Netzpolitik – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Getrennt marschieren, vereint zuschlagen? https://www.divsi.de/getrennt-marschieren-vereint-zuschlagen/ https://www.divsi.de/getrennt-marschieren-vereint-zuschlagen/#respond Fri, 21 Dec 2018 08:58:08 +0000 https://www.divsi.de/?p=19459 Zur Architektur der Digitalpolitik. Ist sie angesichts der Vielfalt neuer Akteure fast schon überkomplex? Von Göttrik Wewer Mit ihrem Digital Economy and Society Index (DESI) versucht die Europäische Kommission, regelmäßig zu erfassen, wie es um die Digital Readiness der EU-Mitglieder bestellt ist. Die Bundesrepublik Deutschland landet in dieser Rangliste seit Jahren nur im Mittelfeld (zuletzt […]

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Getrennt marschieren, vereint zuschlagen?

Foto: vege – Adobe Stock

Zur Architektur der Digitalpolitik. Ist sie angesichts der Vielfalt neuer Akteure fast schon überkomplex?

Von Göttrik Wewer

Mit ihrem Digital Economy and Society Index (DESI) versucht die Europäische Kommission, regelmäßig zu erfassen, wie es um die Digital Readiness der EU-Mitglieder bestellt ist. Die Bundesrepublik Deutschland landet in dieser Rangliste seit Jahren nur im Mittelfeld (zuletzt Platz 13 unter 28 Ländern).

Seit 2013 vergleicht die EU nach ähnlichen Kriterien den europäischen Durchschnitt in fünf Dimensionen mit 17 Ländern außerhalb der Europäischen Union: Brasilien, Chile, China, Island, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Russland, Serbien, Südkorea, die Schweiz, die Türkei und die Vereinigten Staaten von Amerika. Dabei zeigt sich, dass Europa im Vergleich mit anderen nicht so schlecht ist, wie es bisweilen geredet wird, aber auch noch eine Menge Luft nach oben ist. Unter den Top Ten in dieser Rangliste von 45 Ländern (International Digital Economy and Society Index) befanden sich zuletzt immerhin sechs EU-Mitglieder; andere, die deutlich unter dem europäischen Durchschnitt lagen, gehörten natürlich auch im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern.

Doppel-Problem

Europa hat, wie dieser Index (I-DESI 2018) und andere Ranglisten zeigen, ein doppeltes Problem, das es zu lösen gilt: zum einen die großen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedern, die längst im digitalen Zeitalter angekommen sind, und jenen, die im globalen Wettbewerb (noch?) nicht mithalten können, und zum anderen, dass der europäische Durchschnitt nicht auf allen Feldern für einen internationalen Spitzenplatz reicht. Relativ gut schneidet Europa bei der digitalen Infrastruktur (connectivity), den individuellen Fähigkeiten (digital skills) und der Nutzung des Internets durch die Bürgerinnen und Bürger ab. Hier sind nur sieben Länder, darunter Südkorea, Japan und die USA, besser als der europäische Durchschnitt.

Die persönlichen Fähigkeiten sind in neun Ländern besser ausgeprägt, wobei der europäische Durchschnitt noch über dem Wert für die USA liegt. Bei der Integration moderner Technologien in ihre Abläufe haben die europäischen Unternehmen spürbar aufgeholt. Deutlich schlechter als die Länder außerhalb Europas schneiden die EU-Mitglieder nach wie vor beim elektronischen Regieren und Verwalten (digital public services) ab. Neun der 17 Vergleichsländer außerhalb Europas sind hier weiter. Dänemark führt übrigens die Rangliste insgesamt an, gefolgt von Südkorea; Serbien hat von 2013 auf 2016 den größten Sprung getan und sich vom letzten Platz auf Rang 34 verbessert.

Zu dem bescheidenen Abschneiden bei den öffentlichen Dienstleistungen hat sicherlich beigetragen, dass das größte Mitglied der Union beim Electronic Government bestenfalls Durchschnitt ist. Obwohl sich die Große Koalition schon in der letzten Wahlperiode vorgenommen hatte, Deutschland zu einem starken Digitalland zu entwickeln, sei die „Digitale Agenda“ letztlich mehr oder weniger zum Stillstand gekommen, sagen Beobachter. Inzwischen gibt es Anzeichen, dass man im Kanzleramt das strategische Defizit und die schleppende Entwicklung nicht länger hinnehmen möchte. Die neuen Strukturen, die beschlossen worden sind, müssen allerdings erst aufgebaut werden und ihre Rolle im Geflecht all derer finden, die sich mit der Digitalisierung beschäftigen. Außerdem wird, wenn vielleicht in drei Jahren gewählt wird, schon wieder die Zeit knapp.

Inkubator

Bei der Vielfalt der neuen Akteure erscheint die Architektur der Digitalpolitik fast schon überkomplex. Neben der neuen Abteilung „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, IT-Steuerung des Bundes“ und einer Staatsministerin als „Beauftragter der Bundesregierung für Digitalisierung“ im Kanzleramt gibt es eine Reihe von beratenden Gremien und operativen Einheiten. Dazu sollen eine E-Government- Agentur als interner Inkubator für konkrete Lösungen sowie eine Digitalagentur zählen, die die Märkte beobachten und Vorschläge für staatliche Regulierung machen soll, aber auch eine Agentur für Sprunginnovationen, die besonders interessante Ideen fördern soll, und eine Agentur für Innovation in der Cybersicherheit, die Lösungen für die Praxis entwickeln soll. Die Steuerung des Ganzen soll über den IT-Rat, in dem die Staatssekretäre der Ressorts sitzen, und vor allem über das Digitalkabinett unter Leitung der Kanzlerin bzw. des Chefs des Kanzleramtes erfolgen.

Umsetzungsstrukturen zur Verwaltungsdigitalisierung

Irrgarten: So sollen die Umsetzungsstrukturen zur Verwaltungsdigitalisierung greifen. (Quelle: Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrates)

Beratend tätig sind ein Digitalrat aus Experten aus dem In- und Ausland, der sich zweimal im Jahr treffen soll, um über die großen Linien zu diskutieren, eine Daten- Ethikkommission, die sich monatlich treffen will, um schon in einem Jahr Antworten auf moralische Fragen vorlegen zu können, die sich aus einer intensiven Nutzung von Daten ergeben, sowie eine Kommission Wettbewerbsrecht 4.0, die Leitlinien für eine Regulierung der Plattformen erarbeiten soll, die die digitale Wirtschaft prägen. Ähnliche Gremien gibt es auch in den Ländern, was dieses Geflecht noch enger, aber auch komplexer macht.

Paradoxon

Nicht nur auf staatlicher Seite beschäftigt man sich mit digitalen Fragen. Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) ist 2011 aufgrund der Beobachtung gegründet worden, dass weder im E-Commerce noch im E-Government die Potenziale richtig ausgeschöpft werden, wenn die Menschen sich im Netz nicht sicher fühlen und wenn sie unsicher sind, ob sie dem Gegenüber, das sie nicht persönlich kennen und oft nicht sehen können, wirklich vertrauen können. Kein anderes Institut hat ähnlich intensiv vermessen, wie die Deutschen insgesamt und die verschiedenen Generationen das Internet betrachten und wie sie sich darin bewegen. Den einen Kunden, den einen Bürger, an dem man sein Angebot ausrichten könnte, gibt es nicht, lautet eine Erkenntnis aus diesen Studien, vielmehr verschiedene Milieus, die ganz unterschiedlich angesprochen werden müssen, wenn man sie erreichen will. Wenn das nichts kostet, bequem ist und sozial akzeptiert, dann nutzen viele diese Dienste, obwohl sie den Anbietern ausdrücklich nicht vertrauen, lautet eine andere Erkenntnis. Dieses Vertrauens-Paradox ähnelt dem Privatheits-Paradox, das wir aus der Debatte um den Datenschutz kennen.

Zu digitalen Themen wird, beileibe nicht nur in Deutschland, an vielen Hochschulen und in vielen Instituten und Unternehmen geforscht. Mit seiner konsequenten Ausrichtung auf das tatsächliche Verhalten der Menschen im Netz ist das DIVSI jedoch hierzulande einzigartig gewesen, sodass es sich in relativ wenigen Jahren einen guten Ruf erarbeiten konnte. Da viele Angebote, insbesondere staatliche Dienste, kaum angenommen werden, weil sie nicht an den Nutzern ausgerichtet sind, bleibt zu hoffen, dass dieses Interesse künftig von anderen aufgegriffen wird. Dass die Bundesregierung bei Dienstleistungen, die über den Portalverbund angeboten werden sollen, jetzt in Digital Labs testet, wie das am besten geschieht, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit dem von der Bundesregierung geförderten Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft, das sich „Das Deutsche Internet-Institut“ nennt, ist ein Berlin-Brandenburger Verbund entstanden, dem die vier Berliner Universitäten – Freie Universität, Humboldt-Universität, Technische Universität und Universität der Künste –, die Universität Potsdam und das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) angehören und der vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) koordiniert wird. Zu den Themen, die dort bearbeitet werden sollen, zählt übrigens auch „Vertrauen in verteilten Umgebungen“.

Verbund

Inzwischen mangelt es nicht mehr an Initiativen und Institutionen, die dazu beitragen sollen, besser zu verstehen, wie sich unser Leben, Arbeiten und Wirtschaften im digitalen Zeitalter verändert und wie man die digitale Transformation, die manche eine 4. Industrielle Revolution nennen, erfolgreich gestalten kann. Dazu gehört auch das Nationale E-Government-Kompetenzzentrum (NEGZ), das aus einer Fusion mit dem ISPRAT e.V. hervorgegangen ist. An Kapazitäten, diese Themen aufzuarbeiten, fehlt es inzwischen in Deutschland nicht mehr. Jetzt kommt es darauf an, aus den vielen Akteuren einen schlagkräftigen Verbund zu schaffen, der arbeitsteilig, aber koordiniert helfen kann, beim elektronischen Regieren und Verwalten spürbar voranzukommen und auch im digitalen Zeitalter ein wettbewerbsfähiger Standort zu bleiben. Das Weizenbaum- Institut könnte die Rolle eines Koordinators in einem solchen Netzwerk übernehmen, das in seiner Summe stärker wäre, als wenn jeder für sich marschiert.

