3.5.3. Teilhabe, Beteiligung, Partizipation, Demokratie

Die Piraten befürworten „Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen“ (wie dem sogenannten Bürgerhaushalt): Bürger sollen bundesweit ihre Meinung zur sinnvollen Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern können. Ihre Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.

Bei Bundestagswahlen sollen die Bürger mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. Die Piraten sind für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein (Kumulieren und Panaschieren).

Es sei an der Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Bundesebene zu erfüllen, wonach die Bürger die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Grundsätzlich sollen sie das Recht erhalten, neue, eigene Vorlagen in einem dreistufigen Verfahren bis zur Volksabstimmung zu bringen (Recht auf Gesetzesinitiative). Darüber hinaus solle es die Möglichkeit geben, Gesetze, die vom Parlament verabschiedet wurden, noch zu stoppen, bevor sie in Kraft treten (Fakultatives Referendum). Schließlich sollen Volksabstimmungen bei der Abgabe von Hoheitsrechten an die Europäische Union und bei Grundgesetzänderungen automatisch vorgesehen sein (Obligatorisches Referendum). Vor dem Volksentscheid soll jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre erhalten, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Information der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheides solle die Initiative eine staatliche Kostenerstattung bekommen. Umgekehrt sollen analog zum Parteiengesetz Spenden, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, oberhalb einer Bagatellgrenze zeitnah offengelegt werden. Man unterstütze auch die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bei der europäischen Gesetzgebung und fordere die Einberufung eines Verfassungskonvents für die Europäische Union.

Ob die Formen direkter Demokratie, für die sie sich aussprechen, offline oder online praktiziert werden sollen, lassen die Piraten offen. Dass sie bei Volksentscheiden auf gedruckte Broschüren setzen statt auf das Internet, überrascht ein wenig. Die Verheißungen der „elektronischen Demokratie“, die manche in bunten Farben ausmalen, scheinen bei ihnen noch nicht richtig angekommen zu sein. Weder findet man im Programm Aussagen zu E-Konsultationen und der Veröffentlichung von Gesetzentwürfen im Netz noch zu Online-Petitionen oder Online-Wahlen. Es gibt zwar Passagen zu Open Access, aber praktisch nichts zu Open Government, Open Budget, Open Data oder Open Innovation1 Auch nichts zu E-Government, zu E-Justice oder zur E-Daseinsvorsorge2 , die kontrovers diskutiert wird. Das überrascht dann doch. Wie sich die „digitale Revolution“ mit ihrem Anspruch, always on zu sein und alle Informationen möglichst realtime zu bekommen, auf den Politikbetrieb auswirkt, wird überhaupt nicht reflektiert3 .

Ähnlich wie andere Parteien fordern die Piraten ein Lobbyregister für den Bundestag, das beim Präsidenten geführt und auf der Internet-Seite veröffentlicht werden soll. Zu prüfen sei, ob diese Aufgabe mittelfristig einer unabhängigen öffentlichen Institution übertragen und ihre Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden könne. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und auch die Regelungen zu Nebeneinkünften sollen erweitert und verschärft werden („auf den Cent genau“), das Sponsoring von Parteien oder Behörden eingedämmt und Korruption entschieden bekämpft.

  1. Vgl. etwa auch BITKOM (Hrsg.): White Paper E-Justice. Entwicklungspotenziale zur Modernisierung der Justiz, Berlin o.J. (Broschüre). Beitrag aus (der Praxis eines Bundeslandes) Ralf Köbler: Die Modernisierung der Justiz: Zwischen Zeitgeist und Rationalisierungsdruck, in: Michael Demel, Stefan Heck und Thomas Schäfer (Hrsg.): Auf festem Fundament. Festschrift für Christian Wagner zum 70. Geburtstag, Berlin 2013: Duncker & Humblot, S. 153-166. []
  2. Siehe etwa Anika D. Luch und Sönke S. Schulz: eDaseinsvorsorge – Neuorientierung des überkommenen (Rechts-)Begriffs Daseinsvorsorge im Zuge technischer Entwicklungen?, in: MMR 2009, S. 19-24, sowie dies.: E-Daseinsvorsorge, staatliche Schutzpflichten und Sozialstaatsprinzip im Lichte der Virtualisierung des Lebens, in: Hermann Hill/Utz Schliesky (Hrsg.): Herausforderung E-Government: E-Volution des Rechts- und Verfassungssystems, Baden-Baden 2009: Nomos, S.305-335. []
  3. Hierzu schon Paul Kevenhörster: Politik im elektronischen Zeitalter. Politische Wirkungen der Informationstechnik, Baden-Baden 1984: Nomos. []