Urheberrecht

Der Änderungsbedarf im Urheberrecht, der sich aufgrund der veränderten Bedingungen durch die Digitalisierung ergibt, ist bereits vor den Wahlen ausführlich diskutiert worden. Dieser Umstand spiegelt sich in den Wahlprogrammen aller Parteien wider. Union und SPD halten Veränderungen für notwendig und führen ihre gemeinsamen Vorstellungen hierzu im Koalitionsvertrag aus.

Wahlprogramme

Die Unionsparteien wülen das Urheberrecht weiterentwickeln, beispielsweise beim Thema Privatkopie, beim Umgang mit Rechtsverstößen durch Nutzer oder der wachsenden Zahl neuer Formen digitaler Verwertung (CDU/CSU, S. 106). Dazu seien technische und rechtspolitische Abwägungen notwendig, viele Fragen müsse man jedoch auf EU-Ebene bzw. international lösen (CDU/ CSU, S. 107). In Bezug auf Wissenschaft und Forschung sollen Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden. Dazu werde man gemeinsam mit der Wissenschaft eine sogenannte Open-Access-Strategie entwickeln (CDU/CSU, S. 42).

Auch die SPD will eine Weiterentwicklung des Urheberrechts, spricht aber von einer „Modernisierung des Urheberrechts“ und setzt andere Schwerpunkte. Die SPD möchte neue Geschäftsmodelle in der Kultur- und Kreativwirtschaft bspw. durch vereinfachte Lizenzierungen ermöglichen (SPD, S. 63). Das von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger lehnt die SPD ab, stattdessen wolle man die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf ihre bereits bestehenden Urheberrechte stärken (SPD, S. 63). Des Weiteren soll die Position der Urheber gestärkt werden, indem die im Urhebervertragsrecht vorgesehenen Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizienter ausgestaltet werden (SPD, S. 63). Man werde verhindern, dass sich Angebote auf illegalen Plattformen weiterhin auf allgemeine Haftungsprivilegien berufen können, zudem werde man die Kooperation mit Werbetreibenden und Zahlungsdienstleistern sanktionieren (SPD, S. 63 f.). Das etablierte Abmahnwesen und der damit verbundene Missbrauch müssten wirksam eingedämmt werden, indem der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen im Internet im privaten Bereich begrenzt werde (SPD, S. 93). Insgesamt betont die SPD ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht in der Form, dass wissenschaftliche Beiträge neben der Verlagspublikation beispielsweise auch auf den Seiten der Hochschule zugänglich gemacht werden können (SPD, S. 64).

Koalitionsvertrag

Zwischen Union und SPD besteht hinsichtlich der Überarbeitung des Urheberrechts Einvernehmen, was sich schon in den Wahlprogrammen beider Parteien nachlesen lässt.

Wir wollen […] das Urheberrecht weiterentwickeln (CDU/CSU, S. 106).

Wir setzen uns […] für eine Modernisierung des Urheberrechts ein (SPD, S. 63).

Im Koalitionsvertrag nimmt das Thema eineinhalb Seiten ein, unter der Überschrift „Reform des Urheberrechts“ werden die einzelnen Vorhaben beschrieben. Der Reformwille und die Zielrichtung finden sich gleich zu Beginn des Abschnitts.

Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Das Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein (Koalitionsvertrag, S. 133).

Die Koalitionäre streben dazu den „Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen“ an (Koalitionsvertrag, S. 133), was in ähnlicher Form ebenfalls schon in beiden Wahlprogrammen zu finden ist.

In Bezug auf das entstandene Abmahnwesen durch massenhafte Urheberrechtsverletzungen im Internet heißt es, dass „die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung“ stehen (Koalitionsvertrag, S. 133). Daher wollen die Koalitionspartner vor allem hier ansetzen.

Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten (Koalitionsvertrag, S. 133).

Darüber hinaus wollen Union und SPD die „Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden“ (Koalitionsvertrag, S. 133). Im Wahlprogramm der Union steht lediglich beispielhaft, dass „beim Umgang mit Rechtsverstößen durch Nutzer“ das Urheberrecht weiterentwickelt werden solle (CDU/CSU, S. 106). Im Wahlprogramm der Sozialdemokraten hieß es, dass der „Abmahnmissbrauch […] wirksam eingedämmt werden [muss], indem der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen im Internet im privaten Bereich begrenzt [wird]“ (SPD, S. 93).

Zum Thema der Verwertungsgesellschaften äußern sich die Koalitionäre von CDU, CSU und SPD erst im gemeinsamen Koalitionsvertrag. In den Wahlprogrammen gibt es hierzu noch nichts.

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten (Koalitionsvertrag, S. 133).

Im Beschluss der Arbeitsgruppe Kultur und Medien vom 15. November 2013, in welcher das Thema behandelt wurde, heißt es noch etwas ausführlicher:

Die Koalition bekennt sich zum System der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften als wichtigem Element auch zur Sicherung der kulturellen Vielfalt. Es muss aber sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext weiterentwickelt werden, dass Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen zur Transparenz und Erfüllung sozialer und kultureller Zwecke besser als bisher nachkommen, sich an die Anforderungen der digitalen Welt anpassen können und die Urheber gerecht am Erlös beteiligen. Dazu will die Koalition die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften stärken und effektiver ausgestalten (Beschlussfassung der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, S. 7).

Im Koalitionsvertrag findet sich auch ein Satz zur Privatkopievergütung und einer Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche.

Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen (Koalitionsvertrag, S. 133).

Die SPD thematisiert dies nicht weiter. Bei der Union steht, dass man das Urheberrecht „zum Beispiel beim Thema Privatkopie“ weiterentwickeln wolle (CDU/CSU, S. 106). Umgekehrt verhält es sich beim Urhebervertragsrecht. Die Union greift den Punkt in ihrem Regierungsprogramm nicht auf. Die SPD dagegen sieht hier Handlungsbedarf.

Wir wollen die Position des Urhebers stärken. Dazu müssen die im Urhebervertragsrecht vorgesehenen Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizienter ausgestaltet und ggf. um wirksame Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden (SPD, S. 63).

Die Koalitionspartner bekennen sich dann im gemeinsamen Vertrag dazu, dass man die Position des Urhebers verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung ermöglichen wolle, dazu bedürfe es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Es soll geprüft werden, ob die Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient ausgestaltet seien, das Verfahren insgesamt beschleunigt werden müsse und die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern sei. Im Anschluss daran wird noch deutlich gemacht, dass man sich zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht bekenne (Koalitionsvertrag, S. 133).

Auch die Situation von Bibliotheken wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen. Die Koalitionsparteien wollen prüfen, ob öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden solle, elektronische Bücher zu lizenzieren (Koalitionsvertrag, S. 134). Diese Überlegung erscheint weder im Wahlprogramm der Union noch in dem der SPD. Erst in einem Beschluss der Arbeitsgruppe Kultur und Medien findet sich dieser Satz, der dann unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen wurde.

In der anstehenden Legislaturperiode wollen Union und SPD auch den Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und Daten verbessern.

Die digitale Lehrmittelfreiheit muss gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen, soweit möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden (Koalitionsvertrag, S. 30).

Wir werden eine umfassende Open-Access-Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert (Koalitionsvertrag, S. 134).

Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern (Koalitionsvertrag, S. 141).

Die Aussagen zur Open-Access-Strategie stammen aus dem Wahlprogramm der Union.

Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, sollen nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden. Dazu werden wir zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte „Open-Access-Strategie“ entwickeln (CDU/CSU, S. 42).

Der Begriff findet sich bei der SPD nicht, jedoch werden ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht sowie mehr Open Data gefordert.

Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Wissenschaftliche Autorinnen und Autoren müssen ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z. B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen können. Wir treten außerdem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein, um die dauerhafte Intranetnutzung in Schulen und Hochschulen zu ermöglichen. Um das kulturelle Erbe auch in Zukunft zu erhalten, muss die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke ermöglicht werden (CDU/CSU, S. 64).

Wir wollen überdies mehr Transparenz staatlichen Wissens durch Open-Data-Projekte (SPD, S. 62).

Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für einige elektronische Informationsmedien sowie die Absicherung der Buchpreisbindung.

Der verminderte Mehrwertsteuersatz […] soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist (Koalitionsvertrag, S. 134).

Ähnlich formulierte Forderungen finden sich bereits im Wahlprogramm von CDU/CSU. Bei der SPD ist hingegen von einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für journalistisch-redaktionelle Produkte die Rede.

Wichtig für den Erhalt der Büchervielfalt ist die Buchpreisbindung. Der verminderte Mehrwertsteuersatz für Bücher soll beibehalten werden und in Zukunft auch für elektronische und Hörbücher gelten (CDU/CSU, S. 106).

Wir müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Herstellung und Vertrieb journalistisch-redaktioneller Produkte auch künftig profitabel sein können. Wir wollen außerdem dabei helfen, neue Modelle der Finanzierung journalistischer Leistungen zu entwickeln (SPD, S. 65).

Das von der Union eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde von der SPD vor der Wahl vielfach kritisiert, im Wahlprogramm heißt es dann dazu:

Das von Schwarz-Gelb beschlossene Leistungsschutzrecht lehnen wir ab. Wir werden nach der Regierungsübernahme ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Wir wollen unter Einbeziehung aller Akteure einen Vorschlag entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf ihre bereits bestehenden Urheberrechte stärkt, dabei die Interessen der Urheber (hier insbesondere Journalistinnen und Journalisten) vollständig wahrt, den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleistet und die Auffindbarkeit von Informationen gewährleistet (SPD, S. 63).

Die Union selbst hat das Thema in ihrem Wahlprogramm nicht mehr aufgegriffen. Der Kompromiss im Koalitionsvertrag sieht jetzt eine Evaluierung des Leistungsschutzrechtes hinsichtlich der Zielerreichung vor.

Eine Systematisierung der bislang nebeneinanderstehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) wird geprüft und in diesem Zusammenhang das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert (Koalitionsvertrag, S. 153).

Im letzten Absatz unter der Überschrift „Reform des Urheberrechts“ wird u. a. die Bewahrung der Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen und gemeinnützige Einrichtungen angesprochen.

Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind (Koalitionsvertrag, S. 134).

Von konkreten Steuererleichterungen für Kulturschaffende ist weder im Wahlprogramm der Union noch in dem der SPD die Rede.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, gute Bedingungen zu schaffen, unter denen Kunst und Kultur gedeihen können (CDU/CSU, S. 102).

Wir wollen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Kultur- und Kreativschaffende von ihrer Arbeit leben können (SPD, S. 61).

Im Programm der Union heißt es, man wolle die Künstlersozialversicherung stabilisieren (CDU/ CSU, S. 105). Die SPD nennt neben der Reform des Urheberrechts die Verbesserung der sozialen Absicherung von Kreativen sowie die Absicherung der Künstlersozialversicherung als politische Ziele (SPD, S. 60 f.). Die Bewahrung der bestehenden Steuererleichterung sowie die Erweiterung durch eine Prüfung weiterer Umsatzsteuererleichterungen erscheint erst Mitte November im Beschluss der Arbeitsgruppe Kultur und Medien (S. 8). Die beiden Sätze wurden schließlich unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen, obgleich der zweite Satz zur Umsatzsteuererleichterung in der Beschlussfassung noch in Klammern stand.

Fragen zur Reform des Urheberrechts bearbeitete im Schwerpunkt die Arbeitsgruppe Kultur und Medien, wobei ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht zumindest auch in der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda thematisiert wurde.