3.3.4. Angekündigte gesetzgeberische Initiativen

Es wird nicht immer deutlich, was die FDP meint, wenn sie sagt, sie lehne dieses oder jenes ab oder weiterhin strikt ab. Theoretisch kann sie gegen etwas sein, ohne in der Praxis tatsächlich etwas dagegen zu tun. Häufig bleibt jedenfalls offen, ob aus der politischen Ablehnung eines Vorhabens oder eines Instruments auch folgen soll, eine gesetzgeberische Initiative zu starten, um die rechtliche Grundlage dafür zu beseitigen. Durchsetzen müsste man sie dann ohnehin noch. Umgekehrt gilt das auch für manche Ankündigung, die FDP setze sich für dieses oder jenes ein: Auch das muss nicht zwingend bedeuten, einen Vorstoß für eine gesetzliche Regelung zu unternehmen. Die Liberalen haben ohnehin eine Aversion gegen einen „regelungswütigen Staat“ und lehnen (zu) viele gesetzliche Vorschriften ab.

Folgende Punkte aus dem Wahlprogramm sollen aber wohl auf jeden Fall auf die Tagesordnung des neuen Deutschen Bundestages kommen:

  • ein flächendeckender, schneller Internet-Zugang für alle;
  • eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität, falls sich die bisherigen Vorkehrungen als unwirksam erweisen sollten;
  • ein modernes, „technikfestes“ Datenschutzrecht;
  • ein gesondertes Beschäftigtendatenschutzgesetz;
  • eine „rote Linie für soziale Netzwerke“;
  • eine grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung;
  • eine gesetzliche Konkretisierung der sogenannten Funkzellenabfragen;
  • eine Einschränkung der Bedingungen für freiwillige DNA-Reihenuntersuchungen;
  • eine Überprüfung des Großen Lauschangriffs und die Verhinderung der Aufnahme eines sogenannten Spähangriffs in die Strafprozessordnung;
  • die Überprüfung des BKA-Gesetzes und der Online-Durchsuchung;
  • die fortlaufende Überprüfung der geltenden Sicherheitsgesetze auf ihre Angemessenheit;
  • die Anpassung der Sicherheitsarchitektur auf Bundesebene „an die Erfordernisse der Zeit“;
  • eine Ausweitung des Kreises der besonders geschützten Berufsgeheimnisträger;
  • die Aufnahme eines Straftatbestandes der Datenhehlerei in das Strafgesetzbuch, um zum Beispiel die Weitergabe von Kontendaten von Steuerhinterziehern verfolgen zu können;
  • eine Modernisierung des Urheberrechts, die auch die schutzwürdigen Eigentumsrechte von Sportveranstaltern und eine Klarstellung umfassen soll, dass eine Privatkopie ungeachtet eines technischen Kopierschutzes zulässig ist;
  • eine Änderung der Betreiberhaftung, um mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen;
  • eine Verpflichtung der Anbieter zu mehr Transparenz und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen im Interesse des Verbrauchers;
  • die Einführung einer verpflichtenden Preisansage vor Beginn der Entgeltpflicht bei telefonischen Auskunftsdiensten;
  • die klare Auszeichnung von Volumentarifen durch die Provider;
  • eine Deckelung der Abmahngebühren;
  • die Einführung des Bürgerplenarverfahrens, eines fakultativen Gesetzesreferendums und die verfassungsrechtrechtliche Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden.

Hinzu käme die Verankerung von Kultur als Staatsziel im Grundgesetz, die eventuell neue Perspektiven für die Kreativ- und Internet-Szene hätte. Die Anzahl der Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland will die FDP hingegen deutlich reduzieren.