Internetzugang (Breitbandausbau/WLAN)

Im Koalitionsvertrag gehören Breitbandausbau und WLAN als Unterpunkte zur digitalen Infrastruktur. In den Wahlprogrammen waren die Themen noch etwas anders geordnet. Jedoch zeigt das Aufgreifen der Thematik und die Auseinandersetzung mit beiden Punkten ihre Bedeutung für die Koalitionsparteien. Internetzugang kann nur durch eine entsprechend vorzuhaltende digitale Infrastruktur gewährleistet werden, daher wurden Breitband und WLAN diesem Oberbegriff zugeteilt.

Wahlprogramme

Die Unionsparteien wollen bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherstellen, auch im ländlichen Raum (CDU/CSU, S. 54). Die Ausbaupläne sind hierbei technikoffen, Frequenzen des Rundfunks, die beim Wechsel von analoger zu digitaler Technik frei werden, sollen genutzt werden (sog. „Digitale Dividende II“). Die Fördermöglichkeiten des Breitbandausbaus durch Mittel der EU sollen erhalten bleiben; besonders im Hinblick auf die Vernetzung des ländlichen Raumes soll eine europäische Koordinierungsstelle geschaffen werden (CDU/CSU, S. 54). In den Städten soll mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar werden, hierfür will die Union die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen (CDU/CSU, S. 55).

Die SPD sieht den Zugang zum Internet als ein demokratisches Bürgerrecht an (SPD, S. 62). Die flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen und der weitere Ausbau von Hochgeschwindigkeitsdatennetzen sollen vorangetrieben werden, vor allem auch im ländlichen Raum, wo eine Universaldienstverpflichtung gesetzlich abgesichert werden soll (SPD, S. 34, 62, 89). Die Finanzierung soll durch kommunale Anleihen (SPD, S. 32) und zusätzliche private Investitionen erfolgen, für die entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden (SPD, S. 62). Eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung soll den rechtssicheren Zugang zu WLAN in öffentlichen Räumen ermöglichen (SPD, S. 62).

Koalitionsvertrag

Die Notwendigkeit eines flächendeckenden Breitbandausbaus in Deutschland war sowohl für die Union als auch für die SPD unbestritten.

Der Zugang zum schnellen Internet ist heute von zentraler Bedeutung. Wir wollen eine flächendeckende Breitbandversorgung […] sicherstellen. […] Dazu wollen wir sicherstellen, dass der Breitbandausbau auch durch die Mittel der Europäischen Union förderfähig bleibt (CDU/ CSU, S. 54).

Uns ist zuallererst der Zugang zum Internet als demokratisches Bürgerrecht wichtig. […] Eine flächendeckende Breitbandversorgung wollen wir […] gesetzlich absichern. Darüber hinaus brauchen wir den dynamischen Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (SPD, S. 62).

Im Koalitionsvertrag wird in Bezug auf einen flächendeckenden Breitbandausbau schließlich von einer Schlüsselaufgabe gesprochen (Koalitionsvertrag, S. 47). Die digitale Spaltung zwischen urbanen und ländlichen Räumen beschreiben Union und SPD vor der Wahl gleichermaßen als Herausforderung.

Wir sehen eine besondere Aufgabe für die Politik, durch geeignete Rahmenbedingungen sicherzustellen, dass der ländliche Raum ausreichend und gleichwertig mit schnellem Internet versorgt wird (CDU/CSU, S. 54).

Eine flächendeckende Breitbandversorgung auch in ländlichen Räumen wollen wir […] gesetzlich absichern (SPD, S. 62).

Nach der Wahl einigten sich beide Seiten darauf, dass die Breitbandstrategie weiterentwickelt werden soll, die digitale Spaltung zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu überwinden sei und man beim Breitbandausbau die Kommunen unterstützen wolle (Koalitionsvertrag, S. 47).

Ein klar formuliertes Ziel, was es bezüglich des Breitbandausbaus in Deutschland zu erreichen gilt, fehlt im SPD-Wahlprogramm. Die Union nennt in ihrem Programm zwar einen Zeitpunkt, allerdings macht sie bezüglich der zu erreichenden Übertragungsgeschwindigkeit (Mbit/s) keine Angaben.

Damit jeder in Stadt und Land die Chancen des schnellen Internets nutzen kann, wollen wir bis 2018 schnelles Internet flächendeckend verfügbar machen und auf diesem Weg ermöglichen, Internet-TV zu nutzen und Bankgeschäfte, Behördengänge oder telemedizinische Dienstleistungen abzuwickeln (CDU/CSU, S. 9).

Deutschland braucht ein schnelles Internet – für alle und überall. Wir wollen deshalb rasch eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen (SPD, S. 34).

Im Koalitionsvertrag findet sich schließlich die Vorstellung der Union, bis 2018, also zum Beginn der nächsten Legislaturperiode, eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen. Konkretisiert wird zudem die Höhe der Übertragungsgeschwindigkeit mit mindestens 50 Mbit/s (Koalitionsvertrag, S. 48). Im Verlauf der Koalitionsverhandlungen wird dieses Ziel bereits im ersten Entwurf des Arbeitspapiers der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda verankert, was bis zum Ende der Verhandlungen nicht mehr infrage gestellt wird.

Die Union skizziert in ihrem Wahlprogramm auch den Weg, wie der Ausbau gelingen soll. Im Gegensatz zur SPD spricht sie dort die Frage der Technologieoffenheit und der Nutzung von Funkfrequenzen beim Ausbau eines schnellen Internets an.

