Transnationalität

Die Notwendigkeit übernationaler Herangehensweisen und Lösungen für Probleme, die sich aus der Digitalisierung und der Entwicklung des Internets ergeben, wird in den Wahlprogrammen von den meisten Parteien benannt. Auch im Koalitionsvertrag finden sich entsprechende Bezüge.

Wahlprogramme

Die Unionsparteien thematisieren das Problem, dass im Bereich des Urheberrechts viele Fragen nicht allein national lösbar sein werden. Nationale Vorstellungen müssten somit auch auf EU- und internationaler Ebene eingebracht werden (CDU/CSU, S. 107).

Die SPD sieht die gesamte digitale Entwicklung als komplexe und langfristige Herausforderung, der man sich stellen müsse, um diese mit bundesdeutschen Wertvorstellungen zu prägen. Mittel- und langfristig müssten internationale und europäische Lösungen gefunden und zur Anwendung gebracht werden (SPD, S. 64).

Koalitionsvertrag

Diese durchaus gemeinsame Linie – übernationale Lösungen, geprägt durch deutsche Vorstellungen – wurde in den Koalitionsverhandlungen beibehalten und findet sich auch im Koalitionsvertrag wieder. Transnationale Bezüge finden sich an mehreren Stellen des Vertrags. Diese Aspekte haben entweder einen tatsächlich internationalen Bezug oder beziehen sich auf die Regelung von Fragen auf EU-Ebene. So wollen sich Union und SPD beispielsweise auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einsetzen (Koalitionsvertrag, S. 49) und die deutsche Rolle in internationalen Gremien stärken.

Um Vertrauen wieder herzustellen, müssen die Standardisierungsgremien transparenter werden. Zudem muss sich Deutschland stärker in diesen und anderen internationalen Gremien beteiligen, besonders solchen der Internetarchitektur und Internet-Governance (Koalitionsvertrag, S. 148).

Um die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und der Bürger auch in der digitalen Welt zu wahren und die Chancen für die demokratische Teilhabe der Bevölkerung am weltweiten Kommunikationsnetz zu fördern, setzen wir uns für ein Völkerrecht des Netzes ein, damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten (Koalitionsvertrag, S. 149).

Neu im Koalitionsvertrag ist der Punkt, das Recht auf Privatsphäre international an die Digitalisierung anzupassen. Dieser Punkt war in keiner Version der UADA-Dokumente enthalten.

Das Recht auf Privatsphäre, das im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte garantiert ist, ist an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters anzupassen (Koalitionsvertrag, S. 149).

Insgesamt zeigt sich ein Verständnis für die Notwendigkeit, netzpolitische Fragen übernational zu regeln, zumal eine rechtliche Notwendigkeit einer solchen übernationalen Regelung – auch wenn eine solche sachdienlich sein mag – wohl eher nicht gegeben ist.