Demokratie – DIVSI https://www.divsi.de Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Fri, 24 May 2019 13:57:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.14 Studien & Themen, die Zeichen setzten https://www.divsi.de/studien-themen-die-zeichen-setzten/ https://www.divsi.de/studien-themen-die-zeichen-setzten/#respond Fri, 21 Dec 2018 08:58:06 +0000 https://www.divsi.de/?p=19405 Von 2012 bis in die Gegenwart: Fakten und Hintergründe präzise erforscht, neue Einblicke gegeben, viele Anregungen geliefert, Diskussionen angestoßen. Der Anspruch war klar formuliert, die zu leistende Aufgabe stand vom ersten Tag an fest. Mit der Gründung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet war ein hohes Ziel anvisiert. Das Credo: „DIVSI will […]

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Von 2012 bis in die Gegenwart: Fakten und Hintergründe präzise erforscht, neue Einblicke gegeben, viele Anregungen geliefert, Diskussionen angestoßen.

Der Anspruch war klar formuliert, die zu leistende Aufgabe stand vom ersten Tag an fest. Mit der Gründung des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet war ein hohes Ziel anvisiert. Das Credo:

„DIVSI will einen offenen und transparenten Dialog über Vertrauen und Sicherheit im Netz organisieren und mit neuen Aspekten beleben. Zudem wird das DIVSI die selbst gesetzten Ziele durch Unterstützung von Wissenschaft und Forschung erreichen. Es geht darum, potenzielle Risiken im Umgang mit dem Internet zu untersuchen und zu analysieren. Aufklärungsarbeit soll für eine Sensibilisierung und für eine Steigerung von Vertrauen und Sicherheit im Internet sorgen.“

Und auch die Methodik wurde sofort benannt: „Das Institut fördert den interdisziplinären Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Somit ist es das geeignete Forum für den Austausch ökonomischer, regulatorischer, rechtlicher, sozialer, kultureller und medienpolitischer Perspektiven. Arbeitsgrundlage sind zukunftsweisende strategische Projekte, für die man Wirtschaft, Wissenschaft und Politik vernetzen will.“

Als Indiz dafür, dass die Aufgabe gemeistert wurde, kann allein schon die folgende Auflistung eigener DIVSI-Studien dienen. Sie sind zwischen sechs Jahren und knapp zwei Monaten alt. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung festgehaltenen Fakten sind sicher in der schnelllebigen Internet-Zeit nicht mehr sämtlich brandaktuell. Doch unverändert können auch sie als wichtiges Basismaterial dienen.

DIVSI BeteiligungslandkarteBeteiligungslandkarte Deutschland – Online-Beteiligung in Gesundheitsfragen (2017)

Wie vielfältig und geläufig sind partizipative Formen der Internetnutzung im Lebensalltag der Menschen zur Unterstützung der eigenen Gesundheit oder zur Überwindung von Krankheiten? Welche soziodemografischen Unterschiede sind zu erkennen?

Brief Oder MailBrief oder E-Mail? DIVSI Studie über die Kommunikation im privat-geschäftlichen Bereich (2017)

Erstmals fundierte Erkenntnisse darüber, auf welchen Wegen privat-geschäftliche Kommunikation abläuft und welche Bedürfnisse sie bestimmen. Auch geht die Studie der Frage nach, inwieweit Menschen auf bewährte analoge Kanäle setzen und inwieweit sie inzwischen digitalen Möglichkeiten vertrauen.

Vertrauen in Kommunikation im digitalen ZeitalterVertrauen in Kommunikation im digitalen Zeitalter (2017)

Digitale Kommunikation gehört längst zum Alltag. Persönliche Informationen und sensible Daten werden ausgetauscht. Aber müssen dabei Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit in einem Spannungsverhältnis stehen? Welche rechtlichen, technischen und organisatorischen Antworten sollten für eine künftige sichere digitale Kommunikation gefunden werden, auf die die Menschen vertrauen können?

Digitalisierung – Deutsche fordern mehr SicherheitDigitalisierung – Deutsche fordern mehr Sicherheit (2017)

Die Deutschen stehen der Digitalisierung positiv gegenüber und sehen darin viele Vorteile für sich. Beim Thema Sicherheit im Internet erwarten sie allerdings mehr Engagement – vom Staat und von Unternehmen. Was bedeutet das für Vertrauen und für Kommunikation? Und wie sieht es mit der Eigenverantwortung der Nutzer aus? Die Untersuchung ergab auch auffallende Paradoxien zwischen Verantwortung und Vertrauen.

DIVSI Ü60-Studie: Die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen in DeutschlandDIVSI Ü60-Studie: Die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen in Deutschland (2016)

Silver Surfer, Best Ager, 60+ – die Altersgruppe der über 60-Jährigen wird zunehmend wichtiger für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, denn sie macht jetzt schon etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung aus – Tendenz steigend. Die Studie liefert differenzierte, anschauliche und umsetzungsorientierte Erkenntnisse über die digitalen Lebenswelten der über 60-Jährigen und räumt dabei auch mit einigen Vorurteilen auf.

DIVSI Studie „Digitale urbane Mobilität“DIVSI Studie „Digitale urbane Mobilität“ (2016)

Die Digitalisierung hat die Mobilitätsdebatte vollends erfasst. Aber wie weit entwickelt sind datengelenkte Verkehrssysteme sowie eine sichere und ressourcenschonende Mobilitätskultur wirklich? Wie sind Schutz der Privatsphäre und Nutzung eines digitalen Assistenzsystems im Auto zu vereinbaren? Insbesondere vor dem Hintergrund der Machbarkeit analysiert und hinterfragt diese Studie eine Vielzahl von Diskussionen und Aktivitäten aus Europa und den USA.

DIVSI Internetmilieus 2016DIVSI Internet-Milieus 2016 – Die digitalisierte Gesellschaft in Bewegung (2016)

Wie beeinflusst der digitale Wandel das Leben der Menschen in Deutschland? Wie hat sich ihr Online-Verhalten in den letzten Jahren verändert? Welchen Stellenwert haben Internet und Smartphone im Lebensalltag? Wie denken die Menschen in der Nach-Snowden-Ära über Datensicherheit? Die repräsentative Studie bietet einen vertieften Blick in die aktuellen Lebenswelten unserer digitalen Gesellschaft.

Big DataBig Data (2016)

Zugespitzt auf die Themen „Smart Health“ und „Smart Mobility“ fasst der Bericht Erkenntnisse aus vielen Expertenrunden des DIVSI-Forschungsprojekts „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ zusammen. Er liefert Argumente für eine gesellschaftliche Debatte und wägt dabei Chancen und Risiken ab.

Recht Auf VergessenwerdenDas Recht auf Vergessenwerden (2015)

Die Entscheidung des EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ lässt Fragen unbeantwortet, die im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Datenschutz und dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit liegen. Dieser komplexen Problematik widmet sich diese Publikation und formuliert schließlich konkrete Empfehlungen für einen „Lösch-Kodex“.

DIVSI Studie Beteiligung im Internet – Wer beteiligt sich wie?DIVSI Studie Beteiligung im Internet – Wer beteiligt sich wie? (2015)

Was ist Beteiligung im Internet eigentlich genau? Wie und weshalb bringen Internetnutzer sich ein? Die zweite Studie im Rahmen des DIVSI-Forschungsprogramms „Beteiligung im Netz“ untersucht Formen, Vorteile und Hürden der Beteiligung im Internet aus Sicht der DIVSI Internet- Milieus. In der qualitativen Untersuchung kommen dabei die Internetnutzer selbst zu Wort.

DIVSI U9-Studie – Kinder in der digitalen WeltDIVSI U9-Studie – Kinder in der digitalen Welt (2015)

Wann und wie kommen Kinder mit digitalen Medien und dem Internet in Berührung? Welche Bedeutung messen Eltern, Erzieher und Lehrer dem Internet für die Zukunft der Kinder bei? Welche Chancen und Risiken werden wahrgenommen, wer trägt die Verantwortung? Die Studie hat Kinder zwischen 3 und 8 Jahren im Blick und lässt sie auch selbst zu Wort kommen.

Daten Ware und WährungDIVSI Studie – Daten: Ware und Währung (2014)

In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung untersucht DIVSI das Online-Nutzungs- und -Konsumverhalten in Deutschland. Im Fokus stehen Einstellungen der Internetnutzer zu Themen der Datensicherheit sowie Weiterverwendung von persönlichen Daten.

DIVSI Studie – Wissenswertes über den Umgang mit SmartphonesDIVSI Studie – Wissenswertes über den Umgang mit Smartphones (2014)

Durch Smartphones sind Menschen heute nahezu ununterbrochen über das Internet miteinander verbunden. Mit steigendem Nutzungsumfang fällt dabei eine Vielzahl von Daten an. Unter der Leitfrage „Was geschieht mit meinen Daten?“ war es Ziel der Studie, das Bewusstsein der Nutzer dafür zu schärfen, welche Daten auf dem Smartphone sein können, welche Möglichkeiten der Einsichtnahme und Einflussnahme sie bei unterschiedlichen mobilen Betriebssystemen haben.

Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex? (2014)

Mit dem Projekt „Braucht Deutschland einen Digitalen Kodex?“ lotet DIVSI aus, ob ein Digitaler Kodex ein geeignetes Mittel ist, verbindliche Regeln im Internet auszuhandeln und durchzusetzen. Der Projektbericht steuert nicht nur zu diesem Gedanken Anregungen bei. Er bietet darüber hinaus generelle Anstöße, über die nachzudenken lohnt.

DIVSI Studie Beteiligung InternetDIVSI Studie zu Bereichen und Formen der Beteiligung im Internet (2014)

Das DIVSI-Forschungsprogramm „Beteiligung im Netz“ leistet auf einer breiten theoretischen und empirischen Basis einen Beitrag zum öffentlichen Verständnis der Beteiligungschancen des Internets – und ihrer Voraussetzungen. Die Studie präsentiert einen ersten Schritt in diesem Vorhaben und verschafft einen Überblick über den heutigen Stand der Forschung.

DIVSI U25-StudieDIVSI U25-Studie (2014/2018)

Die DIVSI U25-Studie liefert erstmals fundierte Antworten auf Fragen, die das Verhalten der nachwachsenden Generation im Hinblick auf das Netz betreffen. Über die Nutzungsformen hinaus werden auch die Denk- und Handlungslogiken sowie der lebensweltliche Hintergrund untersucht. Die Nachfolge-Studie wurde gerade vorgestellt.

DIVSI Studie zu Freiheit versus Regulierung im InternetDIVSI Studie zu Freiheit versus Regulierung im Internet (2013)

Wie sicher fühlen sich die Deutschen im Internet? Wie viel Freiheit und Selbstbestimmung wollen sie? Nach wie viel Regulierung wird verlangt? Die Studie zeigt ein detailliertes Bild des Nutzungsverhaltens der Deutschen im Internet und ihrer Wahrnehmung von Chancen und Risiken.

Entscheider-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im InternetEntscheider-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet (2013)

Wie denken Entscheider über das Internet? Welchen Akteuren schreiben sie welche Verantwortung und welche Einflussmöglichkeiten zu? Was sagen sie zu Sicherheits- und Freiheitsbedürfnissen? Die Studie verdeutlicht erstmals, wie diejenigen über das Internet denken, die wesentlich die Spielregeln gestalten und Meinungsbilder prägen.

Meinungsführer-Studie „Wer gestaltet das Internet?“Meinungsführer-Studie „Wer gestaltet das Internet?“ (2012)

Wie gut kennen sich Meinungsführer im Netz aus? Wie schätzen sie ihre Einflussmöglichkeiten ein? Welche Chancen, Konfliktfelder und Risiken erwachsen daraus? In persönlichen Gesprächen wurden führende Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden interviewt.

Milieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet + AktualisierungMilieu-Studie zu Vertrauen und Sicherheit im Internet (2012) + Aktualisierung (2013)

Die Milieu-Studie differenziert erstmals unterschiedliche Zugangsweisen zum Thema Sicherheit und Datenschutz im Internet in Deutschland, basierend auf einer bevölkerungsrepräsentativen Typologie.

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Zwischen Anthropozän und Technozän https://www.divsi.de/zwischen-anthropozaen-und-technozaen/ https://www.divsi.de/zwischen-anthropozaen-und-technozaen/#respond Mon, 16 Jul 2018 07:00:43 +0000 https://www.divsi.de/?p=18273 Selbstbestimmtes Leben im Zeitalter von Algorithmen und KI? Grundsätzliche Gedanken zu aktuellen Problemen in unserer vernetzten Gesellschaft. Und Blicke auf das, worauf es künftig ankommt. Von Joanna Schmölz Die Digitalisierung ist nicht einfach nur technischer Fortschritt – sie nimmt enormen Einfluss auf das Hier und Jetzt sowie auf die Zukunft der zunehmend vernetzten Gesellschaft und […]

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Zwischen Anthropozän und Technozän

Selbstbestimmtes Leben im Zeitalter von Algorithmen und KI? Grundsätzliche Gedanken zu aktuellen Problemen in unserer vernetzten Gesellschaft. Und Blicke auf das, worauf es künftig ankommt.

Von Joanna Schmölz

Die Digitalisierung ist nicht einfach nur technischer Fortschritt – sie nimmt enormen Einfluss auf das Hier und Jetzt sowie auf die Zukunft der zunehmend vernetzten Gesellschaft und betrifft den Menschen dabei in all seinen sozialen und „sozietalen“ Bezügen. Ganze Bevölkerungsgruppen stehen vor großen Herausforderungen. Wer sich im digitalen Dickicht nicht zurechtfinden kann oder will, steht schnell im sozialen Abseits. Eine neue Plattformökonomie lässt nur die teilhaben, die ihre persönlichen Daten hergeben, und gefährdet mit ihren zentralisierenden Effekten die Demokratie. Überdeutlich klar wird zudem, dass die Gesetze des Kapitalismus weder vor der digitalen Welt noch vor der persönlichen Sphäre des Menschen haltmachen.

Superintelligenz

Die neuen Möglichkeiten der Datensammlung, -analyse und Profilbildung öffnen der Diskriminierung von Menschen Tür und Tor und können unser bisheriges Solidarsystem untergraben. Nicht wenige sehen Algorithmen und künstliche Intelligenz (KI) auf dem Weg zu einer Art Superintelligenz, die – einmal „angeknipst“ – unbeherrschbar und unbesiegbar die menschliche Spezies in Gänze infrage stellen könnte.

Dystopische Szenarien haben Hochkonjunktur. Dennoch: Neue technologische Errungenschaften wurden schon immer von Skepsis und Ablehnung begleitet. Im Zentrum stehen seit jeher Ängste vor den Zerstörungsmöglichkeiten moderner Technik, vor dem Neuen und Unbekannten. Die oft angeführte Technikskepsis allein reicht als Erklärungsmuster für die sich jeweils ausbreitenden Ängste jedoch nicht aus. Mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung sind es vielmehr sozioökonomische Disruptionen, die gefürchtet werden.

Aktuell wird vermehrt über den Einsatz von Algorithmen und künstlichen Intelligenzen sowie die Auswirkungen der Verlagerung von Entscheidungen auf „lernende Maschinen“ und damit verbundene soziale (Folge-)Kosten debattiert.

Für die einen erweitert Technik – in welcher Form auch immer – die menschlichen Fähigkeiten. In diesem Verständnis dient sie allen voran der Entlastung des Menschen. Statt den Wegfall von Berufen und Arbeitsplätzen als Bedrohung zu empfinden, freuen sich die Vertreter dieser Sichtweise auf ein Zeitalter des geistigen Müßiggangs, in dem die Maschinen alle Arbeit verrichten, während sich der Mensch dem Intellektuellen, dem Sinnvolleren hingeben kann.

Diametral entgegengesetzt argumentieren diejenigen, die den Menschen vor ihrem geistigen Auge bereits wegrationalisiert sehen. Ihre Position basiert häufig auf der Annahme, dass der zu Fehlern neigende Mensch keine Chance habe gegen die aufwachsende Allmacht algorithmengesteuerter Entscheidungen.

Minisprung

Manch eine aktuelle Entwicklung spielt den Kritikern unmittelbar in die Hände. Amazons „Echo“ ist zu Weihnachten 2017 in mehr als eine Million Haushalte eingezogen. Die darin „wohnende“ Sprachassistentin Alexa wartet nun tagein, tagaus auf Fragen und Befehle. Und es ist nur ein kleiner Sprung von „Alexa, wie wird das Wetter heute?“ zu „Alexa, was soll ich anziehen? … was hören? … wen treffen?“. Es ist zwar noch nicht alles ausgereift, aber technisch allemal möglich – und Alexa und Co. lernen, auch dank unserer Hilfe, täglich dazu.

In einer solchen „World Without Mind“– so die Conclusio der Verfechter dieser Sichtweise – werde der Mensch von der Freiheit der freien Entscheidung „erlöst“, indem er seine Fragen einfach in den Raum stellen kann. Stattdessen werde sein Verhalten analysiert und konform mit dem durch Algorithmen determinierten Mainstream gesteuert. Am Ende dieser Überlegungen stehen die Herrschaft der Maschinen über die Menschheit und ein der Technik ausgelieferter Mensch, der nach ihren Weisungen agiert – degradiert zum Assistenten von Robotern.

Über derart düstere Zukunftsszenarien könnte hinweggeschaut werden, wenn sie vollkommen absurd wären. Tatsächlich aber sind die technischen Möglichkeiten einer solchen Entwicklung zum Teil heute schon Realität. „Predictive Policing“ z.B. sortiert Menschen in Schubladen. Jetzt schon entscheiden Algorithmen vielfach über die Vergabe von Krediten oder Einladungen zum Bewerbungsgespräch.

Teilhabe

Heißt es also „falscher“ Stadtteil = schlechtere Konditionen oder gleich gar kein Kredit? Und was ist, wenn in Zukunft alle Firmen dieselbe Bewerberauswahl-Software einsetzen? Ein umfänglicher „Social Score“ könnte in Zukunft über Zugang und Ablehnung und damit weitreichend über gesellschaftliche Teilhabe entscheiden.

Social Scoring in China

Alltag: In China wird Überwachung für Social Scoring bereits praktiziert. (Foto: Louis Constant – Shutterstock)

Wer ein solches Szenario für unrealistisch hält, braucht nur einen Blick nach China zu riskieren, wo ein solches Sozialkredit-System bereits eingeführt wird. Das aktuelle und vergangene Verhalten entscheidet über die Zukunft. An diese scheinbar simple Formel schließen sich viele unbeantwortete Fragen an.

Kann überhaupt von Objektivität die Rede sein, wenn nur bestimmte Daten zugrunde gelegt werden? Und selbst wenn quasi alles über eine Person bekannt wäre, ist der Mensch nicht mehr als die Gesamtheit der Daten, die er (freiwillig oder unfreiwillig) hinterlässt? Droht der Verlust des Sonderfalls? Wie lässt sich unter den genannten Umständen Angemessenheit und Richtigkeit algorithmischer Entscheidungen überprüfen?

Kontext

Die Analyse und möglichst effektive Unterscheidung ist das eine, die Frage nach dem Kontext und dem Zweck das andere. In welchem Verhältnis zueinander stehen Ziel und Maßnahme? Welche gesellschaftlichen Parameter heuund Grunderfordernisse müssen noch Berücksichtigung finden? Ist diskriminierungsfreie Teilhabe unter solchen Umständen überhaupt möglich? Ist sie (noch) erwünscht? Oder sollten sich solch grundlegenden Fragen zukünftig auch lernende und über moralische Zweifel erhabene Maschinen widmen?

Von der Bewertung und Klassifizierung ist der Weg zur Manipulation nicht sonderlich weit. Je mehr Einzelinformationen über eine Person zusammenfließen, desto besser kann über ihren Gesamtzustand spekuliert werden. Auf Basis derartiger Einschätzungen lassen sich Maßnahmen implementieren, die nicht nur die Wahrnehmung, sondern auch konkret das Verhalten beeinflussen können.

Als eine der bereits etablierten Formen sei das „Nudging“ genannt, mit dem Menschen „sanft“ zu einem erwünschten Verhalten gebracht werden sollen („Personen, die das gekauft haben, kauften auch dies …“).

Urteilskraft

In vielfacher Hinsicht lassen diese Entwicklungen fundamentale Fragen aufkommen: Inwieweit steuern wir unseren Alltag – jetzt und in Zukunft, bewusst oder unbewusst – noch selbst, und welchen Anteil daran übernehmen Algorithmen und lernende Maschinen? Wollen wir zukünftig noch unsere eigene Urteilskraft bemühen?

Gegenwärtig fußt das Vertrauen westlicher Gesellschaften im Wesentlichen auf dem Dreiklang aus freier/sozialer Marktwirtschaft, Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie. In zum Teil jahrhundertelangen Prozessen haben wir bestimmten Dingen und Zuständen einen Wert beigemessen, haben um Grundwerte gerungen. Wir haben ein demokratisches Bewusstsein dafür entwickelt, was gut ist – für uns und für unsere Nachkommen.

Im Zentrum von alledem steht der aufgeklärte Mensch, der frei von Überwachung oder Beeinflussung entscheiden und so das eigene Leben gestalten kann – eingebettet in eine Gemeinschaft und ein System, dem er vertrauen kann, dass es im vorgenannten Sinne zum Wohle aller funktioniert.

Herausforderung

Die disruptiven Kräfte der Digitalisierung rütteln nun aber an diesen Grundpfeilern. Auf der einen Seite bergen die technischen Errungenschaften großes volkswirtschaftliches Potenzial und bereichern den Lebensalltag der Menschen.

Auf der anderen Seite bringt die „Datafizierung“ unseres Lebens neue Herausforderungen mit sich. Die Mehrheit der Menschen weiß, dass sie die von ihr rege genutzten vermeintlich kostenlosen Dienste mit den eigenen Daten bezahlt, und geht sogar davon aus, dass die Anbieter mit diesen Daten Geschäfte machen. Trotz Empörung über diese Praxis reagiert sie aber nicht mit Abstinenz. Diese Dienste sind zur unentbehrlichen Infrastruktur des persönlichen Alltags und damit unverzichtbar geworden. Dies erklärt auch, warum die meisten den Nutzungsbedingungen, die ihnen eigentlich nicht gefallen dürften, ohne Weiteres zustimmen. Für viele bleibt die Möglichkeit einer Entscheidung gegen die Nutzung solcher Angebote eine rein theoretische.

Genau hierin liegt ein zentrales Problem: Dann nämlich, wenn der Einzelne nicht mehr überblicken kann, was mit seinen Daten geschieht, und er auch kaum eine Chance hat, darüber mitzubestimmen oder gar die Folgen der Datenerfassung und -weiterverwertung abzuschätzen, kann von informationeller Selbstbestimmung keine Rede sein. Die aber ist für die freie Entfaltung der Persönlichkeit unabdingbar. An ihre Stelle tritt Fremdbestimmung – und sei es auch „nur“ im Foucault’schen Sinne in Form eines Panoptismus, der sich durch ein zunehmend konformes Verhalten des Individuums aus Vorsicht und Angst vor den Konsequenzen einer steten Überwachung und Kontrolle ausdrückt.

Menschsein

Wenn also – wie renommierte Wissenschaftler, Philosophen und andere Experten prognostizieren – der Entfaltungsraum des Einzelnen durch den Einsatz von Algorithmen und KI massiv eingeschränkt zu werden droht und wir auf Sicht gar unserer Autonomie beraubt werden könnten, dann geht es um nicht weniger als um das Menschsein in Gänze.

Während im Zeitalter der Industrialisierung vor allem die menschliche Muskelkraft durch Maschinen ersetzt wurde, übernahmen die ersten Computer unsere „Rechenleistung“. In Zeiten von Algorithmen und KI übertragen wir zusehends auch kognitive Fähigkeiten auf Maschinen. Die Folgen dieser Verlagerung höherer geistiger Leistungen können wir aus heutiger Sicht allenfalls in Ansätzen begreifen. Smarte Lösungen schicken die Menschheit auf eine Reise vom Anthropozän zum Technozän.

Technik behebt ohne Zweifel viele Probleme, ihr Einsatz aber bleibt selten folgenlos. Nicht alles technisch Mögliche ist auch im Sinne der Gesellschaft und des Einzelnen.

Spielraum

Durch Algorithmen und KI getroffene Entscheidungen können fairer ausfallen, weil sie immer zuverlässig nach der gleichen Logik und damit konsistent gefällt werden. Gleichzeitig verschwindet damit der Ermessensspielraum des Menschen, der in besonderen Fällen existenziell sein kann. Maschinen sind unbestechlich, aber sie drücken eben auch im Notfall kein Auge zu.

Feuer, Dampfmaschine, Handy, Herrschaft der Maschinen. Ist das eine logische oder gar natürliche Entwicklung? Die Technische Evolution? Zweifelsfrei werden Algorithmen, Künstliche Intelligenz und Automatisierung die Gesellschaft dramatischer verändern als viele andere technische Entwicklungen. Die Weichen dafür, in welche Richtung das Pendel auf Sicht ausschlägt, sollen wir aber lieber früher als später stellen, bevor die technischen Systeme eine solche Wirkmacht erlangt haben, dass man sie nur schlecht wird abschalten können.

Unsere Zukunft wird maßgeblich davon abhängen, welche Antworten die Politik weltweit auf die Herausforderungen der Digitalisierung findet, die ihr gesamtes Gesellschaftsmodell und die Demokratie langfristig infrage stellen könnten. Wie wollen wir in Zukunft zusammenleben? Wie steht es um das Gemeinschaftsgefühl in einer zunehmend individualisierten Welt? Wohin wird sich unsere Gesellschaft entwickeln, und nach welchen Maßstäben wollen wir sie gestalten? Fest steht: Für die Gestaltung der Zukunft bedarf es eines besonnenen Blickes auf technische Errungenschaften.

Humanismus

Es ist unabdingbar, dass wir auch mit uns selbst ins Gericht gehen und uns fragen, wie bequem und wie käuflich wir womöglich (geworden) sind, welches Maß an Sicherheit wir fordern und was wir bereit sind, dafür zu tun. Vor allem aber dürfen Sicherheit und Komfort (bzw. noch konkreter „Convenience“) nicht als zwei sich gegenseitig ausschließende Antworten auf dieselbe Frage betrachtet werden.

