1.2. Zur Auswahl der Suchbegriffe

Eine „Digitale Agenda“, die alle Facetten des Themas bündeln würde, sucht man in den Programmen vergebens. Und nicht alles, was für unsere Frage relevant ist, findet man nur unter einer bestimmten Überschrift. Man muss also jeweils das gesamte Programm lesen, um Antworten auf diese Frage zu finden.

Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik, heißt es überall, bzw. Netzpolitik sei eine Querschnittsaufgabe. Mit anderen Worten: Die „digitale Revolution“ verändert unser gesamtes Leben, Arbeiten und Wirtschaften; kein Politikfeld bleibt letztlich unberührt. Das Themenfeld einzugrenzen, wird dadurch nicht leichter. Auch das Auffinden einschlägiger Stichworte in den Wahlprogrammen nicht. Sicherheit im Internet, sich also relativ sicher und gefahrlos im Netz bewegen zu können und sich dabei auch sicher zu fühlen, erfordert zum Beispiel weitaus mehr1 als nur Datenschutz2 und Datensicherheit. Und wenn es um die Institutionen und Infrastrukturen geht, die für eine „digitale Gesellschaft“ wichtig sind, dann meint das weit mehr als intelligente Netze, Plattformen und Basistechnologien sowie flächendeckende Breitbandanschlüsse3 . Wie die „Verfassung“ der Gesellschaft, in der wir künftig leben, aussehen soll, ist keine rein technische, sondern eine politische Frage4 .

Schon der Begriff ist nicht eindeutig definiert. Wenn Politik heißt, Regeln zu setzen, die für alle verbindlich sind, dann würden zur Netzpolitik zum Beispiel keine Förderprogramme zählen, von denen nur bestimmte Gruppen, Branchen oder Hochschulen profitieren, sondern nur Gesetze, die für alle gelten, oder Programme, die im Prinzip von allen in Anspruch genommen werden können. Dass alle gesetzlichen Initiativen, die die Parteien ankündigen, beachtet werden müssen, dürfte unstrittig sein; aber allein diese zu registrieren, dürfte nicht ausreichen. Wenn der Staat oder Private eine Infrastruktur auf- oder ausbauen, die im Prinzip alle nutzen können, dann zählt das sicherlich auch zur Netzpolitik. Gegenüber dem Staat lässt sich im Zweifel leichter einklagen, eine Infrastruktur nutzen zu dürfen, als gegenüber privaten Mächten, die das Internet beherrschen. Das gilt allerdings nur in Demokratien, nicht in Diktaturen.

Im Kern geht es um drei Aspekte: Erstens um die Architektur des Internets, seine technischen Standards und deren künftige Ausgestaltung, denn das betrifft uns alle. Es geht um die Governance5 , um die „Verfassung“ des Internets6 , seine Institutionen und um die technischen Infrastrukturen, die wir im Prinzip alle nutzen können und wollen7 . Wer stellt diese bereit und betreibt sie? Was wird von uns erwartet, wenn wir sie nutzen wollen? Wer macht uns diese Vorgaben? Und können wir uns dagegen wehren und Einfluss darauf nehmen, dass sie geändert werden?8 Ulrich Beck ist der Ansicht, „dass wir alle noch keine Namen, keine Landkarte und keinen Kompass für diese neue, digitale Welt haben“ und dass darin die Freiheit absterbe, ohne dass die Menschen physisch verwundet würden, und fordert zu „Prozessen weltweiter Normenbildung“ auf. Wir bräuchten „eine transnationale Erfindung von Politik und Demokratie“, die die Möglichkeit eröffne, gegen die Dominanz der völlig verselbstständigten Kontrollmonopole demokratische Grundrechte wiederzubeleben und durchzusetzen9 . Wenn aber wir alle noch keine klaren Vorstellungen davon haben, wie die Verfassung der digitalen Welt aussehen soll, dürfen wir dann von den Parteien erwarten, dass sie das wissen und Orientierung anbieten? Wir werden sehen.

Zweitens geht es um die Spielregeln, die gelten sollen, wenn wir uns im Netz bewegen, wenn wir also schon Zugang haben10 : Welche Praktiken wollen wir bei der Nutzung des Internets allgemein akzeptieren und welche nicht? Darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Wenn aber der Staat einschreitet und entscheidet, dann muss er die Einhaltung der Rechtsnormen auch garantieren können. Es geht also nicht nur um Rechtsetzung, sondern auch um die Durchsetzung, also um den Vollzug von Normen. Regeln, die niemand beachtet, braucht man nicht.

Und drittens geht es um die Frage, wie sich das Internet bzw. das Web 2.0 seinerseits auswirkt auf die Politik und diese verändert. Wenn man davon ausgeht, dass jetzt alles elektronisch erledigt wird, auch in der Politik, dann muss man in den Wahlprogrammen nach Stichworten wie eConsultation, eParticipation, eVoting, eDemocracy oder eGovernment suchen. Ist das interaktive Web 2.0 der Ausgangspunkt, dann lauten – für diesen dritten Aspekt von Netzpolitik – die Suchbegriffe „Politik 2.0”, „Parlament 2.0“, „Regierung 2.0“ oder „Verwaltung 2.0“ – wobei manche schon längst bei „Politik 3.0“ oder „Politik 4.0“ sind. Es könnte aber auch sein, dass Parteien, Regierungen und Verwaltungen sich an Barack Obama und seinem Konzept des „offenen“ Regierens und Verwaltens mit den drei Prinzipien Transparenz, Partizipation und Kollaboration orientieren11 . Dann müsste man nach „Open Access“, „Open Data“12 , „Open Government“ oder „Open Innovation“ fahnden, dürfte aber auch ein Stichwort wie Online-Petitionen nicht übersehen13 . Alles das sind Hinweise dafür, wie auch Politik und Verwaltung neue technische Möglichkeiten nutzen (können). Solange das den Politikprozess als solchen nicht wirklich verändert, kann man darüber streiten, ob die Nutzung neuer technischer Instrumente und Systeme, die alle anderen auch nutzen, wirklich „Politik“ darstellt. Sonst hätten wir ja auch von der „Faxdemokratie“ oder von der „PC-Verwaltung“ reden können, als diese Hilfsmittel aufkamen. Ihre bewusste Nutzung müsste schon den Politikbetrieb selbst verändern, um von Netzpolitik sprechen zu können.

Die neue digitale Öffentlichkeit14 , in der sich Politiker und Parteien, Parlamente und Regierungen bewegen, wo viele ständig online sind, jeder mit jedem kommunizieren kann, Antworten in Echtzeit erwartet und dann im Netz überprüft werden, sich rasend schnell ein „Shitstorm“ aufbauen und man nicht sicher sein kann, ob der eigene Account gehackt wird, wenn man etwas gesagt haben sollte, das anderen nicht passt, wirkt sich natürlich auf die Art und Weise aus, in der Politik gemacht wird.15 Der Druck der Straße nimmt zu, Zeit zum Nachdenken und Reagieren wird knapp, Transparenz und Offenheit gelten als Heilmittel gegen alle Krankheiten des Staates. Politiker, die noch nicht twittern, sind out, wie schnell in den sozialen Medien reagiert wird, wird von außen penibel registriert und triumphierend verkündet16 . Das alles kann nicht ohne Auswirkungen auf den Politikbetrieb17 und die politische Willensbildung18 bleiben. Die Frage ist, ob das in den Programmen der Parteien reflektiert wird und Antworten darauf präsentiert werden19 . Wie verändert die „digitale Revolution“ die Art und Weise, in der Politik gemacht wird? Und wie könnte eine „elektronische Demokratie“20 aussehen, die mit unseren Grundwerten vereinbar ist?

Orientiert man sich an den drei Facetten des Politikbegriffs (polity, politics, policy)21 , dann geht es bei Netzpolitik letztlich um drei klassische Fragen22 :

  • Wie sehen die Parteien die „Verfassung“ des Internets und was wollen sie daran ändern?
  • Was soll sich aus ihrer Sicht im „digitalen Zeitalter“ an den politischen Willensbildungsprozessen verändern?
  • Welche materiellen Änderungen hinsichtlich der Nutzung des Netzes haben sie vor? Welche Spielregeln sollen im Internet gelten und wie will man diese durchsetzen?

