3.5.2. Anonymität, Datenschutz, Urheberrecht, Strafrecht

Beim Zugang zum Netz muss für die Piraten unmissverständlich gesetzlich garantiert sein, dass er anonym erfolgen kann. Man setze sich auch dafür ein, den Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren.

Unzureichender Datenschutz im Internet führe immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährdeten Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Dienstleister im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen würden, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Netz. Man wolle deshalb die „Störerhaftung“ von Internet-Anbietern deutlich eindämmen. Sie sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, „Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten.“ Die Löschung angeblich rechtswidriger, von Nutzern eingestellter Inhalte sollen Rechteinhaber nur noch mit richterlichem Beschluss verlangen können.

Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet solle das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“, dem sich Provider unterwerfen müssen, ergänzt werden. „Die Internet-Nutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden, wie Telefone vor Abhören geschützt sind.“ Die Piraten fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden dürfe, dass die Speicherfristen jedes Internet- Anbieters veröffentlicht werden und dass der Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werde.

Missstände wie der Handel mit personenbezogenen Daten durch staatliche Stellen seien abzustellen und die wirtschaftliche Nutzung und Verknüpfung privater Daten durch Firmen wie Facebook oder Google nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig (Opt-In). Die Aufklärung über die damit verbundenen Risiken wollen die Piraten verstärken. Das Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen wollen sie auf den Verbraucherschutz ausdehnen und im Falle der Grundrechte auch auf Initiativen von Bürgern.

Das Urheberrecht stelle einen Interessenausgleich dar, der derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber stattfinde. Diese Schieflage wolle man beheben und dafür Sorge tragen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließe, Missverständnisse und Missstände ausgeräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederhergestellt werde.

Die im Urheberrecht verankerten Rechte der Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, müssten deutlich ausgeweitet, die Geltungsdauer der Rechte abgesenkt werden: Auf höchstens zehn Jahre nach dem Tod des Urhebers (statt bisher siebzig); bei bestimmten Werkarten solle diese Frist sogar schon ab der ersten Veröffentlichung gelten. Für Filme maximal fünfzig Jahre nach der ersten Aufführung, für Software maximal zwanzig Jahre nach Veröffentlichung. Patenten und Markenrechten von Unternehmen stehen die Piraten ähnlich skeptisch gegenüber.

In Schulen, Hochschulen, Bibliotheken müsse die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Ergebnisse von Forschung und Wissenschaft, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, müssten im Anschluss in vollem Umfang der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. „Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen.“ Alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebenen Werke müssten in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden. Das solle nach dem Willen der Piraten auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehe.

Die Kernforderungen der Piratenpartei lauten: „Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert.“ Es gehe darum, die Rechte der fairen Erwerber von Werken wieder zu stärken, einschließlich des Weiterverkaufs als Gebrauchtware. „Kein Nutzer sollte sich nach dem legalen Erwerb eines Werkes Gedanken über das Urheberrecht machen müssen.“

Neben den Zugeständnissen an die Nutzer müssten auch die Rechte der Urheber gegenüber den Rechteinhabern und Rechteverwertern deutlich gestärkt werden. Man werde ihnen unter anderem Zweitverwertungsrechte einräumen, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen lassen und verhindern, dass unbekannte Nutzungsarten pauschal eingeräumt werden können. Die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte wolle man auf maximal zwanzig Jahre beschränken und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen lassen. Man werde ausschließen, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern könnten. Die vielen kleinen Bevormundungen im Urheberrecht werde man beseitigen und den Urhebern selbst wieder mehr Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Werke ermöglichen.

Die Rechte der Konsumenten gegenüber der Macht der Anbieter müssten gestärkt werden, was jedoch nicht durch weitere Bevormundung des Einzelnen und wenig sinnvolle Warnungen geschehen könne. Die Piraten wollen stattdessen Produzenten und Dienstleister im Interesse der Verbraucher dazu verpflichten, umfassende und verständliche Informationen bezüglich ihrer Produkte und deren Herstellung öffentlich bereitzustellen. Die Möglichkeiten, die neue Medien hier bieten, sollten nicht nur für Werbung, sondern auch für solche Informationen genutzt werden.

Das Strafrecht wolle man reformieren und neu ausrichten auf Prävention und Entkriminalisierung. Alle Straftatbestände sollen dahingehend überprüft werden, ob sie sinnvoll und erforderlich seien; Haftstrafen sollten nur noch für solche Fälle vorgesehen sein, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen sei. Wo nur ein sehr kleiner Schaden entstan- den sei oder Taten nicht sozialschädigend seien, müsse geprüft werden, ob sie nicht straffrei bleiben könnten. Das gelte etwa beim „White-Hat-Hacking“, bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben und diese bei Ent- decken solcher Lücken darüber informieren, oder für Whistleblower, die auf Missstände aufmerksam machen wollen und sich illegal verhalten, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Die Piraten setzen sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten Hacker-Paragraphen (§ 202c StGB) ein sowie für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Perso- nen, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen („Whistleblower“).

Auch bloße moralische Normen wie die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften betreffen – und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger“ –, seien abzuschaffen. Straffrei bleiben sollten ferner Delikte, bei denen es keine Opfer gebe, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten. Eine Haft rechne sich nicht, wenn jemand zum Beispiel durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht habe. „Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab.“

„Als liberale Partei“ wolle man die unnötigen und exzessiven Überwachungsgesetze der letzten Jahre durch ein „Freiheitspaket“ wieder aufheben, um unter anderem Online-Durchsuchungen von Computern, die Erhebung biometrischer Daten, das elektronische Bankkontenverzeichnis, den Identifizierungszwang für Handy- und Internet-Nutzer und das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes zu beseitigen. Die Piraten fordern ein „Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe“, solange eine systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse nicht abgeschlossen sei, und lehnen beispielsweise eine Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur solle alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten hin untersuchen.

Die Piraten setzen sich für umfassende Verwertungsverbote für von aus ihrer Sicht illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, solle der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung finden, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig sei. Für mehr Transparenz in der Justiz sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Die Arbeit der Gerichte solle in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen seien auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Eine Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag sei viel zu gering, zumal „von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen“ würden.

Die Piraten sind für Transparenz, auch in der Außenpolitik, und gegen Cyberwar. Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die Zivilbevölkerung gefährden, lehne man dezidiert ab. „Die Piratenpartei Deutschland fordert alle Regierungen dieser Erde auf, die globalen Informations- und Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen.“