Digitale Sicherheit

Digitale Sicherheit ist ein bedeutsames Thema, auch schon vor der NSA-Affäre. Allerdings handelt es sich für Parteien um schwer zu vermittelnde Inhalte, wie sich anhand der Wahlprogramme zeigt. Während die Auseinandersetzung in den Wahlprogrammen eher knapp ausfällt, ist der Umfang, in dem das Thema im Koalitionsvertrag behandelt wird, umso größer.

Wahlprogramme

Die Unionsparteien verweisen auf die Cyber-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, welche die Grundlage dafür legen soll, Cybersicherheit auf einem der Schutzwürdigkeit der vernetzten Informationsstrukturen angemessenen Niveau zu gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen des Cyberraums zu beeinträchtigen. Auch auf das neu geschaffene Cyberabwehrzentrum und das geplante IT-Sicherheitsgesetz wird verwiesen. CDU/CSU streben eine Sicherheitspartnerschaft und einen besseren Informationsaustausch zwischen Staat und Wirtschaft an. Strafbarkeitslücken – wie z. B. Cybermobbing – wolle man durch neue digitale Straftatbestände schließen (CDU/CSU, S. 116 f.).

Die Sozialdemokraten wollen in Bezug auf Cyberkriminalität, dass Nutzer aufgeklärt und geschult werden, um eine wirksame Eigenverantwortung zu fördern. Die Vermittlung von Medienkompetenz soll frühzeitig und lebenslang gefördert werden (SPD, S. 100). Bei Cyberangriffen auf Unternehmen sollen diese Attacken an Polizei und Staatsanwaltschaft gemeldet werden, damit diese zur weiteren Abwendung von Schäden Ermittlungen aufnehmen können (SPD, S. 100). Die SPD möchte Banken zudem zu sicherem Online-Banking ohne Mehrkosten verpflichten (SPD, S. 94).

Koalitionsvertrag

In Bezug auf digitale Sicherheit sind sich Union und SPD im Koalitionsvertrag einig, dass es auch in der digitalen Welt eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit geben muss. In den Wahlprogrammen beider Parteien wird dieses ausgewogene Verhältnis bereits durch Formeln wie „Für Freiheit in Sicherheit“ (SPD, S. 99) und „Freiheit in einem sicheren Netz“ (CDU/CSU, S. 116) ausgedrückt. Unter dem Stichwort Cyberkriminalität lässt sich nachlesen, dass Union und SPD das Strafrecht dem digitalen Zeitalter anpassen wollen.

Wir schließen Schutzlücken und systematisieren die bisher verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften. […] Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen […]. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können (Koalitionsvertrag, S. 147).

In den Arbeitspapieren der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda heißt es, das Strafgesetzbuch solle lediglich auf Strafbarkeitslücken überprüft und ggf. präzisiert werden (UADA V1, S. 13).

Die Union äußert sich zu Strafbarkeitslücken und Cybermobbing bereits in ihrem Regierungsprogramm.

Strafbarkeitslücken wollen wir durch neue Tatbestände für Straftaten im digitalen Raum schließen, etwa zum Schutz unserer Kinder vor Beleidigung und Drangsalierung im Netz („Cybermobbing“) (CDU/CSU, S. 117).

Die SPD problematisiert „Cybermobbing“ nicht direkt, obgleich der Anstieg der Cyberkriminalität insgesamt angesprochen wird.

Die sogenannte Cyberkriminalität, also die Kriminalität im und aus dem Internet, steigt besorgniserregend. […] Wir wollen, dass unsere Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe mit hoch technisierten Kriminellen bleiben. […] Vermittlung von Medienkompetenz [muss] frühzeitig und lebenslang gefördert werden (SPD, S. 99 f.).

Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Phishing und ähnliche Delikte, wie sie im Koalitionsvertrag gefordert wird, ist zuvor weder von der Union noch von der SPD aufgegriffen worden.

Unter digitale Sicherheit fallen im Koalitionsvertrag auch eine Reihe weiterer Vorhaben, die die IT-Infrastruktur betreffen. Dazu zählen die Schaffung eines IT-Sicherheitsgesetzes, die Entwicklung einer europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie, der Ausbau des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Cyber-Abwehrzentrums sowie die Verbesserung der IT-Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden (CDU/CSU, S. 147 f.). Im Programm von CDU/CSU werden diese Punkte ebenfalls teilweise thematisiert.

Mit einem IT-Sicherheitsgesetz wollen wir sicherstellen, dass in allen kritischen Infrastrukturen Mindeststandards bei der Sicherheit eingehalten werden (CDU/CSU, S. 116).

Für einen schnellen Informationsaustausch zwischen den Behörden, für schnelle Bewertungen und daraus folgende Handlungsempfehlungen haben wir das Cyber-Abwehrzentrum geschaffen. Dieses Zentrum wollen wir der Bedrohungslage gemäß fortwährend personell und technisch anpassen (CDU/CSU, S. 116).