Zur Verfassung des Internets kann man seine Architektur zählen, die geltenden Standards, die Infrastruktur und die Grundsätze für den Zugang und den Betrieb. Sie entscheiden darüber, welche Möglichkeiten sich überhaupt eröffnen und welche Barrieren wir vorfinden; sie schafft Rechte, die wir nutzen können, aber keine Pflichten, das tun zu müssen23 . Kaum etwas davon unterliegt der Kontrolle des deutschen Gesetzgebers, sondern das Internet ist geprägt von nicht-staatlicher Regulierung24 . Dennoch bleibt die Frage, ob die Parteien hier Regelungsbedarf sehen, und wenn ja, wie sie das anpacken wollen25 .

Praktisch alle Parteien wollen die Medienkompetenz fördern, damit wir uns besser und sicherer im Netz bewegen, die Risiken einschätzen und uns besser schützen können. Natürlich gehören solche Programme, die staatlich finanziert sind, auch irgendwie zur Netzpolitik. Aber es ist keineswegs gesagt, dass sie alle erreichen, die das nötig hätten, dass diese dabei wirklich etwas für das Leben lernen und dass solche Maßnahmen tatsächlich das bewirken, was mit ihnen angestrebt wird. Ist ein „Laptop für alle“ (Schüler), wie ihn manche fordern, nun Netzpolitik, Bildungspolitik oder Sozialpolitik? Früher hat man Inhalte und Medien danach ausgewählt, ob sie didaktisch geeignet sind, das pädagogische Ziel zu erreichen; heute hat man gelegentlich den Eindruck, man müsse die Klassenzimmer nur technisch aufrüsten und alles werde gut.

Gewiss wird Politik nicht nur mit Recht gemacht, sondern auch mit den Instrumenten Geld, Personal und Organisation. Das gilt etwa, wenn im Kanzleramt ein eigener Internet-Minister installiert werden soll, um die Netzpolitik der Bundesregierung zu koordinieren, oder wenn der IT-Planungsrat eine Geschäftsstelle bekommt, um seine Arbeit leisten zu können. Aber kein Förderprogramm erreicht jeden Bürger in Deutschland und wie die Regierung ihre Arbeit personell unterfüttert, organisiert und koordiniert, dürfte den meisten ziemlich egal sein. Sie sind davon allenfalls mittelbar betroffen, wenn nämlich desolate Organisation zu rumpligem Regieren und schlechten Ergebnissen führen sollte. Auch E-Government-Angebote sind keine Netzpolitik, sondern praktische Antworten – und zwar hoffentlich gute – auf die Frage, wie adäquates Regieren und Verwalten im digitalen Zeitalter aussieht. Wie der Staat seine Arbeit organisiert, muss den Bürger nicht interessieren; ihn interessiert nur, was dabei (für ihn) herauskommt. Sollte ihn das elektronische Angebot nicht überzeugen, dann nutzt er es eben nicht. Anders sähe es aus, wenn der Staat für seine Bürger eine digitale Infrastruktur aufbaut, die im Prinzip jeder nutzen kann. Infrastrukturen und Institutionen, die den Zugang regeln, gehören aber zur „Verfassung“ des Internets, nicht zu den Spielregeln, nach denen wir uns dort verhalten sollen.

An rechtliche Regeln muss sich der Bürger halten, ob ihm das gefällt oder nicht. In diesem Sinne liegt das Augenmerk bei der Auswertung der Wahlprogramme primär darauf, welche Gesetze aus der Sicht der Parteien geändert, abgeschafft oder neu geschaffen werden müssen, damit das große Potenzial des Internets in Deutschland noch besser genutzt werden kann und Gefahren, die im Cyberspace lauern, begrenzt werden können. Aus der Liste der Gesetze, die angepackt werden sollen, ergibt sich praktisch die „digitale Agenda“ des neuen Deutschen Bundestages (siehe unten). Das, was links und rechts der Regeln, die für alle gelten sollen, noch gefordert wird, wird eher illustrierend hinzugefügt, um ein Gesamtbild zu bekommen.

