3.1 Methode und Überblick zum Feld der Aktivisten

Die digitale Revolution und in ihrem Zuge die Gefährdung der Privatsphäre sind längst nicht mehr nur ein akademisches Thema. Es gibt mittlerweile einen breiten gesellschaftlichen Diskurs, in dem sich weit mehr Aktivisten zu Wort melden, als in dieser Studie aufgegriffen werden können. Der Initiative „Necessary and Proportionate“1 zum Beispiel haben sich mehr als 400 NGOs weltweit angeschlossen. Es ist also eine Auswahl erforderlich. Das Ziel sollte dabei zum einen sein, die diskursiven „heavy hitters“ zu identifizieren, zum anderen sollte möglichst auch ein angemessen breites Spektrum der aus ethischer Sicht relevanten Positionen abgebildet werden.

Methode und Auswahl

Die Auswahl der Beiträge erfolgt daher unter zwei Gesichtspunkten. Das erste Aufgreifkriterium ist der explizite Bezug auf ein neues digitales Menschenrecht auf Privatsphäre. Diese Einschränkung ist dem Thema geschuldet. Sie ist insofern nicht ganz unproblematisch, als damit viele interessante, aber weniger öffentlichkeitsheischende Diskussionsbeiträge nicht erfasst werden. Denn das Recht auf Privatsphäre ist in fast allen Staaten der Welt gesetzlich anerkannt und es gilt prinzipiell auch für den virtuellen Raum, weshalb es nicht zwingend notwendig ist, ein ganz neues, digitales Menschenrecht zu fördern, um den Schutz der Privatsphäre zu verbessern.

Allerdings geht es in diesem Abschnitt auch um etwas anderes: Denn der manchmal etwas ostentative Menschenrechtsbezug signalisiert den Wunsch nach politischer Mobilisierung, und Menschenrechte waren ja schon immer, und auch primär, ein politisches Projekt. Wir isolieren also durch das Kriterium des Menschenrechtsbezugs jenen Diskurs, der die Speerspitze der transnationalen Bewegung bildet und der, vielleicht noch besser als die philosophischen Überlegungen, Aufschluss über gesellschaftliche Befindlichkeiten und die Richtung einer zukünftigen Entwicklung gibt.

Zweitens wurden nur solche Beiträge aufgegriffen, welche eine gewisse Relevanz im Sinne von Prominenz und Einfluss bieten, von denen also, mit anderen Worten, erwartet werden kann, dass sie die Richtung des Menschenrechtsdiskurses mitbestimmen. Es wurden daher keine Blogs, keine Leserkommentare etc. gesichtet. Prominenz kommt vor allem einzelnen Personen zu, wie etwa dem Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, während beim Einfluss vor allem die (finanzielle, juristische) Schlagkraft größerer zivilgesellschaftlicher Organisationen zählt.

Das Who’s Who der Aktivisten und ihre Themen

Nach einer ursprünglich umfangreicheren Recherche wurde ein knappes Dutzend Dokumente von NGOs und Aktivisten aufgegriffen. Es mag sein, dass diese sich anderswo auch zu anderen Aspekten der digitalen Revolution geäußert haben. Im Vordergrund stehen hier aber weniger die Aktivisten selbst, d.h., es soll nicht ein lexikalischer Überblick über das Akteursfeld gegeben werden. Ziel ist es vielmehr, die Aktivisten-Kampagne unter dem Gesichtspunkt der ethisch relevanten Positionen aufzuarbeiten, und dabei genügen die eher wenigen Beiträge bereits für eine inhaltliche Sättigung. Sie sollen im Folgenden überblicksartig vorgestellt werden.

Ein wichtiges Diskursfeld bilden jene Beiträge, die auf eine Neuauslegung bereits existierenden Völkerrechts setzen, um dadurch die staatliche Massenüberwachung einzuschränken. Ausgelöst wurde dieser Diskurs durch die Staaten selbst: Nach den Snowden-Enthüllungen verabschiedete die VN-Generalversammlung im Herbst 2013 eine von Deutschland und Brasilien eingebrachte Resolution unter dem Titel „Privacy In The Digital Age“2 , in welcher u.a. auch die damalige VN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay beauftragt wurde, einen Bericht über den Schutz der Privatsphäre im Kontext der Online-Massenüberwachung anzufertigen. Damit war das Feld für eine Neuinterpretation der existierenden Menschenrechtsartikel eröffnet. Einige größere Zivilrechtsorganisationen haben im Rahmen eines begleitenden Konsultationsprozesses substanzielle, teils auch gemeinsame Studien eingebracht, andere haben sich unabhängig davon in den öffentlichen Diskurs eingemischt.

Der Mitte 2014 erschienene Bericht von Navi Pillay („The right to privacy in the digital age“) ist selbst zu einem Referenzpunkt der Debatte geworden. Für Pillay, eine ehemalige südafrikanische Richterin, hat laut eigenem Bekunden die Verteidigung der Privatsphäre denselben Stellenwert als Menschenrechtsthema wie der Genozid in Ruanda im Jahr 1994, an dessen juristischer Aufarbeitung sie beteiligt war. In ihrem Bericht kommt sie zu dem Schluss, dass die staatliche Massenüberwachung ein eklatanter Verstoß gegen das existierende Völkerrecht ist, weil sie ausländische Bürger diskriminiere, weil sie unverhältnismäßig sei und weil sie nicht durch Gesetze gedeckt sei.

Diese Position wird von einigen großen Organisationen geteilt, die sich auch an dem VN-Konsultationsverfahren beteiligt haben. Eine davon ist die 1990 gegründete britische NGO „Privacy International“ (PI) mit Sitz in London. Bekannt geworden ist sie vor allem durch die jährliche Vergabe der „Big Brother Awards“, mit denen Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen ausgezeichnet werden, „who have excelled in the violation of our privacy.“3 Daneben hat PI gemeinsam mit dem „Electronic Privacy Information Center“4 einige Rankings des Schutzniveaus der Privatsphäre in allen europäischen und elf weiteren Ländern erstellt. Außerdem führt PI mit ihren 17 Mitarbeitern Musterklagen, macht Lobbyismus und Öffentlichkeitsarbeit.

PI hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit sechs weiteren namhaften Institutionen5 am VN-Konsultationsprozess beteiligt. Darin wird betont, dass Inhalts- oder Kommunikationsdaten gleichermaßen privatsphärenrelevant seien und entsprechend jede Datensammlung eine Verletzung der Privatsphäre konstitutiere (PI et al. 2014: 2). Über diese Stellungnahme hinaus tritt PI immer wieder als vehementer Fürsprecher für ein universales Menschenrecht auf Privatsphäre auf, das auch in wirtschaftlichen Kontexten zu gelten habe. So heißt es beim Internetauftritt von PI: „Privacy is essential to human dignity and autonomy in all societies. Privacy is at the cross-section of technology and human rights. The right to privacy is a qualified fundamental human right – meaning that if someone wants to take it away from you, they need to have a damn good reason for doing so.“6

Ein weiterer namhafter „Big Player“ der Menschenrechtsszene ist die ebenfalls 1990 ins Leben gerufene US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation „Electronic Frontier Foundation“ (EFF) mit Sitz in San Francisco. In ihrem Führungsstab sitzt u.a. John Perry Barlow, der für seine „Declaration of the Independence of Cyberspace“ (1996) bekannt ist. Mit rund 70 Mitarbeitern und einem Budget von knapp 70 Mio. Dollar entfaltet die EFF eine vergleichsweise hohe Schlagkraft. Sie macht nicht nur Öffentlichkeitsarbeit, sondern ist auch mit Musterklagen im Bereich Lobbyismus und in der Politikberatung aktiv.

Die EFF hat gemeinsam mit der Organisation „Article19“ die oben erwähnte Initiative „Necessary and Proportionate“ gestartet, die 13 „Internationale Prinzipien für die Anwendung der Menschenrechte auf die Kommunikations-Überwachung“ propagiert. Diese Prinzipien sind recht kurz gehalten, weshalb eine längere Hintergrundanalyse dazu publiziert wurde, auf welche ich mich im Folgenden beziehe. Das Vorgehen in dieser Hintergrundanalyse ist eher juristisch-konservativ und besteht darin, aus völkerrechtlich relevanten Gerichtsurteilen („Case Law“) Prinzipien für eine zeitgemäße und restriktive Auslegung geltender Völkerrechtsnormen zu gewinnen und zu erhärten.

Das Problem sei, dass existierendes Datenschutzrecht, wie es maßgeblich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ein Gericht des Europarats) und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) geschaffen wurde, noch zu deutlich zwischen Inhalts- und Metadaten unterscheide und diese unterschiedlich schütze: „it is clear that existing distinctions between metadata and content are no longer sound and that a fresh approach is necessary in order to protect individual privacy in a digital age“ (EFF/Article19, 2014: 12). Damit vertreten auch EFF und Article19 ein zeitgemäßes Konzept von informationeller Privatheit. Allein schon die Sammlung von Metadaten verletze die Privatsphäre der betroffenen Personen (ebd.: 13).

