3.5.1. Governance, Standards, Infrastruktur, Netzneutralität

Die Piraten werden, heißt es in ihrem Programm, zusammen mit ihren Schwesterparteien weltweit und allen anderen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben, die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlege. Die Diskussion darüber solle von Anfang an öffentlich geführt werden, damit das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit das möglich sei, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstelle.

Diese internationale Vereinbarung solle nicht nur unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit enthalten, sondern unter anderem auch einen expliziten Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen, die beiderseitige Verpflichtung, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle mutmaßliche Rechtsverstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten, eine Freistellung von der Haftung für Dienste-Anbieter, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, sowie die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Auch die Piraten sagen in ihrem Wahlprogramm nichts dazu, ob sie die Governance des Internets, so wie sie sich derzeit darstellt, für angemessen halten und ob sie den deutschen Einfluss auf die Standards und Spielregeln, die im Netz gelten, als ausreichend erachten. Darin unterscheiden sie sich nicht von den anderen Parteien. Sie sprechen sich jedoch bei uns klar für einen Vorrang quelloffener Software in der öffentlichen Verwaltung aus. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen ihren Einsatz sprächen, sollten proprietäre Lösungen erwogen werden. Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen seien freie Alternativen stets zu prüfen, Ausschreibungen seien entsprechend zu gestalten. Sie wollen auch wieder mehr Gemeingüter („Commons“) schaffen, als Freiräume für Selbstorganisation und das Teilen von Verantwortung.

Die Piraten sind die einzige Partei, die eine öffentliche Infrastruktur fordert, die über die Versorgung mit Breitband oder Glasfaser hinausgeht. So setzen sie sich für ein staatlich finanziertes Trustcenter ein, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gebe, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren. Für den Bürger sollen die dafür notwendigen Zertifikate natürlich kostenlos sein. Und der Staat dürfe natürlich technisch nicht in der Lage sein, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln.

Die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen betrachten die Piraten als einen wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur. Möglichst alle Inhalte, die von öffentlichen Stellen erzeugt oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden seien, müssten frei zugänglich gemacht werden, in offenen Formaten und online archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung seien ausdrücklich erwünscht und sollten nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Das Open Access-Prinzip müsse in der Wissenschaft so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln werden; die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollten darauf verpflichtet werden, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Langfristig solle ein allgemein zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen und alle Behörden und sonstigen Institutionen angewiesen werden, ihre Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden.

Die Piraten setzen sich für einen Einsatz von frei zugänglichen und frei nutzbaren Bildungsressourcen (Open Educational Resources) an den Hochschulen ein, der sich an den einschlägigen UNESCO- Richtlinien orientiert.

Zum Aufbau einer solchen Infrastruktur solle einer Open Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One, die viele Themengebiete abdeckt, eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Der Bund solle außerdem einen Open Access-Fonds auflegen, der die Kostenbeiträge der Wissenschaftler für solche Zeitschriften bis zu einer gewissen Höhe übernehme.

Sie wollen auch, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) eine Internet-Plattform bereitstellt, auf der Ergebnisse, Rohdaten und Gutachten, die sich auf die Effizienz und Effektivität von Entwicklungsprojekten beziehen, gemäß den Maßstäben der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003) zu veröffentlichen sind.

Medizinische Studien seien durchgängig zu registrieren und unabhängig von ihren Ergebnissen zu veröffentlichen. In der derzeit geplanten Form lehnen die Piraten die elektronische Gesundheitskarte ab, obwohl sie in der elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen einige Vorteile sehen. Ergänzend fordern sie die verbindliche Einführung dezentraler Speichermöglichkeiten direkt auf der Chipkarte.

Daten von öffentlichen Stellen sollen nach Ansicht der Piraten gemeinfrei – zeitnah, umfassend und niederschwellig – in einem bundesweit einheitlichen Datenportal allgemein zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden (Open Data).

Die Piraten setzen sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität). Damit das Netz ein Ort der Innovation und Gleichberechtigung bleibe, müsse der Gesetzgeber ein klares Bekenntnis für die Konzentrierung der anwendungsspezifischen Funktionen bei den mit dem Netz verbundenen Endgeräten abgeben (End- to-End-Prinzip) und Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten konsequent untersagen.