3.1.2. Bürgerrechte, Daten- und Verbraucherschutz, Urheberrecht, Hackerprivileg

Die Grünen wollen die Bürgerrechte stärken „und dem neu geschaffenen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gesetzlich Geltung verschaffen. Das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 GG wollen wir zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis weiterentwickeln“, das die digitale Welt umfasse. „Gruselstücke“ wie die Vorratsdatenspeicherung oder die heimliche Online-Durchsuchung von Computern haben nach Ansicht der Grünen in einer freien, rechtsstaatlichen Gesellschaft keinen Platz. Eine Ausweitung der Bestandsdatenauskunft lehne man ab.

Ohne Datenschutz gebe es kein freies Internet. Privatsphäre sei auch im Internet kein Relikt alter Tage. Im Gegenteil: Der effektive Schutz und die gesetzliche Absicherung pseudonymer und anonymer Kommunikation erfülle eine Schlüsselrolle für die Privatheit im Internet-Zeitalter.

Während die Werbewirtschaft vom „gläsernen Kunden“ träume, setze man sich gegen die exzessive Sammlung von Daten zur Erstellung von Kundenprofilen für transparente und faire Regeln ein. Die ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten wolle man zum Grundprinzip machen. Die Grünen fordern ein Verbot von computerbezogenem Tracking durch Cookies, das von den Bürgerinnen und Bürgern nicht bemerkt werde. Ebenso grundlegend sei der präventiv wirkende, gesetzlich verpflichtende Datenschutz durch Technik (Privacy by Design und Privacy by Default) sowie der Schutz vor ungewollter Profilbildung und automatisierter Bewertung (Scoring) von Daten. Das gelte gegenüber dem Staat wie gegenüber Unternehmen und anderen privaten Stellen.

Auch online werde gemobbt, abgezockt und betrogen. Freiheit in einer digitalisierten Welt bedeute sowohl Schutz des Individuums als auch Durchsetzung seiner Rechte. Vom Aufbau von Sperr- und Zensur-Infrastrukturen halte man nichts. Stattdessen müssten verbotene Inhalte gelöscht und Straftaten wie die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern oder rassistische Gewaltaufrufe konsequent verfolgt werden. Zur besseren Rechtsdurchsetzung brauche man Ermittlungsbehörden, die fit für das digitale Zeitalter gemacht werden, und grenzüberschreitende Kooperationen. „Werbeschaltungen auf Internet-Seiten mit verbotenem Inhalt wollen wir bekämpfen, Gewinnerzielung durch Rechtsverletzungen wollen wir stoppen.“

Das Recht auf digitale Privatkopie, das technisch nicht eingeschränkt werden dürfe, wolle man stärken. Die kreative Bearbeitung geschützter Werke wolle man durch eine zusätzliche urheberrechtliche Schranke für nichtkommerzielle Formen der transformatorischen Nutzung gesetzlich absichern. Für kommerzielle Interessenten am Erwerb von Rechten an Werken für Bearbeitung, Interpretation, Remix und Mashup wolle man eine zentrale Anlaufstelle schaffen und so die verworrene Rechteklärung vereinfachen. Freie Lizenzen wolle man attraktiver machen und diese in die öffentliche Förderung mit einbauen.

Im Interesse der Opfer von Mobbing müssten gerade soziale Netzwerke der gesetzlichen Verpflichtung, Inhalte unverzüglich nach Kenntnisnahme zu löschen (Notice and take down), effektiv nachkommen.

Die Rechte der Verbraucher gegenüber den Providern und Anbietern im Internet wollen die Grünen auf vielfältige Weise stärken, unter anderem durch das Instrument der Gruppenklage. Ein Verbandsklagerecht für die Verbraucherverbände wolle man prüfen. „Wer online kauft, darf nicht schlechter gestellt werden als offline. Wir entwickeln deshalb ein eigenständiges Leitbild für den Verbraucherschutz in der digitalen Gesellschaft und stärken im Bereich der immateriellen Güter die Verbraucherrechte, indem wir deren Wiederveräußerbarkeit rechtlich absichern. Bei Internet-Geschäften wollen wir Wildwest-Methoden abstellen und die Verbraucherdaten besser schützen. Unter anderem sollen Verbraucherorganisationen die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung von Sicherheit und Schutz persönlicher Daten im Internet-Handel gerichtlich durchzusetzen.“

Man strebe einen neuen Konsens über einen fairen Ausgleich zwischen allen Beteiligten im Urheberrecht an. Dem Ruf nach Warnhinweismodellen, einem Ende der Anonymität, der Sperrung von Internet-Seiten oder Internet-Anschlüssen, der Filterung von Inhalten, dem ausufernden Abmahn- Unwesen und einer verpflichtenden Speicherung von Telekommunikationsdaten erteile man weiterhin eine klare Absage. Man setze auf das Prinzip „vergüten statt verfolgen“.

Die Grünen wollen den Streitwert deutlich senken, den fliegenden Gerichtsstand beenden, Abmahnungen nur für Handlungen im geschäftlichen Verkehr zulassen, eine Kostenerstattung für zu Unrecht Abgemahnte einführen. Auch den Drittauskunftsanspruch gegenüber Privaten wolle man auf den geschäftlichen Verkehr beschränken.

Die Position der Urheber wollen die Grünen durch eine Reform des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften verbessern. Mitglieder von solchen Gesellschaften müssten mehr Mitsprache bekommen und alternative Lizenzmodelle wie „Creative Commons“ nutzen oder andere Geschäftsmodelle entwickeln können.

Würden diese neuen Geschäftsmodelle im digitalen Kulturmarkt scheitern, werde das ein gesetzgeberisches Eingreifen erfordern, das einerseits eine angemessene Vergütung sichere und andererseits dem Drang nach noch mehr Repression entgegen trete. Deshalb diskutiere man intensiv die Einführung einer Pauschalabgabe auf Breitbandanschlüsse und plädiere für eine neue Schranke für privaten Upload auf europäischer Ebene. Dort solle man auch eine „One-Click-Lizenzierung“ zur kommerziellen Nutzung von geschützten Werken erwerben können.

Technische Mittel könnten immer nur Ergänzung, nicht aber Alternative zur Förderung von Medienkompetenz sein, verpflichtende Filter lehne man zudem ab. Die Forschung über konkrete Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im Netz wolle man intensivieren. Medienkompetenz solle bundesweit als eigener Gegenstand in der Ausbildung für pädagogische Berufe etabliert werden.

Mehr zeitliche und räumliche Flexibilität, die durch mobiles Arbeiten möglich werde, sei nicht immer gleichbedeutend mit mehr Freiheit. Man bestehe darauf, dass auch unter sich ändernden Arbeitsbedingungen die Einhaltung von Sozialstandards, faire Entlohnung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewahrt bleiben müssten.

Private wollen die Grünen stärker in die Pflicht nehmen, den Beschäftigten-Datenschutz ausbauen und die Durchsetzung des Datenschutzes bei grenzüberschreitenden Datentransfers verbessern.

Die Erkennung und Behebung von Sicherheitslücken in Netzwerken und in Software muss nach Auffassung der Grünen Vorrang haben vor der Unversehrtheit oder dem urheberrechtlichen Schutz von informationstechnischen Systemen. Die rechtliche Grauzone, in der viele deutsche IT-Sicherheitsexperten (sprich: Hacker) in universitären, öffentlichen, privatwirtschaftlichen und ehrenamtlichen IT-Sicherheitsforschungsprojekten agieren müssten, wolle man beseitigen.