3.2.4. Angekündigte gesetzgeberische Initiativen

Zu dem Bildungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen, den CDU und CSU anstreben, gehört – unter dem Motto „Schule 2.0“ – auch die Nutzung digitaler Medien, die intensiviert werden solle. Außerdem müsse digitale Bildung mehr als bisher Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Lehrern werden. Damit die Menschen die Chancen und Risiken der Digitalisierung selbst einschätzen und sich sicher im digitalen Zeitalter bewegen könnten, wolle man die Medien- und Informationskompetenz allenthalben verbessern.

Wie dieser Pakt aussehen und was er bewirken wird, ist derzeit offen. Während man Schülern vielleicht einen Laptop aufzwingen kann, falls sie noch keinen haben, sind Erwachsene relativ frei, staatliche Angebote für mehr Medienkompetenz anzunehmen oder zu ignorieren. Verpflichten kann sie die Politik dazu nicht. Ähnliches gilt für Online-Hochschulen und die digitale Lehre. „Wir müssen dabei sein, wenn die Internet-Hochschule der Zukunft entsteht“, sagen CDU und CSU, sagen aber nicht, wie sie sich das genau vorstellen und was der Bund dabei übernehmen soll. Immerhin will man „die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern“ durch eine Änderung des Grundgesetzes stärken. Das geht nur per Gesetz und mit qualifizierten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur bräuchten den Schutz geistigen Eigentums, betonen CDU und CSU. Gleichzeitig wolle man mit einem verlässlichen, modernen Urheberrecht den Einsatz digitaler Studienmaterialien an den Hochschulen vereinfachen.

Die Union verweist darauf, dass man eigentlich eine „vernetzte Strategie“ brauche, ohne selbst eine vorzulegen. Sie verweist an mehreren Stellen darauf, dass man europäische oder gar internationale Lösungen anstreben müsse, lässt aber offen, wie sie das durchsetzen will. Ob zur Sicherung der Netzneutralität der Gesetzgeber handeln müsse, will man erst prüfen. Künftig sollen aber alle Gesetzesvorhaben daraufhin geprüft werden, „ob sie den Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden.“

Folgende Initiativen lassen sich jedoch aus dem Wahlprogramm von CDU und CSU herauslesen:

  • zur Änderung des Grundgesetzes, um Bund und Ländern bei Forschung und Ausbildung an den Hochschulen eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen;
  • zur steuerlichen Begünstigung von Wagniskapital und Firmengründungen;
  • zur Entlastung von Start-Ups von Bürokratie;
  • zur besseren Verfügbarkeit von offenen Netzen;
  • zur Weiterentwicklung des Urheberrechts;
  • zur Überarbeitung des Datenschutzrechts (Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung, Recht auf Löschen usw.);
  • zur Stärkung der Verbraucher (u.a. Schaffung eines Verbrauchersiegels);
  • zur Einführung eines bundesweiten Online-Schlichters, der unbürokratisch helfen soll, wenn beim Kauf im Internet etwas schief geht;
  • zur Absicherung der Anti-Terror-Datei und ähnlicher Instrumente;
  • für Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten:
  • für mehr IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft;
  • zum Ausbau der Bürgerbeteiligung.