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Studien & Themen, die Zeichen setzten https://www.divsi.de/studien-themen-die-zeichen-setzten/ https://www.divsi.de/studien-themen-die-zeichen-setzten/#respond Fri, 21 Dec 2018 08:58:06 +0000 https://www.divsi.de/?p=19405 Von 2012 bis in die Gegenwart: Fakten und Hintergründe präzise erforscht, neue Einblicke gegeben, viele Anregungen geliefert, Diskussionen angestoßen. Der Anspruch war klar formuliert, die zu leistende Aufgabe stand vom ersten Tag an fest. Mit der Gründung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet war ein hohes Ziel anvisiert. Das Credo: „DIVSI will […]

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DIVSI Collage

Von 2012 bis in die Gegenwart: Fakten und Hintergründe präzise erforscht, neue Einblicke gegeben, viele Anregungen geliefert, Diskussionen angestoßen.

Der Anspruch war klar formuliert, die zu leistende Aufgabe stand vom ersten Tag an fest. Mit der Gründung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet war ein hohes Ziel anvisiert. Das Credo:

„DIVSI will einen offenen und transparenten Dialog über Vertrauen und Sicherheit im Netz organisieren und mit neuen Aspekten beleben. Zudem wird das DIVSI die selbst gesetzten Ziele durch Unterstützung von Wissenschaft und Forschung erreichen. Es geht darum, potenzielle Risiken im Umgang mit dem Internet zu untersuchen und zu analysieren. Aufklärungsarbeit soll für eine Sensibilisierung und für eine Steigerung von Vertrauen und Sicherheit im Internet sorgen.“

Und auch die Methodik wurde sofort benannt: „Das Institut fördert den interdisziplinären Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Somit ist es das geeignete Forum für den Austausch ökonomischer, regulatorischer, rechtlicher, sozialer, kultureller und medienpolitischer Perspektiven. Arbeitsgrundlage sind zukunftsweisende strategische Projekte, für die man Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vernetzen will.“

Als Indiz dafür, dass die Aufgabe gemeistert wurde, kann allein schon die folgende Auflistung eigener DIVSI-Studien dienen. Sie sind zwischen sechs Jahren und knapp zwei Monaten alt. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung festgehaltenen Fakten sind sicher in der schnelllebigen Internet-Zeit nicht mehr sämtlich brandaktuell. Doch unverändert können auch sie als wichtiges Basismaterial dienen.

DIVSI BeteiligungslandkarteBeteiligungslandkarte Deutschland – Online-Beteiligung in Gesundheitsfragen (2017)

Wie vielfältig und geläufig sind partizipative Formen der Internetnutzung im Lebensalltag der Menschen zur Unterstützung der eigenen Gesundheit oder zur Überwindung von Krankheiten? Welche soziodemografischen Unterschiede sind zu erkennen?

Brief Oder MailBrief oder E-Mail? DIVSI Studie über die Kommunikation im privat-geschäftlichen Bereich (2017)

Erstmals fundierte Erkenntnisse darüber, auf welchen Wegen privat-geschäftliche Kommunikation abläuft und welche Bedürfnisse sie bestimmen. Auch geht die Studie der Frage nach, inwieweit Menschen auf bewährte analoge Kanäle setzen und inwieweit sie inzwischen digitalen Möglichkeiten vertrauen.

Vertrauen in Kommunikation im digitalen ZeitalterVertrauen in Kommunikation im digitalen Zeitalter (2017)

Digitale Kommunikation gehört längst zum Alltag. Persönliche Informationen und sensible Daten werden ausgetauscht. Aber müssen dabei Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit in einem Spannungsverhältnis stehen? Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Antworten sollten für eine künftige sichere digitale Kommunikation gefunden werden, auf die die Menschen vertrauen können?

Digitalisierung – Deutsche fordern mehr SicherheitDigitalisierung – Deutsche fordern mehr Sicherheit (2017)

Die Deutschen stehen der Digitalisierung positiv gegenüber und sehen darin viele Vorteile für sich. Beim Thema Sicherheit im Internet erwarten sie allerdings mehr Engagement – vom Staat und von Unternehmen. Was bedeutet das für Vertrauen und für Kommunikation? Und wie sieht es mit der Eigenverantwortung der Nutzer aus? Die Untersuchung ergab auch auffallende Paradoxien zwischen Verantwortung und Vertrauen.

DIVSI Ü60-Studie: Die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen in DeutschlandDIVSI Ü60-Studie: Die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen in Deutschland (2016)

Silver Surfer, Best Ager, 60+ – die Altersgruppe der über 60-Jährigen wird zunehmend wichtiger für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, denn sie macht jetzt schon etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung aus – Tendenz steigend. Die Studie liefert differenzierte, anschauliche und umsetzungsorientierte Erkenntnisse über die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen und räumt dabei auch mit einigen Vorurteilen auf.

DIVSI Studie „Digitale urbane Mobilität“DIVSI Studie „Digitale urbane Mobilität“ (2016)

Die Digitalisierung hat die Mobilitätsdebatte vollends erfasst. Aber wie weit entwickelt sind datengelenkte Verkehrssysteme sowie eine sichere und ressourcenschonende Mobilitätskultur wirklich? Wie sind Schutz der Privatsphäre und Nutzung eines digitalen Assistenzsystems im Auto zu vereinbaren? Insbesondere vor dem Hintergrund der Machbarkeit analysiert und hinterfragt diese Studie eine Vielzahl von Diskussionen und Aktivitäten aus Europa und den USA.

DIVSI Internetmilieus 2016DIVSI Internet-Milieus 2016 – Die digitalisierte Gesellschaft in Bewegung (2016)

Wie beeinflusst der digitale Wandel das Leben der Menschen in Deutschland? Wie hat sich ihr Online-Verhalten in den letzten Jahren verändert? Welchen Stellenwert haben Internet und Smartphone im Lebensalltag? Wie denken die Menschen in der Nach-Snowden-Ära über Datensicherheit? Die repräsentative Studie bietet einen vertieften Blick in die aktuellen Lebenswelten unserer digitalen Gesellschaft.

Big DataBig Data (2016)

Zugespitzt auf die Themen „Smart Health“ und „Smart Mobility“ fasst der Bericht Erkenntnisse aus vielen Expertenrunden des DIVSI-Forschungsprojekts „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ zusammen. Er liefert Argumente für eine gesellschaftliche Debatte und wägt dabei Chancen und Risiken ab.

Recht Auf VergessenwerdenDas Recht auf Vergessenwerden (2015)

Die Entscheidung des EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ lässt Fragen unbeantwortet, die im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit liegen. Dieser komplexen Problematik widmet sich diese Publikation und formuliert schließlich konkrete Empfehlungen für einen „Lösch-Kodex“.

DIVSI Studie Beteiligung im Internet – Wer beteiligt sich wie?DIVSI Studie Beteiligung im Internet – Wer beteiligt sich wie? (2015)

Was ist Beteiligung im Internet eigentlich genau? Wie und weshalb bringen Internetnutzer sich ein? Die zweite Studie im Rahmen des DIVSI-Forschungsprogramms „Beteiligung im Netz“ untersucht Formen, Vorteile und Hürden der Beteiligung im Internet aus Sicht der DIVSI Internet- Milieus. In der qualitativen Untersuchung kommen dabei die Internetnutzer selbst zu Wort.

DIVSI U9-Studie – Kinder in der digitalen WeltDIVSI U9-Studie – Kinder in der digitalen Welt (2015)

Wann und wie kommen Kinder mit digitalen Medien und dem Internet in Berührung? Welche Bedeutung messen Eltern, Erzieher und Lehrer dem Internet für die Zukunft der Kinder bei? Welche Chancen und Risiken werden wahrgenommen, wer trägt die Verantwortung? Die Studie hat Kinder zwischen 3 und 8 Jahren im Blick und lässt sie auch selbst zu Wort kommen.

Daten Ware und WährungDIVSI Studie – Daten: Ware und Währung (2014)

In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung untersucht DIVSI das Online-Nutzungs- und -Konsumverhalten in Deutschland. Im Fokus stehen Einstellungen der Internetnutzer zu Themen der Datensicherheit sowie Weiterverwendung von persönlichen Daten.

DIVSI Studie – Wissenswertes über den Umgang mit SmartphonesDIVSI Studie – Wissenswertes über den Umgang mit Smartphones (2014)

Durch Smartphones sind Menschen heute nahezu ununterbrochen über das Internet miteinander verbunden. Mit steigendem Nutzungsumfang fällt dabei eine Vielzahl von Daten an. Unter der Leitfrage „Was geschieht mit meinen Daten?“ war es Ziel der Studie, das Bewusstsein der Nutzer dafür zu schärfen, welche Daten auf dem Smartphone sein können, welche Möglichkeiten der Einsichtnahme und Einflussnahme sie bei unterschiedlichen mobilen Betriebssystemen haben.

Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex? (2014)

Mit dem Projekt „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ lotet DIVSI aus, ob ein Digitaler Kodex ein geeignetes Mittel ist, verbindliche Regeln im Internet auszuhandeln und durchzusetzen. Der Projektbericht steuert nicht nur zu diesem Gedanken Anregungen bei. Er bietet darüber hinaus generelle Anstöße, über die nachzudenken lohnt.

DIVSI Studie Beteiligung InternetDIVSI Studie zu Bereichen und Formen der Beteiligung im Internet (2014)

Das DIVSI-Forschungsprogramm „Beteiligung im Netz“ leistet auf einer breiten theoretischen und empirischen Basis einen Beitrag zum öffentlichen Verständnis der Beteiligungschancen des Internets – und ihrer Voraussetzungen. Die Studie präsentiert einen ersten Schritt in diesem Vorhaben und verschafft einen Überblick über den heutigen Stand der Forschung.

DIVSI U25-StudieDIVSI U25-Studie (2014/2018)

Die DIVSI U25-Studie liefert erstmals fundierte Antworten auf Fragen, die das Verhalten der nachwachsenden Generation im Hinblick auf das Netz betreffen. Über die Nutzungsformen hinaus werden auch die Denk- und Handlungslogiken sowie der lebensweltliche Hintergrund untersucht. Die Nachfolge-Studie wurde gerade vorgestellt.

