1. Einführung und Begriffe

Weltweit nimmt der Datenverkehr zu. Um sicherzustellen, dass Endnutzer weiterhin die volle Geschwindigkeit ihres Internet-Anschlusses nützen und Anwendungen jeder Art verzögerungs- und störungsfrei funktionieren können, muss entweder die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur erhöht oder der Datenverkehr gelenkt werden.

Die Fragen danach, welcher dieser zwei Wege beschritten wird, wer darüber entscheidet und wie diese Wege im Detail auszusehen haben, bilden die Brennpunkte des Diskurses zur Netzneutralität.

Netzneutralität ist ein Prinzip der Telekommunikationsregulierung. Sie schreibt die Gleichbehandlung aller Arten von Daten vor und hat in den letzten Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen. Zunächst in den USA und später in Europa hat sich eine eifrige Diskussion unter Wissenschaftlern, Politikern und anderen Interessensgruppen entwickelt. Befürworter und Gegner debattieren dabei über Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Verankerung des Prinzips sowie über deren Ausgestaltung.

Netzneutralität

Eine eindeutige und allgemein anerkannte Definition des Begriffs „Netzneutralität“ gibt es nicht. Der Begriff „network neutrality” wurde wahrscheinlich zum ersten Mal 2003 von Tim Wu benutzt, als er Open Access und Anti-Diskriminierungsregeln als Regulierungsansätze beschrieb, um das Internet von einer Priorisierung bestimmter Datenströme abzuhalten.1 Wegen der in den USA intensiv geführten Debatte um Netzneutralität und ihrer prominenten Fürsprecher und Gegner (davon viele Rechtswissenschaftler und Ökonomen) ist der Begriff amerikanisch geprägt.2 Der Begriff „Netzneutralität“ hat sich im deutschsprachigen Raum durchgesetzt, nachdem bereits in der englischen Sprache und dort auch in der Wissenschaft vor allem von „net neutrality“ als kürzerer Form von „network neutrality“ gesprochen wird.

Allerdings hat sich auch in der englischen Sprache oder den USA keine einheitliche Definition durchgesetzt. Aus technischer Sicht verlangt das Prinzip der Netzneutralität einen Verzicht auf Techniken der Datendiskriminierung3 und die Übermittlung von Daten im Internet „gemäß der ursprünglichen Architektur des Internets“,4 welche die Intelligenz an den Endpunkten des Netzwerks angesiedelt hat.5 Die Best-Effort-Regel des transmission control protocol (TCP), welches das ursprüngliche Internet dominiert, verzichtet – vereinfacht gesagt – auf die Priorisierung von Datenpaketen und transportiert Information stattdessen nach dem First-In-/First-Out-Prinzip.6 Negativ ausgedrückt will Netzneutralität also verhindern, dass im Internet Information aufgrund ihrer Qualität, ihrer Herkunft, ihrer Bestimmung oder ihres Zwecks diskriminiert (z. B. verlangsamt oder ganz blockiert) wird.

Aus der Sicht des Endnutzers bezeichnet Netzneutralität den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen seiner Wahl. Aus der Sicht des Anbieters von Inhalten, Diensten oder Anwendungen geht es um die diskriminierungsfreie Übermittlung der Information an den Endnutzer.

Netzwerk-Management und Access Tiering

Um die Überlastung eines Netzwerks („congestion”) zu verhindern, werden verschiedene Techniken des Netzwerk-Managements eingesetzt. Netzwerke werden also, wie der englische Begriff sagt, aktiv verwaltet, was einem Schritt weg von der ursprünglichen end-to-end-Architektur des Internets entspricht. Netzwerk-Management wird auch als Bandbreiten-Management bezeichnet.

Zu dessen Techniken gehören das Blockieren von Daten, das Traffic- oder Packet-Shaping, d. h. das Verlangsamen bzw. Diskriminieren von Datenpaketen. Damit zu verlangsamende Pakete vom Router im Netzwerk identifiziert und daraufhin langsamer übermittelt werden können, wird Deep Packet Inspection angewendet. Das Verfahren bezeichnet das Auslesen des Headers eines Pakets und des Inhalts.7 Es entspricht damit gewissermaßen dem Lesen der Adresse und des Inhalts eines Briefes. Aufgrund der ausgelesenen Information zu Herkunft oder Art der Daten kann das Paket sodann mit angepasster Geschwindigkeit weitergeleitet werden.

