Rechtsordnung

Die Digitalisierung ist ein gesellschaftsverändernder Prozess, durch den eine Reihe an Anforderungen an die Rechtsordnung herangetragen werden. Der jeweilige Änderungsbedarf wird von den Parteien im Allgemeinen und im Besonderen angesprochen.

Wahlprogramme

Die Unionsparteien setzen sich dafür ein, dass „in Deutschland ein geeigneter Rechtsrahmen für die digitale Gesellschaft geschaffen wird. Gesetzesvorhaben sollen daraufhin überprüft werden, ob sie den Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden“ (CDU/CSU, S. 56).

Bei der SPD wird eine spezifische Anpassung des Rechtsrahmens an die Digitalisierung – wie beispielsweise beim Urheberrecht – gefordert, jedoch nicht in der „globalen“ Form wie bei der CDU/ CSU angesprochen.

Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag geht es ebenfalls um spezifische Anpassungen des Rechtsrahmens, beispielsweise im Urheberrecht. Konkrete Änderungen sind in den jeweiligen thematischen Abschnitten benannt. Übergreifend soll sich zukünftig ein Internet-Institut u. a. mit rechtlichen Aspekten des Internets beschäftigen (Koalitionsvertrag, S. 141).