DIVSI Studie zu Freiheit versus Regulierung im InternetDIVSI Studie zu Freiheit versus Regulierung im Internet (2013)

Wie sicher fühlen sich die Deutschen im Internet? Wie viel Freiheit und Selbstbestimmung wollen sie? Nach wie viel Regulierung wird verlangt? Die Studie zeigt ein detailliertes Bild des Nutzungsverhaltens der Deutschen im Internet und ihrer Wahrnehmung von Chancen und Risiken.

Entscheider-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im InternetEntscheider-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet (2013)

Wie denken Entscheider über das Internet? Welchen Akteuren schreiben sie welche Verantwortung und welche Einflussmöglichkeiten zu? Was sagen sie zu Sicherheits- und Freiheitsbedürfnissen? Die Studie verdeutlicht erstmals, wie diejenigen über das Internet denken, die wesentlich die Spielregeln gestalten und Meinungsbilder prägen.

Meinungsführer-Studie „Wer gestaltet das Internet?“Meinungsführer-Studie „Wer gestaltet das Internet?“ (2012)

Wie gut kennen sich Meinungsführer im Netz aus? Wie schätzen sie ihre Einflussmöglichkeiten ein? Welche Chancen, Konfliktfelder und Risiken erwachsen daraus? In persönlichen Gesprächen wurden führende Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden interviewt.

Milieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet + AktualisierungMilieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet (2012) + Aktualisierung (2013)

Die Milieu-Studie differenziert erstmals unterschiedliche Zugangsweisen zum Thema Sicherheit und Datenschutz im Internet in Deutschland, basierend auf einer bevölkerungsrepräsentativen Typologie.

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DIVSI Magazin – Ausgabe 4/2018 https://www.divsi.de/publikationen/magazine/divsi-magazin-ausgabe-42018/ Fri, 21 Dec 2018 08:57:09 +0000 https://www.divsi.de/?post_type=magazine&p=19477 Das letzte DIVSI-Magazin. Zum Inhalt: In Hamburg sagt man Tschüss  Und weitere Themen…

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Das letzte DIVSI-Magazin.

Zum Inhalt: In Hamburg sagt man Tschüss
 Und weitere Themen…

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IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern https://www.divsi.de/it-sicherheit-staerken-freiheit-erhalten-frieden-sichern/ https://www.divsi.de/it-sicherheit-staerken-freiheit-erhalten-frieden-sichern/#respond Mon, 12 Nov 2018 10:58:48 +0000 https://www.divsi.de/?p=19256 Dringend gefordert: Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und privater Kommunikation Von Konstantin von Notz Vor einigen Monaten gelang es Hackern, in das hochgesicherte Netz des Bundes einzudringen und sich darin mindestens ein halbes Jahr unentdeckt zu bewegen. Dabei wurde das Netzwerk des Bundes von der Bundesregierung nach einem ähnlich verheerenden Angriff auf den Deutschen […]

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IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichern

Foto: piick | Shutterstock

Dringend gefordert: Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und privater Kommunikation

Von Konstantin von Notz

Vor einigen Monaten gelang es Hackern, in das hochgesicherte Netz des Bundes einzudringen und sich darin mindestens ein halbes Jahr unentdeckt zu bewegen. Dabei wurde das Netzwerk des Bundes von der Bundesregierung nach einem ähnlich verheerenden Angriff auf den Deutschen Bundestag als eines der sichersten Netze überhaupt gepriesen. Der Angriff kann nicht als singuläres Ereignis betrachtet werden. Er reiht sich in eine ganze Kette vergleichbarer Attacken auf digitale Infrastrukturen und IT-Systeme ein, die von Staaten, öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden. Deutlich wurde erneut: Insgesamt steht es schlecht um die IT-Sicherheit in Deutschland.

Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass in unserer zunehmend vernetzten Welt auch die Bundesregierung in der Pflicht steht, einen hohen Schutz von Netzen, IT-Systemen und privater Kommunikation zu garantieren. Eine solche Schutzverpflichtung lässt sich, darauf haben Verfassungsrechtler wiederholt hingewiesen, direkt aus unserem Grundgesetz ableiten.

Dennoch wird die Bundesregierung dieser Schutzverantwortung bis heute nicht gerecht. Dies ist insofern auch vollkommen unverständlich, als dass Vertrauen in gute IT-Sicherheit und die Privatheit von Kommunikation nicht nur die Voraussetzung für die gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung, sondern auch für die Akzeptanz in neue digitale Angebote und E-Government ist.

Maßnahmen unzureichend

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der IT-Sicherheit sind absolut unzureichend: Erst wurde die IT-Sicherheit über Jahre der Selbstregulierung der Wirtschaft überlassen. Dann wurde von der letzten großen Koalition ein IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet, das seinen Namen kaum verdient. Insgesamt bleibt die IT-Sicherheitspolitik der Bundesregierung höchst widersprüchlich. Um nur ein Beispiel zu nennen: Ob man Verschlüsselung nun politisch unterstützen oder mit neuen Behörden wie ZITIS lieber flächendeckend brechen will, man scheint es selbst nicht genau zu wissen.

Im Bereich der IT-Sicherheit irrlichtert die Bundesregierung orientierungslos durch den digitalen Raum. Erst vor wenigen Wochen musste sie erneut einräumen, dass sie auf zentrale, verfassungsrechtlich heikle Fragen auch weiterhin keine Antworten hat. Dies gilt u.a. für weiterhin hochumstrittene „Hackbacks“, also offensive Gegenschläge, aber auch den staatlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken.

Rechtliche Klarstellungen sind seit Jahren überfällig, werden aber bewusst verschleppt. Dies ist schlecht für die Rechtssicherheit von Unternehmen und die Akzeptanz digitaler Innovationen. Zudem gefährdet es Grundrechte und bestärkt Staaten wie China, denen man so ganz gewiss kein Entgegenkommen bei gerade gescheiterten, aber weiterhin dringend benötigten neuen Abkommen, beispielsweise zur Ächtung von Cyberwaffen im Rahmen von UN-Verhandlungen, abringen kann.

Militarisierung

Dennoch treiben derzeit vor allem Ursula von der Leyen und Horst Seehofer die Militarisierung des digitalen Raums weiter voran und schaffen gänzlich neue Gefahren. Der Name der neuen „Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit“ ist reiner Etikettenschwindel. Diese Agentur würde die IT-Sicherheit ganz bestimmt nicht erhöhen, sondern zusätzlich gefährden – und zwar massiv.

Die Pläne für die neue Cyberagentur könnten unausgegorener kaum sein. Was sie eigentlich leisten, auf welcher Rechtsgrundlage sie arbeiten soll oder wie eine Abgrenzung zu – ebenfalls höchst umstrittenen – Einrichtungen wie ZITIS aussehen soll – all das weiß die Bundesregierung scheinbar selbst nicht. Eine Abstimmung mit anderen Ministerien, beispielsweise dem Auswärtigen Amt, das seit Jahren eine dezidiert andere Politik verfolgt und dessen internationale Bemühungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit so massiv torpediert werden, fand scheinbar nicht statt. Aus gutem Grund haben sich auch Abgeordnete aus den regierungstragenden Fraktionen öffentlich gegen die unausgegorenen und die IT-Sicherheit gefährdenden Pläne ausgesprochen. Geholfen hat es nichts. Knappe Ressourcen. Die Bundesregierung muss endlich umsteuern. Statt die Eskalationsspirale im digitalen Raum weiter zu befördern, muss sie eine echte Kehrtwende im Bereich der IT-Sicherheit vornehmen. Auch vor dem Hintergrund, dass es eine beinahe irrwitzige Annahme ist, ein cyberpolitisches Wettrüsten gegen Staaten wie Nordkorea, China und Russland gewinnen zu können, sollten sich die wenigen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf die notwendige Härtung und den Schutz digitaler Infrastrukturen konzentrieren. Die Bundesregierung muss sich gemeinsam mit ihren Verbündeten für neue internationale Regelungen und Kontrollregime engagieren. Genau wie die Ächtung von Antipersonenminen brauchen wir auch die Ächtung bestimmter Praktiken der Cyberkriegsführung und -technologien. Nur das sorgt langfristig für Sicherheit und Freiheit im digitalen Raum. Offensive Operationen und sogenannte „Hackbacks“, der staatliche Ankauf, das Offenhalten und die weitere Nutzung von bislang nicht öffentlich bekannten Sicherheitslücken („Zero-Day-Exploits“) sowie Überlegungen einer gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen, Hintertüren in Hard- und Software zu verbauen, sind konsequent abzulehnen. Sicherheitslücken müssen schnellstmöglich im Zusammenspiel staatlicher und privater Akteure geschlossen und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Anlasslose Massendatenspeicherungen ohne erwiesenen sicherheitspolitischen Mehrwert und zulasten von Grundrechten sind auch weiterhin abzulehnen. Zudem brauchen wir, will man an diesen Instrumenten festhalten, endlich zumindest klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung. Diese fehlen bis heute.

Zitat Massendatenspeicherung

Foto: piick | Shutterstock

Maßnahmenbündel

Der Staat hat für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu sorgen und das Grundrecht auf Privatheit der Kommunikation zu wahren und auszubauen. Damit die Bundesregierung dieser weiterhin drängenden Aufgabe endlich tatsächlich nachkommt, haben wir einen umfassenden Katalog mit 25 Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit vorgelegt.

Wir fordern die Bundesregierung u.a. auf, schnellstmöglich ein neues IT-Sicherheitsgesetz vorzulegen, das seinen Namen tatsächlich verdient, sehr viel breiter ansetzt und Anreize für proaktive Investitionen in gute IT-Sicherheitslösungen schafft. Auch die weiterhin mangelnde Koordinierung und ungeklärte Zuständigkeiten muss die Bundesregierung endlich auflösen.

