Datenschutz

Datenschutz war bereits im Vorfeld der Wahl ein stark diskutiertes Thema. Entsprechend finden sich vielfältige Aspekte des Datenschutzes in den Wahlprogrammen und letztlich auch im Koalitionsvertrag wieder.

Wahlprogramme

Die Union verweist auf eine verantwortungsbewusste Datenpolitik und den Schutz der Privatsphäre. Sie setzt sich für eine Überarbeitung des Europäischen Datenschutzrechts ein, die die aktuelle Entwicklung bezüglich des „Internets der Dinge“ berücksichtigt (CDU/CSU, S. 55 f.). Es wird auch auf die von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz aufmerksam gemacht, die einen wichtigen Beitrag zur Information der Bürger leisten soll (CDU/CSU, S. 56). Darüber hinaus will die Union für die Nutzung von persönlichen Daten erreichen, dass der Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung gelten müsse. Ziel sei, das Recht auf Löschen der eigenen Daten, verbraucherfreundlich gewählte Voreinstellungen zur Privatsphäre vor allem in sozialen Netzwerken und die Berücksichtigung des Datenschutzes in der Entwicklung neuer Techniken und Produkte durchzusetzen (CDU/CSU, S. 102).

Zum besseren Schutz vor Überwachung am Arbeitsplatz und unkontrollierter Speicherung sensibler Personaldaten fordert die SPD ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz (SPD, S. 21), zudem will sie auch in der EU für einen effektiven Datenschutz eintreten. Ziele seien ein hohes Schutzniveau, ein wirksamer Rechtsschutz sowie starke und unabhängige Datenschutzbeauftragte. Der Datenschutz müsse den Bedingungen der digitalen Welt entsprechen. Die bewährte Zusammenarbeit mit Experten der Netzcommunity und Bürgerrechtsorganisationen wolle man fortsetzen (SPD, S. 100).

Koalitionsvertrag

Auf die allgemeine Bedeutung des Datenschutzes wird an verschiedenen Stellen im Koalitionsvertrag hingewiesen, beispielsweise bei Verbraucherfragen, im Gesundheitsbereich, im Kontext von Beschäftigung und Innovationen. Konkretere Ausführungen zum Datenschutz finden sich schließlich unter der Überschrift „Digitale Sicherheit und Datenschutz“. Hier geht es neben vielen IT-sicherheitspolitischen Vorhaben darum, Softwarehersteller und Diensteanbieter bei Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängeln ihrer Produkte in Haftung nehmen zu können. Union und SPD wollen auch den technikgeschützten Datenschutz und den Datenschutz durch Voreinstellung ausbauen. Die neu gegründete Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden. Beide bekennen sich auch zur EU-Datenschutzgrundverordnung, die zügig verhandelt und schnell verabschiedet werden müsse.

In den Wahlprogrammen von Union und SPD finden sich die genannten Punkte noch in folgender Form wieder.

Wir wollen, dass für die Nutzung von persönlichen Daten der Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung gelten muss. Unser Ziel ist es, das Recht auf Löschen der eigenen Daten, verbraucherfreundlich gewählte Voreinstellungen zur Privatsphäre vor allem in sozialen Netzwerken und die Berücksichtigung des Datenschutzes in der Entwicklung neuer Techniken und Produkte durchzusetzen (CDU/CSU, S. 102).

Die von uns gegründete Stiftung Datenschutz soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Information der Bürger über den Umgang mit Daten leisten (CDU/CSU, S. 59).

Wenn in einem weltweiten digitalen Netz in Zukunft Maschinen und Alltagsgegenstände beginnen, miteinander Informationen auszutauschen („Internet der Dinge“), soll dies auf der Grundlage eines zeitgemäßen Datenschutzes erfolgen. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des Europäischen Datenschutzrechts diese aktuelle Entwicklung berücksichtigt (CDU/CSU, S. 55 f.).

Das hohe deutsche Datenschutzniveau muss auch bei der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes erhalten bleiben (CDU/CSU, S. 102).

Wir wollen, dass digitale Chancen für die Gestaltung des täglichen Lebens, für Teilhabe und auch für soziale Dienste so genutzt werden, dass Bürgerinnen und Bürger auch künftig souverän über ihre persönlichen Daten bestimmen können (SPD, S. 62).

Wir treten auch in der EU für einen effektiven Datenschutz ein. Ziele sind ein hohes Schutzniveau und ein wirksamer Rechtsschutz sowie starke und unabhängige Datenschutzbeauftragte. Der Datenschutz muss auch den Bedingungen der digitalen Welt entsprechen. Die bewährte Zusammenarbeit mit Experten der Netz-Community und Bürgerrechtsorganisationen wollen wir fortsetzen (SPD, S. 100).

Der Ausbau des technikgeschützten Datenschutzes und des Datenschutzes durch Voreinstellung, wie es im Wahlprogramm der Union zu finden ist, lässt sich bereits im ersten Arbeitspapier der UADA nachlesen und wird in der Form schließlich in den Koalitionsvertrag übernommen.

Die Koalition wird den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen (UADA V1, S. 8).

Die Überführung der Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest, wie es im Koalitionsvertrag steht, wird weder im Wahlprogramm der Union noch in dem der SPD angesprochen. Die Stiftung Datenschutz erscheint zwar bei der Union, dort jedoch noch in einem anderen Kontext. Die Integration in die Stiftung Warentest wird auch nicht im ersten und zweiten Arbeitspapier der UADA angestrebt, sondern erst im Koalitionsvertrag selbst.

Wir wollen Deutschland zu einem attraktiven Datenstandort entwickeln, an dem gezielt die Nutzung von Daten gefördert wird und der gleichzeitig die Interessen der Nutzer am Schutz ihrer Daten sicherstellt. Die von uns gegründete Stiftung Datenschutz soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Information der Bürger über den Umgang mit Daten leisten (CDU/CSU, S. 59).

Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden (Koalitionsvertrag, S. 125).

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird auch von der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda aufgegriffen und bleibt vom ersten Arbeitspapier an relativ lange unverändert. Im Koalitionsvertrag findet sich dann jedoch wesentlich mehr zu diesem Thema.

Die Koalition setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Datenschutzgrundverordnung in Europa zügig zu verabschieden und die verbliebenen Streitfragen zu lösen. Dies gilt besonders für die Verantwortlichkeit für Daten in Clouds und bei privaten Accounts Sozialer Netzwerke sowie für die Abgrenzung zu bestehenden Gesetzen für die öffentliche Hand. Die Verhandlungen zum Datenschutz in der Wirtschaft genießen Vorrang und sollten notfalls vorab zum Abschluss gebracht werden (UADA V1, S. 7 f.).

Die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung verfolgen wir mit dem Ziel,
unser nationales Datenschutzniveau – auch bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung – zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz schaffen (Koalitionsvertrag, S. 70).

Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden, wollen wir bewahren. Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf. Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass bestehende Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird (Koalitionsvertrag, S. 149).

Im Programm der SPD wird noch als Ziel ein starker und unabhängiger Datenschutzbeauftragter gefordert. In den Arbeitspapieren der UADA und im Koalitionsvertrag findet er dann keine Erwähnung.

Der Datenschutz wurde in der Unterarbeitsgruppe verhandelt. Die jeweiligen Verhandlungsstände finden sich in den Arbeitspapieren.