Neben dem Diskriminieren von Daten existiert auch die Möglichkeit, bestimmte Ströme von Paketen bevorzugt zu behandeln. Die entsprechende Technik heißt Quality of Service oder Dienstgüte bzw. Dienstqualität. Der Begriff bezeichnet etwas umständlich den Vorgang der Priorisierung bestimmter Datenströme, typischerweise für Anwendungen, die sensibel auf Verzögerung reagieren wie z. B. Internet-Telefonie. Die Einordnung in prioritäre Datenströme und weniger wichtige mit entsprechend angepassten Übertragungsgeschwindigkeiten wird zusammenfassend als „Access Tiering“ bezeichnet.8 Dieses kann kommerzialisiert werden, indem z. B. für prioritär behandelte Datenströme zusätzliches Entgelt verlangt wird.

Der Umstand, dass für diese Phänomene viele verschiedene Begriffe existieren, ist nicht zuletzt der unterschiedlichen Terminologie in verschiedenen Ländern bzw. den sprachlichen Unterschieden geschuldet.

Unter den verschiedenen Ansätzen der Regulierung von Netzneutralität existieren durchaus auch solche, die Netzwerk-Management nicht per se verbieten, sondern vernünftiges („reasonable“) Verwalten des Netzwerks zulassen. Es stellt sich folglich die Frage, was als vernünftig oder angebracht bezeichnet werden kann. Die Gesetzgeber und die regulierenden Behörden geben darauf keine allgemeingültige Antwort, was unter Umständen zu Rechtsunsicherheit,9 sicher aber zu weiteren Diskussionen führt.

Die folgenden Absätze beschreiben Besonderheiten und Charakteristiken der Debatten zur Netzneutralität in Deutschland, der Europäischen Union, Frankreich, den Niederlanden und den USA.

  1. Wu, Tim (2003), Network Neutrality, Broadband Discrimination. Journal of Telecommunications and High Technology Law, Vol. 2, S. 141. []
  2. Siehe u. a. Wu, Tim & Lawrence Lessig (2003), Re: Ex Parte Submission in CS Docket No. 02-52; Yoo, Christopher (2005), Beyond Network Neutrality; Van Schewick, Barbara (2010), Network Neutrality: What a Non-Discrimination Rule Should Look Like. []
  3. Schlauri, Simon (2010), Network Neutrality: Netzneutralität als neues Regulierungsprinzip des Telekommunikationsrechts, Baden-Baden: Nomos, Zürich: Dike, S. 33. []
  4. Dewenter, Ralf (2009), Netzneutralität, in: J. Haucap und J. Kühling (Hrsg.), Effiziente Regeln für Telekommunikationsmärkte in der Zukunft – Kartellrecht, Netzneutralität und Preis-Kosten-Scheren, Baden-Baden: Nomos, S. 115-147, 120. []
  5. Siehe Saltzer, Jerome H., Reed, David P. & David D. Clark (1984), End-to-End Arguments in System Design, ACM Transactions on Computer Systems, Vol. 2, Issue 4, S. 277-288; Reed, David P., Saltzer, Jerome H. & David D. Clark (1998), Commentaries on „Active Networking and End-to-End Arguments“, IEEE Network 12, 3 (May/June 1998), S. 69-71. []
  6. Knieps, Günter (2011), Congestion Pricing, Quality of Service Differentiation and Net Neutrality, in: I. Spiecker gen. Döhmann und J. Krämer (Hrsg.), Network Neutrality and Open Access, Baden-Baden: Nomos, S. 19-25, 19. []
  7. Null, Eric (2011), Regulating Network Neutrality, Cardozo Arts & Entertainment, Vol. 29, S. 459-493. 461 []
  8. Schlauri (2010), S. 31, 170f. []
  9. Kay, Joshua (2010), Finding the Balance in Internet Regulation: Defining ‘Reasonable Network Management’ in a Way that Preserves the ‘Open Internet’, S. 14. []