3.1.4. Angekündigte gesetzgeberische Initiativen

Die Grünen haben das mit Abstand umfangreichste Wahlprogramm. Schon deshalb kann nicht verwundern, dass sie viele Punkte aufgreifen, die von anderen Parteien gar nicht angesprochen werden. Sie haben einfach den meisten Platz, ihre Positionen darzulegen.

Die Grünen haben sich aber auch mit am intensivsten mit der „Verfassung“ des Internets, mit den Rechten von Bürgern, Datenschützern, Urhebern, Verbrauchern und Internet-Nutzern und mit dem auseinander gesetzt, was sie unter Demokratie im digitalen Zeitalter verstehen („alle müssen mitreden können“). Man muss ihre Positionen nicht unbedingt teilen, um das anzuerkennen.

Die Grünen neigen dazu, alles mit Geboten und Verboten regeln zu wollen. Aus dieser Grundhaltung heraus und aus einer intensiven Beschäftigung mit der Materie ergibt sich für sie eine umfangreiche Agenda für die kommenden Jahre. Zu den gesetzgeberischen Aktivitäten, die man dem Wahlprogramm entnehmen kann, gehören mindestens:

  • Die Verankerung des freien Zugangs zu öffentlichen Daten als Grundrecht im Grundgesetz;
  • ein verpflichtender Universaldienst mit „Breitband für alle“
  • Verankerung der Netzneutralität;
  • Entschärfung der Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerken;
  • Vorgaben für Produktion, Vertrieb, Nutzung und Entsorgung technischer Systeme;
  • ein modernisierter Datenschutz in Deutschland und Europa;
  • die Verbesserung des Beschäftigtendatenschutzes;
  • die gesetzliche Verpflichtung von Anbietern auf Privacy by Design und Privacy by Default;
  • die Speicherung von Daten ausschließlich mit Einwilligung und ein Verbot von Cookies;
  • Verankerung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme;
  • die Weiterentwicklung des Fernmeldegeheimnisses zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis;
  • ein neues Urheberrecht im Dialog mit allen Beteiligten;
  • neue Urheberrechtsschranken, Absicherung der digitalen Privatkopie und Beendigung des Abmahnwesens;
  • Stärkung der Urheber im Urhebervertragsrecht und in den Verwertungsgesellschaften;
  • Verankerung von Open Access und Open Data für alle staatlichen Stellen, auch für staatlich geförderte Forschungsprojekte;
  • Verpflichtung auf den Einsatz offener Software und die Veröffentlichung des Quellcodes unter freier Lizenz;
  • Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung;
  • Schutz von Hackern, die ungefragt IT-Sicherheitslücken austesten;
  • das Schließen von Lücken im Verbraucherinformationsgesetz und dessen Ausweitung auf weitere Produkte und Dienstleistungen;
  • eine Änderung des Kartellrechts, um verhängte Geldbußen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit heranziehen zu können, und die Prüfung eines Verbandsklagerechts für die Verbraucherverbände;
  • die Ermöglichung von Gruppenklagen von Verbrauchern;
  • eine rechtliche Absicherung, dass auch regulär erworbene immaterielle Güter von Privaten wieder verkauft werden können, wenn sie nicht mehr benötigt werden;
  • die verbindliche Vorgabe, dass Telefonwarteschleifen ausnahmslos von der ersten Minute an kostenlos sein müssen;
  • die Abschaffung von Impressumspflicht und Ladungsadresse bei Veröffentlichungen im Internet;
  • ein Informationsfreiheitsgesetz 2.0;
  • ein zusätzliches Transparenzgesetz;
  • die Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf sechzehn Jahre;
  • die Öffnung des kommunalen Wahlrechts für Menschen, die keinen deutschen Pass haben oder EU-Bürger sind;
  • eine gesetzliche Frauenquote für kommunale Vertretungen und alle Parlamente;
  • neue Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler, nationaler und europäischer Ebene (Frage:Länder?);
  • Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auch im Bund;
  • gesamteuropäische Volksentscheide;
  • die rechtliche Grundlage für ein bundesweites Korruptionsregister;
  • ein wirksamer Schutz für sogenannte Whistleblower;
  • ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag.