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Roman Herzog: Neuer Schirmherr für DIVSI – Risiken, Chancen und die Ethik des digitalen Zeitalters

2. Juli 2012

Festlicher Senatsempfang im Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg

Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog ist seit dem 5. November Schirmherr des DIVSI. Aus diesem Anlass hatte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zu einem Empfang in das Rathaus geladen. Bürgermeister Olaf Scholz betonte dabei: „Mit den Begriffen Vertrauen und Sicherheit werden zwei der zentralen Wertedimensionen adressiert, die nicht nur für das Internet, sondern für moderne hochkomplexe Gesellschaften insgesamt von hoher Relevanz sind. Ich begrüße es insofern sehr, dass die Deutsche Post dem Institut die Ressourcen bereitstellt, sich mit derart grundlegenden Fragen zu befassen. Und ich freue mich, dass sich Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog bereit erklärt hat, als Schirmherr dieser Initiative mit darüber nachzudenken, was notwendig ist, um Vertrauen und Sicherheit im weltweiten Netz zu gewährleisten.“

Roman Herzog formulierte in seiner ersten Rede als DIVSI-Schirmherr grundsätzliche Gedanken zu Risiken, Chancen und zur Ethik des digitalen Zeitalters. Eingangs machte er deutlich, was nach seiner Meinung mit „diesem schönen Titel“ gemeint sei: „Die gleichberechtigte und durch keinerlei Weisungsrechte irgendeiner Seite gestörte Zusammenarbeit zwischen dem Institut und mir, genauer gesagt das gegenseitige Einander-Zuwerfen von Fragen, Antworten und ganz besonders Anregungen, bei dem jede Seite zwar von ihrer wissenschaftlichen Vorprägung ausgeht, insgesamt aber doch peu à peu ein einheitliches Bild der Probleme und denkbaren Lösungen herauskommen soll.“

Aus Arbeitsergebnissen und Studien des DIVSI zu Fragen unseres digitalen Zeitalters ließen sich Schwerpunkte für alle anderen Fachgebiete ableiten. Herzog: „Ich selbst muss wohl meinem ganzen Zuschnitt entsprechend von den sich aufdrängenden verfassungsrechtlichen Fragen ausgehen –nicht weil ich der Meinung wäre, dass ausgerechnet Rechtsfragen im Zentrum unserer Problematik lägen, sondern weil mich meine Erfahrungen gelehrt haben, dass man den ethischen Fragen, die sich uns heute stellen, sehr gut beikommt, wenn man den Blick immer wieder vergleichend auf die verfassungsrechtliche Nachbarschaft schweifen lässt.“

Der siebte Präsident der Bundesrepublik in seiner Rede weiter: „Ich will ein paar Schlagworte nennen, die allen seit langem bekannt sind, im Zeitalter der neuen Informationstechniken aber möglicherweise ein ganz anderes Gesicht bekommen. Wichtigste Grundlage für ein Tätigwerden auf diesem Gebiet dürfte die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit sein. Da es aber nicht immer um die Äußerung und Verbreitung von Meinungen gehen wird, kommt das sogenannte Hauptfreiheitsrecht, die allgemeine Handlungsfreiheit, hinzu, die in der Sprache des Grundgesetzes Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung heißt. Am anderen Ende der Fahnenstange, wo es um die Grenzen der neu gewonnenen Handlungsmöglichkeiten geht, dürften vor allem das vom Bundesverfassungsgericht aus Menschenwürde und Persönlichkeitsschutz hergeleitete informationelle Selbstbestimmungsrecht, aber auch das sogenannte Persönlichkeitsrecht stehen. Und dazwischen dürfte uns bei unserer Arbeit immer wieder das Prinzip der Verhältnismäßigkeit begegnen, dessen Sinn freilich mit der Vokabel Übermaßverbot besser getroffen würde.“