Weiterhin scheint es notwendig, die Verantwortung für IT-Sicherheit aus dem Bundesinnenministerium herauszulösen. Zu groß sind die Interessenkonflikte, beispielsweise bezüglich des notwendigen Schutzes digitaler Infrastrukturen und privater Kommunikation und der weiterhin extrem hohen Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden, die ein „going dark“ um jeden Preis verhindern wollen. Ein solcher Anspruch ist sicherheitspolitisch eventuell verständlich, aus einer rechtsund demokratiepolitischen Perspektive jedoch abzulehnen. Denn einen solchen Anspruch, in jedweden Kommunikationsvorgang schauen zu können, kennen wir bislang nur aus autoritären und totalitären Staaten wie China. Statt eines auf die Allgemeinheit und die Schwächung der IT-Sicherheit insgesamt abzielenden Ansatzes brauchen wir eine zielgerichtete, polizeiliche Abwehr konkreter Gefahren auf klaren Rechtsgrundlagen. Das ist die Erkenntnis der letzten Jahre.

Auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist noch immer dem Innenministerium unterstellt. Wie zuvor die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) wollen wir es aus dem Verantwortungsbereich des BMI herauslösen. Nur so kann es eine unabhängige Beratung tatsächlich leisten. Ferner machen wir uns dafür stark, dass die bestehenden Aufsichtsstrukturen sehr viel besser ausgestattet werden.

Unterstützung der Wirtschaft

Einseitige Abhängigkeiten von wenigen IT-Dienstleistern, deren Software nicht überprüfbar ist, muss behoben und der Einsatz und die hohe Qualität von quelloffener Software politisch stärker unterstützt werden. Bei allen E-Government- Angeboten sind beste IT-Sicherheitslösungen auf dem neuesten Stand der Technik, wie zum Beispiel durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen, zum Standard zu machen. Dabei müssen Datenschutz und IT-Sicherheit zwingend zusammen gedacht werden. Mit Zertifizierungen sollen Anreize geschaffen werden, in gute und sichere IT-Lösungen, insbesondere beim „Internet der Dinge“ (IoT), zu investieren. Kleinere und mittlere Unternehmen müssen bei sicherheitstechnischen Herausforderungen durch ein dezentrales und unabhängiges IT-Beratungsnetzwerk unterstützt werden. Haftungsanreize für alle in der IT-Kette verantwortlichen Stellen wollen wir stärken und Anbieter zur Bereitstellung von Sicherheits-Updates verpflichten.

Diese und weitere Maßnahmen zum Schutz unserer digitalen Infrastrukturen und unserer privaten Kommunikation sind überfällig. Die Bundesregierung muss sie endlich umsetzen – zumindest, wenn sie sich nicht weiter vorhalten lassen will, selbst eine Gefahr für die IT-Sicherheit darzustellen, und sie ihre eigenen Sonntagsreden zum notwendigen Grundrechtsschutz im Digitalen ernst nimmt.

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Digitale Agenda oder digitale Strategie? https://www.divsi.de/digitale-agenda-oder-digitale-strategie/ https://www.divsi.de/digitale-agenda-oder-digitale-strategie/#respond Tue, 06 Nov 2018 08:29:21 +0000 https://www.divsi.de/?p=19252 In den letzten Jahren wurde einiges geschafft. Sichtbar geworden ist vor allem jedoch ein strategisches Defizit. Worauf es jetzt ankommt. Von Göttrik Wewer Die intensiv diskutierte Frage, ob das Thema Digitalisierung so bedeutsam ist, dass es in einem eigenen Ministerium gebündelt werden sollte, oder aber in jedem Ressort bearbeitet werden muss, da es alle Politikfelder […]

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Digitale Agenda oder digitale Strategie

Foto: Vincent Vroom | Shutterstock

In den letzten Jahren wurde einiges geschafft. Sichtbar geworden ist vor allem jedoch ein strategisches Defizit. Worauf es jetzt ankommt.

Von Göttrik Wewer

Die intensiv diskutierte Frage, ob das Thema Digitalisierung so bedeutsam ist, dass es in einem eigenen Ministerium gebündelt werden sollte, oder aber in jedem Ressort bearbeitet werden muss, da es alle Politikfelder umpflügt, ist vorerst entschieden: Mit der Berufung einer „Staatsministerin für Digitalisierung“ im Kanzleramt hat die Bundeskanzlerin einem Digitalministerium eine Absage erteilt und das Thema zugleich zur „Chefsache“ gemacht. Wenn auf diesem Feld in den nächsten Jahren zu wenig passiert, dann fällt das direkt auf die Regierungschefin zurück.

Die Staatsministerin für Digitalisierung, was in anderen Ressorts dem Status eines Parlamentarischen Staatssekretärs entspricht, ist nur eine von drei Staatsministerinnen im Kanzleramt, dessen Chef nicht nur das Haus leitet, sondern noch Bundesminister für besondere Aufgaben ist. Hinzu kommen noch ein Staatsminister als Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie ein (beamteter) Staatssekretär als Beauftragter für die Nachrichtendienste. Die neue Abteilung 6 (von insgesamt sieben), die sich um „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ kümmern soll, befindet sich noch im Aufbau. Vorgesehen sind zwei Gruppen innerhalb dieser Abteilung: eine Planungsgruppe aus drei Referaten, zu der auch das Referat „Wirksam regieren“ gehört, und eine „Digitalgruppe“ aus fünf Referaten, darunter „Grundsatzfragen der Digitalpolitik“, „Digitale Infrastruktur“ und „Digitaler Staat“, von denen die meisten Leitungen aktuell (27.08.18) noch nicht besetzt sind. Die Leitung der neuen Abteilung ist einer langjährigen Mitarbeiterin der Kanzlerin übertragen worden, die früher den Stab „Politische Planung, Grundsatzfragen, Sonderaufgaben“ und das Referat „Medienberatung“ geleitet hat.

Verschmelzung

Im Vergleich zu den großen Ressorts, die sich ebenfalls um das Megathema kümmern, wirkt die Staatsministerin unzureichend ausgestattet: Ohne gut dotierte Förderprogramme und mit nur einer Handvoll Referaten lässt sich nicht viel bewegen. Das erste Jahr der Wahlperiode ist schon vorbei; die Abteilung wächst erst langsam.

Die Frage, was die Staatsministerin im Kanzleramt überhaupt bewirken kann, stellt sich auch deshalb, weil man nicht nur dort, sondern auch im Bundesministerium des Innern neue Abteilungen gegründet hat: nicht nur die für Heimat, sondern auch eine für „Digitale Gesellschaft, Verwaltungsdigitalisierung und Informationstechnik“. Darin sind die früheren Abteilungen für die Modernisierung der Verwaltung und für die Informationstechnik verschmolzen worden, zwischen denen es zahlreiche Schnittstellen gab.

„Wir bündeln Kompetenzen, um den digitalen Wandel zu gestalten“, hört man aus dem Haus. Künstliche Intelligenz, Smart (Government) Services, Blockchain, aber auch Hatespeech, digitale Spaltung oder die Übermacht einzelner digitaler Akteure seien Themen, die für gesellschaftliche Herausforderungen ersten Ranges stehen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz habe man die Federführung für die Datenethikkommission der Bundesregierung übernommen; außerdem werde man sich um die Digitalisierung der Verwaltung und des Ehrenamtes kümmern.

Da auch andere Ressorts ähnlich große Projekte und Programme betreiben, bleibt die Frage, was es eigentlich für die Staatsministerin im Kanzleramt noch zu tun gibt, außer Grußworte zu halten. Sicher, die Kanzlerin wird sich im Kabinettsausschuss Digitalisierung, dem sie vorsitzt und dem alle Minister angehören, häufig vertreten lassen müssen, weil irgendwo Krisen zu bewältigen sind, und auch der Chef des Kanzleramtes, der durchaus eine Affinität zu diesen Themen hat, dürfte meist mit anderen dringlichen Vorgängen beschäftigt sein. Die Sitzungen des Digitalrates vor- und nachbereiten, der die Regierung beraten soll, muss jemand machen, dies füllt aber niemanden aus, der politisch gestalten möchte. Was also dann?

Eckpunkte

In den letzten Jahren ist einiges geschafft, aber auch manches verpasst worden. Sichtbar geworden ist vor allem ein strategisches Defizit. Die „Digitale Agenda 2013–2017“ bestand im Grunde aus Projekten, die von den Ressorts vermutlich ohnehin betrieben worden wären, alle für sich sinnvoll, aber insgesamt ohne klare Prioritäten und ohne eine Richtung vorzugeben. Dass hier ein Defizit besteht, scheint man im Kanzleramt verstanden zu haben: Die Vorschläge aus den Ressorts, die über den Sommer gesammelt wurden, sollen bis zum Herbst zu einer gemeinsamen Strategie verdichtet werden, hieß es nach der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses Digitalisierung am 27. Juni. Künstliche Intelligenz, Blockchain und die Zukunft der Arbeit seien wichtige Themen, zu denen man sich strategisch besser aufstellen wolle.

Im Juli hat das Kabinett Eckpunkte für eine Strategie Künstliche Intelligenz beschlossen, die jetzt federführend von den Ministerien für Wirtschaft und Energie, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales ausgebaut werden sollen. Ende des Jahres soll die Strategie auf dem Digital-Gipfel in Nürnberg öffentlich präsentiert werden. Deutschland soll zum „weltweit führenden Standort“ auf diesem Feld werden, „Artificial Intelligence (AI) made in Germany“ zum weltweit anerkannten Gütesiegel.

Wenn die Staatsministerin im Kanzleramt sich darauf konzentriert, die strategischen Defizite abzubauen, die zuletzt immer deutlicher wurden, dann kann sie womöglich auch mit bescheidenen Ressourcen relativ viel bewegen. Keine neue „Agenda“ mit einzelnen Projekten abarbeiten, mitunter auch noch schlecht aufeinander abgestimmt, sondern die Digitalpolitik der Bundesregierung strategisch neu ausrichten, darauf käme es an. Wenn auch das Innenministerium seine Digitalstrategie für die Verwaltung überdenkt, wäre das eine sinnvolle Ergänzung.

Eine Verwaltung, die ihre Dienste auch online anbietet, ist noch lange keine digitale Verwaltung. Das wäre sie erst, wenn sie systematisch die Daten erhebt, die sie braucht, um ihre Aufgaben besser erledigen und das öffentliche Leben intelligenter managen zu können. Die digitale Verwaltung ist eine datengesteuerte, manche sagen: eine datengetriebene Verwaltung („data-driven“).

