich von Eliten geführt wird. Gleichzeitig appellierte sie an die breite Masse der Internet-Nutzer, sich aktiv in diesen für die Gesellschaft so wichtigen Meinungsbildungsprozess einzubringen, denn „das Netz geht uns […]

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Die Kommunikationswissenschaftlerin Miriam Meckel hat im Rahmen der Präsentation der Studie „Der Diskurs zur Netzneutralität“ im Berliner BASE_camp kritisiert, dass die Diskussion um Netzneutralität nahezu ausschließlich von Eliten geführt wird. Gleichzeitig appellierte sie an die breite Masse der Internet-Nutzer, sich aktiv in diesen für die Gesellschaft so wichtigen Meinungsbildungsprozess einzubringen, denn „das Netz geht uns alle an, weil immer größere Teile des Lebens im Netz stattfinden“.

Als Bestätigung ihrer Kritik wertete die Forscherin auf der Veranstaltung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit (DIVSI) auch, wie groß auf der einen Seite der mediale Protest auf die Ankündigung der Deutschen Telekom war, die Internet-Flatrates zu begrenzen, und wie gering in Relation dazu die Durchdringung dieses Themas in der Internet-Gemeinde. „Das Thema spielt für die Masse keine Rolle“, beklagte Meckel am Freitag in Berlin.

Ein weiteres Indiz der geringen Bereitschaft, sich für die Ausgestaltung und den Bestand des freien Internets einzusetzen, sieht die Forscherin im Umgang mit dem NSA-Skandal. Es sei erstaunlich, wo bei dieser Thematik das ansonsten große Empörungspotenzial der Bevölkerung abgeblieben sei. Dabei würden schließlich die Freiheitsrechte der Bürger erheblich tangiert. Meckel rechnet allerdings damit, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung wegen des NSA-Skandals künftig an Bedeutung gewinnen wird.

Die Studie „Der Diskurs zur Netzneutralität“, die von der Universität St. Gallen durchgeführt wurde, vergleicht den Status des Netzneutralitäts-Diskurses in Deutschland, Frankreich, den USA auf EU-Ebene und einigen anderen Ländern im Jahr 2012. Die Arbeit der Hochschule wurde vom Mobilfunk-Anbieter E-Plus unterstützt. In diesem Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was Netzneutralität überhaupt ist. Meckel machte im Laufe ihres Vortrags deutlich, dass das Problem bereits mit der Definition des Begriffs beginne. Die vielen unterschiedlichen, teilweise interessengetriebenen Interpretationen machten einen unvoreingenommenen Diskurs unmöglich. Dabei bedeute Netzneutralität eigentlich nur, dass alle Daten im Internet gleichberechtigt übertragen werden sollen.

Durch die so mögliche diskriminierungsfreie Internet-Nutzung könne es dann auch kein Zwei-Klassen-Internet geben, bei dem der Service-Provider darüber entscheidet, wann und wie schnell Daten eines Nutzers transportiert werden. Doch bereits mit der Diskriminierungsfreiheit beginne das Dilemma der Interessensabwägung zwischen der ungehinderten Internet-Nutzung und dem Geschäftsmodell der Internet-Provider. Dazu gehört auch die Frage, wie die Erweiterung der Netzinfrastruktur zu finanzieren ist, wenn allein die Kosten für den Ausbau eines schnellen Glasfasernetzes in Deutschland 80 Milliarden Euro betragen – und vor allem wer diese Investition tätigen soll.

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