4.4 Netzpolitik in der Legislative

Die Frage, wie viele netzpolitikaffine Politiker als Abgeordnete im aktuellen Bundestag sitzen, ist schwer zu beantworten. Eines der ersten größeren Beispiele für ein Aufgreifen netzpolitischer Fragen durch die Politik war die Einrichtung der Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“ im Jahr 2010. Für den Fortgang der Netzpolitik im Bundestag dürfte zunächst von Vorteil sein, dass der größte Teil der Abgeordneten, welche Mitglieder der Enquetekommission waren, auch in der 18. Legislaturperiode im Bundestag vertreten sind. Bei Union, SPD und LINKEN sind alle Vertreter (Mitglieder und Stellvertreter) noch Abgeordnete des Bundestages, bei den GRÜNEN zumindest noch die Mitglieder. Darüber hinaus finden sich weitere Politiker, die sich auf die eine oder andere Art mit netzpolitischen Belangen direkt in Verbindung bringen lassen. Als „Netzpolitiker“ qualifizieren sich zunächst jene Politiker, die sich umfänglicher mit Netzthemen befassen und hiermit öffentlich wahrgenommen werden. Für CDU (und teilweise CSU) und SPD lässt sich dies bspw. durch die Mitarbeit in entsprechenden Parteigremien bemessen, bei LINKEN und GRÜNEN sind die Mitglieder netzpolitischer Arbeitsgemeinschaften nicht so einfach zu ermitteln. Relativ „sicher“ finden sich im aktuellen Bundestag 39 „Netzpolitiker“ unter den 631 Abgeordneten (ca. 6 %).

Neu ist der Ausschuss für digitale Agenda, der vor seiner Einsetzung noch als „Ausschuss für Internet und digitale Gesellschaft“ bezeichnet wurde und eine der Forderungen der Enquetekommission war. Der Vorsitz liegt bei der CDU, die Position des Vorsitzenden wurde mit Jens Koeppen besetzt, der Mitglied der Internet-Enquete war. Der Ausschuss wird in der laufenden Legislaturperiode 16 Mitglieder umfassen, davon sechs Abgeordnete der CDU, einen Abgeordneten der CSU, fünf Abgeordnete der SPD und jeweils zwei Abgeordnete der GRÜNEN und der LINKEN. In der laufenden Legislaturperiode ist der Ausschuss nur beratend bei Vorlagen zu den Fragestellungen des Internets und der digitalen Agenda tätig, hat aber darüber hinaus das Recht, sich im Wege der Selbstbefassung mit allen Themen der digitalen Agenda zu beschäftigen.1

Der Ausschuss fand in den Papieren der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda zunächst Erwähnung, wurde dann aber bereits im finalen UADA-Papier nicht mehr erwähnt und im Koalitionsvertrag nicht benannt. Begründet wurde dies mit dem Abwarten der Entscheidung des SPD-Mitgliedervotums zur Großen Koalition, vor dessen Ergebnis keine Personalentscheidungen getroffen werden sollten. Im Dezember 2013 wurde nach dem Ergebnis des SPD-Mitgliedervotums die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Internet und digitale Agenda bekannt gegeben, allerdings sollte mit dessen Konstituierung gewartet werden, bis Vorbehalte innerhalb der Koalition gegen den Ausschuss ausgeräumt worden sind. Der Ausschuss hat sich entsprechend nicht wie die anderen 22 Ausschüsse am 15. Januar 2014 konstituiert, sondern erst knapp einen Monat später am 19. Februar 2014.2 Die Einrichtung dieses Ausschusses ist für die Netzpolitik insofern bedeutend, als die Einrichtung von Ausschüssen, abgesehen von wenigen Ausnahmen3 , in der Entscheidung der Abgeordneten liegt und diese sich mit der Entscheidung für einen Ausschuss für digitale Agenda für eine Aufwertung des Themas entschieden haben, auch wenn dies zunächst nur für die laufende Legislaturperiode gilt. Netzpolitische Themen waren in den vorangegangenen Legislaturperioden (15. bis 17. Legislaturperiode) im Unterausschuss „Neue Medien“ des Ausschusses für Kultur und Medien behandelt worden.

Neben dem Ausschuss für Internet und digitale Agenda finden sich weitere Ausschüsse entsprechend den Ressortzuschnitten, in welchen Netzthemen Inhalte sein dürften. Dies sind die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Verkehr und digitale Infrastruktur, für Bildung und Forschung, der Innenausschuss und der Ausschuss für Kultur und Medien. Zudem dürfte sich ggf. der Ausschuss für Wirtschaft mit Netzthemen befassen, wenn das Ministerium für Wirtschaft und Energie seine Rolle als Koordinator der digitalen Agenda ernst nimmt. Der Vorsitz der einzelnen Bundestagsausschüsse verteilt sich, mit Ausnahme des Innenausschusses und des Ausschusses für Bildung und Forschung, in welchen die CDU den Vorsitz hat, auf jeweils eine der Parteien, die nicht das Ressort besetzen oder den Staatsminister stellen. So fällt der Vorsitz des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz an die GRÜNEN, der Vorsitz in den Ausschüssen für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Kultur und Medien an die SPD. Die CSU erhält den Vorsitz im Wirtschaftsausschuss.4 Den Vorsitz im Ausschuss für digitale Agenda erhält die CDU.5

Tabelle 10: Vorsitz Bundestagsausschüsse 18. Legislaturperiode

Ausschuss Vorsitz Ressort
Recht und Verbraucherschutz Grüne SPD
Verkehr und digitale Infrastruktur SPD CSU
Innenausschuss CDU CDU
Bildung und Forschung CDU CDU
Kultur und Medien SPD CDU
Wirtschaft CSU SPD
Digitale Agenda CDU

Aus der Perspektive „Akteure“ zeigen sich am Beginn der 18. Legislaturperiode für die Netzpolitik also sowohl Konstanz als auch Neuerungen. Da netzpolitische Zuständigkeiten der Ressortbereiche nur in wenigen Fällen verändert worden sind, ergibt sich eine gewisse Konsistenz im jeweils zuständigen administrativen Unterbau. Ähnliches findet sich in Bezug auf die Netzpolitiker im Bundestag, welche zum größten Teil auch in der aktuellen Legislaturperiode als Abgeordnete vertreten sind. In beiden Bereichen sind entsprechend weiterhin „Experten“ mit den netzpolitischen Themen beschäftigt. Der kommende ständige Ausschuss für digitale Agenda stellt eine Institutionalisierung netzpolitischer Themen im parlamentarischen Bereich und einen Fortschritt zum Unterausschuss „Neue Medien“ dar.

  1. Vgl. BT-Drs. 18/482 v. 11.02.2014. []
  2. Vgl. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a23/themen/49631866_kw08_pa_digitale_agenda/index.html. []
  3. Die Ausschüsse für Auswärtiges (Art. 45 a GG), für EU-Angelegenheiten (Art. 45 GG), für Verteidigung (Art. 45 a GG) und für Petitionen (Art. 45 c GG) sind durch das Grundgesetz vorgeschrieben. []
  4. Vgl. http://www.wdr2.de/aktuell/bundestagsausschuesse100.html; http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_017/01.html; http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_017/02.html; http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_019/02.html; http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_020/06.html und http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_01/2014_020/02.html. []
  5. Vgl. http://www.heute.de/cdu-erhaelt-den-vorsitz-im-internetausschuss-im-deutschen-bundestag-31461994.html. []