Hoffnungswunsch

Ohne eine klare Strategie, wie man dorthin kommt, die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters auch selbst zu nutzen, droht die Verwaltung noch weiter hinter Wirtschaft und Gesellschaft zurückzufallen, als sie das heute schon ist. Bleibt zu hoffen, dass man das im Kanzleramt begriffen hat.

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Charta der digitalen Grundrechte für Europa https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/ https://www.divsi.de/charta-der-digitalen-grundrechte-fuer-europa/#respond Mon, 29 Oct 2018 07:07:57 +0000 https://www.divsi.de/?p=19247 Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Von Friedrich Graf von Westphalen Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und […]

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Charta der digitalen Grundrechte für Europa

Foto: Marian Weyo | Shutterstock

Es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus.

Von Friedrich Graf von Westphalen

Unter dem Dach der ZEIT-Stiftung ist kürzlich eine „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ veröffentlicht worden. Sie enthält grundlegend Neues, um den mannigfachen – und neuartigen – Bedrohungen der Grundrechte durch die Digitalisierung entgegenzuwirken. Doch es sind nicht wenige, die meinen, dazu bestehe gar kein wirklicher Bedarf. Viele sind fest davon überzeugt: Die Bestimmungen der DSGVO reichen aus, den erforderlichen Schutz der Grundrechte des Bürgers im Blick auf seine personenbezogenen Daten abzusichern.

Doch besorgte Stimmen mahnen, und sie warnen mit guten Argumenten, weil sie zu Recht befürchten, der europäische Gesetzgeber habe mit der Verabschiedung der inzwischen in nationales Recht umgesetzten DSGVO „alle Eier in den einen Korb“ gelegt, ohne im Ergebnis einen wirklich effektiven Rechtsschutz zugunsten von Freiheit und Privatheit, vor allem im Blick auf das mit der personalen Würde teilkongruente Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, zu gewährleisten.

Charta digitale Grundrechte Europa

Drei wesentliche Einwände lassen sich gegen die DSGVO ins Feld führen. Man kann – etwas pauschal – auf bekannte Buchtitel verweisen, die mit prägenden und warnenden Worten das Bedrohungsszenario der um sich greifenden Digitalisierung umschreiben, etwa das Buch von Stefan Aust/Thomas Amman, „Digitale Diktatur“, oder das Buch der diesjährigen Theodor-Heuss-Preisträgerin, Yvonne Hofstetter, die das „Ende der Demokratie“ in Zeiten dominanter Sozialer Medien und sich rasant ausbreitender Künstlicher Intelligenz anbrechen sieht. Man kann auch den von Jakob Augstein kürzlich herausgegebenen Band „reclaim autonomy“ als Beleg anführen. Genug.

Irrglaube

Solche Belegstellen ersetzen nicht die juristisch-politische Argumentation. Doch der wohl ganz entscheidende und nachhaltige Beleg gegen die Wirkkraft der DSGVO, ein Bollwerk gegen die bedrohte Freiheit des Bürgers in Zeiten der Digitalisierung zu sein, speist sich aus einem Erfahrungssatz. Er durchzieht das gesamte europarechtlich strukturierte Verbraucherschutzrecht wie ein roter Faden: Es ist der durch nichts belegte Irrglaube des Gesetzgebers, dass mehr oder weniger umfassende Informationen, die dem Verbraucher von Gesetzes wegen vor Abschluss eines Vertrages mitgeteilt werden, seine Wahl- und Entscheidungsfreiheit tatsächlich stärken. Es ist das Bild des „informierten Verbrauchers“. Doch dieses Bild als Prototyp des Verbrauchers als des „Menschen im Recht“ (Gustav Radbruch) ist ein Zerrbild; es findet keine Korrespondenz in der Alltagswirklichkeit.

Alle Erfahrung besagt: Die Informationen – auch wenn es sich um Vertragsbedingungen handelt – werden vom Verbraucher – mag er gebildet oder ungebildet sein – schlicht nicht gelesen; der rasche „Klick“ signalisiert stets die uneingeschränkte Zustimmung des Nutzers. Das nennt man im Ergebnis einen Vertragsabschluss, beruhend auf rechtsgeschäftlich wirksamen Erklärungen. Ohne Einschränkungen gilt dies auch für die „Einwilligung“ (Zustimmung) nach Maßgabe der DSGVO. Hinzu tritt auch stets der Bequemlichkeitsfaktor, dem kaum ein Verbraucher widersteht: Die Überlassung der personenbezogenen Daten – Zweckangabe hin oder her – erfolgt ja zudem „for free“, und die dann „unentgeltlich“ zu nutzenden „Dienste“ von Google, Amazon oder Facebook verheißen ja ein „besseres“ Leben mit Freunden, versteht sich.

Spezieller Einwand: Eine datenschutzrechtliche Zustimmung des Nutzers ist nach Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO gesetzlich nicht gefordert, wenn und soweit „die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich“ ist. Der Vertragsabschluss – „for free“ – regiert also, und der Vertragszweck heiligt die Mittel der Werbeplattformen. Sie erhalten die personenbezogenen Daten des Nutzers, und das Resultat ist: die Manipulation des Nutzers bis zu seiner dauerhaften Gefangennahme in der „Filterblase“; die Daten der Nutzer – vor allem die der Wohlhabenden – sind eben das Gold des Internet- Kapitalismus. Im Hintergrund steht inzwischen die harte Frage, ob denn die verhaltenssteuernden Algorithmen uns nicht mehr und nachhaltiger steuern als das Recht.

Ein Drittes, wohl das Wichtigste: Unser liberales Grundrechtsverständnis ist davon geprägt, dass die Grundrechte Abwehrrechte gegenüber dem (nationalen) Staat sind, die der Bürger zum Schutz von Würde und Freiheit in Stellung bringen kann. Doch die Bedrohungen des digitalen Zeitalters gehen von Internet- Giganten aus, also von Unternehmen; dem Staat bleibt das zweifelhafte Privileg der öffentlich gesteuerten Überwachung. Rechtlich gewertet vollziehen sich diese „Angriffe“ von Big Data aber auf horizontaler Ebene, nämlich innerhalb der Privatrechtsordnung.

Rechtsbefehle

Doch die im Silicon Valley beheimateten Internet-Konzerne sind jedenfalls faktisch weitestgehend extraterritorial. Ihre unglaubliche wirtschaftliche Macht wirft inzwischen die schwerwiegende Frage auf, ob und wie lange noch ein Rechtsstaat es zulassen darf, dass – Beispiel: Besteuerung – sich innerhalb seines Territoriums Mächte entfalten, die er nicht mehr uneingeschränkt beherrschen kann. Das ist qualitativ wesentlich mehr als die oft vernommene Frage, ob denn die Politik sich noch gegenüber den Großen der Wirtschaft durchsetzen kann, ob sie noch den politischen Primat in Anspruch nehmen und ihre Rechtsbefehle auch mit Anspruch auf Autorität durchsetzen kann.

Gerade unter diesem Blickwinkel ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass jetzt die Digitale Grundrechtscharta in Artikel 23 Absatz 3 bestimmt, dass die „Rechte und Pflichten“ aus dieser Charta „für alle Unternehmen“ gelten, „die auf dem Gebiet der EU tätig sind“. Der Jurist nennt die damit angesprochene Rechtsfigur eine „Drittwirkung“, also die Verankerung des Durchsetzungsanspruchs der digitalen Grundrechte nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber „Unternehmen“. Diese – weiter gehende – Rechtswirkung der Grundrechte hinein ins Privatrecht ist dem deutschen Verfassungsrecht durchaus (in Grenzen) vertraut. Sie hat aber innerhalb der Grundrechtscharta der EU überhaupt keinen Platz. Denn Artikel 51 der Grundrechtscharta der EU stellt unmissverständlich klar, dass „diese Charta für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union“ gilt und eben auch nur „für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts“.

Genau dieses Defizit im Grundrechtsschutz des Bürgers wird und soll durch die Digitale Grundrechtscharta beseitigt werden. Das ist nicht nur auf der Ebene des politischen Diskurses, sondern auch auf der Ebene der rechtspolitischen Debatte in Europa ein immenser Fortschritt. Ein Denkanstoß, eine Handlungsanleitung. Sie ist vor allem unter dem Blickwinkel bedeutsam, dass ja die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung – auch im Blick auf ihr vorhandenes und oft unterschätztes Bedrohungspotenzial – nur im Rahmen eines noch mühsam zu schaffenden europäischen Rechts bewältigt werden können. Das wird viele Jahre in Anspruch nehmen.

Datenhaufen

Daher springt auch die Neuformulierung des Würdeanspruchs in Artikel 1 Absatz 2 der Digitalen Grundrechtscharta ins Auge: „Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.“ Es geht also um nicht mehr, aber auch um nicht weniger; es geht ums Ganze: Der Vorrang des Menschen, seiner Würde, seiner Freiheit und seiner alleinigen Verantwortung für die Fortentwicklung der digitalen Techniken steht im Fokus. Nach unserem Rechtsverständnis ist es ausgeschlossen, den Menschen als Person mit Leib und Seele nur als einen steuerbaren „Datenhaufen“ zu behandeln. Das kybernetische Menschenbild der Wissenschaft, das den Menschen lediglich als einen USB-Stick in ihre planende Programmierung nimmt und mit Beschlag belegt, ist nicht das Menschenbild des europäischen Rechts. Und es darf daher auch nicht zu einer mathematisch determinierten Größe pervertiert werden. Dagegen ist fundamentaler Widerstand angesagt.

Notwendigerweise sind daher auch die weiteren Forderungen der Digitalen Grundrechtscharta – außerhalb des rein Appellativen, sondern mit verpflichtendem Bezug zur gesellschaftlichen Gestaltung Europas – in den Blick zu nehmen: „Ethisch-normative Entscheidungen können nur vom Menschen getroffen werden.“ (Artikel 8 Absatz 1) Und im Blick auf die weithin nicht voll beherrschbaren Risiken der Künstlichen Intelligenz steht zu lesen: „Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person Verantwortung tragen.“ Dann schließlich auch dieser Programmsatz gegen die Wirkmacht der Algorithmen: „Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein“ (Artikel 7 Absatz 1).