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen auch im Netz sichergestellt sein. Die Sicherheitsbehörden müssen dazu die erforderlichen Befugnisse sowie technische und personelle Ausstattung erhalten (CDU/CSU, S. 116).

Die SPD blieb in ihrem Wahlprogramm bezüglich konkreter IT-sicherheitspolitischer Maßnahmen zurückhaltender. Begriffe wie Sicherheitsstrategie sind nicht zu finden, und auch konkrete Sicherheitsbehörden werden nicht genannt, es wird vielmehr allgemein auf die Überprüfung von Strukturen und Maßnahmen hingewiesen.

Die für die digitale Welt vorhandene Sicherheitsarchitektur muss stetig auf ihre Effektivität und Effizienz, aber auch Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenenfalls an die Erfordernisse eines wachsenden Kriminalitätsfeldes angepasst werden (SPD, S. 99 f.).

In den Arbeitspapieren der UADA werden weder die Schaffung eines IT-Sicherheitsgesetzes noch die Entwicklung einer europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie verhandelt. Allerdings werden die Stärkung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik und die Einrichtung eines Cyber-Sicherheitszentrums thematisiert, wobei die Formulierungen aus den Arbeitspapieren in dieser Form nicht in den Koalitionsvertrag übernommen werden.

Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird als nationale IT-Sicherheitsbehörde in seinen Aufgaben, Kompetenzen und Ressourcen gestärkt (UADA V1, S. 8).

Deutschland braucht für sicherheitskritische Komponenten ebenso wie für die Netzwerkinfrastruktur Labore („Innovationslabor Sicherheitselemente“) und Testeinrichtungen („Testcenter Netzwerkinfrastrukturkomponenten“), die wir mit einem schlagkräftigen industrie- und forschungsgetriebenen Cyber-Sicherheits-Zentrum einrichten und verknüpfen wollen (UADA V1, S. 9).

Im Koalitionsvertrag stehen weitere Vorhaben im Bereich der IT-Sicherheit, dazu gehören bspw. die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ und die Verpflichtung von Bundesbehörden, zehn Prozent ihres IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden. Nach Vorstellung von Union und SPD müssen Standardisierungsgremien transparenter werden. Deutschland muss sich auch stärker in internationalen Gremien engagieren. Die Koalitionäre wollen zudem ein Spitzencluster „IT-Sicherheit und kritische IT-Infrastruktur“ anstoßen. Von Internetprovidern verlangt man, ihren Kunden mitzuteilen, wenn Hinweise auf Schadprogramme vorliegen. Darüber hinaus wollen die Koalitionspartner eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste. Um die technologische Souveränität zu wahren, wollen sie den Einsatz national entwickelter IT-Sicherheitstechnologie fördern (vgl. CDU/CSU, S. 148).

In den Wahlprogrammen von Union und SPD finden die genannten Vorhaben im Bereich der IT-Sicherheit noch kaum Erwähnung, da es sich eher um technisch sperrige Themen handelt und das Interesse daran für eine breitere Wählerschaft eher nachrangig ist. Dennoch bleibt das Thema nicht gänzlich unberührt.

Widerstandsfähige IT-Infrastrukturen und Netze sind angesichts dieser Bedrohungslage unverzichtbar (CDU/CSU, S. 116).

Wir brauchen für den Standort Deutschland die Weiterentwicklung von IT-Infrastruktur (SPD, S. 28).

Im ersten Arbeitspapier der UADA lässt sich dann jedoch ein Großteil der Themen finden, die später im Koalitionsvertrag stehen, auch wenn im Verlauf der Verhandlungen noch einige Änderungen vorgenommen wurden.

Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden (UADA V1, S. 9).

Notwendig sind eine Stärkung der Transparenz der Standardisierungsgremien und eine stärkere deutsche Beteiligung in diesen und anderen internationalen Gremien, besonders solchen der Internet-Governance (UADA V1, S. 8).

Die Bundesregierung wird deshalb gesetzliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit einführen und eine Meldepflicht für Betreiber dieser kritischen Infrastrukturen bei erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen schaffen (UADA V1, S. 8).

Um das [Schwerpunkt Sicherheit] zu erreichen, werden Spitzencluster und Verbundprojekte aus- und aufgebaut (UADA V1, S. 4).

Internetprovider sollen ihre Kunden informieren, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder Ähnliches haben. Der Bund stellt Hinweise ins Netz, wie man seinen Rechner davon befreien kann. Wir streben eine Zertifizierung für Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste an (UADA V1, S. 8).

Unser Ziel ist, bei Schlüsseltechnologien und IT-Kernkompetenzen […] eigene Technologieplattformen und Produktionslinien in Deutschland bzw. im europäischen Verbund zu halten (UADA V1, S. 4).

Neben der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda hat sich auch die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz in beträchtlichem Umfang mit der Materie IT-Sicherheit auseinandergesetzt.