3.1.3. Online-Konsultationen und -Petitionen, direkte Demokratie

Die Grünen wollen „mehr Transparenz und Teilhabe in der digitalen Gesellschaft“ und eine bessere Koordinierung der Netzpolitik innerhalb der Bundesregierung. „Unsere Demokratie wird digital lebendiger.“ Dies wolle man nutzen, um mehr Transparenz und Beteiligungsformen zu schaffen, „sei es in der Politik, in der Wirtschaft oder der Verwaltung“. Unsere Zukunft sei digital. Man wolle einen neuen Regierungsstil praktizieren, eine Politik des Gehörtwerdens und des Hörbarmachens.

Mit dem Internet seien neue, digitale Öffentlichkeiten entstanden. Diese Blogs und Wikis seien „eine Frischzellenkur für unsere Demokratie“, meinen die Grünen. Entsprechenden Aktivitäten wolle man mit einer zeitgemäßen und übersichtlichen Regelung zur Impressumspflicht entgegenkommen und formale Hürden abbauen, wie den Zwang der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift.

Zur Demokratie gehörten Demonstrationen und Protest, mitunter auch ziviler Ungehorsam. Man wende sich dagegen, dies durch unverhältnismäßige polizeiliche Überwachungsmaßnahmen wie pauschales und anlassloses Filmen, überrobustes Auftreten oder Kriminalisierung einzuschüchtern.

Konsultationen zu Positionspapieren, Anträgen und Gesetzentwürfen, mindestens per Internet, wolle man auch für Vorhaben der Bundesregierung vorsehen und auch in geeigneter Weise mit Möglichkeiten der Online-Partizipation ausgestalten. Das Instrument der „öffentlichen Petition“ solle zu einer Form der Bürgergesetzgebung weiterentwickelt werden. Offenes Regieren und Verwalten müsse Standard werden. Man wolle die Informationsfreiheit verfassungsrechtlich stärken, ausweiten und Open-Data-Strategien durchsetzen.

Den Zugang zu öffentlichen Daten sehen die Grünen als ein Grundrecht an, das sie ausdrücklich im Grundgesetz verankern möchten. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes wollen sie zu einem umfassenden Transparenzgesetz ausbauen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht dürften nicht länger ein Instrument zur Verhinderung von Transparenz sein. Verträge der öffentlichen Hand gehörten ins Netz und nicht in den Panzerschrank. Staatliche Stellen sollten – proaktiv – ihre Informationen, z.B. Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen oder Statistiken, von sich aus als offene Daten frei verfügbar machen (Open Data). Dafür wolle man ein besseres Internet-Portal als das bisherige, in dem Daten aus Bund, Ländern und Kommunen veröffentlicht werden. Die Open-Data-Verpflichtungen der Behörden wollen die Grünen in einem Informationsfreiheitsgesetz 2.0 verankern.

Auch der Deutsche Bundestag müsse sein Open-Data-Angebot deutlich verbessern. Außerdem fordern die Grünen ein verpflichtendes Lobbyregister und ein bundesweites Korruptionsregister. Whistleblower sollen gesetzlich wirksam geschützt werden.

Für alle staatlichen Veröffentlichungen, auch die von Parlamenten, fordern die Grünen die Verwendung von freien Datenformaten und die entsprechende Auswahl von Nutzungslizenzen zur privaten wie zur kommerziellen Nutzung. Beschlüsse des Bundessicherheitsrates gehörten beispielsweise umgehend begründet und veröffentlicht. Der Zugang zu allen Daten des Staates berge auch für Bildung und Wissenschaft enormes Innovationspotenzial.

Alle vier Jahre die Wahl zu haben, reicht nicht, sagen die Grünen. Man wolle auch im Bund direkte Demokratie ermöglichen und lasse nicht locker, bis auch dort eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Wirklichkeit werde. Dabei müsse Klarheit herrschen, wer solche Kampagnen finanziere, und die Spendenhöhe begrenzt werden. Auf EU-Ebene wolle man zu gesamteuropäischen Volksentscheiden kommen.

Bei der Beteiligung von Bürgern an größeren Vorhaben wollen die Grünen alternative Methoden der Konfliktlösung wie Mediation oder Schlichtung stärken und bereits in einem frühen Planungsstadium Klagemöglichkeiten eröffnen. Man setze auf neue, niedrigschwellige Verfahren der Bürgerbeteiligung.

Man wolle das Engagement von Kindern und Jugendlichen in demokratischen Strukturen fördern und das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf sechzehn Jahre absenken. Das kommunale Wahlrecht wollen die Grünen auch für Menschen ohne deutschen Pass oder die Unionsbürgerschaft öffnen. Für kommunale Vertretungen und die Parlamente streben sie eine gesetzlich festgeschriebene Frauenquote an.