3.5.4. Schaffung, Abschaffung oder Neufassung von Gesetzen

Die Piraten wollen zwar möglichst viele Freiheiten für sich, aber dem Staat und anderen möglichst viel verbieten und die anderen bei Verstößen kräftig sanktionieren. Der Gesetzgeber müsse Inspektionen des Datenflusses „konsequent untersagen“, heißt es an einer Stelle, und jeden Kopierschutz „komplett untersagen“, an anderer Stelle. Vieles, was den Piraten nicht schmeckt, soll gesetzlich unterbunden werden; aber alle gesetzlichen Regelungen, die sie stören, sollen schlicht und einfach abgeschafft werden. Der Staat erscheint einerseits als einer, der die Bürger überwacht und drangsaliert, und andererseits als derjenige, der es richten und diejenigen schützen soll, die im Netz unterwegs sind. „Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die unbedingt notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen.“

Großes Vertrauen setzen die Piraten offenbar auch in die Wissenschaft. Die wichtige staatliche Aufgabe, uns vor Kriminalität zu schützen, kann zum Beispiel nach ihrer Auffassung „nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse“ erfüllt werden.

Sollten die Piraten in den Bundestag gelangen, hätten sie eine lange Liste von Forderungen abzuarbeiten. Manche davon erscheinen eher kleinteilig („Ausdehnung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Eiprodukte“), andere würden grundsätzliche Richtungsänderungen gegenüber der bisherigen Politik bedeuten. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte aus dem Wahlprogramm, die gesetzlich geregelt werden müssten:

  • Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität;
  • Aufbau eines staatlich finanzierten Trustcenter, das kostenlos genutzt werden kann;
  • Garantie für den anonymen, pseudonymen sowie autonymen Zugang zu Netzdiensten;
  • Abschaffung des „Hackerparagraphen“ im Strafgesetzbuch;
  • Eindämmung der „Störerhaftung“ von Internet-Anbietern;
  • Löschung von vermeintlich rechtswidrigen Inhalten nur mit richterlichem Beschluss;
  • Ergänzung des Fernmeldegeheimnisses durch ein „Telemediennutzungsgeheimnis“; Verpflichtung der Dienste-Anbieter auf Privacy by Default und Privacy by Design;
  • Rechtsanspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten gegenüber Unternehmen und Behörden;
  • Einführung eines jährlichen Datenbriefes;
  • Errichtung einer Deutschen Grundrechteagentur beim Deutschen Bundestag;
  • Einführung des Rechts für ein Drittel der Mitglieder des Bundestages oder zwei Fraktionen, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen;
  • Bundesgesetz als Grundlage für das Lobbyregister beim Bundestag (mittelfristig);
  • Verbot der Weitergabe von Meldedaten durch staatliche Stellen an kommerzielle Interessenten, Abschaffung des Listenprivilegs;
  • Verschärfung des Datenschutzgesetzes, Streichung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung;
  • Verpflichtung der Hersteller von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte zu schaffen und den Quellcode offenzulegen;
  • Verpflichtung aller Anbieter, umfassende und verständliche Informationen bezüglich ihrer Produkte und deren Herstellung öffentlich bereitzustellen;
  • Verbandsklagerecht für Verbraucherschützer;
  • Verbandsklagerecht für Bürgerinitiativen zur Verteidigung der Grundrechte;
  • Registrierung sämtlicher medizinischer Studien vor ihrer Durchführung und zwingende Veröffentlichung der Ergebnisse;
  • Verpflichtung von Wissenschaft und Forschung auf Open Access bei öffentlicher Förderung; Verpflichtung für alle öffentlichen Stellen, ihre „Inhalte“ in offenen Formaten online zur Verfügung zu stellen (Transparenzregister);
  • Verschärfung des Informationsfreiheitsgesetzes;
  • Aufbau eines allgemeinen Bürgerportals, über das möglichst alle öffentlichen Datenbestände frei zugänglich sind (Open Data);
  • Modernisierung des Urheberrechts, Absenkung der Schutzfristen, Ausweitung der Schutzschranken;
  • Festschreibung des Rechts auf Privatkopie, Untersagung von Maßnahmen des Kopierschutzes, Legalisierung von Tauschbörsen;
  • Streichung von Art 10. Abs. 2 GG und darauf basierender Befugnisse;
  • Abschaffung aller Sicherheitsgesetze der letzten Jahre durch ein umfassendes „Freiheitspaket“;
  • Überprüfung sämtlicher Straftatbestände daraufhin, ob sie sinnvoll und erforderlich sind:
  • Gestatten von nicht sozialschädlichen Straftaten wie „White-Hat-Hacking“;
  • Schutzschirm für „Whistleblower“;
  • Verpflichtung für Unternehmen und öffentliche Stellen, Hinweisgebersysteme einzurichten und Mindeststandards von Corporate Governance zu beachten;
  • Aufbau eines maschinenlesbaren Korruptionsregisters in Form einer zentralen Schwarzen Liste durch die Innenministerkonferenz, Verlängerung der Verjährungsfristen und Anhebung des Bußgeldrahmens;
  • Abschaffen von Strafnormen für Inhalte und deren Verbreitung im Netz, die auf bestimmten Moralvorstellungen beruhen;
  • Verwertungsverbote für Beweismittel, die bei Maßnahmen gewonnen wurden, die später für unzulässig erklärt wurden;
  • Abschaffung fliegender Gerichtsstände und eine zweite Instanz für jedes Verfahren, unabhängig von der Höhe des Streitwerts;
  • Aufbau einer Datenbank mit allen gerichtlichen Sachentscheidungen;
  • Aufbau eines Rechtsinformationssystems mit Entscheidungen von besonderer Bedeutung;
  • Aufzeichnung sämtlicher Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen und deren Speicherung auf Datenträgern;
  • Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen bundesweit;
  • Aufbau eines Webportals mit Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben in Deutschland;
  • Bürgerbeteiligung „in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen“,
  • Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene, fakultative und obligatorische Referenden;
  • Ausweitung der Europäischen Bürgerinitiative und europaweite Abstimmungen.