Chancen und Risiken

Chancen und Risiken: Digitalisierung birgt, besonnen eingesetzt, großes Potenzial für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder. Ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Daten muss geschaffen werden. (Foto: Worawee Meepian/ESB Professional – Shutterstock)

All diese Fragen sollten wir voller Optimismus angehen und uns dafür einsetzen, dass Urteilskraft und Sittlichkeit, die Grundwerte der Aufklärungsgesellschaft und die demokratischen Prinzipien, nicht nur überleben, sondern gestärkt werden. Dazu braucht es einen Gestaltungswillen, der selbstbewusst positive Narrative schafft und ein hoffnungsvolles Bild der Zukunft zeichnet. Statt nur Geschäftsmodelle im Blick zu haben, sollte sozialer Fortschritt ein Motor für Innovationen sein – nicht nur ihr zufälliges Anhängsel. Die zentrale Frage könnte lauten: Wo kann Technik helfen, die Gesellschaft humaner zu machen, wo kann sie sinnstiftend sein und dem Menschen nützen? Welche Werte sind uns jetzt und in Zukunft wichtig? Welche sich in einer global vernetzten Welt neu formenden gesellschaftlichen Konventionen sind wir gewillt zu akzeptieren?

Unter der Voraussetzung, dass wir uns in dieser Hinsicht nicht „zurückentwickeln“, sondern am Humanismus und dem Menschenbild der Aufklärung festhalten wollen, muss es nicht zuletzt darum gehen, Bildung darauf zurückzuführen, was sie immer war: eine kritische Aneignung der Welt. Denn das humanistische Modell appelliert immer an den Einzelnen. An die Urteilskraft von Unmündigen ist schwer zu appellieren.

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen? https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/ https://www.divsi.de/demokratische-teilhabe-2-0-fluch-oder-segen/#respond Mon, 07 May 2018 08:14:06 +0000 https://www.divsi.de/?p=17590 Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen. Von Gabriele Buchholtz Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich […]

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Demokratische Teilhabe 2.0 – Fluch oder Segen?

Für die Realisierung ist Aktivität der Bürger ebenso wichtig wie staatlich-institutionelle Mitgestaltungschancen.

Von Gabriele Buchholtz

Digital kommunizieren wir anders als früher. So viel steht fest. Fest steht auch, dass sich im Zuge der Digitalisierung die Möglichkeiten demokratischer Teilhabe verändert haben. Diese Entwicklung birgt Chancen, aber auch Risiken. Wie kann der Staat die neuen Technologien demokratieförderlich nutzen? Es wird für eine zweigleisige Strategie plädiert: Einerseits brauchen wir bessere digitale Beteiligungsmöglichkeiten. Andererseits muss der Staat dabei helfen, das Internetbewusstsein der Bürger zu schärfen.

Schlagworte

Die neuen digitalen Beteiligungsmöglichkeiten firmieren unter den Schlagworten Electronic Government und Liquid Democracy. Was verbirgt sich dahinter? Electronic Government erfasst einerseits alle technologischen Beteiligungsmöglichkeiten, die der Staat anbietet. Man spricht hier von der sog. Top-down-Kommunikation. Dazu gehören beispielsweise E-Votings, die in einigen europäischen Nachbarländern – darunter Estland und die Schweiz – bereits gang und gäbe sind. Weitere Top-down-Angebote liefert etwa der Deutsche Bundestag durch Online-Petitionen oder die EU durch Online-Konsultationen. Andererseits bezeichnet Electronic Government auch alle von der Zivilgesellschaft bereitgestellten Beteiligungsmöglichkeiten. Hier ist von einer Bottom-up-Kommunikation die Rede. Bekannte Beispiele sind die Petitionsplattformen wie Campact, Change.org oder openpetition.

Zunehmend bilden sich auch Mischformen mit Top-down- und Bottom-up- Elementen. Zu diesem Typus gehört etwa die Europäische Bürgerinitiative, die mit dem Lissabon-Vertrag in Art. 11 Abs. 4 EUV Einzug in das europäische Entscheidungssystem gefunden hat. Mit der EU-Bürgerinitiative können Unionsbürger – es muss sich eine Mindestanzahl von einer Million zusammenfinden – die Europäische Kommission auffordern, ein bestimmtes Gesetzgebungsvorhaben einzuleiten. Dahinter steht ein ehrenwertes Anliegen: Traditionell ist die EU auf dem direktdemokratischen Auge blind. Das soll sich mit der Möglichkeit zur Bürgerinitiative ändern. Welche Rolle spielt hier die Digitalisierung? Eine große, denn der Erfolg einer europäischen Bürgerbeteiligung steht und fällt mit der digitalen Infrastruktur. Seit 2012 sind EU-Bürgerinitiativen möglich. Die bisherigen Erfahrungen sind aber gemischt: Lediglich zwei Initiativen haben den vorgesehenen Prozess erfolgreich durchlaufen. Hervorzuheben ist die Initiative „Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung“. Dahinter steht das Ziel, alle EU-Bürger mit sauberem Trinkwasser zu versorgen und eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft zu verhindern. Der gewünschte Gesetzgebungsvorschlag kam jedoch nie zustande.

Und was ist Liquid Democracy? Dieses Schlagwort verbindet unterschiedliche Formen der direkten und indirekten Demokratie. Dahinter steht der Wunsch, die politische Entscheidungsfindung breiter zu legitimieren. In der „flüssigen Demokratie“ kann jeder Bürger jederzeit neu entscheiden, ob er sich kompetent fühlt, Politik mitzugestalten, oder ob er seine Stimme lieber einem Experten bzw. einer Partei überträgt. Das Konzept ist nicht neu, es wird insbesondere mit der allseits bekannten Piratenpartei in Verbindung gebracht. Mittlerweile ist der Hype um die Piraten vorbei. Es lohnt sich aber, erneut über Liquid Democracy nachzudenken.

Risiken

Den Chancen der digitalen Partizipation stehen erhebliche Risiken gegenüber. Vor allem die Missbrauchsanfälligkeit ist „demokratiegefährlich“. Jüngst treiben sog. Social Bots im Netz ihr Unwesen. Dabei handelt es sich um Computerprogramme, die in Sozialen Netzwerken wie richtige Nutzer auftreten. Sie streuen Scheinargumente und verunglimpfen Meinungen, um politische Diskussionen zu lenken. Im US-Wahlkampf, aber auch im Ukraine-Konflikt oder in der deutschen Flüchtlingsfrage haben sie den Diskurs entscheidend mitgeprägt. Bekanntlich stammt jeder dritte Trump- Tweet von einem Social Bot. Besorgniserregend ist, dass die algorithmengesteuerte Meinungsmache mit der Realität häufig nichts zu tun hat. Trotzdem erliegen Menschen der Mehrheitsillusion. Längst sind „Alternative Facts“ Faktum unserer Zeit. Gleichzeitig sinkt – mit zunehmender Bedeutung von Einzelmeinungen – der Einfluss von Parlamenten, Fraktionen und Parteien. Der politische Willensbildungsprozess entfernt sich immer weiter von staatlichen Organen – zum Nachteil der Demokratie!

Die Ursache des Problems liegt aber auch bei den staatlichen Organen selbst: Denn bei vielen Bottom-up-Aktionen hat die digitale Bürgerbeteiligung häufig gar keine politische Wirkung. Die abgegebenen Meinungen werden entweder gar nicht oder nur halbherzig in den politischen Entscheidungsprozess eingespeist, weil es den Politikern schlicht am Willen fehlt und oftmals auch am Know-how. Es verwundert also nicht, dass die Bürgerresonanz auf digitale Beteiligungsangebote – gelinde gesagt – schwach ist.

Mit einer zweigleisigen Strategie ist den Problemen beizukommen.

Berücksichtigungspflicht

Zunächst brauchen wir partizipationsfreundlichere Strukturen, d.h. niedrigschwellige, themenspezifische Angebote, die Bürger zur Teilhabe motivieren. Außerdem müssen die digitalen Angebote verbindlicher werden, d.h. in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht werden. Der Bürger hat ein berechtigtes Interesse daran, dass der jeweils zuständige Politiker eine digital abgegebene Äußerung berücksichtigt und ggf. ein Feedback abgibt. Insoweit könnte der Begriff einer demokratischen „Berücksichtigungspflicht“ Karriere machen. Eine so verstandene Liquid Democracy würde sich als zukunftsträchtig und praktikabel erweisen. Aber Achtung! Mit der Digitalisierung darf das Ideal der repräsentativen Demokratie nicht überdehnt werden. Die repräsentative Demokratie hat sich als beste Form zur Wahrung des Gemeinwohls erwiesen. Bewusst hat das Grundgesetz das Parlament zur „Mitte der Demokratie“ bestimmt. In diesem Sinne ist eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht erstrebenswert, wohl aber eine maßvolle und ehrliche Mitwirkung. Grenzen sind dort zu ziehen, wo Repräsentation der Partizipation umfassend geopfert wird.

