4. Realisierungschance eines neuen Menschenrechts

Abschließend sollen die zentralen Punkte der Studie noch einmal zusammengebunden und dabei einige Probleme reflektiert werden, die weniger die ethischen Überlegungen als vielmehr den Aspekt der politischen Mobilisierung betreffen, der in der bisherigen Argumentation eher ausgeblendet wurde. Letztlich sind die Menschenrechte ja immer auch ein politisches Projekt.

Zwei weit auseinanderliegende Positionen

Der Diskurs über ein neues digitales Menschenrecht auf Privatsphäre hat zwei voneinander unabhängige Schwerpunkte. In Bezug auf die staatliche Überwachung wirkt der von Deutschland und Brasilien angestoßene VN-Prozess als Katalysator einer transnationalen Kampagne. Ein wirklich neues Menschenrecht wird darin nicht gefordert und wäre wohl auch nicht erforderlich. Navi Pillay resümiert in ihrem Bericht, dem von niemandem widersprochen wurde: „International human rights law provides a clear and universal framework for the promotion and protection of the right to privacy, including in the context of domestic and extraterritorial surveillance, the interception of digital communications and the collection of personal data“ (2014: 15). Das Problem besteht nicht in fehlenden Völkerrechtsnormen, sondern in deren zeitgemäßer Interpretation und Durchsetzung.

Der andere Schwerpunkt des Diskurses betrifft den Bereich der wirtschaftlichen Datenverarbeitung. Der Befund ist sehr ähnlich: Viele der Forderungen nach einem digitalen Menschenrecht auf Privatsphäre greifen Datenschutz-Prinzipien auf, insbesondere das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, die im europäischen Kontext schon relativ gut realisiert sind. Auch hier liegt das zentrale Problem in der „Compliance“. Ganz neue inhaltliche Aspekte finden sich im Diskurs der Aktivisten nicht, auch wenn einige der ins Feld geführten Stichworte Anlass für interessante ethische Reflexionen bieten.

Die beiden Diskurse, die völlig konträre Ansätze zum Schutz der Privatsphäre verfolgen (Verantwortung beim Nutzer vs. Verantwortung beim Datenverarbeiter), laufen bislang parallel. Soll es tatsächlich ein neues Menschenrecht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter geben, müssten die beiden Ansätze irgendwann miteinander verbunden werden. Dabei scheint mir die Ausweitung des existierenden Völkerrechts (und damit des Prinzips, dass der Datenverarbeiter die Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre hat) auf den Bereich der Wirtschaft sinnvoller, als andersherum mit dem Konzept der Kontrolle zu einem internationalen Menschenrecht aufzuschließen bzw. ein ganz neues zu bilden – zumal von Experten mittlerweile auch grundlegende Zweifel angemeldet werden, ob das Konzept der Kontrolle nicht schon der Vergangenheit angehöre.

Ein deutscher Sonderweg?

Es überrascht ein wenig, dass deutsche Aktivisten im transnationalen Diskurs über ein neues digitales Menschenrecht auf Privatsphäre praktisch nicht vertreten sind. Woran liegt das? Es könnte zum einen mit dem relativ hohen Datenschutzniveau in Deutschland zu tun haben, was einerseits den Problemdruck reduziert, andererseits vielleicht zu einer gewissen Scheu vor einer als zu plakativ empfundenen Menschenrechtsrhetorik führt. Über einen mangelnden öffentlichen Diskurs über die Gefährdung der Privatsphäre kann man sich in Deutschland ansonsten nicht beklagen.1

Andererseits fällt auf, dass hierzulande die digitale Herausforderung auch anders diskutiert wird, nämlich eher unpolitisch. Konzepte des Selbstdatenschutzes und besonders die Medienkompetenz sind nicht nur eine tragende Säule der Datenschutz-Strategie der Bundesregierung, wie dies etwa aus dem Koalitionsvertrag und der Digitalen Agenda hervorgeht, sondern sie werden auch im zivilgesellschaftlichen Bereich immer wieder artikuliert. Tagungen zum Thema Privatsphäre enden gerne mit der Forderung, die Medienkompetenz der Bürger zu stärken.

Doch bei aller Wertschätzung der liberalen Tugend des wehrhaften Bürgers könnte die oben referierte Kritik am Konzept der Kontrolle auch Anlass sein, sich in Deutschland stärker mit den ethischen und politischen Dimensionen von Privatsphäre auseinanderzusetzen, statt das Thema in den Bereich der (Jugend-)Bildung zu verschieben. Spätestens wenn der Staat versucht, im Namen der Sicherheit mit der Verschlüsselung auch ein Stück weit Privatsphäre zu verbieten, wie dies derzeit in Großbritannien angedacht wird, hat auch die exzellenteste Medienkompetenz keinen Wert mehr in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre.

Politische Realisierungschancen – ein steiniger Weg zum neuen Menschenrecht

Die Studie hat die Forderung nach einem digitalen Menschenrecht auf Privatsphäre nicht unter politischen Gesichtspunkten betrachtet (geschweige denn unter juristischen). Ein paar abschließende Stichworte genügen, um zu zeigen, dass der Weg zu einer Novellierung des völkerrechtlichen Privatsphärenschutzes steinig sein wird. Generell können „Treiber“ und „Bremser“ einer völkerrechtlichen Kodifizierung eines neuen digitalen Menschenrechts auf Privatsphäre unterschieden werden.

Als Treiber ist bislang nur die Zivilgesellschaft erkennbar, – in einer offenen Demokratie, in der das Volk die politische Agenda mitbestimmt – zwar kein geringer Faktor, allerdings hält sich die politische Empörung in Grenzen, sie hat bislang eigentlich nur unmittelbar nach den Snowden-Enthüllung mobilisierend gewirkt (und auch nur in Bezug auf die staatliche Massenüberwachung). Ein bremsender Faktor liegt darin, dass bislang nur solche Rechte zu Menschenrechten gemacht wurden, die innerhalb der westlichen Staaten bereits überwiegend realisiert waren. Ein derartiger Normenexport ist beim Thema Privatsphäre nicht möglich – Privacy International stuft z.B. die USA als eine endemische Überwachungsgesellschaft ein. Dazu kommen praktische Probleme, die damit zusammenhängen, ein sehr fluides Feld abschließend zu regeln. Ein Menschenrecht auf Privatheit wird niemals den Grad an Differenzierung erreichen wie z.B. die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Im internationalen Bereich dürfte nicht nur das Sicherheitsinteresse westlicher Staaten bremsend wirken. Es steht auch die Glaubwürdigkeit der westlichen Vorreiterrolle beim Thema Menschenrechte auf dem Spiel. Westliche Staaten dürften schwerlich einem Menschenrecht zustimmen, das einen normativen Standard schafft, der dann von Autokratien gegen sie gerichtet werden kann. Das gesamte Menschenrechtsregime könnte dadurch in Schieflage geraten. Der Punkt ist freilich, dass dies infolge einer weltweiten Bewusstseinsbildung zum Schutz der Privatsphäre auch ohne ein formales Menschenrecht geschehen könnte. In diesem Fall wäre es politisch klug, ähnlich wie beim Thema Nuklearwaffen Bemühungen um eine sukzessive Einhegung der Privatsphärenverletzungen einzuleiten.

  1. Vgl. Schaar (2014), Aust/Amman (2014), Albrecht (2014), um nur einige wenige Beispiele zu nennen. []