3.4.4. Angekündigte Gesetzesinitiativen

Bei weitem nicht alle gesetzlichen Initiativen, welche die Sozialdemokraten in ihrem „Regierungsprogramm 2013-2017“ ankündigen, haben unmittelbar etwas mit Netzpolitik zu tun. Die prekären Beschäftigungen, die im digitalen Zeitalter erheblich zugenommen haben1 , unterbinden zu wollen, kann man – unter dem Motto „gute digitale Arbeit“ bzw. „Netzpolitik ist auch Netzarbeitspolitik“2 – zwar auch unter diesem Stichwort verbuchen, ist aber im Grunde klassische Arbeitsmarktpolitik. Und eine bessere soziale Absicherung von Künstlern und Kreativen ist auch nicht Netzpolitik, sondern Sozialpolitik.

Folgende gesetzgeberische Initiativen haben sich die Sozialdemokraten für die kommenden vier Jahre vorgenommen:

  • zur flächendeckenden Versorgung mit schnellen Internet-Anschlüssen eine Universaldienstpflicht für Netzbetreiber einzuführen;
  • Netzneutralität verbindlich vorzuschreiben;
  • für mehr Zugänge zum WLAN in öffentlichen Räumen die Betreiberhaftung einzuschränken; im Internet und bei den so genannten sozialen Netzwerken einen rechtlichen Ordnungsrahmen vorzugeben;
  • die Bürgerrechte durch wirksamen Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu stärken;
  • das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz so anzupassen, dass Flexibilität ermöglicht und zugleich Schutz für neue Arbeitsformen geschaffen wird;
  • ein spezielles Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen;
  • Whistleblower besser zu schützen;
  • das Urheberrecht zu modernisieren und geistiges Eigentum im Netz besser zu schützen; eine vereinfachte Lizenzierung für neue Geschäftsmodelle einzuführen, die eine legale Nutzung geschützter Inhalte rechtssicher ermöglichen;
  • das Leistungsschutzrecht grundlegend zu überarbeiten;
  • im Urhebervertragsrecht die Position des Urhebers zu stärken;
  • die Finanzierung der illegalen Plattformen zu unterbinden, die mit Raubkopien oder Tauschbörsen ihr Geschäft machen;
  • den Abmahnmissbrauch für private Downloads wirksam einzudämmen;
  • einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gewährleisten, insbesondere bei öffentlich geförderten Forschungsvorhaben;
  • eine dauerhafte Intranet-Nutzung in Schulen und Hochschulen zu ermöglichen;
  • die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke möglich zu machen;
  • das Verbraucherinformationsgesetz zu verbessern;
  • die zusätzlichen Möglichkeiten zur Mitwirkung der Bürger im politischen Prozess aufzugreifen, welche durch digitale und technische Innovationen ermöglicht werden;
  • die repräsentative Demokratie um neue und weitergehende Formen der demokratischen Partizipation auf allen politischen Ebenen zu ergänzen, zum Beispiel durch Online-Petitionen oder Ideenwettbewerben im Internet;
  • die Ministerien für mehr Bürgerbeteiligung an Gesetzentwürfen und anderen wichtigen Vorhaben zu öffnen;
  • Open-Data-Projekte zu fördern;
  • ein förmliches Transparenzgesetz auf Bundesebene einzuführen;
  • ein verpflichtendes Lobbyregister beim Deutschen Bundestag und eine „legislative Fußspur“ bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen vorzuschreiben;
  • die Unternehmen zu verpflichten, Cyberattacken zu melden;
  • den staatlichen Zugriff auf Verbindungsdaten und Kommunikation auf die Verfolgung schwerster Straftaten zu beschränken und auch da nur in engen Grenzen zu gestatten.

Das ist eine durchaus beachtliche Liste. Nicht alles ist originell, vieles von dieser Agenda wollen andere Parteien ähnlich; nicht alles verspricht einen wirklichen Durchbruch, aber viele kleine Schritte auf verschiedenen Feldern ergeben in der Summe vielleicht doch gesellschaftlichen Fortschritt. Die Punkte, die besonders kontrovers sein dürften, sind der Breitbandausbau als Universaldienst, das Transparenzgesetz und das Lobbyregister. In manchen anderen Punkten – etwa dem „fairen Ausgleich“ aller Interessen im Urheberrecht oder auch beim Open Access – steckt der Teufel im Detail. Aber das gilt für alle Parteien und für alle Wahlprogramme gleichermaßen.

  1. Vgl. dazu Michael Schwemmle und Peter Wedde: Digitale Arbeit in Deutschland. Potenziale und
    Problemlagen, Bonn 2012: Friedrich-Ebert-Stiftung (Broschüre), oder auch schon Wolfgang Thierse und Heiner Ludwig (Hrsg.): Arbeit ist keine Ware! Über wirtschaftliche Krisen, normative Orientierung und politische Praxis, Freiburg im Breisgau 2009: Herder. []
  2. Lars Klingbeil, Hubertus Heil und Lothar Schröder: Gute digitale Arbeit – Netzpolitik ist auch Netzarbeitspolitik, in: Schwemmle/Wedde: Digitale Arbeit in Deutschland, S. 107-120. []