Nährboden

Mit der Technik allein ist es nicht getan. Wichtig ist die Erkenntnis, dass demokratische Teilhabe eine zweiseitige Aufgabe ist: Auf den Mitgestaltungswillen der Bürger kommt es ebenso an wie auf die staatlich-institutionellen Mitgestaltungschancen. Dafür braucht es einen sozialen und politischen Nährboden, den das Internet selbst nicht bietet. Laut der aktuellen DIVSI-Milieu- Studie von 2016 fühlen sich immer noch 30 Prozent der Befragten vom Internet „überfordert“. Ursache ist, dass die Medienkompetenz mit sinkendem Bildungsniveau ebenfalls nachlässt. Ziel muss es sein, dass sich alle Bürger in der Datenwelt zurechtfinden, vor allem Missbrauchs- und Manipulationsgefahren erkennen. Andernfalls ist das demokratieförderliche Potenzial der Digitalisierung schnell vertan. Vor allem die Schulen sollten die digitalen Technologien stärker als Bildungsinstrument verstehen. Auch bei der Integration von Zuwanderern ist die Nutzung digitaler Medien ein entscheidender Faktor. Sie kann Integrationsprozesse durch bessere Teilhabe stärken. Hier gilt allemal, dass der Staat „Kommunikationsvorsorge“ betreiben und Verständnishilfen anbieten muss. Nicht schon die technischen Möglichkeiten führen zu mehr Demokratie, sondern erst deren reflektierte Nutzung. In diesem Sinne könnte die Digitalisierung der Demokratie sogar zum Segen werden.

Dieser aktualisierte Beitrag basiert auf einem Vortrag beim DIVSI/Bucerius-Forum und wurde in Langfassung in der DÖV veröffentlicht.

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Verhaltenssteuernde Algorithmen – wo bleibt das Recht? https://www.divsi.de/verhaltenssteuernde-algorithmen-wo-bleibt-das-recht/ https://www.divsi.de/verhaltenssteuernde-algorithmen-wo-bleibt-das-recht/#respond Wed, 29 Nov 2017 18:08:14 +0000 http://46.30.3.106/?p=16483 Behält unsere demokratische Rechtsordnung noch ihre Monopolstellung? Lässt der Mensch seine Freiheit als Konsumbürger oder Privatmann immer mehr hinter sich? Von Yvonne Hofstetter und Friedrich Graf von Westphalen Es ist eine nur noch trivial zu nennende Erkenntnis, festzustellen, dass unser Verhalten Tag für Tag immer mehr durch technische Regeln bestimmt wird, welche ohne unser Wissen […]

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Verhaltenssteuernde Algorithmen – wo bleibt das Recht?

Behält unsere demokratische Rechtsordnung noch ihre Monopolstellung? Lässt der Mensch seine Freiheit als Konsumbürger oder Privatmann immer mehr hinter sich?

Von Yvonne Hofstetter und Friedrich Graf von Westphalen

Es ist eine nur noch trivial zu nennende Erkenntnis, festzustellen, dass unser Verhalten Tag für Tag immer mehr durch technische Regeln bestimmt wird, welche ohne unser Wissen in digitalen Algorithmen, vulgo: Computerprogrammen, enthalten sind. Algorithmen entscheiden für uns; sie drängen mehr und mehr in unseren Alltag. Sie verrichten als selbst lernende Maschinen mithilfe der künstlichen Intelligenz zusehends Leistungen, welche beim Menschen Kreativität und auch Einfühlungsvermögen voraussetzen. Menschliches Verhalten wird von den eingesetzten Maschinen, und das heißt: für ihre Betreiber – vor allem den Internetgiganten im Silicon Valley –, weitestgehend berechenbar. In Bezug auf das hohe Gut der Willens- und Handlungsfreiheit des Menschen bedeutet dies: Manipulierbarkeit. Das gilt – das „Internet of Things“ lässt grüßen – sowohl für das tägliche Kauf- als auch für das politische Wahlverhalten, nicht minder aber auch („scoring“) für mögliches kriminelles Fehlverhalten Einzelner. Unterschiede

Das Recht: Dass menschliches Verhalten nachhaltig durch die Regeln der Technik bestimmt wird, ist nichts Neues. Die Erfindung der Dampfmaschine oder des Flugzeugs steht für das Gemeinte. Auch ist es nicht neu, dass bahnbrechende technische Entwicklungen, wie etwa die Industrialisierung, immense und nachhaltige Auswirkungen auf das Leben der Menschen in Gesellschaft und Staat entfalten, welche die Rechtsordnung nicht unberührt gelassen haben. Doch inzwischen ist unser Blick dafür geschärft, dass die praktische Wirkung von Regeln – seien sie technisch oder rechtlich geprägt – entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Maße sie vom einzelnen Bürger im Bewusstsein ihres normativen Gehalts befolgt werden.

Hieraus ergeben sich für die Wirkkraft von Rechtsregeln einige wichtige Erkenntnisse. Doch stehen sie im Widerspruch zu den Regeln, die mittlerweile als verhaltenssteuernde Algorithmen unser Leben bestimmen. Man kann diesen Unterschied mit einer gewissen Vergröberung als den zwischen Geisteswissenschaft und Mathematik umschreiben. Recht lebt nämlich vom jeweils geschriebenen Wort, sei es im Gesetzesbefehl, im Verwaltungsakt einer Administration, sei es im Urteil eines Gerichts oder in einem zwischen zwei Personen abgeschlossenen Vertrag. Immer aber hat ein verwendetes Wort gewisse gedankliche Unschärfen, die der Auslegung – so oder anders – bedürfen. Selbst die Feststellung, dass eine bestimmte Aussage in einem Gesetz oder auch in einem Vertrag „eindeutig“ sei, ist ihrerseits nichts anderes als das Ergebnis einer vorgeschalteten Auslegung. Rechtsanwendung oder auch Rechtsbefolgung wie insbesondere die Durchsetzung des Rechts sind daher durch ein „erhebliches Flexibilitätspotenzial“ (Wolfgang Hoffmann-Riehm) charakterisiert. Freiwilliger Gehorsam

Vom einzelnen Bürger erwartet die Rechtsordnung nicht nur eine blinde Befolgung der gesetzten Rechtsregeln. Vielmehr schuldet der Bürger den geltenden Rechtsnormen gegenüber aus autonom vollzogener Einsicht ein gleichsam ethisch geschuldetes „Sollen“, was ein anderes Wort für freiwillig geleisteten Gehorsam ist. Dahinter steht gleichzeitig der Grundgedanke: Eine Rechtsordnung nimmt auch immer den entscheidenden Umstand in den Blick, dass der Bürger die Freiheit hat, die geltende Rechtsregel auch zu brechen, sei es der Steuerhinterzieher oder der Parksünder.

Doch Recht ist, um ein inzwischen geflügeltes Wort zu gebrauchen, „geronnene Politik“ (Dieter Grimm). Aber Recht ist nicht nur dem politisch geprägten, demokratisch verankerten Mehrheitsprinzip verhaftet. Vielmehr ist es stets in ganz entscheidendem Maße sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Grund- und Menschenrechten verpflichtet. Diese Wertebindung beruht auf der Achtung der unantastbaren Würde des Menschen sowie auf Wahrung seiner Freiheit und Anerkennung der Gleichheit. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt – das ist das bewährte Axiom von Ernst-Wolfgang Böckenförde – von den Wertvorstellungen ihrer Zivilgesellschaft; es sind ethische und moralische Prägungen, welche aber die Rechtsordnung als solche nicht mit ihren Mitteln erzwingen oder auch nur gewährleisten kann.

Betriebsgeheimnis

Die Steuerung menschlichen Verhaltens durch Algorithmen, in die Welt gesetzt von Informationsintermediären – Stichwort: Suchmaschinen oder Kommunikationsplattformen oder „Profiling“ –, beruht hingegen auf Regelwerken, die ihre Existenz einem rein technischen, mathematisch komponierten Vorgang verdanken. Aus der Sicht des Betroffenen herrscht hier jedoch stets das Unbekannte. Weder Wirkweise noch mathematische Zusammensetzung des einzelnen Algorithmus sind bekannt. Die Unternehmen als Eigner sind hier nicht einer rechtsstaatlich eingeforderten Transparenz verpflichtet, sondern nur einem streng zu hütenden Betriebsgeheimnis. Dabei bezieht sich der Regelungsgehalt eines Algorithmus nicht auf ethisch fundiertes Dürfen oder gar rechtlich begründetes Sollen. Es ist rein faktisch determiniert.

Der verhaltenssteuernde Algorithmus ist schlicht auf das Können oder Nichtkönnen bezogen, aber auch darauf begrenzt. Handlungsalternativen sind nicht vorgesehen, ebenso wenig Optionen; der Raum des faktischen Könnens ist – nur so kann ja die Manipulation des Bürgers auch gelingen – auf das engste begrenzt. Im Gegensatz zum Recht aber kennt er auch keine Berufungs- oder Revisionsinstanz. Diese sind auch ganz und gar entbehrlich. Denn der faktische Vollzug des Bürgers, gesteuert und geleitet vom verhaltenssteuernden Algorithmus, reicht aus, um dessen inhärenten Zweck zu erfüllen. Dieser aber ist auch nicht wertebasiert, sondern ausschließlich strikt kommerzialisiert. Immer dient er den geschäftlichen Interessen des Anbieters und/oder Dritter. Eine technik- und profitorientierte digitalisierte Welt, die unser Verhalten durch ihre uns unbekannten Algorithmen steuert und mithilfe einer „sublimen Manipulation“ (Mireille Hildebrandt) im „virtuellen Raum“ (Wolfgang Hoffmann- Riem) reguliert, hat nichts mit den keineswegs immer perfekten, aber doch im Kern auf Gerechtigkeit und Freiheit, auf Frieden und Sicherheit ausgerichteten – wertebasierten – Normen gemein, welche wir als integraler Bestandteil unserer gewachsenen Rechtsordnung begreifen.