Eine dritte und schon traditionsreiche Institution ist die 1920 gegründete „American Civil Liberties Union“ (ACLU) mit Sitz in New York, die dem politischen Liberalismus nahesteht und für verschiedene Bürgerrechte kämpft, darunter auch die Privatsphäre. Mit einem Budget von knapp 40 Mio. EUR gehört sie sicherlich zu den „heavy hitters“. Sie führt eine Kampagne zum Thema „Protecting Civil Liberty Rights in the Digital Age“. Bei ihrem Internetauftritt heißt es: „Things we once thought could only happen in far-away enemy states or distant dystopias are suddenly happening here in America.“ Eine Diagnose, die durch das Privatsphärenranking von PI bestätigt wird: Die USA werden darin als
„endemische Überwachungsgesellschaft” auf einer Ebene mit China eingeordnet.

Auch die ACLU gibt sich in ihrer ausführlichen Stellungnahme zum VN-Konsultationsprozess eher völkerrechtskonservativ, d.h., sie fordert kein neues Menschenrecht, sehr wohl aber einen neuen „Generalkommentar 16“ zu Artikel 17 des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“, oder kurz „Zivilpakt“, welcher die Privatsphäre schützt. Der Generalkommentar ist für die Menschenrechtserklärung, was der Talmud für die Thora und die Sunna für den Koran ist: Er gibt an, wie der sehr knappe Originaltext anzuwenden ist, und ist daher, auch wenn er nicht verbindlich ist, von hoher praktischer Bedeutung. Der existierende Generalkommentar wird aus zwei Gründen für unzureichend gehalten: Erstens könnten durch neue Technologie auch aus öffentlich verfügbaren Metadaten individuelle Profile erstellt werden (ACLU 2014: 15); Meta- und Inhaltsdaten dürften nicht mehr unterschiedlich geschützt werden, denn der Effekt der Datensammlung sei beide Male derselbe (ebd.: 18, 32). Zweitens gäbe es eine immer engere „symbiotische“ Beziehung von Privatsphäre und dem Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und anderen Menschenrechten, und dem müsse in der Bewertung von Privatsphärenverletzungen Rechnung getragen werden (ebd.: 3, 9).

Neben diesen drei großen Institutionen, die mit juristisch fundiertem Sachverstand aufwarten, beteiligen sich auch eine Reihe weiterer Gruppen, Plattformen und Einzelindividuen am Aktivistendiskurs über ein digitales Menschenrecht auf Privatsphäre. Für sie steht meist der wirtschaftliche Bereich im Vordergrund, in dem es um die Stärkung von Nutzerrechten gegenüber Unternehmen geht.

Eine gewisse öffentliche Wahrnehmung hat in diesem Bereich die „Internet Rights and Principles Coalition“ (IRPC) erreicht. Es handelt sich dabei um eine Dialogplattform, die 2008 aus dem „Internet Government Forum“ der VN hervorging und die von einer Handvoll Leuten, vor allem Akademikern, aber auch Vertretern von Firmen, organisiert wird. Sie hält regelmäßig Treffen ab, bringt Berichte heraus und möchte damit eine Art Katalysator für den internationalen Diskurs über Privatsphäre sein. Ihre beiden wichtigsten Beiträge sind „The 10 Internet Rights & Principles“ (2014a) und ein längerer, auch auf Deutsch publizierter Kommentar dazu unter dem Titel „Die Charta der Menschenrechte und Prinzipien für das Internet“ (2014b). Beide verfolgen die „Vision einer menschenrechtsbasierten Internetumgebung“ (ebd.: 7). Es wird explizit ein Recht auf „Privacy and Data Protection“ gefordert und dahingehend expliziert, dass es nicht nur die Freiheit von Überwachung beinhalte, sondern auch das Recht auf Verschlüsselung und Anonymität – eine Forderung, die im VN-Diskurs nirgends erhoben wird.

Ein weiterer Beitrag zum Privatsphärendiskurs kommt vom „Forum d‘Avignon“, bei dem es sich um einen französischen Think Tank handelt, der versucht, Wirtschaft und Kultur zusammenzubringen. Das Forum beschäftigt sich mit drei Themenschwerpunkten, einer davon lautet „Innovation und Digitales“. Im Herbst 2014 wurde in diesem Kontext die „Preliminary Declaration of the Digital Human Rights” vorgestellt, die im Wesentlichen ein digitales Menschenrecht auf Privatsphäre begründet. Gleich im ersten Prinzip wird unter dem treffenden Begriff der „Digitalen DNA“ festgehalten, dass personenbezogene Daten nicht von ihrem Träger gelöst werden können: „Every human being‘s personal data, in particular digital data, conveys information on his cultural values and private life. Personal data cannot be reduced to a commodity.“

Im fünften Prinzip wird explizit ein Recht auf Privatsphäre formuliert: „Everyone has the right to respect for his dignity, private life and creative works, and shall not be discriminated against on the basis of access to his personal data and the use made thereof. No private or public entity may use personal data to manipulate access to information, freedom of opinion or democratic procedures.” Diese Begründung ist für die vorliegende Studie interessant, weil sie erstens die Rolle der Privatsphäre in einem größeren gesellschaftlichen Kontext betrachtet und zweitens vor allem auf den wirtschaftlichen Bereich zielt.

