3.3.2. Bürgerrechte, Datenschutz, Urheberrecht, Strafrecht

In der neuen digitalen Öffentlichkeit will die FDP die Persönlichkeitsrechte stärken, insbesondere vor schweren Eingriffen besser schützen und dabei die Entwicklungsoffenheit und Technologie-Neutralität der Rechtsordnung wahren („rote Linie für soziale Netzwerke“). Nutzungsbestimmungen müssten so formuliert sein, dass die Anwender diese auch verstehen.

Man wolle den Schutz privater Daten weiter verbessern und die Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten stärken. Die Zuständigkeit für den Datenschutz solle künftig beim Bundesministerium der Justiz liegen. Bei der künftigen EU-Datenschutzverordnung setze man sich für ein hohes Schutzniveau ein. Ansonsten setze man auf den mündigen Bürger und wolle den Selbstdatenschutz und den Datenschutz durch Technik stärken. Der Einsatz von RFID-Chips etwa zur Verbesserung der Logistik dürfe nicht zur Datenschutzfalle für den Verbraucher werden. RFID-Chips an Waren – etwa bei Kleidung – seien an der Kasse vollständig und dauerhaft zu deaktivieren. Den Datenschutz am Arbeitsplatz wolle man durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz verbessern und dadurch Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Man lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung weiterhin ab und setze sich stattdessen für eine grundrechtsschonende Alternative ein. Im Einzelfall sollten bei konkreten Verdachtsmomenten – also gerade nicht anlasslos – bereits vorhandene Daten gesichert und dann nach richterlicher Entscheidung für Ermittlungszwecke genutzt werden können, wenn sich der Verdacht erhärte. Bei der Einführung von eCall sei sicherzustellen, dass dies abschaltbar sei und ausschließlich auf freiwilliger Grundlage erfolge. Bei der EU-Kommission werde man darauf dringen, die verfehlte Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie an der Europäischen Grundrechtecharta zu messen und grundlegend zu überarbeiten. Beim Europäischen Gerichtshof werde die FDP weiterhin dafür eintreten, dass es kein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gebe, bevor diese Frage nicht inhaltlich geklärt sei.

Projekte, die die vollständige und alle Lebensbereiche umfassende Überwachung unserer Gesellschaft zur Folge hätten, lehne die FDP ab. Das gelte auch für das EU-Projekt INDECT. Für Liberale sei es ausgeschlossen, dass Algorithmen darüber bestimmen, was „normales Verhalten“ in einer Gesellschaft sei und was nicht und dass an dieses „statistische Normalitätsverständnis“ Eingriffe in die Freiheit geknüpft würden.

Auch andere Sammlungen auf Vorrat wie etwa die anlasslose Speicherung von Fluggastdaten oder eine umfassende Erfassung aller Grenzübertritte in Europa lehne man ab. Die Erfassung alltäglichen Verhaltens unbescholtener Bürger stelle jeden Menschen unter Generalverdacht und sei mit der Menschenwürde unvereinbar. Wo ständige Überwachung stattfinde, könne es keine freie Entfaltung geben.

Die Überwachung der Telekommunikation dürfe in Deutschland nur in engen gesetzlichen Grenzen in verhältnismäßigem Umfang und mit klaren Rechtsschutzmöglichkeiten erfolgen. Eine „ständig steigende Anzahl“ der Fälle gebe Anlass zu einer Überprüfung, ob rechtsstaatliche Sicherungen wirkungsvoll verankert seien und sich auch im Alltag der Strafverfolgung zum Schutze der Bürgerrechte bewähren würden. Die Praxis der sogenannten Funkzellenabfragen müsse man genau beobachten und gegebenenfalls die gesetzlichen Anforderungen an das Verhältnismäßigkeitsprinzip konkretisieren. Außerdem wolle man die Rechte der Menschen bei freiwilligen DNA-Reihenuntersuchungen stärken. Die Aufnahme eines sogenannten Spähangriffs in die Strafprozessordnung lehne man ab. Der sogenannte Große Lauschangriff sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und im Hinblick auf den Nutzen für erfolgreiche Verbrechensbekämpfung auf den Prüfstand zu stellen.

Den Schutz von Berufsgeheimnisträgern – Ärzten, Anwälten, Geistlichen, Sozialarbeitern – wolle man stärken und die Strafprozessordnung überprüfen, ob weitere Berufsgruppen absoluten Schutz genießen sollten.

Man wolle auf Bundesebene die Sicherheitsarchitektur an die Erfordernisse der Zeit anpassen. Ferner gehöre das BKA-Gesetz auf den Prüfstand, das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchung halte man weder für erforderlich noch für geeignet.

