7.3 Chile

Im Juli 2010 hat Chile als erstes Land weltweit1 ein Gesetz zur Netzneutralität verabschiedet.2 Das Gesetz 20.4533 ändert die Art. 24 H-J des Telekommunikationsgesetzes 18.168. Der neue Art. 24 H verbietet in Abs. a in einer vergleichsweise breiten Formulierung das Blockieren, Stören, Beschneiden und Beeinträchtigen des Rechts jedes Internet-Nutzers, Inhalte, Anwendungen und Dienste aller Art über das Internet zu nutzen, zu senden, zu empfangen oder anzubieten, sowie des Rechts auf jede andere rechtmäßige Aktivität oder Nutzung des Netzes.

Die ISPs müssen Zugang zum Internet anbieten, welcher nicht willkürlich auf Grund ihrer Herkunft oder ihrer Eigenschaft zwischen Inhalten, Anwendungen oder Diensten unterscheidet. Trotzdem dürfen ISPs die notwendigen Mittel oder Maßnahmen zur Steuerung von Traffic und des Netzwerk-Managements ergreifen, jedoch nur innerhalb des Bereichs der ihnen erlaubten Tätigkeit, solange dies nicht auf Handlungen abzielt, welchen den freien Wettbewerb berührt oder berühren kann.

Obwohl auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers zu bestimmten Inhalten, Anwendungen und Diensten blockiert werden kann, darf dies auf keinen Fall die Anbieter von Diensten und Anwendungen im Internet beinträchtigen. Abs. b verbietet es den ISPs, das Recht des Endnutzers zu beschneiden, Apparate und Geräte seiner Wahl anzuschließen oder zu nutzen, solange diese legal sind und das Netzwerk oder die Dienstqualität nicht schädigen oder beeinträchtigen.

Die Transparenzvorschrift, welche in den meisten Regulierungsansätzen zur Netzneutralität zu finden ist, wird im Abs. d festgehalten: Die ISPs müssen auf ihrer Website über die Eigenschaft des angebotenen Internet-Zugangs, dessen Geschwindigkeit und Übertragungsqualität – nach nationalen und internationalen Verbindungen differenziert – sowie über die Beschaffenheit des Dienstes und dessen Gewährleistung informieren.

Der neue Art. 24 I legt fest, dass Verstöße gegen die Regeln zu Netzneutralität oder das Erschweren ihrer Durchsetzung vom Ministerium für Verkehr und Telekommunikation, vertreten durch die Behörde Subtel (Subsecretaría de Telecomunicaciones), sanktioniert werden.

Der neue Art. 24 J des Telekommunikationsgesetzes sieht vor, dass die Minimalbedingungen zur Erfüllung der oben erwähnten Transparenzvorschriften in einem Reglement erlassen werden, welches sich unter anderem zu Verbindungsgeschwindigkeiten und Praktiken des Traffic-Managements äußern und zudem Verhaltensweisen, welche die (Wahl-) Freiheiten von Art. 24 H einschränken, definieren soll.

Dieses Reglement wurde von der zuständigen Behörde Subtel im März 2011 erlassen.4 In Art. acht umschreibt dieses die Handlungen genauer, welche die Freiheit einschränken, Inhalte, Dienste oder Anwendungen zu nutzen, die über das Internet angeboten werden (und somit gegen Art. 24 H Abs. a des Telekommunikationsgesetzes verstoßen). Dazu gehören sämtliche Handlungen des Blockierens, Störens, Drosselns, Beschränkens oder Hinderns des Rechts des Nutzers, legale Inhalte, Anwendungen und Dienste über das Netz frei zu nutzen, zu senden, zu empfangen oder anzubieten, insbesondere das Traffic- und Netzwerk-Management, welches die vertraglich zugesicherte Dienstqualität beeinträchtigt (Abs. 1). Aber auch das Priorisieren oder Diskriminieren von Anbietern von Inhalten, Anwendungen und Diensten und/oder von Nutzern ist untersagt (Abs. 2).

  1. Stevens, Tim(2010), Chile becomes first country to guarantee netneutrality, we start thinking about moving. Abrufbar unter: http://www.engadget.com/2010/07/15/chile-becomes-first-country-to-guarantee-net-neutrality-we-star/ []
  2. http://www.camara.cl/prensa/noticias_detalle.aspx?prmid=38191 []
  3. http://www.leychile.cl/Navegar?idNorma=1016570 []
  4. http://www.subtel.gob.cl/images/stories/articles/subtel/asocfile/10d_0368.pdf []