Für den „Sprung in die Gigabit-Gesellschaft“ ist die Digitalisierung und Vernetzung von fünf zentralen Infrastrukturen – Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung und öffentliche Verwaltung – sicherlich unverzichtbar26 . Klar ist auch, dass es für solche „intelligenten Netze“ einer nationalen Kraftanstrengung bedarf, die weder die Wirtschaft noch die Politik allein bewältigen könnte. Der Staat muss nicht nur Rahmenbedingungen vorgeben, sondern eine übergreifende Strategie entwickeln, selbst kräftig investieren und zudem für die notwendige Akzeptanz sorgen, indem er einen breiten und kritischen Zukunftsdialog anstößt und führt. Insofern geht es auch nicht nur um Recht und Geld.

  1. Siehe hierzu meinen Beitrag: Sicherheit in Zeiten der Unsicherheit, oder: Internet und E-Government, in: Verwaltung & Management, 18. Jahrg. (2012), Heft 2, S. 88-101. In den Kontext gehören auch Dirk Heckmann, Alexander Seidl und Michael Marc Maisch: Adäquates Sicherheitsniveau bei der elektronischen Kommunikation. Der Einsatz des E-Postbriefs bei Berufsgeheimnisträgern, Stuttgart usw. 2012: Boorberg Verlag. []
  2. Aktueller Überblick über die Debatte bei Jan-Hinrik Schmidt und Thilo Weichert (Hrsg.): Datenschutz. Grundlagen, Entwicklungen und Kontroversen, Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung. Neue Akzente setzt der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Hans-Peter Bull: Netzpolitik: Freiheit und Rechtsschutz im Internet, Baden-Baden 2013: Nomos. []
  3. Siehe hierzu die Arbeitsgruppe 2 des Nationalen IT-Gipfels „Digitale Infrastrukturen als Enabler für innovative Dienste“ (Hrsg.): Digitale Infrastrukturen. Jahrbuch 2012/2013, o.O. o.J. (2012): Eigendruck, deren „Empfehlungen für eine nationale Strategie intelligente Netze“ zum Essener Gipfel (2012), sowie die „Strategische(n) Handlungsempfehlungen intelligente Verwaltungsnetze in Deutschland“ (2012) der Projektgruppe Intelligente Verkehrs-, Bildungs- und Verwaltungsnetze der AG 2. []
  4. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte in einem Interview „Es wird sehr, sehr knapp“ mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 17. August 2013, S. 3, zum Beispiel, dass sie die Frage beschäftige, „über welche eigenen Fähigkeiten im Bereich der modernsten IT-Technologien wir in Deutschland im Vergleich zu anderen verfügen. Das deutsche Datenschutzniveau zu sichern, wird immer schwieriger, wenn die Daten zunehmend nur noch über ausländische Internet-Unternehmen und mit nichteuropäischer Soft- und Hardware transportiert werden. Da müssen wir wieder stärker werden. … Bei Routern etwa, also den zentralen Datenvermittlungsstellen, gibt es zwei große Anbieter: einen chinesischen und einen amerikanischen, aber keinen europäischen.“ Deshalb müsse man in Europa gemeinsam daran arbeiten, unsere Abhängigkeit von Amerika und China zu überwinden und selbst starke Technologien anzubieten.“ []
  5. Zur analytischen Fragwürdigkeit des Begriffs zuletzt Werner Jann: Nunmehr alles Governance, oder was? Über die Bedeutung von Verwaltungen, Institutionen und Institutionentheorie, Potsdam 2013: Manuskript (erscheint in der Festschrift für Gunnar-Folke Schuppert), sowie Edgar Grande: Governance-Forschung in der Governance-Falle? Eine kritische Bestandsaufnahme, in: Politische Vierteljahresschrift, 53. Jahrg. (2013), Heft 4, S. 565-592, sowie Gunnar-Folke Schuppert: Alles Governance oder was?, Baden-Baden 2011: Nomos. Governance kann man als den Ordnungsrahmen ansehen, unter dem auf einem bestimmten Politikfeld agiert werden muss, also die Grundnormen, Institutionen und Infrastrukturen, das Rechtsregime, die „Verfassung“ (hier: des Internets), aber auch als die Art und Weise betrachten, wie jeweils reguliert wird. Stichworte wären etwa das Multi-Stakeholder-Modell zur Regulierung des Internets oder die „regulierte Selbstregulierung“ als neue Steuerungsform. Siehe hierzu auch die Beiträge in Wolfgang Kleinwächter (Hrsg.): Grenzen der Internetfreiheit, Berlin 2012: Broschüre (Co:llaboratory Discussion Paper Series No. 1). []