Monopolstellung

Damit ist der Punkt erreicht, an dem wir uns der Frage öffnen müssen, ob die freiheitliche und demokratische Rechtsordnung noch ihre Monopolstellung behält, als einzige Macht im Staat umfassend über Sollen und Dürfen des Menschen im Rahmen staatlich zugelassener Sanktionsmittel verbindlich entscheiden zu dürfen. Dass der Bürger auf diesem Weg das Gewaltmonopol dem Staat und nur dem Staat an die Hand gibt, ist ja eine immense kulturpolitische Leistung. Sie ist jetzt in Gefahr. Es ist ein nicht wiedergutzumachender Fehler, dass wir die Gefahren, die der Freiheit des Bürgers und damit auch der freiheitlichen Demokratie durch die zunehmende Dominanz verhaltenssteuernder Algorithmen drohen, zu spät erkannt haben. Noch fataler wirkt sich aus, dass wir zur Abwehr dieser Gefahren – bildlich gesprochen – „alle Eier in einen Korb gelegt haben“. Wir haben fälschlich geglaubt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in die Verarbeitung unserer personenbezogenen Daten sei eine ausreichend sichere Bastion unserer Freiheit. Das Gegenteil trifft zu. In Wirklichkeit offenbart sich hier eine „strukturelle Unzulänglichkeit“ (Philip Radlanski) des datenrechtlichen Schutzkonzepts. Denn die Frage nach dem Vorhandensein eines rechtlich einzuordnenden Erklärungsbewusstseins bleibt im rein Formellen – dem bestätigenden Klick – stecken.

Legitimationsgrund

Die rechtsgeschäftlichen Hürden werden jedoch in Artikel 6 Absatz 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch niedriger. Denn diese Norm bestimmt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten – auch ohne entsprechende ausdrückliche Einwilligung – schon immer dann als „rechtmäßig“ anzusehen ist, wenn dies „zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich“ ist. Dieser eigenständige Legitimationsgrund für die Verarbeitung personenbezogener Daten beruht also allein auf dem schlichten Vertragsabschluss, etwa bei Facebook oder Twitter. Der rein mechanische, gedankenlose und ohne Rücksicht auf die Folgen getätigte Klick als Zustimmung zu den AGB reicht also aus und ist die im Vertragsabschluss versteckte datenschutzrechtliche „Einwilligung“.

Wenn dann aber – und das ist die Regel – der Verbraucher „for free“ den „Dienst“ eines Anbieters nutzen darf, sofern er nur seine personenbezogenen Daten zur Verarbeitung überlässt, dann stellt sich die harte Frage: Hat hier ein durchschnittlicher Verbraucher überhaupt noch ein rechtsgeschäftliches Erklärungsbewusstsein? Weiß er wirklich, was er in rechtlicher Tragweite in diesem Augenblick tut? Hat er die wenigstens laienhaft geprägte Vorstellung, dass er sich vertraglich mehr oder weniger langfristig bindet und mit seinen Daten einen ganz gewichtigen Beitrag in der Wertschöpfungskette des Anbieters – das „Gold“ des Internetkapitalismus – leistet? Nimmt er wirklich billigend in Kauf, dass er auf diesem Weg – und je öfter, desto mehr und zuverlässiger – seine Freiheit als Konsumbürger, aber auch als Privatmann mehr und mehr hinter sich lässt?

Vermutlich ahnt er es nicht einmal. Noch schlimmer: Es ist ihm wahrscheinlich sogar gleichgültig, solange die ihm „for free“ zur Verfügung stehenden „Dienste“ des Anbieters seine Bequemlichkeit, sein Wohlbefinden und seine virtuellen Freundschaften zu fördern versprechen. Das Faktische regiert; die verhaltenssteuernden Algorithmen können – vertraglich abgesichert – in ihr „Recht“ treten. Und sie tun dies mit stupender Verlässlichkeit.

Künstliche Intelligenz

Gegen das Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Erklärungsbewusstseins als unverzichtbarer Grundlage einer Willenserklärung und damit eines Vertrages spricht zudem entscheidend der Umstand: Die Welt der das Verhalten des Verbrauchers steuernden Algorithmen ist für den Bürger eine unsichtbare; es ist eine ihm ganz und gar verschlossene und auch unverständliche Welt. In ihr haben letztlich nicht mehr Menschen, sondern – Stichwort: Künstliche Intelligenz – Maschinen mit immenser Komplexität das Sagen und auch das Bestimmungsrecht. Sie aber verfolgen allein das kommerziell ihnen eingegebene und dann wohl unabänderlich feststehende Ziel, den Menschen in seiner Freiheit – vor allem in seiner Willens- und Handlungsfreiheit – zweckrational im Interesse des eigenen Geschäftsmodells zu beeinflussen und auf Dauer an sich zu binden, ihn zu beherrschen.

Machtlosigkeit

Wenn mathematisch vorgeprägte Algorithmen menschliches Verhalten steuern, dann stellt sich unabweisbar die Frage nach dem Überleben der liberalen, auf dem Konstrukt eines Vertrages beruhenden Privatautonomie. Die zu beantwortende ordnungspolitische Frage erweitert sich jedoch über diesen Horizont hinaus, weil es sich bei den Internetgiganten um ausländische Monopole oder Oligopole handelt. Im Wege der Geheimhaltung erzeugen sie eine gigantische Asymmetrie des Wissens aufgrund der von ihnen entwickelten Algorithmen. Das Recht als Steuerungsmodell erweist sich hier weithin als machtlos, obwohl der europäische Gesetzgeber – und nur er, nicht der nationale Gesetzgeber – berufen ist, ordnend hoheitliche Eingriffe vorzunehmen (Udo Di Fabio). Daher muss der früher liberal und privatautonom ausgestaltete Vertrag durch zwingendes Schutzrecht ersetzt werden.

Das Recht kann es nicht zulassen, dass rechtliches Sollen und Dürfen in seiner Normativität für den Bürger abgelöst wird durch eine nur auf der Faktizität beruhende Erkenntnis, dass nämlich Dritte – ohne irgendeine demokratische Legitimation – der bürgerlichen Freiheit Grenzen des Könnens setzen. Diese sind nämlich auch Grenzen des Dürfens und des Sollens. Solche Grenzen aber sind immer auch Grenzen der Unfreiheit.

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Die Initiative D2030 lädt zum Online-Dialog und zur Zukunftskonferenz am 06.-07. Juli nach Berlin https://www.divsi.de/die-initiative-d2030-laedt-zum-online-dialog-und-zur-zukunftskonferenz-am-06-07-juli-nach-berlin/ https://www.divsi.de/die-initiative-d2030-laedt-zum-online-dialog-und-zur-zukunftskonferenz-am-06-07-juli-nach-berlin/#respond Fri, 19 May 2017 14:42:41 +0000 http://46.30.3.106/?p=16045 Deutschlands Zukunft gemeinsam gestalten, das ist das Ziel der D2030-Zukunftskonferenz am 06.-07. Juli in Berlin. Inmitten vielfältiger Krisen und allgemeiner Orientierungslosigkeit fehlen Bilder möglicher und lebenswerter Zukünfte. Und eine Vision, die die Bürger zusammenbringt. Die politisch unabhängige und gemeinnützig organisierte Initiative D2030 will eine Landkarte von Deutschlands Zukunft entwerfen. Darum hat die Initiative D2030 seit […]

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Zweiter Online-Dialog – Initiative D2030

Deutschlands Zukunft gemeinsam gestalten, das ist das Ziel der D2030-Zukunftskonferenz am 06.-07. Juli in Berlin.

Inmitten vielfältiger Krisen und allgemeiner Orientierungslosigkeit fehlen Bilder möglicher und lebenswerter Zukünfte. Und eine Vision, die die Bürger zusammenbringt. Die politisch unabhängige und gemeinnützig organisierte Initiative D2030 will eine Landkarte von Deutschlands Zukunft entwerfen.

Landkarte für Deutschland

Bild: Initiative D2030

Darum hat die Initiative D2030 seit dem vergangenen Herbst gemeinsam mit Bürger/innen und Expert/innen Szenarien von möglichen Zukünften Deutschlands im Jahr 2030 entwickelt. In einem zweiten Schritt will die Initiative D2030 diese nun konkretisieren und verfeinern – und befragt von Ende April bis Ende Mai 2017 im Rahmen eines zweiten Online-Dialogs die Menschen in Deutschland zu den entwickelten Szenarien. Am 06. und 07. Juli 2017 wird die große Zukunftskonferenz in Berlin stattfinden, auf der die Initiative D2030 die möglichen Zukunftsszenarien weiter diskutieren, bearbeiten sowie Eckpunkte für ein Memorandum zur Bundestagswahl 2017 herausarbeiten will.