Die aufgeworfenen Fragen seien nur vordergründig juristischer Natur. Herzog: „Bei Licht betrachtet, passen sie ebenso gut auf die ethische Seite unserer Probleme – obwohl sie dort natürlich zu etwas anderen Antworten führen können. Vor allem aber sind die Grundsätze, auf die wir bei ihrer Formulierung zurückgreifen, nicht entfernt so handfest, wie es auf den ersten Blick scheint. Keiner der Begriffe, weder Meinungsfreiheit noch geistiges Eigentum noch erst recht das zersönlichkeitsrecht, gelten nach dem Grundgesetz schrankenlos; jedem einschlägigen Verfassungsartikel ist vielmehr ein Satz beigegeben, der Einschränkungen oder Durchbrechungen „durch Gesetz“ zulässt. Wir haben also die merkwürdige Lage, dass sich fast bei jeder einzelnen Frage Positionen gegenüber stehen, die sich gegenseitig einschränken, dass diese einschränkende Wirkung aber durch Gesetz sowohl verschärft als auch reduziert werden kann.“

Verfassungsrechtlich stelle uns dieser Befund schon fast vor die Quadratur des Kreises. Prof. Herzog: „Auf die Ethik übertragen, deren Stringenz ja noch geringer als die des Rechts ist, bedeutet das, dass nicht mehr die Quadratur des Kreises, sondern – um im Bild zu bleiben – die Umformung der Kugel in einen Kubus gefordert ist. Man kann das Ganze aber auch einfacher ausdrücken: Die Ethik des digitalen Zeitalters kann von der bisher gültigen Ethik zwar das eine oder andere lernen, sie wird aber in vielen Fragen ganz neue, bisher unbegangene Wege gehen müssen.“

Der einzige Fixpunkt in diesem Zusammenhang sei die Unverletzlichkeit der Menschenwürde: „Von allen uns berührenden Grundrechten ist sie das einzige, das unter keinen Umständen zur Disposition des Gesetzgebers steht.“

Roman Herzog ging dann auf den Schlüsselbegriff des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein: „Thematisch liegen beide Grundrechte tatsächlich nahe beieinander. In ihrer verfassungsrechtlichen Absicherung unterscheiden sie sich jedoch gravierend: Die Menschenwürde braucht sich überhaupt keine gesetzlichen Eingriffe gefallen zu lassen, die Persönlichkeitsentfaltung dagegen kann fast durch jedes halbwegs begründbare Gesetz reglementiert, ja eingeschränkt werden. Uns, bei unserer Thematik, ist damit wenig geholfen. Wir werden uns wohl irgendwann entscheiden müssen, und ich vermute stark, dass dann die uneinschränkbare Menschenwürde den Sieg davon tragen wird. Sie wird je länger desto mehr das Leitmotiv unserer Arbeit sein.“

Allerdings reiche es heute nicht mehr aus, dass irgendein menschliches oder technisches Verhalten irgendwann von irgendeinem Gericht für menschenwürdefeindlich erklärt wird. Der Schutz müsse vielmehr in dem Augenblick funktionieren, in dem er notwendig wird, und dazu werde sehr häufig der Betroffene selbst gefordert sein. Roman Herzog nannte hierfür zwei Beispiele: „Erstens die Vorsicht jedes Menschen bei der Preisgabe persönlicher Daten gegenüber den großen Netzen, die ein ganz großes Thema zu werden scheint, und zweitens, sehr viel weniger bedacht, seine Erziehung zu einem starken, widerstandsfähigen Individuum, das nicht beim ersten Eingriff in seine Persönlichkeitssphäre bereits einknickt, sondern die Eingriffe so gut wie möglich mit Selbstbewusstsein ins Leere laufen lässt.“