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So wirkt Chinas Gesetz für Cybersecurity https://www.divsi.de/so-wirkt-chinas-gesetz-fuer-cybersecurity/ https://www.divsi.de/so-wirkt-chinas-gesetz-fuer-cybersecurity/#respond Mon, 22 Oct 2018 06:46:59 +0000 https://www.divsi.de/?p=19229 Betroffen sind alle. Vor allem ausländische Unternehmen müssen Strategien entwickeln, damit umzugehen. Von Florian Kessler, Jost Blöchl Das chinesische Cybersecurity- Gesetz (CSG), das seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist, trifft Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Verhalten im Internet. In Deutschland finden sich vergleichbare Inhalte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem IT-Sicherheitsgesetz, den Regelungen zum […]

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China Cybersecurity

Foto: cherezoff | Shutterstock

Betroffen sind alle. Vor allem ausländische Unternehmen müssen Strategien entwickeln, damit umzugehen.

Von Florian Kessler, Jost Blöchl

Das chinesische Cybersecurity- Gesetz (CSG), das seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist, trifft Regelungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Verhalten im Internet. In Deutschland finden sich vergleichbare Inhalte in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem IT-Sicherheitsgesetz, den Regelungen zum Äußerungsrecht oder dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die chinesische Variante unterscheidet sich jedoch in der Anwendung in etlichen Punkten. Grund hierfür ist eine grundsätzlich andere Ausrichtung. Argumentieren europäische Gesetzgeber primär mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten ihrer Bürger, stehen in China die Erhaltung der „Souveränität über den Cyberspace“ und der nationalen Sicherheit im Vordergrund.

Das CSG ist Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines digitalen Chinas. An seiner Umsetzung sind diverse Behörden und Institutionen beteiligt, die, teilweise mit Rechtssetzungskompetenz ausgestattet, weitere Vorschriften erlassen. Dies sind Gesetze, Verordnungen oder nationale Standards, die die im CSG nur grob umrissenen Pflichten konkretisieren. Die Titel von circa 300 nationalen Standards, die sich mit IT-Sicherheit und Datenschutz befassen, zeigen, wohin China will: Cloud Computing, Big Data, Internet of Things, industrielle Kontrollsysteme oder Smart City sind nur einige Beispiele für die geplante umfassende Regulierung des digitalen Raums. Viele der Vorschriften befinden sich noch im Entwurfsstadium. Voraussichtlich wird ein Großteil der Vorschriften bis Ende 2018 finalisiert.

Zwingendes Thema: Das CSG gilt für natürliche und juristische Personen, die im Gebiet Chinas Informationen erheben, verarbeiten oder verbreiten. Betroffen sind alle ausländischen Unternehmen mit Niederlassungen in China, aber auch ausländische Unternehmen, die sich zum Beispiel mit ihrer Webseite an chinesische Kunden wenden. Diesen droht bei Verstößen die Blockierung ihrer Angebote in China.

Die Zielgruppen des CSG

Betroffene: Die Zielgruppen des CSG

Schwellenwerte für die Anwendbarkeit des Gesetzes, z.B. nach Anzahl der Mitarbeiter oder nach Umfang der Datenverarbeitung, gibt es nicht. Die zu erfüllenden Pflichten variieren aber in Abhängigkeit von der rechtlichen Einordnung als Betroffener nach dem CSG und nach dem Umfang der Datenverarbeitung.

Umsetzungsfokus

Die ersten Anwendungsfälle des neuen Gesetzes betreffen die Steuerung des Verhaltens der Unternehmen und Bürger im Internet und spiegeln damit das chinesische Primat der Erhaltung der Souveränität über den Cyberspace wider. Behörden prüften Webseiten und Social-Media-Kanäle auf die Einhaltung „sozialistischer Werte“ und verlangten die Löschung von Inhalten, z.B. Klatschgeschichten oder politisch nicht gewollten Inhalten. Internationale Aufmerksamkeit erlangte der Fall einer Hotelkette, deren Webseite in China für eine Woche gesperrt wurde, weil sie Tibet und Taiwan in einem Auswahlmenü als eigenständige Kategorien aufgeführt hatte.

Weitere Maßnahmen erfolgten zum Datenschutz, z.B. bei der Unterbindung des illegalen Datenhandels. Nach aktuellem Stand werden zukünftig die Polizeibehörden die Aufsicht über die Durchsetzung des CSG führen und nicht unabhängige Datenschutzbehörden. Gründe hierfür sind der gesetzgeberische Fokus des CSG auf die Erhaltung der nationalen Sicherheit sowie die enge Verknüpfung von Datenschutz und Strafrecht. Fälle von Identitätsdiebstahl und Online-Betrug sind ein wachsendes Problem in China, welches die Behörden in den Begriff bekommen wollen.

Beim Datenschutz ergeben sich Parallelen und Besonderheiten im Vergleich zur DSGVO. Das CSG erfasst personenbezogene Daten, die ähnlich der DSGVO nach dem Merkmal der Identifizierbarkeit einer natürlichen Person bestimmt werden. Daneben werden mit Verweis auf die nationale Sicherheit, die wirtschaftliche Entwicklung Chinas und öffentliche Interessen auch „wichtige“ Daten vom CSG erfasst. Welche Daten hierunter genau fallen, ist noch nicht geklärt. Ein aktueller Entwurf bezeichnet Daten aus insgesamt 27 Kategorien als wichtig.

Die Pflichten für den Umgang mit personenbezogenen und wichtigen Daten sind aktuell weitestgehend einheitlich gestaltet. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten einige zusätzliche Pflichten. Bei deren Umsetzung können europäische Unternehmen in vielen Fällen auf Vorarbeiten im Rahmen der DSGVO zurückgreifen und müssen diese häufig nur geringfügig an die chinesischen Besonderheiten anpassen. Pflichten wie die Aufzeichnung von Verarbeitungsprozessen, Risikoabschätzungen, ein grundsätzliches Einwilligungserfordernis, die Wahrung von Auskunftsrechten, Berichtigungs- und Löschungsansprüchen oder das Vorhalten einer Datenschutzerklärung finden sich parallel in der DSGVO und den chinesischen Regeln.

Erfassung. Egal welche Daten: Alles ist fest im Visier.

Erfassung. Egal welche Daten: Alles ist fest im Visier.

Eine große Sorge für ausländische Unternehmen ist die im Raum stehende lokale Speicherpflicht in China. Diese laut CSG nur für Betreiber Kritischer Infrastrukturen geltende Pflicht wurde in einem Entwurf einer Umsetzungsvorschrift auf alle Netzwerkbetreiber erweitert. Bleibt es bei dieser Erweiterung, müssten ausländische Unternehmen ihre IT-Infrastruktur massiv anpassen, z.B. die Wahl von Cloud-Services oder zentral aus dem Ausland betriebene ERP-Systeme oder SAP-Anwendungen. Vor einem Datentransfer in Drittländer werden Unternehmen nach dem Entwurf voraussichtlich eine interne Sicherheitsüberprüfung durchführen und bei größeren Datenmengen eine vorherige Genehmigung einholen müssen.

Kollisionsgefahr

Bei Verstößen gegen das CSG drohen Strafen von Geldbußen bis zum Entzug der Geschäftslizenz.

Die Umsetzungspraxis zeigt, dass ausländischen Unternehmen der Umgang mit dem CSG schwerfällt. Gründe hierfür sind die Regelungsflut, fehlendes geschultes Personal oder Abweichungen von geschriebenem Gesetz und Praxis. So schlagen chinesische Internet-Unternehmen wie Alibaba oder Jingdong in der Praxis (offenbar mit Duldung der Aufsichtsbehörden) einen von den hart formulierten Anforderungen eines empfohlenen Standards abweichenden Weg ein und lassen sich z.B. bei der Registrierung auf ihren Plattformen weitreichende Einwilligungen zusichern.

Für Unternehmen aus dem Technologie- Bereich kann das CSG zu einer erheblichen Einschränkung des Marktzugangs führen. Betroffen sind vor allem Anbieter von Anwendungen für den Bereich Industrie 4.0. Umsetzungsvorschriften stellen klar, dass Netzwerkprodukte z.B. auch Sensorik oder industrielle Kontrollsysteme sind, mit denen Daten erfasst und verarbeitet werden. Der Begriff der wichtigen Daten wird womöglich viele Informationen aus dem Bereich der industriellen Fertigung erfassen.

Diese potenzielle Marktzugangsbeschränkung hat vor allem mit einer Besonderheit nationaler Standards zu tun. Standards werden in der Regel zur Einhaltung empfohlen und nicht als verpflichtend erlassen. Das CSG fordert aber, dass „zwingende Anforderungen relevanter nationaler Standards“ einzuhalten sind. Häufig werden empfohlene Standards faktisch verpflichtend, weil die Einhaltung von Aufsichtsbehörden, Prüfstellen oder Vertragspartnern gefordert wird. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind nach dem CSG gezwungen, nur Netzwerkprodukte und -services einzukaufen, für die die Einhaltung relevanter Standards in Sicherheitsüberprüfungen nachgewiesen ist.

Werden Sicherheitsüberprüfungen nicht oder nur zögerlich durchgeführt, z.B. weil es keine Umsetzungsstrategie gibt, droht der Verlust zukünftiger Aufträge. Vor Kurzem warnte ein amerikanischer Thinktank, dass China eine verstärkte Anwendung der Cybersecurity- Standards als weiteres Mittel im Handelsstreit einsetzen und so für eine Marktabschottung sorgen könnte.

Weitblick

Die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit wird für alle Unternehmen in China zu einer regelmäßigen Aufgabe werden. Mit Ausnahme der möglichen Pflicht zur Datenspeicherung in China sind die Anforderungen angesichts der Parallelen zur Rechtslage in Europa für die meisten Unternehmen mit verhältnismäßigem Aufwand handelbar.

