Netzpolitik

In den Wahlprogrammen gilt Netzpolitik als Zukunftsthema mit großer Wichtigkeit, welches in die Mitte der politischen Debatte gehöre und Querschnittsaufgabe sei. Im Vorfeld der Wahl geäußerte Vorschläge zur Schaffung eines Internetministers fanden allerdings keinen Eingang in die Wahlprogramme.

Wahlprogramme

Als Grundlage einer intensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Stand der Digitalisierung in Deutschland wollen die Unionsparteien ein „digitales Weißbuch“ als regelmäßige Bestandsaufnahme. Spezifische netzpolitische Fragen müssten daraufhin geprüft werden, ob der Gesetzgeber – z. B. in Bezug auf die Sicherung der Netzneutralität – handeln muss (CDU/CSU, S. 56).

Die SPD sieht Netzpolitik als Gesellschafts- und Zukunftspolitik: Netzpolitik gehöre als Instrument der Gestaltung der digitalen Welt in die Mitte der politischen Debatte (SPD, S. 62).

Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag beinhaltet keine Aussagen zur Rolle oder zur Weiterentwicklung der Netzpolitik. Das von der CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm erwähnte „digitale Weißbuch“ zur regelmäßigen Bestandsaufnahme war in den ersten beiden Versionen des Arbeitspapiers der UADA noch aufgeführt (siehe UADA V2, S. 4), in der letzten Version jedoch nicht mehr erwähnt. Es wurde nicht in den Koalitionsvertrag übernommen.

Bezüglich einer Institutionalisierung des Themas Netzpolitik im politischen System durch einen Minister, Staatssekretär oder einen Bundestagsausschuss findet sich im Koalitionsvertrag nichts, obwohl zumindest ein neu zu errichtender ordentlicher Bundestagsausschuss für Internet und digitale Gesellschaft in den ersten beiden Versionen der UADA-Arbeitspapiere noch zu finden war (siehe UADA V2, S. 4). Wie bereits bei dem erwähnten „digitalen Weißbuch“ fehlt diese Passage in der finalen Version des Arbeitspapiers, allerdings hatten sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, vor der Bekanntgabe des Mitgliederentscheids zur großen Koalition in der SPD keinerlei Personalentscheidungen zu veröffentlichen.1 Die im Rahmen der Wahlprogramme betonte Wichtigkeit von Netzpolitik spiegelt sich insgesamt nicht wider, da zwar einzelne Themen Beachtung finden, die Gesamtthematik als Querschnittsaufgabe aber nicht diskutiert wird. Auch bezüglich der von der Union angesprochenen Prüfung des Handlungsbedarfs des Gesetzgebers in spezifischen netzpolitischen Fragen findet sich keine Entscheidung im Koalitionsvertrag.

  1. Letztlich wurde ein solcher Ausschuss für die 18. Legislaturperiode doch eingesetzt, siehe Kapitel 4.4 und http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/index.jsp. []