  6. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Artikel des FDP-Fraktionsvorsitzenden im nordrheinwestfälischen Landtag Christian Lindner: Ordnung für den Datenmarkt – eine erste Agenda, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14. August 2013, S. 25, mit dem Tenor: Wir dürfen die für unsere Gesellschaft so zentralen digitalen Märkte nicht allein privaten Konzernen überlassen; der Staat muss endlich Regeln setzen. Seine Partei ist nach ihrem Wahlprogramm von solchen Einsichten noch weit entfernt. []
  7. Siehe hierzu Sönke E. Schulz: Die „Datenautobahn“ als Infrastruktur: Gewährleistungs- und Verkehrssicherungspflichten des Staates, in: Hermann Hill/Utz Schliesky (Hrsg.): Die Vermessung des virtuellen Raumes. E-Volution des Rechts- und Verwaltungssystems III, Baden-Baden 20XX, S. 265-304. []
  8. Lesenswert hierzu Jack Goldsmith und Tim Wu: Who Controls the Internet? Illusions of a Borderless World, Oxford etc.2008: Oxford University Press (erste Auflage 2006). []
  9. Ulrich Beck: Digitaler Weltstaat oder digitaler Humanismus? (Interview), in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. Juli 2013. Die Verletzung der Freiheit schmerze nicht, man spüre sie nicht, man erlebe keine Krankheit, keine Überflutung, keine Chancenlosigkeit am Arbeitsmarkt. „Die Freiheit stirbt, ohne dass die Menschen physisch verwundet werden.“ Beck plädiert für „weltweite Normen gegen die neuen Kontrollmonopole“ und regt sogar eine Whistleblower-Gewerkschaft an. []
  10. Zum Zugang siehe Anika D. Luch und Sönke E. Schulz: Das Recht auf Internet als Grundlage der Online-Grundrechte, Kiel 2013: Lorenz-von-Stein-Institut. []
  11. Hierzu demnächst Göttrik Wewer: Eine Blaupause für Deutschland? Barack Obama und die kollaborative Verwaltung, in: der moderne staat, 6. Jahrg. (2013), 2. Halbb. (i. E.). []
  12. Hierzu Fraunhofer Fokus u. a.: Open Government Data. Kurzfassung der Studie zu Open Government in Deutschland im Auftrage des Bundesministeriums des Innern, Berlin usw. 2012: Eigendruck. []
  13. Hierzu Jörn von Lucke: Open Government in den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2013. Wie steht es mit dem offenen Regierungs- und Verwaltungshandeln? Gutachten zur Bundestagswahl 2013. Version vom 19.08.2013, Friedrichshafen 2013: Manuskript. []
  14. Über die Frage, wie man im Zeitalter des Internet noch ein Stück Privatheit bewahren kann, ist in einem größeren Projekt intensiv nachgedacht worden. Ergebnisse bei Johannes Buchmann (Hrsg.): Internet Privacy. Eine multidisziplinäre Bestandsaufnahme, Heidelberg et al. 2012: Springer Verlag; ders. (Ed.): Internet Privacy. Options for adequate realisation, Heidelberg 2013: Springer Verlag; acatech (Hrsg.): Privatheit im Internet. Chancen wahrnehmen, Risiken einschätzen, Vertrauen gestalten, Heidelberg u. a. 2013: Springer Verlag. Siehe hierzu auch meine Beiträge: Die Verschmelzung von privater und öffentlicher Sphäre im Internet, in: Ulrike Ackermann (Hrsg.): Im Sog des Internets. Öffentlichkeit und Privatheit im digitalen Zeitalter, Frankfurt am Main 2013: Humanitas online, S. 53-70, sowie: Privatsphäre und Geheimnis im digitalen Zeitalter, in: der moderne staat, 5. Jahrg. (2012), 2. Halbj., S. 247-262. []
  15. Christoph Fröhlich, in: Umstrittener Facebook-Post zum Hochwasser: „Von mir aus könnt ihr in den Fluten ersaufen“, www.stern.de vom 7. Juni 2013. []