Schwerwiegend scheinen die langfristigen Auswirkungen für Unternehmen, die technologiebasiert arbeiten. Diese sollten die weitere Entwicklung der Standards verfolgen und sich soweit möglich an der Erstellung beteiligen, z.B. durch Mitarbeit in internationalen Arbeitsgruppen oder durch Kommentierung von Regelungsentwürfen in China. Anlaufstellen sind z.B. die GIZ oder die Europäische Handelskammer in China. Mit Behörden, Prüfstellen und Kunden, vor allem Betreibern Kritischer Infrastrukturen, ist laufend zu kommunizieren, in welchem Umfang die empfohlenen Regelungen der Standards zwingend werden. Der Aufbau von Expertise und die Schaffung erfolgreicher Strategien zum Umgang mit dem CSG und seinen Umsetzungsvorschriften sind für deutsche Unternehmen ein wesentlicher Baustein für Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit auf dem chinesischen Markt.

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DIVSI Magazin – Ausgabe 3/2018 https://www.divsi.de/publikationen/magazine/divsi-magazin-ausgabe-32018/ Thu, 04 Oct 2018 06:08:05 +0000 https://www.divsi.de/?post_type=magazine&p=19200 Zum Inhalt: Chinas Gesellschaft als Treiber der Digitalisierung.  Und weitere Themen…

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Zum Inhalt: Chinas Gesellschaft als Treiber der Digitalisierung.
 Und weitere Themen…

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen? https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/ https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/#respond Mon, 07 May 2018 08:14:06 +0000 https://www.divsi.de/?p=17590 Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen. Von Gabriele Buchholtz Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich […]

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen?

Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen.

Von Gabriele Buchholtz

Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich nutzen? Es wird für eine zweigleisige Strategie plädiert: Einerseits brauchen wir bessere digitale Beteiligungsmöglichkeiten. Andererseits muss der Staat dabei helfen, das Internetbewusstsein der Bürger zu schärfen.

Schlagworte

Die neuen digitalen Beteiligungsmöglichkeiten firmieren unter den Schlagworten Electronic Government und Liquid Democracy. Was verbirgt sich dahinter? Electronic Government erfasst einerseits alle technologischen Beteiligungsmöglichkeiten, die der Staat anbietet. Man spricht hier von der sog. Top-down-Kommunikation. Dazu gehören beispielsweise E-Votings, die in einigen europäischen Nachbarländern – darunter Estland und die Schweiz – bereits gang und gäbe sind. Weitere Top-down-Angebote liefert etwa der Deutsche Bundestag durch Online-Petitionen oder die EU durch Online-Konsultationen. Andererseits bezeichnet Electronic Government auch alle von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Beteiligungsmöglichkeiten. Hier ist von einer Bottom-up-Kommunikation die Rede. Bekannte Beispiele sind die Petitionsplattformen wie Campact, Change.org oder openpetition.

Zunehmend bilden sich auch Mischformen mit Top-down- und Bottom-up- Elementen. Zu diesem Typus gehört etwa die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Lissabon-Vertrag in Art. 11 Abs. 4 EUV Einzug in das europäische Entscheidungssystem gefunden hat. Mit der EU-Bürgerinitiative können Unionsbürger – es muss sich eine Mindestanzahl von einer Million zusammenfinden – die Europäische Kommission auffordern, ein bestimmtes Gesetzgebungsvorhaben einzuleiten. Dahinter steht ein ehrenwertes Anliegen: Traditionell ist die EU auf dem direktdemokratischen Auge blind. Das soll sich mit der Möglichkeit zur Bürgerinitiative ändern. Welche Rolle spielt hier die Digitalisierung? Eine große, denn der Erfolg einer europäischen Bürgerbeteiligung steht und fällt mit der digitalen Infrastruktur. Seit 2012 sind EU-Bürgerinitiativen möglich. Die bisherigen Erfahrungen sind aber gemischt: Lediglich zwei Initiativen haben den vorgesehenen Prozess erfolgreich durchlaufen. Hervorzuheben ist die Initiative „Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung“. Dahinter steht das Ziel, alle EU-Bürger mit sauberem Trinkwasser zu versorgen und eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft zu verhindern. Der gewünschte Gesetzgebungsvorschlag kam jedoch nie zustande.

Und was ist Liquid Democracy? Dieses Schlagwort verbindet unterschiedliche Formen der direkten und indirekten Demokratie. Dahinter steht der Wunsch, die politische Entscheidungsfindung breiter zu legitimieren. In der „flüssigen Demokratie“ kann jeder Bürger jederzeit neu entscheiden, ob er sich kompetent fühlt, Politik mitzugestalten, oder ob er seine Stimme lieber einem Experten bzw. einer Partei überträgt. Das Konzept ist nicht neu, es wird insbesondere mit der allseits bekannten Piratenpartei in Verbindung gebracht. Mittlerweile ist der Hype um die Piraten vorbei. Es lohnt sich aber, erneut über Liquid Democracy nachzudenken.

Risiken

Den Chancen der digitalen Partizipation stehen erhebliche Risiken gegenüber. Vor allem die Missbrauchsanfälligkeit ist „demokratiegefährlich“. Jüngst treiben sog. Social Bots im Netz ihr Unwesen. Dabei handelt es sich um Computerprogramme, die in Sozialen Netzwerken wie richtige Nutzer auftreten. Sie streuen Scheinargumente und verunglimpfen Meinungen, um politische Diskussionen zu lenken. Im US-Wahlkampf, aber auch im Ukraine-Konflikt oder in der deutschen Flüchtlingsfrage haben sie den Diskurs entscheidend mitgeprägt. Bekanntlich stammt jeder dritte Trump- Tweet von einem Social Bot. Besorgniserregend ist, dass die algorithmengesteuerte Meinungsmache mit der Realität häufig nichts zu tun hat. Trotzdem erliegen Menschen der Mehrheitsillusion. Längst sind „Alternative Facts“ Faktum unserer Zeit. Gleichzeitig sinkt – mit zunehmender Bedeutung von Einzelmeinungen – der Einfluss von Parlamenten, Fraktionen und Parteien. Der politische Willensbildungsprozess entfernt sich immer weiter von staatlichen Organen – zum Nachteil der Demokratie!

Die Ursache des Problems liegt aber auch bei den staatlichen Organen selbst: Denn bei vielen Bottom-up-Aktionen hat die digitale Bürgerbeteiligung häufig gar keine politische Wirkung. Die abgegebenen Meinungen werden entweder gar nicht oder nur halbherzig in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist, weil es den Politikern schlicht am Willen fehlt und oftmals auch am Know-how. Es verwundert also nicht, dass die Bürgerresonanz auf digitale Beteiligungsangebote – gelinde gesagt – schwach ist.

Mit einer zweigleisigen Strategie ist den Problemen beizukommen.

Berücksichtigungspflicht

Zunächst brauchen wir partizipationsfreundlichere Strukturen, d.h. niedrigschwellige, themenspezifische Angebote, die Bürger zur Teilhabe motivieren. Außerdem müssen die digitalen Angebote verbindlicher werden, d.h. in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden. Der Bürger hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der jeweils zuständige Politiker eine digital abgegebene Äußerung berücksichtigt und ggf. ein Feedback abgibt. Insoweit könnte der Begriff einer demokratischen „Berücksichtigungspflicht“ Karriere machen. Eine so verstandene Liquid Democracy würde sich als zukunftsträchtig und praktikabel erweisen. Aber Achtung! Mit der Digitalisierung darf das Ideal der repräsentativen Demokratie nicht überdehnt werden. Die repräsentative Demokratie hat sich als beste Form zur Wahrung des Gemeinwohls erwiesen. Bewusst hat das Grundgesetz das Parlament zur „Mitte der Demokratie“ bestimmt. In diesem Sinne ist eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht erstrebenswert, wohl aber eine maßvolle und ehrliche Mitwirkung. Grenzen sind dort zu ziehen, wo Repräsentation der Partizipation umfassend geopfert wird.

Nährboden

Mit der Technik allein ist es nicht getan. Wichtig ist die Erkenntnis, dass demokratische Teilhabe eine zweiseitige Aufgabe ist: Auf den Mitgestaltungswillen der Bürger kommt es ebenso an wie auf die staatlich-institutionellen Mitgestaltungschancen. Dafür braucht es einen sozialen und politischen Nährboden, den das Internet selbst nicht bietet. Laut der aktuellen DIVSI-Milieu- Studie von 2016 fühlen sich immer noch 30 Prozent der Befragten vom Internet „überfordert“. Ursache ist, dass die Medienkompetenz mit sinkendem Bildungsniveau ebenfalls nachlässt. Ziel muss es sein, dass sich alle Bürger in der Datenwelt zurechtfinden, vor allem Missbrauchs- und Manipulationsgefahren erkennen. Andernfalls ist das demokratieförderliche Potenzial der Digitalisierung schnell vertan. Vor allem die Schulen sollten die digitalen Technologien stärker als Bildungsinstrument verstehen. Auch bei der Integration von Zuwanderern ist die Nutzung digitaler Medien ein entscheidender Faktor. Sie kann Integrationsprozesse durch bessere Teilhabe stärken. Hier gilt allemal, dass der Staat „Kommunikationsvorsorge“ betreiben und Verständnishilfen anbieten muss. Nicht schon die technischen Möglichkeiten führen zu mehr Demokratie, sondern erst deren reflektierte Nutzung. In diesem Sinne könnte die Digitalisierung der Demokratie sogar zum Segen werden.

Dieser aktualisierte Beitrag basiert auf einem Vortrag beim DIVSI/Bucerius-Forum und wurde in Langfassung in der DÖV veröffentlicht.

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Die Alterslücke ist eine Vertrauenslücke https://www.divsi.de/die-altersluecke-ist-eine-vertrauensluecke/ https://www.divsi.de/die-altersluecke-ist-eine-vertrauensluecke/#respond Mon, 16 Apr 2018 08:53:32 +0000 https://www.divsi.de/?p=17552 Eine responsive Digitalisierungspolitik für ältere Menschen kann das ändern. Von Herbert Kubicek In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bei der Digitalisierung „die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann“. Dazu zählt auch „die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen“. Es folgt dann aber wenig zur Erwachsenenbildung […]

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Die Alterslücke ist eine Vertrauenslücke

Foto: VGstockstudio –Shutterstock

Eine responsive Digitalisierungspolitik für ältere Menschen kann das ändern.