Prof. Hektor Haarkötter im Interview über die Zukunft des Journalismus:

Henning Kagermann entwickelt im Interview zwei Szenarien für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2030:

Den Link zur Teilnahme am Online-Dialog, die Einladung zur Zukunftskonferenz sowie weitere Informationen finden Sie auf www.d2030.de. Die Initiative D2030 will einen offenen Beteiligungsprozess schaffen und stellt Ergebnisse und Szenarien daher allen als Open Source zur Verfügung.

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Demokratie im digitalen Zeitalter https://www.divsi.de/demokratie-im-digitalen-zeitalter/ https://www.divsi.de/demokratie-im-digitalen-zeitalter/#comments Tue, 20 Dec 2016 10:36:08 +0000 http://46.30.3.106/?p=15809 Nicht alles technisch Mögliche ist auch rechtlich zulässig. Ohne eine Fortentwicklung des Grundgesetzes wird die Kluft zwischen praktizierter Demokratie und grundgesetzlichen Regelungen immer größer werden. von Sönke E. Schulz Das demokratische Prinzip musste sich seit jeher neuen Herausforderungen stellen. Dies gilt angesichts der Dimension des aktuellen gesellschaftlichen Strukturwandels auch und gerade für die Folgen der […]

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Demokratie im digitalen Zeitalter

Bild: Julia Tim | Shutterstock

Nicht alles technisch Mögliche ist auch rechtlich zulässig. Ohne eine Fortentwicklung des Grundgesetzes wird die Kluft zwischen praktizierter Demokratie und grundgesetzlichen Regelungen immer größer werden.

von Sönke E. Schulz

Das demokratische Prinzip musste sich seit jeher neuen Herausforderungen stellen. Dies gilt angesichts der Dimension des aktuellen gesellschaftlichen Strukturwandels auch und gerade für die Folgen der Digitalisierung. Daher widmet sich ein im Lorenz-von-Stein-Institut erstelltes Werk der Wandelbarkeit demokratischer Funktionsbedingungen. Dieses ist zugleich der dritte Band einer Reihe, die zuvor ausführlich die Grundrechte in den Blick nahm. Hier wie da gilt, dass die Verfassung von 1949 die heutigen technischen Möglichkeiten nicht vorhersehen konnte.

So könnte ein Parlament, rein technisch betrachtet, digital organisiert sein, ohne dass nennenswerte Einbußen im Hinblick auf die Qualität und den Echtzeitfaktor der Kommunikation in Kauf genommen werden müssten. Als Ort der Zusammenkunft und Willensbildung im durch das Grundgesetz vorgegebenen System der parlamentarischen Demokratie ist die physische Zusammenkunft des Parlaments jedoch unersetzlich.

Und auch sonst gilt: Nicht alles technisch Mögliche ist auch rechtlich zulässig. Das Konzept der Schwarmintelligenz als Zukunftsmodell der (digitalen) Demokratie ist ein Beispiel für eine technisch mögliche Form der Willensbildung, die der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit entgegensteht. Nach dem Prinzip der Repräsentation sind Vertreter und Vertretene nicht identisch. Staatsgewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe ausgeübt. Sie gründen auf festen Formen, die das Internet in seiner Ubiquität nicht kennt und systembedingt auch nicht anstrebt.

Das bedeutet: Je weiter die Digitalisierung voranschreitet, ohne dass das Grundgesetz fortentwickelt wird, desto größer wird die Kluft zwischen der praktizierten repräsentativen Demokratie, also der digitale Potenziale aufnehmenden Verfassungswirklichkeit, und den grundgesetzlichen Regelungen. Die im Rahmen der Studie behandelten Teilaspekte demokratischer Staatlichkeit – Wahl, Abgeordnete und Parlament – bilden Eckpfeiler der demokratischen Grundordnung und können als Reihenfolge des Prozesses staatlicher Institutionalisierung gelesen werden, der in Gänze einer Fortentwicklung offensteht. Dies mögen folgende Ergebnisse verdeutlichen:

  • Eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende technische Ausgestaltung des E-Votings und eine Nachbildung der Identifizierung nach dem Vorbild der Briefwahl sind grundsätzlich denkbar. Im Rahmen eines gesellschaftlichen Diskurses ist zu hinterfragen, ob historisch gewachsene Idealvorstellungen zum verfassungsrechtlich unverbrüchlichen Bestand zählen. Noch mag der oft bemühte „Gang zum Wahllokal“ demokratisches Ideal sein. Der Einwand, maßgeblich sei nicht nur die Quantität der Wähler, sondern auch die Qualität der Wahlentscheidung (Demokratie brauche Zeit; der Gang zum Wahllokal biete Gelegenheit zur Abkühlung, zum Nachdenken), lässt sich jedoch nicht aus den verfassungsrechtlich verbürgten Wahlgrundsätzen ableiten.
  • Ob nun online oder offline gewählt, muss sich auch der Abgeordnete im digitalen Zeitalter neuen Herausforderungen stellen. Mit dem Internet, das nie vergisst und Plattformen wie „abgeordnetenwatch.de“ implementiert oder „shitstorms“ ermöglicht, wird ein hoher Druck auf ihn ausgeübt, sodass seine (von Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte) Mandatsfreiheit in den Fokus rückt. Unzulässige Beeinträchtigungen bringen die neuen digitalen Kontroll- und Kommunikationsmöglichkeiten jedoch nicht mit sich, da es jeder Abgeordnete bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand hat, die entsprechenden Kanäle zu öffnen.
  • Technisch umsetzbare Konzepte wie z. B. das der Liquid Democracy mögen parteiintern zwar zulässig sein, für die parlamentarische Willensbildung sind sie es nicht. In einer repräsentativen Demokratie ist das Parlament gehalten, Kontakt und Rückkopplung mit den Staatsbürgern als dem Souverän zu halten. So wird ein öffentlicher Prozess der Auseinandersetzung mit Gegenständen und Meinungen angestoßen, an dessen Ende ein ausformulierter Staatswille erkennbar sein muss. Das Parlament muss qua Grundgesetz als Ort zur Herstellung einer materiellen Öffentlichkeit fungieren. Aufgabengerecht kann das Parlament dies nur, wenn sich die eine Ausübung von Staatsgewalt vorbereitende Diskussion im Parlament selbst ereignet und nicht in eine Vielzahl digitaler Kleinstforen verlagert wird.

Die Untersuchung verdeutlicht, dass das Internet, Web 2.0, elektronische Partizipation, kooperative Zusammenarbeitsformen und vieles mehr staatliches Handeln, einschließlich des demokratischen Prozesses, nachhaltig verändern. Open Government und offene Staatskunst wurden mit all ihren Erscheinungsformen bereits zu Leitbildern der bundesdeutschen, grundgesetzlich geprägten Staatlichkeit erklärt – ohne allerdings die Einpassung dieser Konzepte in das grundgesetzliche Demokratieprinzip in den Blick zu nehmen. Ein Wandel im Reformleitbild ist noch kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel und nicht mit einer generellen Substitution der bisherigen charakteristischen Systemmerkmale gleichzusetzen. Vielmehr bleiben diese komplementär zu neuen Merkmalen wirksam, treten aber in ihrer dominanten Bedeutung in den Hintergrund. Von daher handelt es sich i. d. R. zunächst um eine die bisherige Steuerung des politisch-administrativen Systems in wesentlichen Bereichen infrage stellende Diffusion, deren Überwindung in eine Innovation mündet.

Aktuelles Korrektiv

Dabei kann gerade die Vergewisserung über die Grundkonstanten der grundgesetzlichen Demokratie zwar nicht abschließende Antworten formulieren, aktuellen und zukünftigen Debatten aber neue Impulse bieten. Gerade die fehlende Ergebnisverantwortung und -sicherung sind es, die innovativen Partizipations-, Kommunikations- und Kollaborationsformen – zum Teil zu Recht – zum Vorwurf gemacht werden. Hier gilt es, im beschriebenen Sinne der Entwicklung von Leitbildern neue prozessuale Erscheinungen mit überkommenen – zeitlosen! – materiellen Ideen zu vereinen. Das Grundgesetz enthält diesbezüglich ein unverändert aktuelles Korrektiv: Bei aller Offenheit des demokratischen Prozesses (für Online-Partizipation, Mitwirkung an der Diskussion über Twitter und andere Dienste, die elektronische Stimmabgabe, die Bereitschaft, Schwarmintelligenz anzuerkennen und als Ergänzung der repräsentativen Demokratie zu sehen) muss die Gemeinwohlorientierung staatlichen Handelns gesichert bleiben. Die überkommenen (repräsentativ) demokratischen Verfahren haben nachgewiesen, dass sie geeignet sind, diese Gemeinwohlorientierung zu sichern – und dass sie als solche derzeit wohl noch alternativlos sind. Diese „Bewährungsprobe“ steht für neue Erscheinungsformen noch aus. Sie können – dies belegt die Studie – in Ergänzung zu bestehenden Mechanismen erprobt werden.

Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Autors wieder.

