Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung gehört zum Themenkomplex Datenschutz, jedoch handelt es sich hierbei um ein stark polarisierendes Feld, sodass dieses Thema vielfach eine gesonderte Aufmerksamkeit bekommt. Im Koalitionsvertrag wird dieser Punkt unter einer eigenen Überschrift behandelt.

Wahlprogramme

Zur Verfolgung von schweren Straftaten soll auf „Anordnung eines Ermittlungsrichters“ oder zur „Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ ein Datenzugriff ermöglicht werden, dazu braucht es nach Auffassung von CDU/CSU Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten. Die
Unionsparteien wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen (CDU/CSU, S. 114).

Im Umgang mit Verbindungsdaten werde man sich auf die Verfolgung „schwerster Straftaten“ beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen, heißt es hingegen bei der SPD. Eine Speicherung von Bewegungsprofilen lehnt die Partei ab (SPD, S. 100).

Weder im Wahlprogramm der Union noch in dem der SPD wird der Begriff Vorratsdatenspeicherung verwendet. Die SPD spricht von „Ausnahmen“ bei „[v]ertraulicher Kommunikation“ und „nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen“ (SPD, S. 100). Im Programm von CDU/CSU stehen „Mindestspeicherfristen“. Die SPD will einen Zugriff nur bei „schwersten Straftaten“ zulassen, die Union bei „schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters“ und zur „Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ (CDU/CSU, S. 114). Die Sozialdemokraten streben eine Differenzierung der Datenarten und der Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität an. Die Union nennt noch die Bereiche Kinderpornografie und Kampf gegen Terroristen, in denen Mindestspeicherfristen für den Ermittlungserfolg entscheidend sein können.

Der Staat muss persönliche Kommunikationsdaten der Menschen schützen. Zugleich dürfen wir jedoch Schutzlücken bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht hinnehmen. Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen (CDU/CSU, S. 114).

Bei alledem stehen wir dazu: Vertrauliche Kommunikation muss vertraulich bleiben. Ausnahmen kann es nur geben, um schwerste Straftaten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen. Die Speicherung von Bewegungsprofilen wird es mit uns nicht geben (SPD, S. 100).

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag wird die Vorratsdatenspeicherung nur ein Mal genannt, dort allerdings in einer Überschrift. Einleitend wird dann auf die EU-Richtlinie hingewiesen, die es in diesem Bereich umzusetzen gilt, worauf auch schon am Ende des entsprechenden Absatzes im Unionsprogramm hingewiesen wurde. Außerdem wird in der Koalitionsvereinbarung darauf aufmerksam gemacht, dass es auch darum geht, Zwangsgelder durch den EuGH bei der Nichtumsetzung zu vermeiden. Der Zugriff auf gespeicherte Daten soll in zwei Fällen zulässig sein. Erstens: bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter. Zweitens: zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben. Die Formulierung der SPD „Umgang mit Verbindungsdaten [nur bei der] Verfolgung schwerster Straftaten“ hat sich nicht durchgesetzt. Im Koalitionsvertrag stehen jedoch zwei Forderungen, die es in dieser Form weder im Wahlprogramm der Union noch in dem der SPD gibt: Die Koalitionspartner wollen, dass die Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten auf Servern in Deutschland speichern. Und sie wollen auf EU-Ebene darauf hinwirken, die Speicherfristen auf drei Monate zu verkürzen (Koalitionsvertrag, S. 147).

Verhandelt wurde die Vorratsdatenspeicherung in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz.