Verwaltung, Demokratie und Teilhabe

Die „digitale“ Modernisierung von Staat und Verwaltung bezieht sich in den untersuchten Dokumenten auf die Aspekte staatliche Transparenz, offene Verwaltungsdaten und moderne Formen der Bürgerbeteiligung. Aspekte des E-Government finden Erwähnung, stehen aber nicht im Fokus.

Wahlprogramme

CDU und CSU wollen im Rahmen einer digitalen Mobilitätsunterstützung Verkehrsdaten und Ticketsysteme besser miteinander verknüpfen. Verkehrsunternehmen und die öffentliche Hand sollen dazu einen Beitrag nach dem Prinzip Open Data leisten (CDU/CSU, S. 52). Die Unionsparteien betonen, dass Demokratie vom Mitmachen der Bürgerinnen und Bürgern lebe, und verweisen dabei auf Erfolge bei der besseren Einbindung der Bürger in verschiedene Vorhaben. Sie hätten eine Offenheit bei allen Verfahrens- und Planungsschritten sowie eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsprozess schon gesetzlich verankert. Alle wichtigen Unterlagen und auch Alternativentwürfe seien nun frühzeitig im Internet zu veröffentlichen (CDU/CSU, S. 108). Die Verwaltung müsse transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, um die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher zu informieren und einzubeziehen, so CDU und CSU in ihrem Regierungsprogramm (CDU/CSU, S. 87). Ein Schlüsselprojekt sei eine bürgernahe Verwaltung vor Ort und die Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten des E-Government, mit dem Behördenangelegenheiten bequem und jederzeit von zu Hause aus über das Internet erledigt werden könnten (CDU/CSU, S. 87).

Die SPD will sich für mehr Transparenz staatlichen Wissens durch Open-Data-Projekte einsetzen (SPD, S. 62). Die Verwaltung solle Transparenz als Chance für mehr Vielfalt und Innovation begreifen. Transparenz ermögliche zudem auch mehr Kontrolle, wobei eine transparentere Politik und Verwaltung nicht „gläserne Politiker, sondern konsequente Offenheit bei all jenen Daten, Verträgen und Verfahren, an denen ein öffentliches Interesse besteht“, bedeute (SPD, S. 97). Die SPD spricht von der „Chance der digitalen Gesellschaft für eine Revitalisierung der Demokratie“ (SPD, S. 63). Die digitale und technische Innovation eröffne zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten. Die klassisch-repräsentative Demokratie könne um neue und weiter gehende Formen der demokratischen Partizipation auf allen politischen Ebenen ergänzt werden. Dabei werden Stichworte wie „Internetplattformen“, „liquid democracy“, „soziale Medien“, „Online-Petitionen und -Befragungen“ sowie „Crowdsourcing“ genannt (SPD, S. 97).

Koalitionsvertrag

Der Bereich Demokratie, Teilhabe und moderne Verwaltung wird in den Wahlprogrammen von Union und SPD nur am Rande erwähnt. Einigkeit herrschte über die wachsende Bedeutung von staatlicher Transparenz und Bürgerbeteiligung.

Wir wollen Politik und Verwaltung transparent und nachvollziehbar gestalten, um die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher zu informieren und einzubeziehen. […] Ein Schlüsselprojekt dafür ist eine bürgernahe Verwaltung vor Ort und die Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten des „E-Government“, mit dem Behördenangelegenheiten bequem und jederzeit von zu Hause aus über das Internet erledigt werden können (CDU/CSU, S. 87).

Die digitale und technische Innovation eröffnet zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten (z. B. durch Internetplattformen, liquid democracy und soziale Medien). […] Die Verwaltung soll Transparenz als Chance für mehr Vielfalt und Innovation begreifen. Gleichzeitig ermöglicht mehr Transparenz auch Kontrolle (SPD, S. 97).

Der Koalitionsvertrag greift die Thematik insgesamt deutlich umfangreicher auf. Im Bereich Demokratie und Teilhabe haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, die Potenziale der Digitalisierung zur Stärkung der Demokratie zu nutzen. Hierzu will man Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und Beteiligungsmöglichkeiten an der politischen Willensbildung ausbauen. Wie dies im Detail geschehen soll, wird nicht weiter erwähnt, für eine erfolgreiche frühzeitige und konstruktive Einflussnahme der Bürger sollen aber zukünftig digitale Beteiligungsplattformen eingesetzt werden (Koalitionsvertrag, S. 151).

Bezüglich der Transparenz von Staat und Verwaltung hat man sich auf eine Ausdehnung vorhandener Aktivitäten verständigt. Ein Beitritt zum Open Government Partnership wird angestrebt (Koalitionsvertrag, S. 153). Im politischen Bereich soll die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen ausgebaut werden, z. B. durch Streaming. Bekanntmachungen wie Drucksachen oder Protokolle sollen so bald wie möglich in Open-Data-tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitgestellt werden (Koalitionsvertrag, S. 152). Im Bereich der Verwaltung soll die Bundesverwaltung mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Für Bund, Länder und Kommunen soll ein Open-Data-Portal bereitgestellt werden (Koalitionsvertrag, S. 153).

Die digitale Modernisierung der Verwaltung soll auch in der kommenden Legislaturperiode weiter vorangetrieben werden. So soll die interaktive, barrierefreie Kommunikation von Parlament, Regierung und Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft ausgebaut werden (Koalitionsvertrag, S. 151). Ebenso wollen die Koalitionsparteien E-Government zur elektronischen Kommunikation von Unternehmen und Behörden konsequent umsetzen (Koalitionsvertrag, S. 26).

Die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung mit verbindlichen Standards soll durch ein Programm „Digitale Verwaltung 2020“ umgesetzt werden. In den UADA-Dokumenten war hier noch etwas weiter gehend die Rede davon, den Ausbau von E-Government zu einem Schwerpunkt zu machen und schrittweise eine gesamtstaatliche Umsetzung des E-Government festzulegen (UADA V2, S. 4). Ebenso sollen für den elektronischen Rechtsverkehr laut Koalitionsvertrag „nur“ noch die Rechtsgrundlagen geschaffen werden (Koalitionsvertrag, S. 154) – in den UADA-Dokumenten sollte dessen Einführung noch „mit Nachdruck“ unterstützt werden (UADA V3, S. 5).

Beschaffungsprozesse des Bundes sollen zukünftig standardisiert und wenn möglich digitalisiert ablaufen. Im Rahmen der ebenenübergreifenden Verwaltungsmodernisierung sollen die Programme des E-Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates konsolidiert und koordiniert werden, einen entsprechenden Vorschlag will der Bund den Ländern unterbreiten. Technologien sollen hierbei langfristig unabhängig von intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern geplant werden (Koalitionsvertrag, S. 152).

An der Schnittstelle von Bürgern und Verwaltung wollen die Koalitionsparteien neue Formen bürgerschaftlichen Engagements und Online-Volunteering-Projekte fördern, z. B. im Bereich der Kooperation von Bürgern und Verwaltung (Koalitionsvertrag, S. 142). Gegenüber dem Bürger will man die Verwaltung über eine laufend aktualisierte Landkarte öffentlich angebotener Dienstleistungen transparenter machen. Die einheitliche Behördenrufnummer 115 soll in der kommenden Legislaturperiode online weiterentwickelt werden und so zumindest die 100 wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen einheitlich im Internet anbieten. Die Bürger sollen zudem auf Wunsch die Möglichkeit erhalten, ihre Kommunikation mit der Verwaltung über ein Bürgerkonto mit ihren Stammdaten und die Identifizierung durch den elektronischen Personalausweis zu vereinfachen. Zukünftig kann das Bürgerkonto zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden (Koalitionsvertrag, S. 153). Zudem wollen Union und SPD die Entwicklung und den Einsatz bundesweiter Warn- und Informationssysteme fördern, mithilfe derer die Bürger bei Unfällen, Gefahren und Katastrophen per SMS, App oder E-Mail gewarnt werden können (Koalitionsvertrag, S. 142).

Der Bereich Demokratie, Teilhabe und moderne Verwaltung wurde im Koalitionsvertrag umfangreicher behandelt als noch in den Wahlprogrammen. Ein Vergleich mit den UADA-Dokumenten zeigt jedoch, dass eine ganze Reihe von Themen und expliziten Handlungsplänen nicht in den Koalitionsvertrag übernommen worden sind. Ein ordentlicher Ausschuss für Internet und digitale Gesellschaft im Bundestag findet sich im Koalitionsvertrag ebenso nicht wieder wie der angedachte Start des Projekts „papierloser Bundestag“ (UADA V3, S. 4). Auch der Punkt, die öffentliche Verwaltung solle ihre Daten nur in vertrauenswürdigen Infrastrukturen in Deutschland speichern (UADA V3, S. 4), ist im Koalitionsvertrag nicht mehr enthalten. Der Plan, die Kommunen bei der Realisierung von Online-Angeboten für häufig genutzte Verwaltungsleistungen durch das Angebot einer Toolbox mit den besten Anwendungen zu unterstützen und damit Vereinheitlichung und niedrigere Folgekosten zu erreichen (UADA V2, S. 4), konnte sich letztlich ebenfalls nicht durchsetzen. Die angedachte Bündelung der Steuerung und Umsetzung der Verwaltungs-IT durch Stärkung der Rolle des CIO des Bundes und anderer CIOs in der Verwaltung, einhergehend mit einer Bündelung der IT-Budgets beim CIO des Bundes (UADA V2, S. 5), findet sich weder in der finalen Version des UADA-Papiers noch im Koalitionsvertrag. Zu guter Letzt fehlt auch der Ansatz, für Gesetze, welche im IT-Bereich Leistungen, Pflichten, Abgaben oder Verfahren regeln, in Zukunft Umsetzungs- und Machbarkeitsanalysen zu erstellen (UADA V2, S. 4), sowohl im finalen Arbeitspapier als auch im Koalitionsvertrag.