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Internet, Demokratie und Partizipation https://www.divsi.de/internet-demokratie-und-partizipation/ https://www.divsi.de/internet-demokratie-und-partizipation/#respond Wed, 09 Jul 2014 09:28:50 +0000 http://46.30.3.106/?p=8049 Engagieren sich Menschen politisch, nachdem sie das Internet für sich entdeckt haben? Oder nutzen sie das Netz jetzt auch für politische Zwecke, weil es manches erleichtert? Dr. Göttrik Wewer Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Wissenschaftsjahr 2014 unter das Motto „Die digitale Gesellschaft“ gestellt. Dazu gibt es im Laufe des Jahres viele Projekte […]

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E-Partizipation

Anti-Corruption-Day, Bangkok (Bild: 1000 Words – Shutterstock)

Engagieren sich Menschen politisch, nachdem sie das Internet für sich entdeckt haben? Oder nutzen sie das Netz jetzt auch für politische Zwecke, weil es manches erleichtert?

Dr. Göttrik Wewer

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Wissenschaftsjahr 2014 unter das Motto „Die digitale Gesellschaft“ gestellt. Dazu gibt es im Laufe des Jahres viele Projekte und Veranstaltungen. Eines der Themen, die dabei behandelt werden sollen, ist politische Partizipation. Anders als Miriam Meckel, die mit ihrem Team bei ihrer Studie für das DIVSI einen weiter gehenden Beteiligungsbegriff zugrunde gelegt hat, will die Bundesregierung den Fokus also bewusst auf politische Beteiligung richten. Das ist durchaus verständlich, da sich nicht mehr so viele Menschen wie früher in Parteien engagieren und an Wahlen teilnehmen und da niemand bisher ein Mittel gefunden hat, diesen Trend zu stoppen.

Wissenschaft uneinig

An der Europawahl haben sich zuletzt wieder mehr Menschen beteiligt als vor fünf Jahren, aber dieser Zuwachs reichte nicht so weit, dass wenigstens die Hälfte der wahlberechtigten Deutschen ihre Stimme abgegeben hätte. Den SPD-Kandidaten für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission kannte nur ein Viertel der Wähler, obwohl es sich um einen Deutschen und bekannten Europäer handelt, zudem Präsident des EU-Parlaments; den Kandidaten der Konservativen kannten sogar nur 13 Prozent, obwohl er uns über viele Jahre die Beschlüsse von EU-Gipfeln im Fernsehen erläutert hat, ausgezeichnet Deutsch spricht und hier viele Auftritte absolviert hat. Wenn drei Viertel der Wähler nicht einmal die Namen der Kandidaten wissen, die sich um die Präsidentschaft der EU-Kommission bewerben, dann fragt man sich, was eigentlich Informationsfreiheit und Transparenzgesetze bringen sollen.

Zur politischen Beteiligung gibt es, wie Miriam Meckel mit ihrem Team gezeigt hat, die mit Abstand meisten Studien. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich die Wissenschaft schon einig wäre. Während manche meinen, das Internet fördere nahezu zwangsläufig Demokratie und Partizipation, können andere keine oder nur geringe Effekte erkennen. Einige behaupten sogar, das Internet schwäche die Demokratie, jedenfalls die, die wir bisher kannten, und die sogenannten sozialen Medien führten nicht zu mehr, sondern zu weniger politischer Beteiligung.

Widersprüchliche Erkenntnisse bedeuten nicht, dass die Forscher schlechte Arbeit abliefern, sondern erinnern daran, dass das digitale Zeitalter gerade erst richtig begonnen hat und noch nicht klar erkennbar ist, wohin die digitale Revolution uns führt. Sie resultieren außerdem aus unterschiedlichen Untersuchungsansätzen, unterschiedlichen theoretischen Erklärungsmodellen und unterschiedlicher methodischer Vorgehensweise. Zudem sind die Kausalitäten schwer zu benennen: Engagieren sich Menschen politisch, nachdem sie das Internet für sich entdeckt haben, oder waren sie schon politisch interessiert und nutzen jetzt nur das Netz auch für politische Zwecke, weil es manches leichter macht? Henne oder Ei? Und ist es allein das Internet, das Menschen veranlasst, sich politisch zu beteiligen, oder sind es eher andere Faktoren, die dazu führen, dass sie die Politik für sich entdecken?

„Technology is the car“, sagt David Gelernter, „not the driver.“ Nach diesem Modell würde das Internet als Treiber für Demokratie und Partizipation systematisch überschätzt und wären technische Möglichkeiten weit weniger bedeutsam für die Frage, ob sich jemand politisch beteiligt oder nicht, als andere Faktoren: politische, ökonomische, soziale oder kulturelle. Anders gesagt: Es sind immer noch die Menschen, die darüber entscheiden, sich politisch zu engagieren und dafür auch das Internet zu nutzen. Ein allgemein anerkanntes Gesamtmodell aller Faktoren, die politische Beteiligung hervorrufen oder erschweren, hat sich noch nicht herausgemendelt.

Macht und Wissen

Das Heilsversprechen des Internets beruht auf der Tatsache, dass Informationen heute im Prinzip weltweit verfügbar sind, und der Hoffnung, dass besser informierte Menschen aufgeklärte Menschen sind. Wenn Wissen Macht ist, dann löst sich die Macht auf, wenn alle dieses Wissen haben, dann gibt es keine Herrschaft mehr, keine Gewalt und auch keinen Krieg. Das ist die technokratische Utopie hinter dem Glauben, im digitalen Zeitalter ließen sich Demokratie und Partizipation nicht mehr aufhalten. Die Anzahl der Staaten, die man als gefestigte Demokratien bezeichnen kann, wächst aber schon lange nicht mehr. Bei vielen Ländern, die sich selbst formal so nennen, handelt es sich eher um „unechte“ oder „unwahre“ Demokratien, um „weak states“ oder „failed states“.

Elektronische Demokratie

Wenn man sich umsieht – Syrien, Ukraine, Türkei, Ungarn etc. pp. –, dann sind wenig Anzeichen zu erkennen, dass diese Utopie morgen Realität werden könnte. Von Nordkorea, Afghanistan, Pakistan, China oder Russland ganz zu schweigen. Quantitativ wächst die Anzahl der Demokratien, seit es das Internet gibt, offenkundig nicht. Aus dem „Arabischen Frühling“ ist auch längst Herbst geworden. Entscheidend ist nicht, was die Menschen wissen könn(t)en, sondern was sie glauben wollen. Sie nehmen die Informationen auf, die sie aufnehmen wollen. Alles andere blenden sie aus. Wer glaubt, die Proteste auf dem Taksim-Platz seien aus dem Ausland gesteuert, der lässt sich von gegenteiligen Auffassungen im Internet nicht beirren.

Qualitativ könnte das Internet immerhin gefestigte Demokratien noch besser, noch demokratischer machen. Das Mittel dazu wäre die „elektronische Demokratie“, also die Nutzung des Web 2.0 und der „sozialen Medien“ in politischen Prozessen. An Bürgerforen oder Bürgerhaushalten beteiligt sich bisher aber nur eine kleine Minderheit, die nicht repräsentativ ist für die Bevölkerung, was die soziale Spaltung eher noch verstärkt. Und was die Vorschläge, die mit solchen Instrumenten generiert werden, tatsächlich bewirken, ist noch kaum erforscht. Kommen Ideen auf den Tisch, die wirklich neu sind, oder ist das meiste den Fachleuten schon bekannt? Führen solche Verfahren dazu, dass die Kommune in absehbarer Zeit schuldenfrei ist, oder dürfen die Bürger nur sagen, wo sie am ehesten sparen würden? Was wird durch „elektronische Demokratie“ besser: die Beteiligung der Bürger? Ihre Identifikation mit der Gemeinde? Die politische Steuerung? Die faktische Haushaltslage? Die allgemeinen Handlungsspielräume? Und welche Bedeutung hat dabei das Netz?

Die konventionelle politische Beteiligung nehme zwar ab, aber dafür nehme eine unkonventionelle politische Beteiligung zu, ist eine der Thesen in der Diskussion. Die Menschen würden sich zwar weniger in Parteien engagieren, nicht mehr so häufig zur Wahl gehen und auch weniger Leserbriefe schreiben, sich dafür aber schneller an spontanen Protesten beteiligen, in Initiativen mitarbeiten und Petitionen online auf den Weg bringen.

Politik-Beteiligung

Auf der Systemebene lässt sich das hingegen nur bedingt erkennen: Politische Beteiligung ist zwar bunter und vielfältiger geworden, so scheint es, aber nicht „massenhafter“ und intensiver. Man denke nur an die Ostermärsche oder an die Demonstrationen gegen die Nachrüstung oder gegen die Atomenergie. Was die neuen Formen politischer Beteiligung tatsächlich bewirken, ob sie den Politikbetrieb beeindrucken oder sogar dauerhaft verändern, ist noch nicht hinreichend erforscht. Insofern ist es gut, dass sich nicht nur die Bundesregierung, sondern auch eine Institution wie das DIVSI dieses Themas annimmt. Dass sich im letzten Jahr ein Institut für Protest- und Bewegungsforschung in Berlin gegründet hat, unterstreicht, dass es auf diesem Feld noch genug zu tun gibt.

Hier geht es zur Studie: „Bereiche und Formen der Beteiligung im Internet: Ein Überblick über den Stand der Forschung“

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