3.2.2. Datenpolitik, Urheberrecht, Verbraucherschutz, IT-Sicherheit

CDU und CSU wollen Deutschland „bis zum Ende des Jahrzehnts“, also bis 2020, zum digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa machen. Mit dem „Internet der Dinge“ starte jetzt die vierte industrielle Revolution. Die richtigen Antworten darauf müssten Politik und Sozialpartner, aber auch die Zivilgesellschaft gemeinsam erarbeiten, man brauche auch eine breite gesellschaftliche Debatte über den richtigen Weg. Man werde die Forschung zu Cloud Computing und Big Data verstärken und Zukunftskonzepte für die Industrie 4.0 entwickeln. Man wolle die Gründer von IT-Start-Ups so unterstützen, dass sie bei uns die besten Bedingungen für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee bekommen.

Digitalisierung sei eine Querschnittsaufgabe, man brauche eine vernetzte Strategie. Mit der Digitalisierung würden sich gesetzliche Anforderungen in vielen Bereichen wandeln, zum Beispiel im Datenschutz und im Urheberrecht. Auch müssten spezifische netzpolitische Fragen daraufhin geprüft werden, ob der Gesetzgeber handeln müsse, „zum Beispiel zur Sicherung der Netzneutralität“. Mit einer modernen Gesetzgebung und passenden Strukturen in Politik und Verwaltung wolle man dafür sorgen, dass „in Deutschland ein geeigneter Rechtsrahmen für die digitale Gesellschaft geschaffen“ werde. Alle „Gesetzesvorhaben sollen daraufhin geprüft werden, ob sie den Anforderungen der fortschreitenden Digitalisierung gerecht werden.“

Für eine regelmäßige Bestandsaufnahme, wo wir in der digitalen Gesellschaft in Deutschland stehen, solle es künftig ein digitales Weißbuch geben.

CDU und CSU wollen hin zu einer verantwortungsbewussten Datenpolitik, die die Menschen weiterhin in ihrer Privatsphäre schütze, aber auch eine Nutzung von Daten für neue innovative Projekte ermögliche. „Wenn in einem weltweiten digitalen Netz in Zukunft Maschinen und Alltagsgegenstände beginnen, miteinander Informationen auszutauschen (Internet der Dinge), soll dies auf der Grundlage eines zeitgemäßen Datenschutzes erfolgen.“ Man werde sich deshalb dafür einsetzen, dass die Überarbeitung des Europäischen Datenschutzrechts diese aktuelle Entwicklung berücksichtige. „Wenn Software, Speicher und Rechenkapazitäten im Rahmen des sogenannten Cloud Computing über das Internet abgerufen werden, müssen auf die damit verbundenen Fragestellungen Antworten gefunden werden.“ Deutschland solle zu einem „attraktiven Datenstandort“ entwickelt werden, die Stiftung Datenschutz solle dabei einen wichtigen Beitrag zur Information der Bürger über den Umgang mit Daten leisten.

Es gelte, sagen CDU und CSU, einen möglichst umfassenden Datenschutz für die Verbraucher zu gewährleisten und Verbraucherrechte im Netz zu sichern. Das hohe deutsche Datenschutzniveau müsse auch bei der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes erhalten bleiben. „Verbraucher haben ein Recht auf Selbstbestimmung über ihre persönlichen Daten und auf den Schutz ihrer Privatsphäre.“ In der grenzenlosen Welt des Internets brauche man international möglichst einheitliche Standards zum Schutz der Verbraucher. „Wir wollen, dass für die Nutzung von persönlichen Daten der Grundsatz der ausdrücklichen Einwilligung gelten muss. Unser Ziel ist es, das Recht auf Löschen der eigenen Daten, verbraucherfreundlich gewählte Voreinstellungen zur Privatsphäre vor allem in sozialen Netzwerken und die Berücksichtigung des Datenschutzes in der Entwicklung neuer Techniken und Produkte durchzusetzen.“

Man setze sich dafür ein, die EU-Verbraucherpolitik auszubauen und das hohe deutsche Schutzniveau in ganz Europa zu verankern. „Verbraucher dürfen am Telefon nicht mehr mit Werbeanrufen belästigt werden und wer sich in der Warteschleife von Servicenummern befindet, muss dafür nicht mehr bezahlen.“ Man werde einen Sachverständigenrat für Verbraucherpolitik einrichten, der regelmäßig einen „Lagebericht der Verbraucher“ mit Empfehlungen an die Politik erstellen solle, und die Verbraucherforschung ausbauen. Der Umgang mit den digitalen Medien müsse fester Bestandteil der Verbraucherbildung sein, man wolle mit Experten Kriterien für einen „AGB-Check“ entwickeln und ein Verbrauchersiegel schaffen. „Das schafft ein Mehr an Vertrauen und Sicherheit.“ Man werde einen bundesweiten Online-Schlichter einführen, der unbürokratisch helfe, wenn beim Kauf im Internet etwas schief gehe.

Auch im digitalen Zeitalter gelte der Anspruch des Urhebers auf Schutz seines geistigen Eigentums und das Recht auf eine angemessene Vergütung seiner Leistung, das müsse aber zugleich von den Nutzern verstanden und akzeptiert werden. „Wir wollen daher das Urheberrecht weiterentwickeln, zum Beispiel beim Thema Privatkopie, beim Umgang mit Rechtsverstößen durch Nutzer oder der wachsenden Zahl neuer Formen der digitalen Verwertung. Dazu ist eine technische und rechtspolitische Abwägung notwendig, um den berechtigten Interessen der Urheber, der Rechteinhaber, der Verwerter und der Verbraucher gerecht zu werden. Viele Fragen werden nicht nur national zu lösen sein. Wir müssen unsere Vorstellungen daher auch auf EU-Ebene bzw. international einbringen.“

Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen, sollen nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden. Dazu wolle man zusammen mit der Wissenschaft eine sogenannte Open-Access-Strategie entwickeln. Ob es gesetzliche Regelungen gibt, die der Umsetzung einer solchen Strategie im Wege stehen würden und die deshalb geändert werden müssten, lässt sich abschließend erst beurteilen, wenn das Konzept vorliegt.

Ähnliches gilt für die Open Innovation-Initiative, die neue Chancen besonders für kleine, ideenreiche Unternehmen eröffnen soll. Open Innovation bedeute, schreiben CDU und CSU, vorhandenes Wissen in Organisationen auch für Außenstehende zugänglich zu machen, um neue Ideen voranzutreiben. Ob die Initiative nur Organisationen im öffentlichen Sektor oder auch solche im privaten Sektor verpflichten soll, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob die Teilnahme freiwillig erfolgen soll oder nicht. Unklar ist zudem, ob im Zuge der Initiative auch Gesetze geändert werden müssen.

Die regionalen Netze, die den Strom vor Ort zu den Verbrauchern bringen, wollen CDU und CSU zu intelligenten, „denkenden“ Netzen weiterentwickeln, ohne konkret zu sagen, was das in der praktischen Umsetzung heißt.

Zur besseren Steuerung des Verkehrs („Verkehr 2.0“) wollen die beiden Parteien gemeinsam dafür sorgen, dass zum einen für entsprechende Dienste „eine gemeinsame Datenbasis der Verkehrsträger bereitgestellt“ wird und dass zum anderen Verkehrsinformationen und Ticketsysteme besser miteinander vernetzt werden und die Bürger eine „digitale Mobilitätsunterstützung“ bekommen. Verkehrsunternehmen und öffentliche Hand sollen nach dem Prinzip der Open Data dazu ihren Beitrag leisten. Auch Galileo könne in praktische und wirtschaftliche Angebote für die Nutzer eingebunden werden.

Man wolle den Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrenn- und Gefahrenpunkten, wie etwa auf Bahnhöfen, verstärken. Die Polizei müsse die Möglichkeit erhalten, schnell auf Videoaufzeichnungen anderer, wie etwa der Deutschen Bahn, zuzugreifen.

Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten seien notwendig zur Verfolgung von schweren Straftaten und im Kampf gegen den Terror. CDU und CSU wollen daher nach wie vor eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen, wogegen sich die FDP in der letzten Legislatur gesträubt hat.

Die Anti-Terror-Datei und ähnliche Sammlungen seien unverzichtbar. „Verfassungsrechtlich gebotene Klarstellungen zu den erfassten Personenkreisen werden wir schnellstmöglich vornehmen. Die Analyse- und Recherchefähigkeiten der Dateien wollen wir erweitern.“

„Gefahrenabwehr und Strafverfolgung müssen auch im Netz sichergestellt sein.“ Deutschland müsse seine kritischen Infrastrukturen besonders schützen. Das Cyberabwehrzentrum wolle man der Bedrohungslage fortwährend personell und technisch anpassen. Und mit einem IT-Sicherheitsgesetz wolle man sicherstellen, dass in allen kritischen Infrastrukturen Mindeststandards bei der Sicherheit eingehalten werden. Bei aktuellen Vorfällen wolle man den Informationsaustausch mit den Behörden verbessern, um schnell reagieren zu können. Ziel sei auch hier eine konsequente Strafverfolgung.

„Cybersicherheit ist ein Standortfaktor der Zukunft.“ Man müsse sich besser vor Industriespionage schützen und wolle die Forschung auf diesem Gebiet vorantreiben. „Deutschland soll sich zum Marktführer für Cybersicherheitslösungen entwickeln.“

„Strafbarkeitslücken wollen wir durch neue Tatbestände im digitalen Raum schließen, etwa zum Schutz unserer Kinder vor Beleidigung und Drangsalierung im Netz (Cybermobbing).“