3.3.3. Bürgerschaftliches Engagement, politische Beteiligung, direkte Demokratie

„Wir Liberalen begreifen Politik für bürgerschaftliches Engagement nicht als Stückwerk, sondern fordern einen roten Faden in der politischen Rahmensetzung für Engagement“, schreibt die FDP. Diesen Anspruch habe man mit einer Engagement-Strategie der Bundesregierung und dem ersten Engagement-Bericht deutlich gemacht. Man wolle das Ehrenamt und das individuelle Engagement stärken.

Man wolle die Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen als zentralen Bestandteil demokratischer Kultur weiterentwickeln, sagt die FDP – was freilich keine Bundes-, sondern eher kommunale Aufgabe wäre. Kinder- und Jugendseiten, Kinder- und Jugendforen, Jugendgemeinderäte und -parlamente sollten durch die jeweils zuständigen Ebenen mit klaren Standards für diese Partizipationsinstrumente eingesetzt und gefördert werden.

Die FDP wolle „politische Mitbestimmung jenseits von Wahlen und Protest“ eröffnen. In einer gereiften Demokratie sollten die Bürger über Wahlen hinaus einen unmittelbaren Einfluss auf die politische Willensbildung erhalten. Dafür wolle man mit der Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und der verfassungsrechtlichen Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden eine entsprechende Grundlage schaffen.

Neue Medien eröffnen nach Ansicht der FDP neue Chancen für die Bürgerbeteiligung und senken die Hürden zur gemeinsamen Interessenswahrnehmung in unserer Gesellschaft. Informationsange- bote im Internet eröffneten den Menschen und der Politik neue Chancen der Interaktion.

Man setze sich für eine Fortführung und den Ausbau von Open-Data-Angeboten ein und dafür, die digitalen Kommunikationswege auszuweiten und bei Bedarf beim E-Government neue Kanäle zu schaffen. Langfristiges Ziel sei es, darüber mehr Teilhabe zu ermöglichen, so dass sich „Bürger tagesaktuell an politischen Debatten beteiligen“ könnten.

In Europa setzt sich die FDP für eine politische Union mit festen föderalen Grundsätzen, demokrati- schen Strukturen und einer klaren subsidiären Ordnung ein. „Am Ende dieser Entwicklung sollte ein durch eine europaweite Volksabstimmung legitimierter europäischer Bundesstaat stehen.“ Das Europäische Parlament sei zu einem Vollparlament mit gleichberechtigtem Initiativrecht in der Gesetzgebung zu entwickeln. Daneben solle dem Rat der Europäischen Union als gleichberechtigter Länderkammer eine essenzielle Rolle zukommen, um demokratische Kontrolle und politischen Ausgleich („checks and balances“) im europäischen Mehrebenensystem zu garantieren.