Von Herbert Kubicek

In ihrer Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bei der Digitalisierung „die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann“. Dazu zählt auch „die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen“. Es folgt dann aber wenig zur Erwachsenenbildung und zu digitalen Kompetenzen bei älteren Menschen. Gerade bei über 70-Jährigen besteht jedoch großer Handlungsbedarf, weil sich die schon vor 20 Jahren beklagte Alterslücke nicht verringert hat.

Abstand

Vergleicht man den Abstand zwischen den Anteilen der Internetnutzer bei den 14–19-Jährigen mit den Anteilen der Altersgruppe 60–69 und 70+, dann haben die 60–69-Jährigen gegenüber den Jungen etwas aufgeholt. Der Abstand der über 70-Jährigen beträgt jedoch wie schon 2001 immer noch 60 Prozentpunkte.

Internetnutzung in verschiedenen Altersgruppen

In absoluten Zahlen sind das über 10 Millionen Menschen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die in der DIVSI Ü60 Studie ermittelten Anteile der Offliner in den höheren Altersgruppen mit den Zahlen der Bevölkerungsstatistik multipliziert (Tabelle). Bedenkt man, dass die Lebenserwartung noch steigt, wird gerade der heute schon hohe Anteil der über 80-Jährigen Offliner noch steigen. Ein Dilemma vor allem für E-Health und Telemedizin.

Pilotprojekte etwa mit Technik-Botschaftern oder Internetpaten zeigen, dass das Interesse älterer Menschen am Internet durchaus geweckt werden kann. Sie sind jedoch nicht skalierbar und breitentauglich, und sie lösen ein zentrales Dilemma nicht: Viele ältere Menschen glauben, dass das Internet für sie nichts Nützliches bietet und zu kompliziert ist.

Investitionsdilemma

Um den Nutzen des Internets zu erkennen, braucht man ein Gerät für einige Hundert Euro mit Internetanschluss und eine Einweisung. Wer keinen Nutzen erwartet, wird diese Investition in der Regel nicht tätigen. Man kann von einem Investitionsdilemma sprechen. Dabei gibt es eine zeitgemäße Alternative, wie die Stiftung Digitale Chancen zusammen mit Telefonica Deutschland in einem gerade abgeschlossenen Projekt nachgewiesen hat: Dabei wurden mit einem unterstützenden Begleitprogramm Tablet- PCs mit einer SIM-Karte unentgeltlich für acht Wochen an ältere Menschen im Alter von 55 bis 91 Jahre ausgeliehen.

Generationenunterschied

Die DIVSI-Studie sieht den entscheidenden Unterschied zwischen der jüngeren und der älteren Generation vor allem im Umgang mit erwarteten Nutzen und Risiken. Während Jugendliche neugierig auf neue Techniken sind und diese auch als Statussymbol empfinden, sind Ältere eher an einem konkreten Nutzen interessiert.

Diesen Unterschied zwischen den Generationen gibt es nicht nur bei der Internetnutzung. Er wird als unterschiedliche Selbstwirksamkeit bezeichnet, d.h. als das Vertrauen, auftretende Probleme selbst bewältigen zu können. Wenn diese Annahme zutrifft, verwundert es nicht, dass ein üblicher PC- oder Tablet-Kurs in vielen Fällen nicht zu einer Nutzung führt. Hinzu kommt, dass insbesondere Menschen in höherem Alter sich nicht mehr zutrauen, die Ziele eines Kurses zu erreichen. Neben technischen Fertigkeiten und Kenntnissen müssen Angebote für ältere Menschen daher vor allem deren Selbstwirksamkeit stärken. Das gelingt allerdings nur, wenn auch ein inhaltliches Interesse an einer Internetnutzung geweckt werden kann. In unserem Feldversuch wurden zu Beginn die Erwartungen im Hinblick auf verschiedene Nutzenkategorien und nach der Erprobung die tatsächliche Nutzung erfragt.

Hohe Übereinstimmung gab es bei dem Nutzen der Unterstützung der Mobilität durch Fahrpläne und Karten, der Kontakte mit Familie und Freunden, bei der Gewinnung von Wissen und der Unterhaltung. Nur von wenigen ausprobiert wurde hingegen die Nutzung von Anwendungen, die Wege ersparen, wie Online-Einkaufen und Online-Banking.

Das Leihmodell umgeht nicht nur die Kosten für die Anschaffung eines Geräts. Es trägt auch den Lernerfordernissen älterer Menschen Rechnung, weil sie zwischen den Sprechstunden oder Trainings zu Hause wiederholen können, was sie dort erfahren haben. Einen wichtigen Beitrag haben zudem vorinstallierte Apps geleistet, die auf die erwarteten Nutzenaspekte hin ausgewählt wurden. Denn Neulinge zögern, Apps aus dem Internet herunterzuladen. Oft wissen Sie auch nicht, was für sie interessant sein könnte.

Nutzen und Nutzung des Internets von 300 Senioren zwischen 55 und 95 Jahren

Vertrauenswürdig

Hilfe beim Aufbau von Selbstvertrauen sollte von Einrichtungen und Personen kommen, denen die Betroffenen vertrauen. Daher wurden in dem Projekt Seniorentreffs und Seniorenwohneinrichtungen ausgewählt, die auch vielfältige andere Angebote für ihre Besucher bzw. Bewohner bieten und dieses Vertrauen genießen.

In diesen beiden Arten von Einrichtungen haben die Stiftung und Telefonica bereits seit 2012 jährlich positive Erfahrungen mit der betreuten Ausleihe machen können. Das Leihmodell kann für diese Einrichtungen in einem Programm „Senioreneinrichtungen ans Netz“ bundesweit ausgerollt werden. In einem Masterplan der Stiftung Digitale Chancen wird die Ausstattung von 30.000 Senioreneinrichtungen vorgeschlagen, die über drei Jahre 300.000 ältere Besucher erreichen können. Für die Anschaffung und Logistik der wechselnden Übergabe würde dies 14 Mio. Euro kosten, ein ergänzendes Trainthe- Trainer-Programm für ein Drittel der Betreuer rund 4 Mio. Euro.

In Seniorenwohneinrichtungen wohnen bundesweit ca. eine halbe Million Menschen. Wenn 10.000 Einrichtungen gewonnen werden und über drei Jahre 100.000 Bewohnern eine betreute Erfahrungsmöglichkeit bieten, würde dies etwa 3 Mio. für die Geräte, 1,5 Mio. für die Organisation der Ausleihe und 1,5 Mio. für ein Train-the-Trainer-Programm kosten.

Damit werden allerdings nicht alle älteren Menschen in ihren insgesamt sehr unterschiedlichen sozialen und räumlichen Lebensverhältnissen erreicht. Für eine umfassende digitale Inklusion oder Integration älterer Menschen und eine Überwindung der sehr unterschiedlichen Barrieren sind weitere Wege zu erproben. Dabei sollten zum einen Pflegheime und zum anderen die aufsuchende Nachbarschaftshilfe erprobt werden.

Die noch wenigen Umfragen zur Internetnutzung in Pflegeheimen oder Pflegestationen in Altenwohnheimen belegen, dass deren Patienten einen besonders hohen Nutzen aus digitalen Anwendungen gewinnen. Für Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder psychischen oder kognitiven Einschränkungen ist das Internet nach einer Schweizer Studie ein „Fenster in die Außenwelt“. Um dies genauer zu erforschen, wäre ein Projekt mit der Ausleihe von Tablet-PCs an 300 der insgesamt 13.000 Pflegeheime und einem spezifischen Train-the- Trainer-Programm sinnvoll.

Senioren Tablet

Bindeglied: Auch Senioren wissen: Die Möglichkeiten des Internets machen das Leben leichter und interessanter. (Foto: VGstockstudio – Shutterstock)

Pilotprojekt

Für mobilitätseingeschränkte Menschen und solche im Höchstalter über 90 Jahre empfiehlt der runde Tisch „Aktives Altern – Übergänge gestalten“ des BMFSFJ „aufsuchende, auf ältere Menschen zugehende Angebote“. Dies wurde mit ehrenamtlichen Technik-Paten oder Technik-Botschaftern in kleinen Pilotprojekten versucht. Eine breite Umsetzung ist jedoch an der Rekrutierung ehrenamtlicher Helfer gescheitert.

Zielführender erscheint eine Einbettung in vorhandene Strukturen wie Pflegedienste, Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen und die organisierte, auch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Wenn die unterstützten älteren Menschen die Internetnutzung selbst nicht lernen können oder wollen, sollten die Helfer dies an ihrer Stelle für sie tun. So wie sie heute ein Formular einer Behörde für die Unterstützten ausfüllen oder für sie einkaufen gehen, können sie das dann auch online erledigen. Eine solche aufsuchende „digitale Assistenz“ erscheint ergänzend zu den Ansätzen zur Vermittlung digitaler Kompetenzen geboten. Vor allem in höherem Alter sollte ihnen zugestanden werden, nichts Neues mehr lernen zu wollen. Das darf aber kein Grund sein, deswegen von digitalen Dienstleistungen ausgeschlossen zu bleiben.

Herausforderung

Wenn wirklich alle die Chance bekommen sollen, den Nutzen der Digitalisierung für sich zu erfahren, dann stellt der zunehmend wachsende Anteil älterer Menschen eine besondere Herausforderung für die Erwachsenenbildung und auch für die sozialwissenschaftliche Technikforschung dar. Beide haben noch keinen hinreichenden Überblick über die unterschiedlichen Lebensbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, in denen sich die 10 Millionen Offliner über 70 Jahre befinden und in den nächsten 20 Jahren befinden werden.

Die aktuelle Herausforderung besteht also darin, diese unterschiedlichen Ausgangssituationen mit ihren jeweiligen Barrieren zu systematisieren und empirisch zu erfassen und dann jeweils angemessene Maßnahmen zu entwickeln und zu erproben. Man kann das eine „responsive Digitalisierungspolitik“ nennen.

Wahrscheinlich ist dies ein Programm für mehr als eine Legislaturperiode. Aber wenn fünf Milliarden Euro für den Schulbereich investiert werden sollen, sind 40 bis 50 Millionen für ein entsprechendes Programm für die ältere Generation kein Grund, sich um diesen Teil der Bevölkerung nicht gleichermaßen intensiv zu kümmern.

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