Auf der anderen Seite will die FDP Deutschlands Fähigkeiten stärken, sich heutigen Bedrohungen zu widersetzen, und alle Bereiche des öffentlichen Lebens gegen digital geführte Angriffe wappnen. Man sehe vor allem auch die Wirtschaft in der Verantwortung, durch Investitionen in IT-Sicherheit und gemeinsam vereinbarte Standards zu Datensicherheit und Schutzmechanismen ihrer Verantwortung für die Informationsgesellschaft gerecht zu werden.

Die Justiz will die FDP fit machen für die moderne Informationsgesellschaft und die Globalisierung.

Man wolle dafür sorgen, dass Selbstständige und Unternehmer der Kultur- und Kreativwirtschaft einen besseren Zugang zu Fremdkapital erhalten, und die Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte unterstützen. „Die Kooperation von Wirtschaft und Politik beim Deutschen Computerspielpreis und die Filmförderung findet unsere Unterstützung.“

Ohne den Schutz geistigen Eigentums seien Kultur- und Kreativwirtschaft nicht denkbar. „Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet sollen ebenso konsequent und wirksam bekämpft werden wie Verletzungen des Urheberrechts in der analogen Welt.“ Bestehende Rechtsunsicherheiten in einer digitalisierten Welt seien durch ein modernes Urheberrecht auszuräumen. Dieses müsse den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Rechteinhabern sowie Nutzern und Dienste-Anbietern fair gestalten. Gleichzeitig müsse es die unzensierte Kommunikation, den freien Informationsfluss und den Zugang zu Wissen und Innovationen ermöglichen. Im Urheberrecht sei klarzustellen, dass eine Privatkopie ungeachtet eines technischen Kopierschutzes zulässig sei.

„Wir wollen den zeitgemäßen und wirksamen Schutz des geistigen Eigentums, um auch zukünftig Anreize für risikobehaftete Investitionen in neue Technologien, Geschäftsprozesse und kreative Werke zu schaffen“, sagt die FDP an anderer Stelle. Dafür notwendige internationale Vereinbarungen seien transparent und nachvollziehbar zu verhandeln und zu verabschieden.

Die FDP ist die einzige Partei, die bei der Modernisierung des Urheberrechts auch auf die schutzwürdigen Eigentumsrechte von Sportveranstaltern achten will.

Forderungen nach Überwachung und Zensur des Internet-Verkehrs zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen lehnt die FDP ab. Auch die sogenannte „Three-Strikes“-Lösung, nach der Bürgern der Zugang zum Internet entzogen werden solle, lehne man ab. Illegale Angebote sollten gezielt bekämpft werden und dürften für die Betreiber nicht mehr lukrativ sein.

Das Urheberrecht der Informationsgesellschaft müsse technikoffen sein und die unterschiedlichen Lizenzmodelle diskriminierungsfrei nebeneinander bestehen lassen. Die Wahlfreiheit der Urheber, wie sie ihre Werke vermarkten möchten, wolle man sichern und den Rechtsrahmen des Urheberrechts so gestalten, dass er offen bleibe für kreative Verwertungsmodelle.

Auch Forscher und Wissenschaftler sollen selbst entscheiden können, ob ihre Werke und Beiträge frei zugänglich sein sollen oder unter einer Lizenz stehen. Das gelte auch für öffentlich geförderte Forschungsprojekte. Es seien aber Förderrichtlinien denkbar, die die Publikation der Ergebnisse grundsätzlich zum Ziel hätten, soweit keine zwingenden Belange entgegenstünden.

Die Strafbarkeitslücke im Bereich Datenhehlerei gelte es zu schließen, weshalb sich die FDP für die Aufnahme eines entsprechenden Straftatbestandes in das Strafgesetzbuch einsetzt. Um mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen, setze man sich für eine Änderung der Betreiberhaftung ein.

Im Interesse des Verbrauchers plädiert die FDP für mehr Transparenz und Informationen über Dienstleistungen und Produkte – auch im Netz. Volumentarife, also eine Begrenzung auf übertragene Datenmengen, müssten von den Providern klar als solche bezeichnet werden, um dem Bürger eine transparente Entscheidung zu ermöglichen und somit den Wettbewerb zu stärken. Für telefonische Auskunftsdienste wolle man Preistransparenz durch eine verpflichtende Preisansage vor Beginn der Entgeltpflicht einführen. Nötig sei außerdem deutlich mehr Rechtssicherheit gegen Abmahnmissbrauch. Dazu sei eine Deckelung der Abmahngebühren ein wichtiges Signal. Man wolle deshalb den Streitwert für den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch bei einem einmaligen Verstoß im nichtgewerblichen Bereich auf 1.000 Euro deckeln.

Nach dem Prinzip „Kultur von allen, Kultur für alle“ will die FDP Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Kulturförderung sei keine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft.