3.6. Zwischenfazit: Ähnliche Themen, unterschiedliche Lösungsansätze

Die Piraten wollen im Internet praktisch „freie Fahrt für freie Bürger“, auch wenn etliche ihrer Forderungen in der Wählerschaft nicht mehrheitsfähig sein dürften, aber nahezu alles abschaffen, was der Sicherheit dieses Landes und seiner Bürger dienen soll. Sie wollen den Urhebern vorschreiben, welcher Schutz ihrer Werke ihnen zu genügen habe1 . Die intensive Beschäftigung mit der Innen- und Rechtspolitik und insbesondere mit dem Strafrecht verblüfft ebenso wie die mangelnde Fantasie hinsichtlich einer „digitalen Demokratie“ und „offenem“ Regieren und Verwalten2 . Nach ihrem Wahlprogramm erscheinen die Piraten wie das bekannte kleine gallische Dorf, das von den Römern umstellt ist und sich von allen Seiten beobachtet, überwacht, kontrolliert und gegängelt fühlt. Eine positive Vision für das Leben, Arbeiten und Wirtschaften und für politische Gestaltung im digitalen Zeitalter muss man mit der Lupe suchen.

Die FDP setzt einen klaren Akzent auf die Bürgerrechte und darauf, dem Staat bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität möglichst enge Grenzen zu setzen. Die Union will dagegen nicht nur Verbindungsdaten eine Zeitlang speichern, sondern auch die Videoüberwachung an bestimmten Brennpunkten ausweiten. Der SPD liegt besonders der Schutz der Arbeitnehmer und der Verbraucher am Herzen; sie möchte außerdem Künstler und Kreative sozial besser absichern. Die Grünen liegen bei den Bürgerrechten weitgehend auf Linie der FDP, wollen aber den Staat noch viel durchsichtiger machen.

Anders gesagt: Die Parteien liegen hinsichtlich der Themen, die jetzt auf die Tagesordnung von Bundestag und Bundesregierung kommen sollen, gar nicht so weit auseinander. Sie unterscheiden sich aber teilweise erheblich darin, wie sie diese Themen anpacken wollen.

Wer Gesetze verabschieden will, braucht dafür eine Mehrheit im Parlament. Wer mit Geld Netzpolitik machen, also bestimmte Aktivitäten fördern und unterstützen möchte, der braucht dazu einen Haushaltsbeschluss und ein Haushaltsgesetz, also wiederum eine Mehrheit im Parlament. Das gilt auch für Änderungen im Steuerrecht, die zum Beispiel Gründern von IT-Firmen ihr Geschäft erleichtern sollen.

Die Mehrheit im neuen Deutschen Bundestag kann nicht verhindern, dass auch netzpolitische Themen auf die Tagesordnung kommen, die sie selbst nicht unbedingt darauf gesetzt hätte. Andererseits kann die Opposition nicht erzwingen, dass ihre Vorschläge im Parlament beschlossen werden. Die Auswertung der Wahlprogramme hat gezeigt, dass es für die Netzpolitik in Deutschland und für unseren Standort keineswegs belanglos ist, wer am 22. September die Wahl gewinnt.

  1. Hierzu Stefan Kraft (Hg.): Wer besitzt das Internet? Die Freiheit im Netz und das Urheberrecht. Eine Streitschrift, Wien 2012: Promedia Verlag. []
  2. Vgl. hierzu Göttrik Wewer: Staatsaufgaben, Amtsgeheimnis, Führungskraft und Kollaboration, in: Verwaltung & Management, 19. Jahrg. (2013), Heft 2, S. 59-70, sowie ders.: Eine Blaupause für Deutschland? Barack Obama und die kollaborative Verwaltung, in: der moderne staat, 6. Jahrg. (2013), 2. Halbb. (i. E.). []