Der neue DIVSI-Schirmherr äußerte sich auch zu den Wirkungen der modernen Informationstechniken auf die demokratische Willensbildung: „Hier gilt es allerdings zu  unterscheiden; denn an die ordnungsmäßige Durchführung von Wahlen, aber auch – etwa – von plebiszitären Entscheidungen, die zu Gesetzesanträgen oder gar zu Gesetzesbeschlüssen führen sollen, sind ganz andere Maßstäbe anzulegen als an massenhafte Meinungsäußerungen in digitaler Form, die ja eher mit Massendemonstrationen zu vergleichen sind.“

Die Diskussion über politische Fragen und die Stellungnahme zu ihnen in digitaler Form stünden auf einem ganz anderen Blatt. Herzog: „Sie müssen zumindest grundsätzlich frei sein, und es ist für demokratische Verantwortungsträger im allgemeinen ja auch ausgesprochen nützlich, auf diesem Wege zu erfahren, nicht was das Volk, was aber zumindest relevante Teile des Volkes denken – auch wenn es in der Regel keine Mehrheit ist. Zusammen mit den „eigenen“ Wählern eines Politikers können sie ja immer noch eine Mehrheit ausmachen. Dass es Beispiele gibt, die man zu Recht mit dem schönen neudeutschen Wort „Shitstorm“ belegt, weiß ich natürlich auch. Aber da verweise ich auf vorher Gesagtes: In der digitalen Welt braucht man vielleicht doch etwas mehr Selbstbewusstsein, etwas mehr psychische Abhärtung, als das in manchen Lehrbüchern der Demokratie steht. Ich für meinen Teil habe schon Massenbriefaktionen, die mich erreichten, nur sehr bedingt zur Kenntnis genommen, und das müsste sich eigentlich auch mit Shitstorms machen lassen.“

Roman Herzog räumte ein, dass er nicht glaube, alle Facetten des Internets selbst schon berührt oder gar durchschaut zu haben. Klar sei ihm jedoch: „Die Geheimheit der Privatsphäre des Menschen, die in unserem Kulturkreis seit Jahrhunderten ein wesentlicher Bestandteil seiner Personalität ist, ist neuen Gefährdungen ausgesetzt, die zum Anlass ganz neuer Überlegungen gemacht werden müssen. Und da hilft es auch wenig, dass manche von diesen Risiken in Ansätzen auch schon bisher bestanden haben. Schon die veränderten Gefährdungszahlen könnten ja den Eingriff in eine ganz neue Epoche bedeuten.“

Ebenso klar sei ihm auch dies geworden: „In jedem Fall ist die Einstellung der Menschheit zur Information dabei, sich schlicht und einfach umzudrehen – und das nun wirklich zum ersten Mal in der Geschichte. Bisher hatte der Mensch bei allem, womit er sich beschäftigte, unter einer deprimierenden Informationsknappheit zu leiden. Das Zeitalter, in das wir hinein gehen, wird demgegenüber durch ein deprimierendes Überangebot an Informationen charakterisiert sein. Salopp ausgedrückt: Bisher hatte die Menschheit richtige Informationen zu suchen, in Zukunft wird sie eher falsche, ungeeignete Informationen auszusondern haben.“

DIVSI-Direktor Matthias Kammer abschließend im Hamburger Rathaus: „Prof. Herzog hat angekündigt, als ‚aktiver Schirmherr’ agieren zu wollen. Etwas Besseres ist für das Institut und unsere Arbeit kaum denkbar. Wir freuen uns auf seine sicher auch kritischen Gedanken und sind sehr froh, dass er uns ab sofort mit seinem reichen Erfahrungsschatz als Wissenschaftler, Politiker, Verfassungsrichter und ehemaliger Bundespräsident zur Seite stehen wird. Unsere digitale Welt mit allen ihren großen Chancen und Möglichkeiten wird auch zukünftig eine Vielzahl rechtlicher Problemstellungen aufwerfen. Sie müssen gelöst werden, um das Vertrauen ins Internet und die Sicherheit jeden Nutzers zu gewährleisten. Durch die Einbindung unseres neuen Schirmherrn erhoffe ich mir gerade auf diesem Feld wertvolle Anregungen.“

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