3.4 Der Mitgliederentscheid der SPD

Ein Novum bei der Konstituierung der Regierungskoalition war der SPD-Mitgliederentscheid. Die SPD-Mitglieder waren aufgerufen, im Zeitraum vom 6. bis 12. Dezember 2013 über die mit der Union verhandelten Inhalte des Koalitionsvertrages abzustimmen. Dabei war evident, dass eine Ablehnung des Koalitionsvertrages gleichbedeutend mit einem „Nein“ zur Großen Koalition gewesen wäre. Somit war der Mitgliederentscheid in gewisser Hinsicht ein formeller Abschluss der Koalitionsverhandlungen. Sachfremde Fragen, wie beispielsweise Ressortzuschnitte und Fragen der Personalwahl, wurden im Vorfeld des Mitgliederentscheids nicht öffentlich diskutiert, da sich das Abstimmungsverhalten einzig auf die Verhandlungsinhalte beziehen sollte. Mit der Parteizeitung „Vorwärts“ wurde den SPD-Mitgliedern der gesamte Koalitionsvertrag in Druckform zugeschickt. Auf der Rückseite der Zeitung fanden sich 19 für die SPD wichtige Positionen in komprimierter Form, die ihre Verhandlungsführer durchsetzen konnten. Dazu zählten u. a. der gesetzliche Mindestlohn ab 2015, die Eindämmung von Leih- und Zeitarbeit sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Netzpolitische Themen erschienen in dieser Liste nicht. Auf einer Vielzahl von Regionalkonferenzen wurden verschiedene Punkte des Koalitionsvertrages nochmals erläutert und diskutiert. Änderungen waren zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr möglich. An dem Votum beteiligten sich 77,9 % der insgesamt 474.820 stimmberechtigten SPD-Mitglieder. Trotz kontroverser Diskussionen während der Abstimmungsphase stimmten schließlich 75,96 % für den Koalitionsvertrag mit der Union und somit mittelbar für die Große Koalition.