  16. Nach einer Umfrage von Infratest Dimap für das Digitalprojekt „wahllos.de“ der Axel Springer AG, in Kooperation mit der Initiative ProDialog, wird die Relevanz der sozialen Netzwerke für eine gezielte politische Ansprache bisher überschätzt: Mehr als die Hälfte der Befragten (61 Prozent) gaben an, dass sie soziale Medien oder sogar das ganze Internet überhaupt nicht nutzen (Eva Marie Kogel: Politiker überschätzen Facebook, in: Die Welt kompakt vom 22. August 2013, S. 26 f.). []
  17. Vgl. Andreas Jungherr und Harald Schoen: Das Internet in Wahlkämpfen. Konzepte, Wirkungen und Kampagnenfunktionen, St. Augustin/Berlin 2013: Konrad-Adenauer-Stiftung (vollständige, unveränderte PDF-Ausgabe der im Springer VS erschienenen Buchhandelsausgabe). []
  18. Zu den alten und neuen Formen politischer Partizipation siehe Norbert Kersting: Wutbürger und andere soziale Bewegungen, in: Der Bürger im Staat, 63. Jahrg. (2013), Heft 3, S. 155-165 (mit weiteren Nachweisen). []
  19. Um es vorweg zu nehmen: Die Antwort lautet: Nein. []
  20. Hierzu schon Burkhard Ewert, Nermin Fazlic und Johannes Kollbeck: E-Demokratie. Stand, Chancen und Risiken, in: Christiane Schulzki-Haddouti (Hrsg.): Bürgerrechte im Netz, Bonn 2003: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 227-260. Darin auch (S. 261-306) der Beitrag von Armin Medosch: Demonstrieren in der virtuellen Republik. Politischer Aktivismus im Internet gegen staatliche Institutionen und privatwirtschaftliche Unternehmen. []
  21. Statt vieler anderer Lehrbücher siehe nur Volker von Prittwitz: Politikanalyse, Opladen 1994: Leske + Budrich, S. 11 ff., sowie Carl Böhret u. a.: Innenpolitik und politische Theorie. Ein Studienbuch, Opladen 1979: Westdeutscher Verlag. Wenn man wissen will, was Politik bewirkt, dann muss man genauer hinsehen und unterscheiden zwischen Output (Arbeitsergebnissen der Verwaltung), Outcome (tatsächliche Veränderungen auf dem jeweiligen Politikfeld, „am Markt“, wenn man so will) und Impact (verändertes Verhalten der Adressaten einer Regulierung im gewünschten Sinne) (sowie symbolischem Handeln, das ein Zeichen setzen soll, dass man sich der Sache annimmt): Werner Jann: Kategorien der Policy-Forschung, Speyer 1981: Hochschule für öffentliche Verwaltung (Speyerer Arbeitshefte 37), S. 26; Klaus Schubert: Politikfeldanalyse. Eine Einführung, Opladen 1991: Leske + Budrich, S. 76. Dieses Raster kann man natürlich auch an Wahlprogramme oder an Regierungserklärungen anlegen. []
  22. Ähnlich Lothar Schröder: Gewerkschaftliche Netzpolitik – Kontinuitätslinien und Leitbilder, in: Frank Bsirske u. a. (Hrsg.): Grenzenlos vernetzt? Gewerkschaftliche Positionen zur Netzpolitik, Hamburg 2012: VSA Verlag, S. 21-31, hier S. 21 f. []
  23. Vgl. Christiane Schulzki-Haddouti (Hrsg.): Bürgerrechte im Netz, Bonn 2003: Bundeszentrale für politische Bildung. []
  24. So auch die im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung von Tobias Wangermann herausgegebene Klappkarte: Netzpolitik – häufig gestellte Fragen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Internet und digitaler Gesellschaft, Berlin 2013: Broschüre, die ohne eine Definition von „Netzpolitik“ auskommt. []
  25. Zu den Fragen, die einer Antwort harren, siehe auch Thomas Fischermann und Götz Hamann: Zeitbombe Internet. Warum unsere vernetzte Welt immer störanfälliger und gefährlicher wird, Gütersloh 2012: Gütersloher Verlagshaus, sowie allgemein Kathrin Passig und Sascha Lobo: Internet. Segen oder Fluch, Bonn 2012: Bundeszentrale für politische Bildung. []
  26. So das Jahrbuch 2012/2013 der AG 2 des Nationalen IT-Gipfels. []