Beim Ausbau heben wir keine Technologie hervor, da dies die weitere Verbreitung der Breitbandinfrastruktur in seiner Vielfältigkeit gefährden würde. Nur durch die Nutzung aller geeigneten Technologien, der kabelgebundenen Infrastruktur ebenso wie leistungsstarker Mobilfunktechnologien, können wir dieses Ziel gemeinsam mit Unternehmen, Ländern und Kommunen erreichen (CDU/CSU, S. 54).

Den Umgang mit frei werdenden Funkfrequenzen greift die Union programmatisch ebenfalls auf.

Um die Leistungsfähigkeit des Funknetzes für die mobile Internetnutzung zu erhöhen, wollen wir die beim Wechsel von analoger auf digitale Technik freiwerdenden Frequenzen des Rundfunks (sog. „Digitale Dividende II“) besser nutzen (CDU/CSU, S. 54).

Die beiden Punkte werden weitestgehend in den Koalitionsvertrag übernommen: Beim Breitbandausbau werde Technologieoffenheit sichergestellt, heißt es dort. Dazu gehöre auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke. Künftig würden durch den Einsatz von DVB-T2 Frequenzen frei, welche die Koalitionspartner für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen wollten (Koalitionsvertrag, S. 47).

Der Breitbandausbau bedarf einer entsprechenden Förderung und Finanzierung. In den Wahlprogrammen von Union und SPD werden dahingehend erste Vorschläge unterbreitet, allerdings sind hier keine alleinigen Investitionen durch den Bund vorgesehen.

[Wir wollen] sicherstellen, dass der Breitbandausbau auch durch die Mittel der Europäischen Union förderfähig bleibt (CDU/CSU, S. 54).

Nur […] gemeinsam mit Unternehmen, Ländern und Kommunen [können wir den Breitbandausbau] erreichen (CDU/CSU, S. 54).

Regionale „Bürger-Fonds” sollen den Erwerb von Anteilen an Infrastrukturen [auch Breitbandnetze] ermöglichen (SPD, S. 32).

Auch durch kommunale Anleihen können Investitionsmittel für kommunale Vorhaben generiert werden. […] Ein Einsatzbereich könnte der Ausbau von Breitbandnetzen für schnellere Internetverbindungen sein (SPD, S. 32).

Daneben wollen wir genossenschaftliche Organisationsformen in allen Bereichen stärken und […] bessere Förderbedingungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) […] schaffen (SPD, S. 32 f.).

[Wir setzen] auf zusätzliche private Investitionen, für die wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen werden (SPD, S. 32).

Im Koalitionsvertrag wird gefordert, dass der Breitbandausbau in der EU förderfähig bleiben soll und es zudem zu einer Vereinfachung der Förderung kommen muss. Neben diesen Forderungen findet sich im Vertrag auch ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KFW Bankengruppe und ein Breitband-Bürgerfonds. Darüber hinaus wollen die Koalitionspartner Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken abbauen, sie setzen weiterhin auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Neben diesen noch recht unscharfen Formulierungen über die Anpassung der Rahmenbedingungen werden auch wettbewerbs- und investitionsfreundliche Anpassungen im EU-Telekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz angesprochen. Es sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern geprüft werden. Im ländlichen Raum sind demnach gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von drei bis vier Jahren vorstellbar. Die Koalition will sich im Beihilfebereich bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland einsetzen, die die Vectoring-Technologie einbezieht (vgl. Koalitionsvertrag, S. 47).

Die konkreteren Verhandlungen über den Breitbandausbau wurden nicht in der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, sondern in der Arbeitsgruppe Wirtschaft geführt.

WLAN

In den Wahlprogrammen von Union und SPD ist erkennbar, dass beide Parteien auf einen verbesserten Internetzugang – vor allem in den Städten – über WLAN abzielen. Ebenfalls besteht Einigkeit in den beiden Programmen bezüglich notwendiger gesetzlicher Anpassungen. Die SPD formulierte hierzu konkret den Änderungsbedarf bei der WLAN-Betreiberhaftung.

[Wir wollen] in Deutschland die Voraussetzungen schaffen, damit gerade in den Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar wird. Wir setzen uns dafür ein, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter zu schaffen (CDU/CSU, S. 55).

Wir wollen dafür sorgen, dass in öffentlichen Räumen ein Zugang zum WLAN ermöglicht wird. Die SPD wird sich für eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung einsetzen, um mehr Rechtssicherheit für die Anbieter zu schaffen (SPD, S. 63).

Die Koalitionspartner bekräftigen im Koalitionsvertrag ihren Willen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar sein soll. Es brauche zudem Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber – etwa durch die Klarstellung der Haftungsregelungen. Beides findet sich bereits im ersten Arbeitspapier der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda (UADA V1, S. 2).

Im Koalitionsvertrag erscheinen später weitere Punkte, die zwar nicht in den Wahlprogrammen der Koalitionspartner stehen, worauf sich jedoch die Verhandlungspartner in der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda schnell einigen konnten. Vom ersten Arbeitspapier bis zur endgültigen Fassung des Koalitionsvertrages bleiben diese weitestgehend unberührt. Im Koalitionsvertrag heißt es schließlich, dass man die Verbraucher über die Gefahren von WLAN für sensible Daten aufklären werde. Ziel ist darüber hinaus die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen. Es sollen durch die Förderung dieser Strukturen sowie durch die Förderung von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie lokale und dezentrale Netzwerke unterstützt werden. Die Koalitionspartner wollen auch eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern, eine freie Auswahl an Routern für Nutzer sowie die unaufgeforderte Mitteilung an Kunden über die zur Anmeldung der Router am Netz erforderlichen Zugangsdaten (vgl. Koalitionsvertrag, S. 48 f.).

Alle im Koalitionsvertrag beschriebenen Vorhaben wurden in der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda verhandelt und finden sich entsprechend in den Arbeitspapieren wieder.