3.4.2. Urheberrecht, Leistungsschutz, Daten-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz

Auch in der digitalen Welt müssten Urheber einen wirtschaftlichen Ertrag aus der Nutzung ihrer Werke ziehen können, sagt die SPD. Dafür brauche es erstens eine Reform des Urheberrechts, die das Recht der Urheber auf ihr geistiges Eigentum auch in der digitalen Welt anerkennt und die Interessen von Urhebern, Nutzern und Verwertern zum Ausgleich bringe, und zweitens eine bessere soziale Absicherung von Kreativen. „Solo-Selbstständige, befristet Beschäftigte und andere Formen prekärer Beschäftigung wollen wir besser absichern, etwa durch eine Ausweitung der Rahmenfrist zum Erwerb von Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung auf drei Jahre, durch die Aufnahme von Solo- Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Durchsetzung sozialer Mindeststandards und -honorare in öffentlich geförderten Projekten und Einrichtungen.“

Der Schutz des geistigen Eigentums sei für die SPD essenziell. Dennoch sei eine Modernisierung des Urheberrechts notwendig, um Kreative und Urheber in der digitalen Ökonomie zu stärken und die Rahmenbedingungen neuer digitaler Nutzungspraktiken urheberrechtlich verbindlich zu klären. Ziel sei ein fairer und gerechter Ausgleich der Interessen aller Beteiligten. Man wolle Geschäftsmodelle fördern, die eine legale Nutzung geschützter Inhalte rechtssicher ermöglichen. Die Erprobung neuer Geschäftsmodelle müsse man auch rechtlich ermöglichen, z. B. durch eine vereinfachte Lizenzierung. Das von Schwarz-Gelb beschlossene Leistungsschutzrecht lehne man ab und wolle deshalb nach der Wahl ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Unter Einbeziehung aller Akteure wolle man einen Vorschlag entwickeln, der die Möglichkeiten der Presseverleger zur Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf ihre bereits bestehenden Urheberrechte stärke, dabei die Interessen der Urheber, insbesondere der Journalisten, vollständig wahre, den Grundsatz der Informationsfreiheit und die Auffindbarkeit von Informationen gewährleiste.

Um die Position des Urhebers zu stärken, müssten außerdem die im Urhebervertragsrecht vorgesehenen Verhandlungs- und Konfliktlösungsmechanismen effizienter ausgestaltet und ggf. um wirksame Kontroll- und Sanktionsinstrumente ergänzt werden.

Insbesondere gewerbsmäßig betriebene Urheberrechtsverletzungen wolle man konsequent unterbinden. Dazu bedürfe es keiner Internet-Sperren, sondern man müsse entschieden gegen die illegalen Plattformen vorgehen, auf denen neunzig Prozent aller Rechtsverletzungen stattfinden. Man werde verhindern, dass sich diese Angebote weiterhin auf allgemeine Haftungsprivilegien berufen könnten, und auch deren Finanzierung unterbinden, indem man die Kooperation mit Werbungtreibenden und Zahlungsdienstleistern sanktioniere. Insgesamt gelte es, dem Nutzer eine echte Orientierung bezüglich der Freiheiten und Grenzen zu geben, die nach Überzeugung der Sozialdemokraten wichtig für das soziale Miteinander im Netz ist.

Wissenschaftler müssten ihre Erkenntnisse neben der Publikation bei Verlagen z.B. auf den Seiten der Hochschule zugänglich machen können, ohne gegen Rechte zu verstoßen. Man trete zudem für eine Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken ein, um die dauerhafte Intranet-Nutzung in Schulen und Hochschulen zu ermöglichen. Um das kulturelle Erbe auch in Zukunft zu erhalten, müsse die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke ermöglicht werden.

Energiewende und ressourcenschonendes Wirtschaften, Gesundheit und Demographie, sozialer Zusammenhalt und digitale Sicherheit – auf all diesen Feldern brauche man Forschung und Entwicklung, zu allem brauche man neue Vorstöße aus allen Disziplinen.

Digitale Selbstständigkeit setze Medienkompetenz voraus. Die SPD wolle alle Schüler mit einem mobilen Computer ausstatten und ein digitales Lernumfeld und digitale Klassenzimmer schaffen. Das sei aber nur sinnvoll, wenn eine entsprechende Ausbildung der Lehrkräfte und entsprechende Bildungskonzepte zur Verfügung stünden. Dazu bedürfe es auch der Digitalisierung von Schulbüchern und Lehr- und Lerninhalten und deren Zugänglichmachung im Netz.

Arbeitnehmer bräuchten am Arbeitsplatz einen besseren Schutz vor Überwachung und dem unkontrollierten Abspeichern sensibler Personaldaten. Dafür sei ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz notwendig. Gewerkschaftliche Vertrauensleute und so genannte Whistleblower bräuchten einen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Die Möglichkeiten von mobilen und Internet-basierten Arbeitsformen könnten helfen, mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte zu schaffen. Aber: Freizeit müsse Freizeit sein.

Die Verbraucher müssten auch in der digitalen Welt sicher sein vor unlauteren Geschäftspraktiken und vor dem Missbrauch ihrer Daten. Abmahnmissbrauch müsse wirksam eingedämmt werden, indem der Streitwert für Urheberrechtsverletzungen im Internet im privaten Bereich begrenzt werde. Es gelte, die Marktmacht der Verbraucher gegenüber den Anbietern zu stärken. Dazu wolle man einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen einrichten, die Zuständigkeiten für Verbraucherpolitik innerhalb der Bundesregierung verändern, die Verbraucherforschung ausbauen, „Markt- wächter“ etablieren und die Schaffung einer staatlichen „Verbraucher-Ombudsperson“ nach dem Vorbild Dänemarks prüfen.

Im Kern gehe es um mehr Markttransparenz, auch und gerade in der digitalen Welt. Der Zugang zu Informationen über Herkunft, Eigenschaften und Inhalte von Produkten und Dienstleistungen müsse erleichtert, die Anbieter müssten zu einer klaren und leicht verständlichen Darstellung verpflichtet werden – wie bei der Ampelkennzeichnung für Nährwerte bei Lebensmitteln.

Man werde ein bundesweites Korruptionsregister und den gesetzlich verankerten Schutz von Hinweisgebern einführen.

Damit Schäden minimiert werden könnten, müssten Unternehmen Cyberangriffe melden und eigene Anstrengungen zur Datensicherheit leisten.

Der Datenschutz müsse den Bedingungen der digitalen Welt entsprechen. Man trete auch in der EU für einen effektiven Datenschutz ein.

Grundsätzlich stehe man dazu: Vertrauliche Kommunikation müsse vertraulich bleiben. Ausnahmen könne es nur geben, um schwerste Straftaten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. „Den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen. Die Speicherung von Bewegungsprofilen wird es mit uns nicht geben.“