7.5 Slowenien

Zu Beginn des Jahres sind auch in Slowenien Regeln zur Netzneutralität in Kraft getreten, welche am 20. Dezember 2012 vom Slowenischen Parlament verabschiedet wurden. Sie sind Teil eines neuen Gesetzes zur elektronischen Kommunikation, welches die Regierung vorgelegt hat, nachdem die Europäische Kommission im Mai 2012 beschloss, gegen das Land (sowie vier weitere Staaten) am EUGH Klage wegen fehlender Umsetzung der neuen Richtlinien einzulegen.1

Wichtigster Teil der Regeln ist Art. 203, der in Abs. 1 die Agentur für Post und elektronische Kommunikation (APEK) beauftragt, den offenen und neutralen Charakter des Internets und den Zugang zu und die Verbreitung von Information sowie die Nutzung von Anwendungen und Diensten durch die Endnutzer zu bewahren.2 Abs. 3 verbietet das Blockieren und Verlangsamen des Datenverkehrs für einzelne Anwendungen und Dienste oder deren Abwertung durch andere Maßnahmen, es sei denn zur Verhinderung von Netzüberlastung, zur Sicherung der Netzintegrität, zur Bekämpfung von Spam oder auf Gerichtsbeschluss. Abs. 5 verbietet den ISPs schließlich, Preisdifferenzierung zu betreiben bezüglich der über den Internet-Anschluss genutzten Dienste und Anwendungen.

  1. Europäische Kommission (2012),Digitale Agenda: Kommission beantragt Strafgelder für fünf Mitgliedstaaten wegen nicht fristgemäßer Umsetzung von Telekommunikationsvorschriften (Pressemitteilung). Abrufbar unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-524_de.htm []
  2. Eine nicht offizielle Übersetzung des Gesetzes findet sich hier: https://wlan-si.net/en/blog/2013/06/16/net-neutrality-in-slovenia/ []