Einige sehr interessante Beiträge kommen auch von Einzelpersonen. Unter ihnen sticht der Erfinder des World Wide Web Tim Berners-Lee hervor. Er ist Direktor des von ihm 1994 gegründeten „World Web Consortium“, einer Organisation, die eher technische Lösungen für die Vision eines freien Internets entwickelt, und der 2009 ebenfalls von ihm gegründeten „World Wide Web Foundation“, die sich für die „vision of an open Web available, usable, and valuable for everyone“7 einsetzt. Berners-Lee ist ein gefragter Redner zu dem Thema (der Honorare verlangt, für die man auch einen ehemaligen US-Präsidenten bekommen kann). Er fordert eine „Magna Charta“ für das Internet, um nicht nur den Schutz der Privatsphäre zu verbessern, sondern überhaupt eine offene und faire Gesellschaftsordnung zu gewährleisten – ein Aspekt, der in einer moralischen Begründung eines Rechts auf Privatsphäre nicht fehlen sollte.

Mit dem Blogger Enno Park soll ein Einzelkämpfer aufgegriffen werden, der als solcher freilich eine typische Erscheinung für das digitale Zeitalter ist, in dem auch Individuen einen direkten Zugang zur (digitalen) Öffentlichkeit haben. Park fordert unter dem Aspekt eines digitalen Menschenrechts insbesondere ein Recht auf „Pseudonymität“, das sich gegen den Klarnamenzwang richtet. Pseudonyme sind zweifellos ein elementares ethisches Problem: Wie zieht man die Grenze zwischen dem Recht auf Unbekanntsein in der Öffentlichkeit und dem Recht der anderen, zu wissen, an wem sie sind? Nur wenige der oben genannten Aktivistengruppen erwähnen die Pseudonymität.

Eine politische Mobilisierung wäre nichts, wenn sie nicht die Schriftsteller auf ihrer Seite hätte. Schriftsteller sind professionelle Beobachter der Gesellschaft, sie spüren latenten Spannungen nach, und manchmal entwerfen sie Utopien oder Distopien, welche das kollektive Denken prägen. George Orwells Roman „1984“ ist längst eine Chiffre für die Überwachungsdiktatur geworden. In diesem Zusammenhang ist es bemerkenswert, dass Ende 2013 eine Gruppe renommierter Autoren in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen eine Petition unter dem Titel „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ veröffentlicht hat.8 Mehr als 560 Autoren aus der ganzen Welt haben den Aufruf unterzeichnet.

Die Schriftsteller stellen fest: „Dieses existenzielle Menschenrecht [auf Privatsphäre] ist inzwischen null und nichtig, weil Staaten und Konzerne die technologischen Entwicklungen zum Zwecke der Überwachung massiv missbrauchen. Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei; und eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr. Deshalb müssen unsere demokratischen Grundrechte in der virtuellen Welt ebenso durchgesetzt werden wie in der realen.“

Ein besonders prominenter Autor ist Dave Eggers, dessen 2014 erschienener Roman „The Circle“ wie Orwells „1984“ eine Dystopie der Überwachungsgesellschaft entwirft und der schnell zum Weltbestseller avancierte. Der Orwell’sche Überwachungsstaat beruht auf zentraler Beobachtung und Steuerung, aber bei Eggers entfaltet sich die Tyrannei infolge absoluter Transparenz durch gegenseitige soziale Kontrolle. Eggers begnügt sich nicht damit, ein neues digitales Menschenrecht zu fordern, sondern er hält den Menschen auch den Spiegel vor, indem er ihnen die Arglosigkeit demonstriert, mit welcher sie sich in den Sog des Internets ziehen lassen. Dadurch lädt er zu einer etwas anderen Art der moralischen Reflexion über die digitale Revolution ein.

  1. https://en.necessaryandproportionate.org (14.02.2015). []
  2. VN-Dokument A/C.3/68/L.45, 1. November 2013. []
  3. www.bigbrotherawards.org (15.2.2015). []
  4. https://epic.org (15.2.2015). []
  5. Das sind: APC, Article19, Human Rights Watch, World Wide Web Foundation, access, Electronic Frontier Foundation. []
  6. www.privacyinternational.org (15.2.2015). []
  7. http://webfoundation.org (15.2.2015). []
  8. www.change.org/p/die-demokratie-verteidigen-im-digitalen-zeitalter (15.2.2015). []